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Anzeiger MMM dl? KimzI. BkjiMgrrW und diS MD d« Stadl LnpM. W 27«. Mittwoch den 3. Oktober. 1866. Bekanntmachung, die zwangsweise Desinsection der Aborte betr. Ungeachtet unserer wiederholten selbst von Strafandrohungen begleiteten Aufforderungen zur Desinsection der Aborte mit Eisen vitriollösung haben wir leider doch wahrzunehmen gehabt, daß der größere Theil unserer Einwohnerschaft zu einer Selbstthätigkeit sich selbst dann nicht aufzuraffen vermag, wenn es sich um daS eigene Wohl und Wehe handelt, sondern erwartet, ja verlangt, daß die öffentliche Verwaltung die Mühewaltungen übernehme, die ein Jeder bei nur einigem guten Wülen sich selbst zu leisten sehr leicht im Stande wäre. Diese in der That höchst betrübende Wahrnehmung nöthigt uns, nunmehr mit ZwangSmaßregeln unsere oben gedachte Anordnung durchzuführen, um so mehr, als seit unserer Bekanntmachung vom 27. Juni d. I. über den Gesundheitszustand unserer Stadt vom 29. vor. Monats an bis heute vierzehn Cholerafälle und zwar acht unter den hiesigen Könial. Preußischen Besatzungs truppen und sechs unter der Civilbevölkerung unserer Stadt mit tödtlichem AuSgange hier vorgekommen, übrigens aber Durchfälle mit Cholerasymptomen häufiger aufgetreten sind. Nur mit der größten Sorgsamkeit in Beobachtung der notwendigen Vorsichtsmaßregeln, unter denen nach maaßgebendem sachverständigen Urtheile die regelmäßige DeSinfection der Aborte in erste Linie zu stellen ist, wird eS möglich werden, zu verhüten, daß die Cholera sich in unserer Stadt zur verheerenden Epidemie ausbilde, und wir dürfen daher nicht zögern, Folgendes zu verordnen: 1) Die regelmäßige DeSinfection der Aborte wird über unsere ganze Stadt zwangsweise durchgeführt. 2) Zu diesem Zwecke haben wir nach Maaßgabe deS unter v. beigefügten Verzeichnisses die Stadt in hundert DeSinfectionSbezirke eingetheilt. 3) Die sämmtlichen Hausbesitzer, bez. HauSadministratoren, haben sofort zusammenzutreten und sich über eine Person zu vereinigen, welche sie mit der Desinsection der sämmtlichen Aborte ihres DeSmfeetionSbeznkS auf ihre, nach der Zahl der Aborte zu verteilenden, von den Miethbewohnern antheilig mit zu tragenden Kosten beauftragen. 4) Dieser Beauftragte ist unferm Bauamte bis längstens zum 26. d. M. Nachmittags um 5 Uhr zur Genehmigung zu präsentiren 5) Etwa verlangte Unterweisung über die Art der vorzunehmenden DeSinfection wird Herr Prof. vr. CaruS, welcher die Güte hat, unS bei der Durchführung und Überwachung dieser Maaßregel mit seinen Erfahrungen beizustehen, täglich in den Vormittags stunden von 10—12 Uhr im Bauamte bereitwilligst erlheilen. 6) Für diejenigen Bezirke, für welche bis zum 26. d. M. Nachmittag- 5 Uhr ei» vom Bauamte genehmigter Beauftragter nicht präsentirt worden ist, werden wir nach Ablauf dieser Frist daS zur Ausführung der DeSinfection erforderliche Personal bestellen. 7) Die Kosten der solchergestalt durch von un- angestellte Personen bewirkten DeSinfection werden unter die sämmtlichen Grund stücksbesitzer des betr. Bezirks nach der Zahl der deSinficirten Aborte vertheilt und am Schluffe jedes MonatS von denselben unnach- fichtlich einaezogen. Die Hausbesitzer sind berechtigt, ihre Abmiether zur antheiligen Tragung dieser Kosten mit herbeizuziehen (vergl. 3). 8) Unfern legitimirten Controlebeamten sowohl als auch den mit der DeSinfection beauftragten Personen ist der Zutritt zu den Häusern und insbesondere zu den Aborten und Gruben unweigerlich zu gestatten. 9) Widersetzlichkett, Säumigkeit oder Fahrlässigkeit in der Ausführung der DeSinfection sowie jede andere Zuwiderhandlung gegen obige Bestimmungen wird von unS mit Geld- oder Gefängnißstrafe gegen den Schuldigen geahndet werden. Wir geben unS der sichern Erwartung hin, daß e- die hiesigen Grundstücksbesitzer sichi zur Ehrenpflicht machen werden, für die DeSinfection ihrer Häuser nach obigen Vorschriften selbst Sorge zu tragen. Insbesondere machen wir aber darauf aufmerksam, daß die Kosten der durch unsere Angestellten vorzunehmenden DeSinfection um deswillen, weil wir nur bezahlte Arbeitskräfte dazu zu verwenden haben, wett höher sein müssen, als bei deren Selbstausführung. Die Herren Aerzte unserer Stadt ersuchen wir dringend, der DeSinfection ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen und über alles Anstößige, waS sie hierbei wahrnehmen werden, unS sofortige Anzeige zu erstatten. Leipzig, den 22. Juli 1866. . Der Nath -er Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. D Verzeichnis -er DeSinfeetionSbezirVe -er Stadt Leipzig. Z Ramm der Straße« Hausnummer ,s Ramm der Straße« Hau« nummer 3 3 « " « Namen der Straßen Hausnummer TS Namen der Straßen Hausnummtr 1 2 2d 3 faffendorf iaSanstalt und Berliner Straße Berliner Bahnh. Frankfurter Str. Waldstraße Gust -Ad-Str. Auenstraße Fregeftraße Frankfurter Str. Färberstraße Leibnizstraße Sust.-Ld.-SK.! Auenstraße Ranst. Steiuw. Färberstraße Rosenthalgaffe Alte Burg 2 bis mit 8 44 - 1 - 15 - 1 - 53 - 1 - 1 - 1 - 29 - 1 - 59 - 6 - 1 - 7 - 1 - 52 - 48 - 19 - 10 - 54d - 5 - 27 - 5 - 34 - 13 - 8V - 11 - 19 - 17 7Löhr- Platz Neue Straße Packbofgaffe 8 Packyofgaffe Gerberstraße 9 Gerberstraße 10 Bahnhofsstraße 11 Georgenstraße Wintergartenstr. Schützenstraße Gartenstraße 12 Gartenstraße Tauchaer Straße Eisevbahnstr. ^ Mittelstraße 13 Mittelstraße Tauchaer Straße Eisenvahnstraße 14 Tauchaer Straße Ibis mit 5 1 - 3 - 1 - 35 - 1 - 15 - 2 - 7 - 12 - 4 - 1 - 1 - 1 - 19 - 8 - 20 - 8 - 4 - 15 . 15 8 2 67 34 22 31 11 13 14 3 7 3 25 18 27 14 18 21 15 16 17 Mittelstraße Reudnitzer Str. Lange Straße Marienstraße Tauchaer Straße Schützenstraße Mlttelstraße Marienstraße ^ Carlstraße Winterg.-Str. ^ Schützenstraße Bahnhofsstraße Bahnhofgäßch. ^ Gevrgenstraße Vruyi. aße aße 28 bis mit 32 1 - 28 - 7 - 23 - 15 - 1 - 1 - 17 - 1 - 1 - 12 - 1 - 8 - 1 - 5 - 1 44 - - 21 - 32 - 13 - 29 - 16 - 4 s 5 - 19 - 4 » 6 - 17 - 11 - 14 - 3 - 6 - 59 Georgenhau« 4 - - 10 18 19 20 21 22 23 Brühl Halle'sche Straße Parkstratze Brühl e'sche Straße all. Gäßchen lauenschcrPlatz trühl Hall. Gäßchen Theatergaffe Theaterplatz gr. Fleischergaffe kl Fleischergasse Neukirchhof Theaterplatz Kleischerplatz Naundörfchen Ranst. Steinw. Raust. Steinw. Naundörschen 60 bis mit 69 1 1 69 12 1 1 78 7 1 5 - 15 - 9 - 1 - 1 - 1 14 - 1 - 14 - 1 - s - s s 2 - S - S - s s 2 S 8 3 77 15 6 6 89 14 7 9 29 11 37 4 8 24 13 29 15 li >! !-l. .i j'.I