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ck» 7O. 114» S wld st*» itbm >al« >!E koch lig« W270 1. 2. S. 4. V»»«ok»«r Reichskanzler Für st zu Hohenlohe: Meine Herren, auf die erste Anfrage der Herren Interpellanten, über das Duell- reasts.) ^us o,e weirere infrage o» V-"-- wesen, habe ich folgende Antwort zu geben: Die von meinem nurd der Pleuß sch Herr Kriegsminister antworten. Stellvertreter in der Sitzung des Reichstages vom 20. April d. I. in meinem Auftrag abgegebene Erklärung bestätige ich. Ich halte es nach wie vor für eine selbstverständliche und unabweisliche Forderung deS öffentlichen Rechtsbewußtseins, daß auch auf dem Gebiete des Duellwesens den Vorschriften der Gesetze in allen Verantwortliche Leit«««: »«-rg Bnrkharvt. ,» — «9. Jahrgang. -- -- > —, Freitag, den 30. November, j 1898. Außerhalb de« Landgenchtsbezir» 1S Pfg Kreisen der Bevölkerung ohne Unterschied des Standes und Be ruses Achtung und Befolgung gesichert werde. Die ernstlichen Erwägungen, welche nach jener Erklärung bezüglich der Maß regeln angestellt sind, die ergriffen werden müssen, um solche Achtung wirksamer als bisher zu erreichen, sind ohne Verzug weiter fortgeführt. Insbesondere hat die preußische Kriegsver- waltuug, was das Duellwesen in den Kreisen der Armee betrifft, Vorschriften vorbereitet, welche darauf abzielen, den Zweikampf, wenn nicht völlig zu beseitigen, so doch aus ein Mindestmaß zu- ' rückzuführen. (Hört! hört! links.) In Anlehnung an die bis zum Jahre 1874 in Geltung gewesene Allerhöchste Verordnung vom 20. Juli 1843 über das Verfahren bei Untersuchungen der : zwischen Offizieren vorfallenden Streitigkeiten und Beleidigungen wird beabsichtigt, diese Streitigkeiten und Beleidigungen der ehrengerichtlichen Behandlung und Entscheidung zu unterwerfen mit der Wirkung, daß die Entscheidung, welche niemals auf eine Nöthigung zum Zweikampf oder auf eine Zulassung desselben lauten darf, für die streitenden Theile unbedingt verbindlich ist. Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers wird der Entwurf jener Vorschriften zunächst einer Kommission zur Begutachtung vor gelegt werden, welche auS sachverständigen Offizieren zusammen gesetzt ist und bereits in den nächsten Tagen in ihre Berathungen eintreten wird. DaS Ergebniß der Berathungen und die auf Grund derselben weiter zu fassenden Entschließungen bleiben ab zuwarten. Ich bin selbstverständlich nicht in der Lage, mich über die endgiltige Ausgestaltung der in Aussicht genommenen Vor schriften zu äußern. Aber auch aus dem Gebiete des bürgerlichen Strafrechts sind die Vorbereitungen für eine wirksame Bekämpf ung des Duells unausgesetzt gefördert worden. Es darf er wartet werden, daß die beabsichtigte Aenderung auf dem Gebiete des ehrengerichtlichen Verfahrens eine heilsame Rückwirkung auch auf diejenigen Kreise ausüben wird, welche den militärischen Ehrengerichten nicht unterstellt sind. Für den möglichen Fall jedoch, daß diese Erwartung nicht in Erfüllung gehen sollte, ist i die Reichsregierung der Frage näher getreten, ob es geboten er scheint, eine Verschärfung der bestehenden Gesetze über die Be strafung deS Zweikampfs und in Verbindung damit auch der von fast allen Parteien als mangelhaft bezeichneten Bestimmungen über die strafrechtliche Sühne von Beleidigungen herbeizuführen. ' (Sehr gut!) Aus Grund eines Beschlusses des preußischen Staats- minlsterlumS haben m dieser Richtung bereits eingehende Vor- i arbeiten im preußischen Justizministerium stattgefuuden. Wenn r! «ergeben hat, daß einer befriedigenden Lösung der ge- ! stellten Aufgabe nicht unerhebliche Schwierigkeiten entgegenstehen, : so ist doch zu hoffen, daß im Falle des Bedürfnisse? diese Schwie rigkeiten unter Ihrer Mitwirkung sich werden überwinden lassen AuS dieser Erklärung werden die Herren Interpellanten die Kolzversteigerung auf Marbacher Staatsforstrevier. D^nstag^den SL^November 1896 von Vormittags ^ nachstehende Nutz- und Brennhölzer, alS: 1022 w. Stämme, 27 w. iz rm ». klötzer, 1 rm w.^utzknüppel, 13,4 rm w. Brennsch-it- 25,6 rm w. Bren"'^ " Zacken, 49,9 Wllhdt. w. Brennreisig und 996 rm weiche dürre Stocke verste'g^ Näheres enthalten die bei den OrtSbehörden und m den Schaukstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. ... — ,—— KSnigl. Torstrcvicrvcrwaltung Rarbach unv »Snigl. Torstrentaott Lya an»», am 17. November 1896. , Forckn». HVoiarnuim krschemt jede» Wochentag Abend« Uhr für den anderen Laa. Preis vierteljährlich S Mk 25 Psg. zweimonatlich 1 MI. 50 P,g. n. Anmonatlich 75 Pig. Kriegsminister v. Goßler: Ich gebe zu, daß die Aufregung, die der Fall Brüsewitz verursacht hat, vollständig berechtigt ist. Er wird auch von Niemand mehr bedauert, als von dem Offi ziercorps der deutschen Armee. (Sehr richtig! rechts.) Ich »K Vertreter der preußischen Heeresverwaltung habe keine Ver pflichtung und auch keine Berechtigung, diese That zu entschuldigen oder zu rechtfertigen. Der Thäter wird die verdiente Strafe rv» leiden. Ob mildernde Umstände zuzubilligen sind, ist Sach« d«L Kriegsgerichtes. Meines Erachten- kommt eS zuerst darauf ob die gesetzlichen Faktoren alles gethan haben, um den Schul digen der Sühne zuzuführen. Das muß ich in vollem Umfang bestätigen. Die That ist in der Nacht vom 11. zum 12. Oktober geschehen. Lieutenant von Brüsewitz hat sich selbstverständlich freiwillig gestellt. Am Morgen deS 12. Oktober ist zu feiner Vernehmung geschritten worden, auf Grund welcher er in Unter suchungshaft genommen wurde, in welcher er sich noch befindet. Am 19. Oktober ist von dem Kriegsgericht die Untersuchung wegen Todtschlages eingeleitet und in diesen Tagen ist daS Ur theil gesprochen worden. Es bedarf aber noch der Bestätigung des obersten Kriegsherrn, ist also noch nicht rechtskräftig und so bin ich nicht in der Lage, darüber Auskunft zu geben. Seim Majestät hat aber angeordnet, daß nach Abschluß der Angelegen heit die Akten dem Kriegsministerium eingereicht werden und ich wäre dann in der Lage, darüber Mittheilungen zu machen. Doch mache ich darauf aufmerksam, daß unsere MMtLrstrafgerichtb- ordnuna eine Bestimmung darüber nicht enthält; eS wäre do» ein vollständiges Novum, so daß ich nicht in der Lage bin, be stimmte Versprechungen zu machen. Ebensowenig konnte sich do» Militärgericht dazu verstehen, über die Voruntersuchung etwa» N veröffentlichen und die öffentliche Meinung zu beruhigen. Das ,st im bürgerlichen Verfahren ebenso. Man könnte dann den Vorwurf erheben, man wolle einen Einfluß aus da» rrke»- nende Gericht ausüben (Sehr richtig!) Da unser Verfahren hat auch der Angeklagte den Schutz de» Gesetzes und er konnte eine derartige Publikation als ungesetzlich find die Erklärungen, dir ich zur Zeit über die Sache selbst geben kann. — Ich muß noch hinzufügen, daß der Lieutenant von Brusewitz, gegen den hier die schwersten A»° schulmgungen erhoben werden, aus ganz einfachen Verhältnisse» stammt, daß er eine völlig einwandsfreie Dienstzeit hinter sich hat, m verschiedenen Vertrauensstellungen funktionirt, zu keinerlei Exzessen geneigt hat, so daß also die Charakterschilderung, die hier von ihm entworfen ist, zum Mindesten verfrüht ist. Der Mechaniker Siepmann dagegen ist ein heftiger, herkulisch gebauter Mann, der kurz vorher wegen schwerer Bedrohung seiner Mit arbeiter auS der Metallfabrik in Karlsruhe entlassen worden ist (Hört, hört! rechts), er hatte auch nach der Entlassung eine» Fabrikinspektor auf'S Schwerste bedroht. Daß auch in dem vor liegenden Fall eine schwere Provokation vorliegt, ist zweifellos Darüber werven ja die Akten noch nähere Auskunft geben Der Vortrag, den wir soeben gehört haben, hat einen großen Mangel Das AlltSvesev und der Fall Krösemtz vrr dem Reichstage. Auf der Tagesordnung für die DienStag-Sitznng de» Reichs tages standen die beiden, am Montag nicht zur Erledigung ge langten Interpellationen der freisinnigen Partei (Abg. Munckel mid Genossen) über das Duellwesen und den bekannten Fall Brusewitz. Auch diesmal waren die Tribünen gefüllt und die Sänke der ReichStaosmitglieder stark besetzr. Am BundeSrathS- tisch erschienen der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe, der Staats sekretär von Boetticher und die preußischen Minister von Goßler und Schönstedt. Nachdem sich der Reichskanzler zur Beant wortung der Anfragen bereit erklärt hatte, ergriff das Wort der Abg. Munckel (fr. Vp.) Er begründet seine Interpellation und verweist auf die Einstimmigkeit des Reichstagsbeschlusses vom 21. April sowie darauf, daß die Ausführungen deS Reichskanzlers über bereit» schwebende Erwägungen dem'Reichstage das Recht geben, zu verlangen, daß ihm über die etwaigen Ergebnisse dieser Erwägungen nunmehr endlich Mittheilung gemacht werde. Die Sache sei seitdem noch schlimmer geworden. Es gibt, mH., nur «ine Ehre und die kann kein Standesvorrecht sein und auch nicht mit einem göttlichen oder sittlichen Gesetz in Widerspruch gerathe» oder das Recht gewähren, zu eigenen Mitteln der Abwehr zu greisen. Es gibt vielleicht Fälle, wo ein richterliche- Urtheil zur Rächung beleidigter Ehre zu streng oder zu milde aussällt, so z. B., wenn Einer seinem geistlichen Amtsbruder die Ehre abschneidet. Aber selbst bei mangelhafter Rechtsprechung würde das doch nichts zu thun haben mit der Reparatur der Ehre durch das Duell. Auch kein größerer Muth gehört hierzu; vielmehr gehört sehr ost ein größerer moralischer Muth dazu, ein Duell zu verweigern. Letzteres erfordert bestenfalls nur physischen Muth. Und da ist es den Herren vielleicht interessant, daß der Statistik zufolge die Zahl der Duelle im Ganzen gefallen, aber die Betheiligung der Juden daran gestiegen ist (Heiterkeit). Man theilt bereits die Leute in satisfaktionsfähige ein und satisfaktionsunfähige. Erstere gelten als Creme der Gesellschaft. Es liegt darin eine große Ueberhebung. Zu dieser Creme gehören die Offiziere insbesondere, ich glaube einschließlich der Bizefeldwebel (Heiterkeit), und dazu kommen dann die Reserveoffiziere. Das sind eben die Folgen unseres Militarismus. Wie unser Militäretat an der Spitze unserer Etats steht, so unser Militärstand an der Spitze aller Stände. Konnte doch ein Minister froh sein, als er hinterher zum Lieutenant ernannt wurde. (Heiterkeit.) Das Duell sieht man nicht als eine infamirende That an, sondern als eine glori- fizirende. Unser früherer Kriegsminister meinte zwar, die mili tärischen Ehrengerichte zwingen Niemanden zum Duell. Freilich — physisch zwingt man Niemanden, aber wer sich nicht duellirt, muß auf seinen Offizierrang verzichten. Und da gilt vor ihm eoaetns volnit. Ist doch sogar ein Amtsrichter als Reserve offizier mit schlichtem Abschied entlassen worden, weil er sich mit Jemandem nicht schlagen wollte, über den er in seiner Eigenschaft als Richter gegenüber dem Angeklagten ein angeblich beleidigen des Wort geäußert hatte. AlS Richter wurde er nicht entlassen. Wer zum Reserveoffizier nicht mehr gut genug ist, zum Richter ist er immer noch gut genug. (Beifall und Heiterkeit.) Redner streift dann das Bcgnadigungswesen. Jeder Duellant wisse, daß er die volle gesetzliche Strafe ja doch nicht abzubüßen brauche. Seine Partei habe zugleich mit der Interpellation auch einen An trag eingebracht, denn sie meine, wer sich im Amte gegen das Gesetz vergehe, indem er sich duellire, der solle nicht mehr würdig sein, seines Amtes zu walten. Nunmehr wendet sich Redner zum Falle Brüsewitz. Hier, wie beim Duell, handle es sich um ein mißleitetes Ehrgefühl als Ursache. Bleibe denn die Armee noch das, was sie doch sein solle, eine Institution zur Sicherheit, zum Schutze unserer Bürger, wenn ein Ehrgefühl wie das Brüsewitz'sche um sich greife? Man bedenke die Motive de» Mannes: Erst der AuSrüf: „Wenn ich mich nicht räche, bin ich ein todter Mann!" Und dann hinterher der AuSruf: „Jetzt habe ich ihn gestreckt!" Ich kann mir nichts Ehrloseres denken als einen solchen Todt- schlag au einem Wehrlosen. Wenn so etwas passirt, dann handelt es sich um eine gemeine Gefahr. Und wenn ein solcher Mann deS Königs Rock trägt, dann ist das eine Majestätsbeleidigung, die schlimmer ist als alle sonstigen. Ein solcher Manu ist zu gleich der Beleidigte, der Richter und, wenn ich Herrn v. Brüse witz recht verstehe, auch der Henker! (Ruse: Sehr richtig!) Welche Gefahr, wenn solche Ehrbegriffe weiter um sich greifen und auch dann verbleiben, wenn des Königs Rock ausgezogen ist. Einem wüthenden Offizier kann ich wenigstens noch auSweichen. Ich gebe mich der Hoffnung hin, der Herr Reichskanzler werde uns heute eine ähnliche beruhigende Antwort geben können, wie er dies gestern gethan. Ueberzengnng gewinnen können, daß nicht» versäumt ist, um bt« Duelljrage, welche weite BollSkreise lebhaft beschäftigt, emrr oem öffentlichen Rechtsbewuhtsein entsprechenden Lösung entgegen m führen. Wenn die Vorbereitungen bi»her zu greifbaren Erg«> nissen nicht geführt haben, so liegt da» nicht an einer Bersämumß oder gar an einer veränderten Stellungnahme der Reuhsregieruny, sondern lediglich an dem Umstande, daß die Frage ihrer Natur nach nicht leicht und kurzer Hand zu erledigen ist. Wen« »Nt Herr Vorredner sich bei der Begründung der Interpellation auch über die Ausübung des Begnadigungsrechts geäußert bm, ß» lehne ich es ab, hierauf zu antworten. (Bravo ! recht».) D^ Begnadigungsrecht in Duellsachen beruht nicht auf der Reich»- Verfassung; es ist dies lediglich ein Recht der Landeshoheit und gehört daher nicht vor das Forum des Reichstags. (Sehr richtig! rechts.) Auf die weitere Anfrage des Herrn Interpellanten, dm « « Anetion. ».L den 21. d. M., Nachmittag 2 Uhr sollen auf der 1. Abth. deS DonatS- FnevyoseS die vom Abbruch einer überbauten Gruft gewonnenen Materialien, als Mauer» u. Dachziegel, Holzer, Bretter rc. aufS Meistgebot unter den vorher bekannt zu gebenden Be dingungen versteigert werden. Freiberg, am 19. November 1896. Das Stadtbauamt. Bekanntmachung für HilverS-orf. Mit Ende dieses Jahres scheiden auS dem Gemeindrrath fünf ansässige -md em« unanmng« AnSschußprrsonen, es sind deshalb Ergänzungswahlen nöthig. Dieselben sollen «n 15. Dezember 1896 stattfinden und wird daher auf den in der Zeit vom 21. November M 6. Dezember d. I. im Andrich schen Gasthofe befindlichen Anschlag, sowie auf dl« dafrwst aus hängende Wahlliste hingewiesen. Einsprüche gegen die Wahlliste find b»S zum 2. Dezemoer Abends 5 Uhr zulässig und beim Gemeindevorstand anzubringen. , Hilbersdorf, am 20. November 1896. Geme1«v<r«P» G--V. Stadtverordnetenfitzung m 26' November 1896, Abends 6 Uhr. Bericht der Dorschlaosdeputation über für die Einschätzungscommission auf 1897/98. — r/tchläge zur Besetzung der Stelle eines Bezirksvorstehers. r,zx."eschluß, Verwendung des für das Häuschen an der Gasanstalt erzielten Erlöses von olM-jum Zwecke der Deckung der Kosten der Planirung des Platzes betr. Desgleichen, Entnahme der für den Umbau des Stadtkrankenhauses aus städtischen Betriebs mitteln bewilligten Kosten von 9650 M. aus dem Betriebssond beim städtischen Stamm- Vermögen betr. Desgleichen, Jnwegfallstellung der bisher von dem Turnlehrer Frieß innegehabten Stellung ^?^^^9ung derselben an die übrigen Lehrer betr. 5. Ruckäußerung des StadtratHS zu dem diesseitigen Beschlusse zum Hundesteuerregulativ betr. -6. Bericht der Verfassungsdeputation über »'-?^ü"dung eines Fonds zur Straßenherstelluug. 2. Besteuerung von Consumvereinen. Hierüber geheime Sitzung. Freiberg, am 19. November 1896. und Tageblatt Amtsblatt für die Mglichen mb Mischen Behiirdar zu Frrlvcrg md Bmod.