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und Amgegend 2lmtrblatt s. sowie für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt n ist, l»1 miehm^ Lokalblatt für Wilsdruff, - ReW ^»eberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Bnrkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf Es gii^ Kefselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschsn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg. Niederwartha, Oberherm Druck und Verlag von Zschunke L- Friedrich, Wilsdruff. Mr die Redaktion verantwortlich: Hugo Friedrich, für dm Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. it Erjo'S rder^N 1 »1 -NeÄ-'^ L 63« An Äff rag, kkt oten ist,^ bt, raucht, i! als alS ? „bespr^ L aüfäffige und1 unansäffiger Stadtverordneter, Werner sowie 973 j HsLitLiche RursöschaN. einen tn Wahrheit nicht erteilten Befehl eines h- t r r lei" N seu 8 ?kia?' ^>rd schließlich die Bemerkung geknüpft: '^-kint ""kl auch von Samoa ein Kolonial- deutschen Flaggenhissnng werfen soll." Es -n Frank auf die Tatsache aufmerksam, daß wir es hier einer modernen Auflage der Fälle zu tun haben, w den historischen Ausgangspunkt für die Entwicklung Erpressungsbegriffs bilden. Nach römischem Recht knü dieser nämlich an folgenden Tatbestand an: Hat jen einen andern dadurch in Schrecken versetzt, vaß er sich me S" asicrN>! >ruck I. it- af >e s e d rl gebracht, daß den Unter- auf Veranlassung von Zivil- Der Siadtrai Kahlenberger. Würdenträgers berief, und hat er unter Benutzuna so erweckten Furcht etwas erlangt, so muß er es zu erstatten, auch sorgt der höchste Beamte der Provin : die Bestrafung des Delikts. So werden wir darauf gewiesen, daß in den weiten Provinzen des römi« Reicher die Berufung auf simulierte obrigkeitliche Bch ein beliebtes ErpreffungSmittel war, und es wäre verwundern, wenn dem Pseudobefehl nicht gelegentlich durch militärische Machtmittel Nachdruck gegeben n Dürfen wir dies annehmen so sind eS die Hasst! Ahnen des »Hauptmanns" von Köpenick, denen Wb verdanken, daß das Recht einen Deliktsbegriff auSgeb! Pohrsdorf, Röhrsdorf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Pern^, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Unter Bezugnahme ausU45flgd. der revidierten Städteordnung wird di dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß die Ausscheidcnden wieder wählbar Mitglieder des Stadtrats, die im Siadigemeinderat verbleibenden S verordneten und die besoldeten Gemeindebeamten sinv nicht wählbar. Wilsdruff, am 30. Oktober 1906. in dil< Schule, cfetzen n Stöllei! urngen UUiN!. ach WeD dcnleu sl imals rH altuugsk igerichK hn zum ff so auch" w obeB' der M ii h kau r solche wcre M 'loß von« n allem! den. schulfrei haben sollten, wenn oer Kaiser jachen kommt, damit die Schüler unter Führung ^ssoren einem so denkwürdigen Feste dort bei- dem deutschen Kaiser zajubeln könnten. Un- dasselbe Zenirumsblatt in einem Aufsehen s tz? Artikel die Entfaltung der Reichsfarben bei ^Meneinweihung in Zweibrücken als ein „Ueber- Reichsgedankens" in Grund und Boden !<g - Eine Begnadigung. !, .Düsseldorf schreibt man: Die hiesige Straf- im Monat April den Kaufmann Franz in Neuß, einen einflußreichen Führer der Zentrumspartei, wegen Stimmenkaufs Hj?loviverordneteuwahlen zu einem Monat Ge- ^dtturteilt, und das Reichsgericht hatte dieses -^bestätigt. Diese Gefängnisstrafe ist nunmehr l Zuwege in eine Geldstrafe umgewandelt Eehrhan ist vielfacher Millionär, so daß ihm der Affäre weiter keine Schmerzen machen v?iese Begnadigung hier allerhand Kommentare >st allerdings erklärlich. erinue» , >ung nn um! Dienstag, den 6. November!W6 ist natürlich kein Zufall, daß dieser Artikel gerade an dem Tage erscheint, da der Gouverneur von Samoa, Herr Dr. Solf beabsichtigte, die Rückreise nach Samoa anzutreten. Es ist höchst merkwürdig, daß der „genaue Kenner" der samoanischen Verhältnisse erst zu diesem Zeitpunkte mit seiner Andeutung herausrückt. Also wieder ein große- Scheuerfest in Aussicht! Wenn der Reichstag über all Affären nur auch zu seiner eigentlichen Arbeit kommen wird! Dreschgraf Pückler „vom lieben Gott geschickt"! Trotz aller Ankündigungen, man würde jetzt endlich dem Pücklerunfug in Berlin polizeilich ein Ende machen, hat der „Dreschgraf" am Donnerstag doch noch wieder eine Pückltlversammlung inszeniert. Was er hier in seiner Ansprache sagte, bildet den Gipfel der Geschmacklosigkeit des ganzen Pückl'rschen Vorgehens. Er führte u. a. aus: „Der einzige Mann, der in Berlin recht hat, bin ich, der Dreschgraf, da ich vom lieben Gott geschickt bin und nur auf göttlichen Befehl handle. Christus selbst hat mir befohlen.nachBerlin zu gehen, um die Arbeiter, überhaupt das Volk aufzuklären. Er ist auch jetzt bei mir auf der Bühne." — Der Mann ist verrückt! Meuteret ans einem Hamburger Dampfer. Auf dem Hamburger Dampfer Syiang, der mit einer Ladung Phosphat von Ozean-Island (Australien) in Glien- ken bei Stettin eingetroffen ist, verweigerte am Mittwoch die in Singapore angemusterte, aus 24 Chinesen bestehende Mannschaft die Arbeit und begab sich am Donnerstag nach der Stadt in der Absicht zu desertieren. Die Leute wurden indessen wieder zum Schiffe zurückbefördert. Abends bewaffnete sich ein Teil von ihnen und drang auf den Kapitän und die übrigen Schiffsoffiziere ein, wobei ein Maschinist schwer verletzt wurde. Es gelang, die Rädels führer, 5 an der Zahl, dingfest zu mnchen und in daS Gefängnis zu bringen. De« Kaffenraub tu Kbpenik macht der bekannte Strafrechtslehrer Prof. Frank in Tübingen in der neuesten Nummer der „Deutschen Juristenzeitung" zum Gegenstand einer interessanten Be sprechung. In der Annahme, daß der falsche „Haupt mann" sich voraussichtlich u. a. auch wegen räuberischer Erpressung zu verantworten haben wird, macht Prof. Bekanntmachung wird hiermit erneut zur .allgemeinen Kenn Wilsdruff, 5. November 1906. Deutsches Reich, gerlich-bayerische ZentrumSgesühle. i"4en wuo uns beuchten In einer Zuschrift aus Plaioieit das führende Zenirumsblatt in München, Kurier", dafür, daß auch die München „benach- ^iädte — Landshut ist etwa 50 Kilometer davon solcher in Dienstsachen, d h.: ist er von einem dien (wenn auch nicht direkt) Vorgesetzten erteilt, und be er sich auf eine dienstliche Angelegenheit, so is öie horsamspflicht ebenfalls keine unbedingte. Der n auch diesem Falle würde sich der Untergebene nach M.-S - G.-B. §47 verantwortlich mache«, wenn ihm bekannt - wesen, daß der Befehl drS Vorgesetzten eine Handl: g betraf, welche ein bürgerliches oder militärisches Verbr» n Montag, den 2«. November ISO«, vormitta von S bis mittags 1 Uhr in dem als Wahllokal bestimmten RatssttzungSsaale. Die Liste der Stimmberechtigten und Wählbaren liegt vom 7. November ab 14 Tage lang während der geordneten Amtsstundr« in der Ratskanzlei zur En nähme aus. Einsprüche gegen die Wahlliste stchen jedem Beteiligten bis zum A des siebenten Tages nach Bekanntmachung und Beginn der Auslegung zu. Es sind zu wählen: ' - Eh-E ernijo ff ieden o irnsi^ die Chff oder Vergehen bezweckte. Nahm er dies irrtüml: :, so könnte er wegen Gehorsamsverweigerung denno^ t bestraft werden, weil ihm tn diesem Falle der'T. 4 Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnserttonspreis 15 Psg. pro viergespaltene KorpuÄeile. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff .r- en ^tz^ at ' .d. !t- Dienstsachen vorliegt. In reinen Privatangelegenh r kann aber überhaupt kein die Gehorsamspflicht beg dender Befehl erteili werden. Ist der Bef HI auch Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. iugspreis vierteljährlich I Mk. 30 Psg., durch die Post be zogen I Mk. 54 Psg. an mir ff jgnen D n:e fin^ dem N" Sta-tveror-netett-Ergimzm»gswahl. Mit Ende dieses Jahres scheiden aus dem Stadtgemeinderate Herr Fabrikant Bernhard Hsfmann, „ SteUmachermeister Hugs Lohner ansässige Stadtverordnete, sowie Herr> Korbmachermeister Bsbert Taubert nnansässiger Stadtverordneter aus. Die durch die Bürgerschaft deshalb vorzuneymeudc Ergänzungswahl erfo . >n ch ,t le u ch e. u s -t nun uua) vor) Tamoa ein stmouML- sMZMn, denn ein genauer Kenner der damaligen t V eine Veröffentlichung in Vorbereitung, die ' reWchter auf die Zustände in Samoa vor hat, dessen Eingreifen in die sozialen Kämpfe der Gi wart gerade in der letzten Zeit so häufig erörtert u >. — Das Verhalten der beteiligten Soldaten als „Katk^ - gehorsam" zu bezeichnen, hat nach Prof. Frank nich: e mindeste Berechtigung. „Hätten die Soldaten gen t, waß der Gauner beabsichtigte, so hätten sie ihm den - horsam verweigern müssen, selbst wenn er in der t Offizier gewesen wäre. Denn das M.-Str.-G.-B. enU t den gehorchenden Untergebenen nur, wenn ein Beseh n 1 ., jede Beteiligung an Vereinigungen, Versammlungen, Festlichkeiten, Geldsammlungen, zu der nicht vorher besondere dienstliche Erlaub nis erteilt ist, 2 ., jede Anderen erkennbar gemachte Betätigung revolutionärer oder sozialdemokratischer Gesinnung, iyMsondere durch entsp echende Ausrufe, Gesäuge oder ähnliKk-"Kundgebungen, 3., das Halten und die Verbreitung revolutionärer oder sozialdemo kratischer Schriften, sowie jede Einführung solcher Schriften in Kasernen oder sonsti^Dienstlokale. verner ist sämtlichen Angehöri ' des aktiven Heeres dienstlich befohlen, von Hrer Kenntnis gelangenden andcnsein revolutionärer oder sozialdemokratischer ^in Kasernen oder ande Dienstlokalen sofort dienstliche Anzeige zu erstatten. Mitten neuen Kolonialskandal ^Zuschrift „Berl. Tageblattes" aus Samoa An verschiedenartige Beschwer en wegen der Mumme, die von England und Amerika zu e gelten auch für die zu Uebungen eingezogenen und «iu Kontrollversam-vlungen einberufenen Personen deS Beurlaubtenstandes, die diH-'chb des MMärstimfgesetzbuches und 8 38 L 1 des ReichS-Militärgesetzes bis des Tagz^ oer Wiederentlastung bezw. der Kontrollvcrsammlung den Vor- /dez Militärffrafgesetzbuchs unterstehen. >»sp-^Dresden, den 29. Oktober 1906. Kriegsministerium den 8. November 1906, vormittag 11 Uhr sollimVersteigerungs- ung hiesigen König!. Amtsgerichts 1 Fahrrad i gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Wilsdruff, den 2. November 1906. " Der Gerichtsvollzieher des Kö«igl. Amtsgerichts. uen E itdem W'^Dresden, den t ansässiger Ersatzmann. Die Wahl der Stadtverordneten und Ersatzmänner findet in einer und selben Wahlhandlung statt und wird derjenige, welche nach Wegnahme der gewä Stadtverordneten die meisten Stimmen auf sich vereinigten, ohne weiteres als E mann gewählt erachtet. Neulich - u, fizi^.' !Ilf il M- «A-h, ff Diese Verbote und B : „DU s ) ohne elinanua . .soB U ouf-n?^ie Kgl. AmtshaupLmannschast Meitzen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Mlsdr und Mannschaften dienstlich tk. ifiich jü., .?iit dem Vertrieb von Druckwerke jetze dtt.' Mdm — seien dies ihre eigenen Bekanntmachung. u» -Es wird hiermit erneut zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Unte » von "'und Mannschaften dienstlich verboten ist: Maren innerhalb von Truppenteilen remde — zu befassen. zugleich befohlen, von jeder seitens Vertrieb von Druckwerken oder iDen Unteroffizieren und Ma z ^Person an sie ergehend Vorgesetzten Mc aften ufforderung g zu machen. Oktober 1906. Kriegsministerium