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MMtiiitr Tageblatt Erscheint V» M Inserate jeden Wochentag abends für den folgenden WW^ nehmen die Expedition bis Vorm. 1v Utzb Lag und kostet durch die Austräger pro MMHU WWKMMMWW W W 7L »MW Nt M sowie für Auswärts alle Austräger, de«,L -Quartal Mk. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 U U alle Annoncen-Expeditionen zu Original- frei ins Haus. V V Preisen entgegen. für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim. Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein, l I! »!»«»»>l »m«,>,»,1,M»,«N«»»I WMI »IIWII»I» Id» Nr. 165 Mittwoch, de« 19. Juli 1893 43. Jahrgang. Die Abend-Laternen in Hohenstein brennen am 19. Juli von 8^—11 Uhr — die Nacht-Laternen von 11—Uhr. Concursverfahren. Ueber das Vermögen des Handelsmanns Heinrich Hermann Riedel in Ernstthal wird heute, am 14. Juli 1893, nachmittags 5 Uhr, das Concursverfahren eröffnet. Rechtsanwalt Reinhard in Hohenstein wird zum Concursverwalter ernauut. Concursforderungeu siud bis zum 17. August 1893 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusscs und cintretenden Falles über die in 8 120 der Concursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 7. August 1893, vormittags 10 Uhr und zur Prüfung der angcmeldetcu Forderungen auf den 21. August 1893, vormittags 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Concursmasse gehörige Sache im Besitz habeu oder zur Concursmasse etwas schuldig sind, wird aufgcgeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Concursverwalter bis zum 7. August 1893 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht H o h e n st e i n - E r n st t h a l. v. Feilitzsch. Beglaubigt: Jrmschler, G.-S. Concursverfahren. Im Concurse über das Vermögen des Handelsmannes Karl Gottlob Wölker in Ernstthal soll die Schlußvertheilung vvrgenommen werden. Die Theilungsmasse beträgt 751 Mk. 22 Pf., wovon aber die Gerichtskosten des Verfahrens noch zu kürzen sind, die Höhe der zu berücksichtigenden Forderungen 2654 Mk. 10 Pi. Schlußverzeichniß der festgcstellten Forderungen liegt aus der Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Höhenstein-Ernstthal. Hohenstein, 14. Juli 1893. Rechtsanwalt Reinhard, Concursverwalter. Sächsisches. Hohenstein, 18. Juli. Der sehnsüchtig von allen Seiten erwartete Regen ist end lich in erheblichem Maße eingetreten und hat dem ausgetrock- neten Erdboden die nöthigc Feuchtigkeit gebracht. Das Laub der Liudcn- und Ahornbäume hat jetzt vielfach ein eigenthümliches Aussehen. Auf den Blättern fast aller Zweige — etwa die obersten ausgenommen — findet man in Menge Tröpfchen einer klebrigen, zuckerhaltigen Flüssigkeit; oft ist sogar die ganze obere Blattseite vollständig und gleich mäßig damit überzogen, daß sie wie lackirt oder gefirnißt aus sieht. Selbst auf dem Erdboden unter den Baumkronen siud hier und da feuchte Flecke zu sehen, die durch die abgetropfte Flüssigkeit entstanden sind. Diese ist nichts anders als „Honig- thau", der durch zahllose Schaaren von Blattläusen erzeugt ist. Zu ihrer Vermehrung ist bisher die Wärme und die Trocken heit sehr günstig gewesen. Nun sitzen sie meistens an den unteren Blattseiten, saugen mit ihren Rüsseln den Saft aus und ver spritzen vom Hinterleibe aus in weitem Bogen den Honigthau, der deshalb auf die Oberseite der darunter befindlichen Blätter fällt. Für die Bäume selbst ist der klebrige, öfters mit Ruß, Staub rc. vermengte Ueberzug der Blätter insofern nachthcilig, als das Laub in zwei wichtigen Verrichtungen, der Verdunst ungen und dem Luftaustausche, gehindert wird; sodann vermögen aber auch die Sporen gewisser Schmarotzerpilze leicht daran zu haften und sich zu entwickeln, wodurch die Schädigung fortge setzt wird. Es darf deswegen angenommen werden, daß das jetzt vom Honigthau befallene Laub bald vergilben und recht zeitig abfallen wird, wenn nicht bald durch einen anhaltenden, kräftigen Regen eine gründliche Abwaschung herbeigeführt wird. Die König!. Krcishauptmannschast Zwickau hat genehmigt, daß in ihrem Regierungsbezirke während der Zeit der dies jährigen Obsternte an Sonn-und Festtagen in den von Spazier gängern und Landparthiecn berührten offenen Obstvcrkaufsstellen je für diejenige Obstsorte, welche gerade geerntet wird, Gehülsen, Lehrlinge und Arbeiter über die in 8 105 der Gew.-Ordn. bestimmte fünfstündige, bezw. statutarisch geordnete Zeit hinaus, jedoch nicht während der Zeit des Vormittagsgottesdienstes, beschäftigt werden. Die unteren Verwaltungsbehörden haben die Stunden der Beschästigungszeit festzustellen. Durch die traurige Geschäftslage und durch die vielen Aus fälle an den Sonntagseinnahmen gezwungen, hat der Verein Naumburger Manufakturisten und verwandter Zweige beschlossen, lämmtliche Geschäfte Deutschlands der Branche aufzufordern, sich dem Reichskanzler, dem Bundesrathe und hohen Reichstage mit folgender Bitte zu nahen: „Daß am 1. Weihnachtsfeiertage der Geschäftsverkehr 10 Stunden, am 1. Oster- und Pfingst feiertage 5 Stunden freizugeben und an den zweiten Feiertagen dafür zu schließen ist." Auch Interessenten aus anderen als der Manufakturistenbranche können sich diesem Vorgehen an schließen und bezügliches Material von jenem Vereine erhalten. Das Gesetz, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 1. Juni 1891 enthält zu 8 120 der Gewerbeordnung als neue Bestimmung: „Am Sonntage darf der Unterricht nur stattfinden, wenn die Unterrichtsstunden so gelegt werden, daß die Schüler nicht gehindert werden, den Hauptgottesdienst, oder einen mit Genehmigung der kirchlichen Behörden für sie eingerichteten Gottesdienst ihrer Konfession zu besuchen. Ausnahmen von dieser Bestimmung kann die Centtalbehörde für bestehende Fortbildungsschulen, zu deren Besuch keine Verpflichtung besteht, bis zum 1. Oktober 1894 gestatten." Durch diese Bestimmung sind sehr viele Anstalten, welche der fachlichen Ausbildung des Handwerks dienen, und darunter gerade die größten und am weitesten vorgeschrittenen, in ihrer ganzen Wirksamkeit schwer bedroht, ja in ihrem Lebens nerv getroffen, da der ununterbrochene mehrstündige Sonntags unterricht denselben allein die Möglichkeit gewährt, die Aus bildung des jungen Handwerkers, besonders auf dem zeichner ischen Gebiete, in dem für die Hebung des nationalen Gewerbes erforderlichen Grade herbeizuführen. In Würdigung dieser Thatsache hat der Verband deutscher Gewerbeschulmänner, dessen Mitglieder Leiter und Lehrer von den in Betracht kommenden Gewerbe-, Handwerker- und Kunsthandwerker-Fach- und Fort bildungsschulen aus allen Gauen Deutschlands sind, auf seiner diesjährigen Wanderversammlung in Kassel über die Frage des Svnntagsunterrichts verhandelt und nach eingehender Be- ralhung die Resolution gefaßt: „Die Beibehaltung des un unterbrochenen mehrstündigen Svnutagvvrmittags - Unterrichts ist eine durch die Verhältnisse gebotene Nothwcndigkeit." Ihre erschöpfende Begründung findet diese Erklärung in dem Referat, auf Grund dessen sie gefußt wurde und welches in der Schrift: „Der Sonntagsunterricht und seine Zukunft" von Dr. Glinzer- Hamburg gedruckt vorliegt. Von dem lebhaften Wunsche be seelt, die drohende Gefahr von dem in erfreulichem Aufblühen begriffenen deutschen Fortbildungsschulwesen abzuwcnden, hat die Wanderversammlung durch einmüthigen Beschluß den Vor stand des Verbandes beauftragt, eine Petition aus Abänderung der bett. Gesetzgebung an den Reichskanzler und an den Reichs tag zu richten. Wünschen wir derselben eine freundliche Auf nahme. Sie lautet: Die hohe Peichsregierung (der hohe Reichstag) möge in geneigter Erwägung, daß die Bestimmung des 8 120 der Gewerbeordnung nicht durchzuführen ist, ohne eine große Zahl von Schulen und damit den Handwerker- und Gewerbestand empfindlich zu schädigen, dahin wirken, daß diese Bestimmung auf die obligatorischen Fortbildungsschulen be schränkt werde. Auf einen wichtigen, doch vielleicht wenig bekannten Unter schied, welchen die Gewerbeordnungsnovelle zwischen gewerblichen Arbeitern und Werkmeistern in Bezug auf die Entlassungsgründe macht, weist eine Entscheidung des Berliner Gewerbegerichts hin, welcher folgender Sachverhalt zu Grunde lag: Der Form meister B., welcher in der Eisengießerei von M. angestellt war, hatte plötzlich seine Entlassung ohne Kündigung erhalten, weil seinen Chefs hinterbracht worden war, daß ec sich hinter ihrem Rücken zu Mitarbeitern in sehr despektirlicher Weise über sie geäußert habe. B. erachtete die Entlassung als zu Unrecht er folgt und klagte gegen die Firma den Lohnbctrag für sechs Wochen mit 216 Mk. ein. Durch die Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß der Kläger die Fabrikbesitzer als „dumme Jungen", „faselige Jungen" und dergleichen mehr bezeichnet und von ihnen gesagt hatte: „sie wüßten selbst nicht, was sie wollten; heute wär-n sie nahe daran, die Bude zu schließen, und morgen ließen sie am liebsten Tag und Nacht arbeiten." Der Gerichtshof erkannte auf Abweisung der Klage mit folgen der Begründung: Wäre der Kläger zu den gewöhnlichen ge werblichen Arbeitern zu rechnen, so würde allerdings ein gesetz licher Entlassungsgrund nicht vorliegen, denn als „grobe Be leidigungen", wie sie 8 123, Ziffer 5 der Gewerbeordnung erfordere, seien die scstgestellten Aeußerungen nicht anzusehen. Kläger gehöre aber zur Klasse der Werkmeister, und für diese beständen strengere Vorschriften, denn sie könnten nach 8 133 e, Ziffer 5 schon wegen „Ehrverletzungen" gegen den Arbeiter ohne Kündigung entlassen werden. Die evang.-lnth. Männer- und Jünglingsvereine aus den Ortschaften Hohenstein-E., Stollberg, Lichtenstein-C., Lößnitz, Wildenfels, Lugau, Oelsnitz und Hartenstein feierten am Sonn tag in letztgenannter Stadt ihr diesjähriges Kreisrest, zu welchem gleichzeitig der Hartenstciner Männervcrein die Feier seines 30jährigen Bestehens beging. Seitens desselben war denn auch alles aufgcbotcn worden, den in großer Anzahl erschienenen auswärtigen Freunden den Aufenthalt so angenehm wie mög lich zu machen und das Fest würdig zu gestalten, wie auch das herrliche Sommerwetter zum Gelingen des ganzen nicht wenig beigetragen. Nachdem von 12 Uhr ab die Vereine nach und nach eingetroffen und vom Empfangskomitce begrüßt wor den waren, fand nachm. 2 Uhr in der blumengeschmückten Kirche Festgottesdienst statt, zu welchem Herr Archidiakonus Feurich aus Stollberg die Predigt übernommen hatte und der Chor gesang von Mitgliedern des Männervereins Hartenstein nebst deren Angehörigen ausgeführt wurde. Hierauf versammelten sich die Vorstände und Dclegirten zu einer ca. einstündigen Konferenz bis gegen 4 Uhr im schöngelegenen Garten des Schützenhauscs. Der einer zwanglosen Unterhaltung gewidmete Theil des Festes begann. Zunächst bewillkommnete der Herr Stadtpfarrer von Hartenstein als Vorsitzender des dortigen Männervereins namens desselben die Anwesenden zugleich mit einem kurzen Rückblick auf die segensreiche 30jährige Vereins- thätigkeit. Im Weiteren erstattete der Kreispräses Herr Pastor Dr. Eckardt aus Lugau in bekannter herzgewinnender Bered samkeit Bericht über die Erfolge der einzelnen Vereine im be sonderen, sowie dem derzeitigen Stande der Männer- und Jünglingsvereinssache im allgemeinen. Aus diesem Vortrage war die betrübende Thatsache zu entnehmen, daß die Zahl der Mitglieder im verflossenen Jahre nicht unerheblich zurückgegangen, nichtsdestoweniger ermahnte Redner auf Grund eines Wortes aus dem Munde des aus der Stadt Hartenstein hervorgegangenen bekannten Dichters Paul Flemming in Treue auszuhalten und verstand es, zur Neubelebung und Förderung der guten Sache praktische Rathschläge zu ertheilen und somit den Vorständen und Führern der Brudervereine zu weiterer erfolgreicher Wirk samkeit neuen Muth einzuflößen. Die hierauf folgende herzliche Ansprache des zur Feier erschienenen Bundesvertreters Herrn Zacharias aus Dresden machte aus sämmtliche Fcsttheilnehmer einen tiefen Eindruck und dürfte nicht verfehlen, der Sache selbst neue Freunde und dem Hartenstciner Männer- und Jüng lingsverein neue Mitglieder zuzusührcn. In der ferneren aller dings nur kurz bemessenen Zeit brachte das Sängerchor des Männervereins Hartenstein einige hübsche Lieder zu Gehör, so wie seitens mehrerer Jünglinge dem Tag und der Bedeutung des Festes entsprechende Deklamationen zum Vortrag gelangten. Gegen '/z7 Uhr war die Feierlichkeit beendet und hochbefriedigt über den Verlauf derselben trennten sich die Theilnehmcr mit dem Wunsche auf ein fröhliches Wiedersehen im nächsten Jahre in Lichtenstein. Die Staatsbahn-Verwaltung bietet Sonntag, den 23. Juli d. I. abermals eine günstige Gelegenheit zu einem Aus fluge in das Zschopauthal und das obere Erzgebirge durch Ein legung eines Sonderzugs zu ermäßigten Preisen von ChemnitznachZschopau, Wolkenstein, Jöhstadt, Anna berg, Cranzahl und Weipert bez. Obcrcrottendorf und Scheibenberg. Derselbe wird am genannten Tage 5?o Vorm, von Chemnitz und 6.'^ von Flöha abgehen, um Vorm. 6." in Zschopau, 7." in Wolkenstein, 9.' in Jöhstadt, 7.^ in Annaberg, 8.^ in Cranzahl und 8." in Weipert bez. 8?» in Obercrottendorf und 10.« in Scheibenberg ankommen. Am