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M». IS4 Sonnabend, den 13. Juni 18«8 Aauhener ^D. Machrichken. KreiMM für den Kreis-Directio ns-Lestrk Lautzen. Amtsblatt für Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha und Weißenberg Redactcur und Lerlcgcr: E. M. Monse in Bautzen. Verordnung des Ministeriums des Innern, Abänderungen des Regulativs für die Bildung der ärztlichen Kreisvereine betreffend. Mil Allerhöchster Genehmigung ist von dem Ministerium des Innern aus Amrag des Landes-Medicinal-Collegiums beschlossen worden, innerhalb der ans dem Regulative vom 12. April 1865 (Ges.- und Verordnungsblatt von 1805 S. 121) beruhenden Organisation der ärztlichen Kreis vereine, mithin namentlich m Bezug auf das Recht zur Mitgliedschaft in letzteren, die zur Zeit im Lande noch vorhandenen Aerzte zweiter Klasse (meäi- eMao pi--»<ui<j) als gleichberechtigt mit den Aerzten erster Klasse anzuerkennen. Demgemäß haben, wie hierdurch verordnet wird, in tz 2 des gedachten Regulatives die Wertet „erster Klasse" iu Wegfall zu gelangen und hat an die stelle deS ersten Absatzes des tz 38 des Regulatives, der hiermit auf gehoben wird, folgende Bestimmung zu treten: „Den noch vorhandenen, auf Grnnd des Mandats vom 30. Januar 1819 legitimirten Wundärzten ist gestattet, sich bei der Jahresversammlung des betreffenden ärztlichem Kreisveremes durck einige Abgeordnete ibres Mittels vertreten zu lassen." Solches wird zur Nachachtung für Alle, die es angebt, andurch zur öffentlichen .Kenntnis! gebracht. Dresden, den 1. Juni 1868. Ministerium des Innern. Voit Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung. Die schon mehrere Wochen hindurch währende Hitze und die in Folge derselben cingetretene große Trockenheit mahnt ernstlichst daran, daß allerorts mit der größten Aufmerksamkeit und Sorgfalt jeder möglicherweise entstellenden Feucrsgcfahr thunlichst vorgebeugt werde. Unterzeichnete Behörde erinnert daher an die hier bestehenden, durch Bekanntmachung vom l o. Dccember v. I. bereits eingeschärften, feuerpolizeilichen Vorschriften und hebt hierbei ganz besonders hervor, bas; Niemandem erlaubt ist, in seinem Wohnhanse oder Gehöfte grotze Vorräthe von Stroh, Heu, Spähneu, Neitzistholz und «Hüttchen Brennmaterialien lagern zn lassen und datz dasTabaek- nnd Eigarremanchen namentlich in Fabrik- und Arbeitsstilen, Tischler- und Seilerwerkstätten, ferner in Gehöften, Stäken und Sch uucn Schuppen, Kammern, Boden u. s. w., iugleichen beim Einfahren, Auf- und Ab- ladeu von Heu, Stroh und Getreide, überhaupt aber an Orte» nnd bei solche« Gelegenheiten, wo Feuersgefahr ent stehen könnte, oder feuerfavgende Gegenstände aufbewahrt liege» oder damit eben nmgegangen wird, streng untersagt ist. Bei den unberechenbaren Nachthcilen, welche durch Unvorsichtigkeiten, Verwahrlosungen und verabsäumte Wachsamkeit herbeigesührt werden können, richtet man übrigens an Jedermann die dringende Bitte, wahrgenommene Ucbertretungen in diesen Beziehungen oder sonstige Feuergefährlichkeiten, von welchen man Kenntniß erhält, unverzüglich der Polizeibehörde zur Anzeige zu bringen und wird für diese Fälle Verschweigung des Namens, der anzeigenden Person, soweit cs irgend thunlich ist, hiermit zugesichert. Die Stadtpolizeibehörde zu Bautzen, am 4. Juni 1868. Heerklotz, Sdtrth. Bekanntmachung. Nachdem Seiten des Stadtraths beschlossen worden ist, den Grundzins für I Fuder Kies — ohne Unterschied ob Bau- oder Gartcnkics — auf 5 Ngr. zu erhöhen, so wird dicscö unter der Erinnerung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieser Grundzins Vor Erholung des Kieses unter Angabe der Fnderzahl auf hiesiger Kämmereicxpedition zu erlegen und die hierbei ausgehändigt erhaltene Be scheinigung sowohl dem an dem äußeren Reichenthorc stationirten Polizeioffiziantcn als auch dem Gastwirthe in Radelwitz, welcher den Schlüssel zum Eingang in die Kiesgrube in Verwahrung hat, vorzuzeigen ist. Zuwiderhandlungen werden nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 37. Februar d. I. — No. 50 dieses Blattes -- unnach- fichtlich gerügt. Bautzen, am 11. Juni i868. Der Stadtrath (Abtheilung für Kämmereisachen.) Heerklotz, Stdtrth. Bekanntmachung. Das Nachtwachlocal für das Polizei-, Nachtwächter- und Laternen wärterpersonal befindet sich vom 13. dieses Monats an im Parterre des alten Bürgerschulgebäudes, vom Haupteingange links. Die Polizeibehörde zu Bautzen, am 11. Juni 1868. Heerklotz, Stdtrth.