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Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 1v Uhr sowie für Auswärts alle Austräger, desgl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rutzdors, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für de« Verwaltungsbezirk des Stadtrathes z« Hohenstein. Nr. 258. Donnerstag, den 5. November 1896. 46. Jahrgang. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Gemeindeamtsexpeditions-Locale bleiben dieselben für nicht dringliche Angelegenheiten Sonnabend, den 7. November a, c. geschlossen. Im Königlichen Standesamt werden Anzeigen über Sterbefälle Vormittag von 8—9 Uhr entgegengenommen. Gersdorf, am 3. November 1896. Der Gemeindevorstand. Göhler. S'äAlUchcs. Hohenstein, den 4. November. Heute gegen Mittag gab es wieder einmal Feuerlärm. In dem auf Ernstthaler Flur direct am Teiche des Johannes- garten gelegenen Werner'schen Hause, das von dem pensionirten Förster, Herrn Meiner, bewohnt wird, brannte unter dem Dache eine Parthie Stroh u. dergl. Hilfe war schnell genug zur Stelle, es wurde der Dachstuhl niedergelegt und das Feuer gelöscht, ehe es größeren Umfang zu nehmen vermochte. Die Control-Vcrsammlung im 4. Control-Bezirk Hohen stein findet im Logenhause am 9. November Nachmittag '/„>3 Uhr für die Reservisten, die zur Disposition ihrer Truppen theile und zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen aus den Städten Hohenstein und Ernstthal, am 10. Novbr. Vor mittag 9 Uhr für die Reservisten, die zur Disposition ihrer Truppeutheile und für die zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen der Ortschaften Gersdorf, Langenberg, Meinsdorf und Tirschheim, am 10. Novbr. Nachmittag 2 Uhr für die Reservisten, die zur Disposition ihrer Truppentheile und die zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen der Ortschaften Oberlungwitz und Hermsdorf statt. Eine persönliche Beorder ung zu den Control - Versammlungen findet nicht statt, und haben alle diejenigen Unteroffiziere und Mannschaften, welche ohne genügende Entschuldigungen fehlen, der für dieses Ver gehen ausgeworfenen Strafe gewärtig zu sein. Wer nach dem Verlesen eintrifit, versällt der Bestrafung, als ob er bei der Control-Versammlung gefehlt hätte. Etwaige Beireiungsgesuche, welche bis spätestens 5 Tage vor Beginn der Control-Versamm- lungen bei dem Hauptmeldeamt des Bezirks-Commandos einge gangen sein müssen, finden nur auf Grund einer beigeiügten behördlichen Bescheinigung Berücksichtigung. Die Mannschaften haben in geeigneter, sauberer Kleidung zu erscheinen und die Militärpapiere mitzubringen. Die evangelisch-lutherische Landessynode hatte gestern noch einen umfänglichen Berathungsstoff aufzuarbeiten. Ueber die zu dem Bericht über den Zustand der Landeskirche auf 1891—1895 gestellreu Anträge wurde in zweiter Berathung nochmals abgestimmt, die ersten 3 einstimmig, der vierte gegen 6 Stimmen aufgenommcn. Darauf verschritt man zur Wahl von 3 geistlichen, 3 weltlichen Mitgliedern und deren Stell vertretern in den ständigen Ausschuß. Gewählt wurden ?. Lehmann, Sup. Pank, Sup. Meyer; Graf Könneritz, Excel!., Oberamtsrichter Weidauer und Prof. v. Friedberg; ?. Dr. Eckardt, Sup. Dr. Richter, ?. Wetzke; Geh. Rath Prof. Dr. Wach, Geh. Finanzrath v. Kirchbach und Oberjustizrath Richter- Zwickau. Eine Petition des Organisten Butze-Chemnitz und Genossen bittet um Ausdehnung der Pensionsberechtigung einer Anzahl Kantoren und Organisten auch auf ihr kirchliches Ein kommen. Gegenwärtig liegt die Sache so, daß die Kantoren und Organisten 3 Gruppen bilden: solche Kirchschullehrer, welche zugleich den Kirchendienst verrichten und Pension aus Staats mitteln erhalten, solche, welche kein ständiges Schulamt be kleiden, aber ihren wesentlichen Unterhalt im Kirchendienste finden, obgleich sie noch auf Privatanstellung angewiesen sind, und deren Pension aus Gememdemitteln bezahlt wird; endlich solche, welche sowohl ein Kirchenamt als ein ständiges Schul amt bekleiden, aber so, daß das Kirchenamt mit der Schulstelle nicht verbunden ist, und welche nur Pension vom ständigen Schulamt bekommen. Das Kirchengesetz vom 15. Juli 1891 erstreckt sich nur auf solche der ersten Kategorie, weil es voraus setzte, daß die Letztgenannten durch ihr Schulamt vor Noth im Alter geschützt seien. Der Petitionsausschuß schlägt durch Syn. 0. Dibelius vor, da es sich nur um 25—30 Stellen handele und in großen Städten der Kirchendienst durchaus nicht als Nebenbeschäftigung angesehen werden könne, die Petition dem Kirchenreaimente zur Erwägung zu überweisen, und regt an, das Konsistorium möge, damit nicht das noch junge Gesetz gleich wieder geändert werden müsse, eine Regelung auf lokalstatu tarischem Wege in Anregung bringen. Nachdem Sup. Hässel- barth und Sup. Michael das Votum unterstützt haben, bemerkt Oberkonsistorialrath Meusel, das das Kircheneinkommen bei der staatlichen Lehrerpension mit eingerechnet werde, wenn der Kirchendienst mit einer bestimmten Lehrcrstelle organisch ver bunden oder wenigstens einem stündigen Lehrer auf die AmtS dauer unwiderruflich übertragen worden ist. Was die übrig bleibenden Stellen anlange, so möchten die Inhaber bei den Kirchengemeinden auf günstigere Anstellungsbedingungen hin wirken. Auch seien alle diejenigen Organisten in gleicher Lage, welche nicht dem Lehrerstand angehören und das Kirchenamt nur als Nebenbeschäftigung betreiben. Jedenfalls werde das Kirchenrcgiment die Sache in wohlwollendster Weise in Er wägung ziehen. Referent bittet noch, den Gegensatz zwischen Hauptamt und Nebenamt nicht allzusehr zu betonen, worauf der Ausschußantrag einstimmig angenommen wird. — Die Petition des Rechtsanwalts Dr. Baumcyer in Dresden, die Erhaltung der Gräber seiner Angehörigen auf dem Friedhöfe zu Riesa betreffen, läßt man am sich beruhen. — Eine Pe tition des Stollberger Kirchenvorstands hat den Schutz der weiblichen Bedienung in Schanklokalen zum Gegenstand, eine andere des Dresdner Vereins zur Hebu. g der Sittlichkeit bittet um Mitwirkung und Unterstützung seiner Ziele. ?. Dr. Eckardt-Lngau beantragt folgenden Beschluß zu letzterer zu fassen: „Die Synode beklagt mit den Petenten aufs Tiefste die weite Verbreitung der Unkcuschheitssünden und spricht die zuversichtliche Erwartung aus, daß jeder Kirchcnvorstand es als seine Pflicht erachten werde, innerhalb seiner Gemeinde der Unsittlichkeit thunlichst entgegenzntreten, läßt aber in der Er wägung, daß es nicht Sache der Synode sein kann, zu erörtern und sestzustellen, durch welche staatlichen Maßregeln der Sünde der Unsittlichkeit und ihren Folgen wirksam begegnet werden könne, und in dem festen Vertrauen zur Königlichen Staats regierung, daß sie dem Uebel durch geeignete Maßnahmen zu steuern fortgesetzt bemüht sein werde, die Petition aus sich be ruhen." Der Antrag wird debattelos angenommen. Ebenso läßt die Synode die Stollberger Petition debattelos auf sich beruhen. Die Petition betreffs der Kellnerinnen wird damit begründet, daß viele derselben keinen genügenden Lohn erhalten oder ihnen von ihren Wirthen Waaren auf eigene Rechnung zum Verkauf übertragen werden, sie das Geld verbrauchen und sie in Versuchung geführt werden, sich die erforderlichen Zah lungsmittel auf verwerfliche Weise zu verschaffen, sowie daß viele Schanklokale bis über Mitternacht geöffnet seien und die Kellnerinnen an Gesundheit, Leib und Seele geschädigt werden. Bei aller Anerkennung des genannten Nothstandes sagte sich die Synode, daß die Petition an eine falsche Adresse gerichtet sei, daß vielmehr die lokale Sittlichkeitspolizei die allein kompe tente Behörde sei. — Eine Petition des Vereins für innere Mission zu Leipzig, einen zweiten ständigen Vereinsgeistlichen pensionsberechtigt zu machen, giebt dem Syn. von Wirsing Ge legenheit anzuregen, daß diese Vergünstigung auf alle berufs mäßigen Vereinsgeistlichen der inneren Mission resp. des Landes vereins ausgedehnt werde. Präs, von Zahn erklärt, daß dies schon in Aussicht genommen sei für den Fall, daß dmür Mittel sich finden und der Landtag sich jedenfalls mit dieser Gelegen heit beschäftigen werde. Die Petition wird dem Kirchenregi- ment znr Berücksichtigung überwiesen. — Schließlich liegt noch eine Petilion von Andreas Nasche und Genossen zu Großpost witz vor, die Zusammensetzung des dortigen Kirchenvorstands betreffend. Das Verhältniß der Wenden zu den Deutschen ist in dieser Parochie wie 3 zu 2, trotzdem sitzen im Kirchenvor stande 12 Wenden und 1 Deutscher. Die deutschen Bewohner bitten nun, daß sie wenigstens 4 Mitglieder in den Kirchen vorstand wählen dürfen. ?. Scheuffler unterstützt die Petition aufs Lebhafteste. Dagegen giebt k. Metzke-Bautzen zu be denken, daß in anderen Gemeinden leicht der umgekehrte Fall eintreten könne. Die Minorität sei überall zu gering vertreten. Die Wenden seien ein frommes, durch und durch kirchlich ge sinntes Volk, das es wohl verdiene, daß seine Sitte und Sprache geschont werde. Es sei zu beklagen, oaß in der Synode kein einziger wendischer Geistlicher sitze, und er hätte beantragt, die sämmtlichen wendischen Parochien zu einem neuen Wahlkreise zusammenzulegcn, wenn er nicht wüßte, daß dieser Antrag aus sichtslos sei (Zustimmung). Syn. Philipp-Kamenz schildert noch den Wenden als einen durchaus religiös angelegten, kirch lich gesinnten Mann und bezeugt, daß in seiner Gegend nichts von Nationalitätenhader zu spüren sei. Darauf wird ein stimmig beschlossen, die Petition dem Kirchenregiment zur Kenntnißnahme zu überweisen. Aus Anlaß der Thatsache, daß unter dem Vorsitze der Königs Albert von Sachsen im Ministerialgebäude zu Dresden das Schiedsgericht über die Lippische Thronfolge zusammentrat, wird der „Köln. Ztg." geschrieben: König Albert ist nicht nur ein im besten Sinne kluger, umsichtiger und dabei sehr wohl wollender Fürst, sondern auch ein tüchtiger Jurist, als welcher er in höchsten Kreisen mit Recht in nicht geringem Ansehen steyt. Mit Vorliebe pflegt er, ein Freund prunklosen, geist vollen Verkehrs, in kleinerm Kreise bei Tisch die Unterhaltung auf juristische Fragen zu lenken, und auch Fachleute scheiden häufig von dem Monarchen mit dem beglückenden Gesühl, in ihm den ersten Diener des Staates, überhaupt aber nament lich den ersten Diener des Rechts und der Gerechtigkeit be gegnet zu sein. Das Königreich Sachsen ist nicht so umfang reich, daß nicht der König alle Gnadensachen, insbesondere die Todesurtheile selbst prüfen könnte, und dies läßt sich der königliche Herr in seiner Gewissenhaftigkeit und Pflichttreue, zu denen sich eine ausgesprochene Hinneigung zum Recht gesellt, schlechterdings nicht nehmen. Von der in allen diesen Dingen stets bewährten echten Bescheidenheit und Zurückhaltung wäre noch zu reden, wenn sich nicht im Sinne des Fürsten und nun zumal bei der hier gegebenen Veranlassung jede, auch die nicht übertünchte Höflichkeit von selbst verböte. Eins aber muß doch ausgesprochen werden: die streitenden Theile dürfen sich nament lich auch in Bezug auf den erlauchten Vorsitzenden des Schieds gerichts aller Sachkunde und Gründlichkeit versichert halten. Strenge Geheimhaltung der vertrauten Verhandlungen ver stand sich von selbst. Mit voller Zuversicht darf man dem wichtigen Schiedsspruch entgegensetzen, dessen hohe Aufgabe es ist, eine innerdeutsche Erbsrage so friedlich wie schiedlich end gültig zu lösen. Für die Zugrevisoren der preußischen Staatsbahnen ist eine neue Dienstanweisung ausgegeben worden. Dieselbe enthält An gaben über die von den betreffenden Beamten auszuübenden Functionen in Betreff der Ueberwachung des Zugpersonals, der Bahnsteigschaffner, ferner Beaufsichtigung der Gepäck- und Eil gutbeförderung, wie Beaufsichtigung der Züge überhaupt. Zu den Functionen der Zugrevisoren gehört auch die Nachprüfung der Fahrkarten. Die Controle der Fahrkartenprüfung ist darauf zu richten, ob die Reisenden nicht zu vieles oder schweres Hand gepäck bei sich führen, wodurch die Mitreisenden etwa belästigt werden können; das gilt namentlich auch hinsichtlich der Fahr gäste vierter Klasse. Ferner haben die Zugrevisoren auf schonende Behandlung des Gepäcks und der Eilgüter beim Ein- und Ausladen streng zu achten. Die ruhmreiche Großthat Fridtjof Nansens hat in den ' weitesten Kreisen der Gebildeten ein so lebendiges Interesse für die Polarforschung erweckt, wie es nie vorher bestanden hat. Wie sich unter dem Eindruck von Nansens Reiseerfolg eine ganze Reihe von geographischen Unternehmungen in den nächsten Jahren nach der arktischen Eiswüste richten werden, so ist auch der Impuls, den die Südpolarforschung aus Nansens Erfahrungen gewonnen hat, außerordentlich groß. Der Plan einer großen Expedition in das ungeheure, noch gänzlich unbekannte Südpolargebiet ist es ja aber, der vor allem die deutschen geographischen Kreise erfüllt. Schon ist der Plan genau ausgearbeitet, und wie in anderen deutschen Städten, so wird auch in Leipzig demnächst für seine Aus führung agitirt werden. Als Einleitung hierzu veranstaltet heute Mittwoch Abend der Verein für Erdkunde in Leipzig eine Vortragssitzung, in welcher der bekannte Polarreisende Dr. E. von Drygalski über die Ausgaben und Ziele der Süd polarforschung eingehend sprechen wird. Am 2. November wurden abermals 55 in den Freiherrlich von Burgk'schen Steinkohlenwerken beschäftigte Bergleute mit dem von Sr. Majestät dem König gestifteten tragbaren Ehrenzeichen für Treue in der Arbeit durch Herrn Bergamts director Dr. Wahl decorirt. Nunmehr sind bereits 100 Arbeiter der Freiherrlich v. Burgk'schen Steinkohlenwerke, die über 40 Jahre daselbst in Arbeit gestanden, innerhalb 18 Monaten mit dem allgemeinen tragbaren Ehrenzeichen für Treue in der Arbeit ausgezeichnet worden. Für diejenigen Gewerbetreibenden, die für das Jahr 1897 nm Ausstellung eines Wandergewerbescheins nachsuchen wollen, dürfte eS sich empfehlen, die Ausstellung einer solchen bereits