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Mcheritz-Mung Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Amtsblatt für die Königliche Knüshauplmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Dippoldiswalde. Verankworklicher Krdarleur: Paul Jelprr. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Mit achtsettigem „Illustrirten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirthschaftlicher Monats-Beilage. Donnerstag, den 18. Juli 1901 67. Jahrgang Nr. 83. 47 Leen. Edes. Vormittags 7 — Min. 4. 5. muß; Vormittags 8 Uhr Min. 6. 30 Vormittags 7 Uhr k» Uhr Uhr Vormittags 0 Uhr n Uhr Vormittags Min. 20 Min. Uhr Vormittags 10 45 35 kaltblütiger oder kalt- dritte Jahr vollendet y 10 7 8 S y 10 8 9 10 30 10 tO 05 45 35 50 30 20 20 30 20 05 20 40 20 8 9 10 7 7 8 7 8 9 40 15 15 Sogt im st ein Verpflichtnng der Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: Mitglieder der regierenden deutschen Familien; Gesandten fremder Mächte und das Gesandtschaftspersonal; aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum förderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden die Königlichen Staatsgestüte. Von der 1. die 2. die 3. die 7 7 8 9 n »» »» Dienstgebrauch gehaltenen Pferde; die Beamten im Reichs- und Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie die Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde; die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Be- Alle von Landwirthen gezogenen Pferde sind als Fohlen blütig-gemischter Schläge anzusehen und müssen, wenn sie das haben, vorgeftthrt werden. Min. »» Uhr Min. Uhr Min. »» 100 ende Am ürstl. -Herr mm- : der isnig Min. »k Uhr Min. Königliche Amtshauptmannschaft. Lossow. >elzen >-78 14. — ceuh-, 1000 :. und 00 kg Mais, ürnig, >5. - Laare »ischer retto: 10, La o (mit 12,50. z, pro o 100 tischen >0 bl- 25,00, iggen- klusive >0 bis 10 bis netto le 9,80 10.50 :l pro 00I<<;. gelten dem 40 bis Grund ebenfalls in Spalte 6 einzutragen. Eine besondere Bescheinigung der Orts behörde u. s. w. erscheint entbehrlich, da die Richtigkeit sämmtlicher Einträge im Ver zeichnisse auf der ersten Seite desselben zu bescheinigen ist. Andere Bemerkungen im Verzeichnisse sind zu unterlassen. Die Herren Vertreter der Ortsbehörden haben bei der Musterung die Listen selbst zu führen oder durch einen Schreibgehülfen führen zu lassen. Die Listen von 1900, sowie ein Roth- und ein Blaustift sind mit zur Stelle zu bringen. Was die Fahrzeuge anlangt, so sind dieselben nicht mit zum Musterungsplatze zu bringen. Es ist vielmehr bei Gelegenheit der Musterung dem Herrn Kommissar mündlich anzugeben, wieviel kriegsbrauchbare Wagen und zweispännige Eeschirrzüge, welche den Bestimmungen in Anlage O zur Pferde-Aushebungsvorschrift (Seite 81 und 82 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1900) entsprechen, im Orte vor handen sind. Wenn bei den früheren Musterungen es vorgekommen ist, daß Stellungspflichtige unpünktlich erschienen sind, hierdurch aber die Musterungen an den einzelnen Orten der gestalt verzögert worden sind, daß der Herr Kommissar in den folgenden Orten nicht zur angesetzten Zeit eintresfen konnte, so wollen die Herren Bürgermeister, Eemeinde- vorstände und Gutsvorsteher die Stellungspflichtigen so zeitig beordern, daß die Auf stellung der Pferde nach der in der Vorstellungsliste angegebenen Reihenfolge >/4 Stunde vor dem bekannt gegebenen Musterungsbeginne beendet ist. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden gemäß 8 27 des Kriegsleistungsgesetzes unnachfichtlich bestraft werden. Die Herren Bürgermeister, Eemeindevorstände und Gutsvorsteher werden für strengste Durchführung der auf die Pferdevormusterung Bezug habenden Anordnungen persönlich verantwortlich gemacht; etwaige Versäumnisse ihrerseits werden mit einer Ordnungsstrafe von 30 Mark geahndet. Dippoldiswalde, am 15. Juli 1901. aus > für Bc- oird, rad- choit Vormittags »» n n Am 24. Juli: — Min. Veerwalde, 7 8 9 io Vormittags »» Pretzschendorf, Friedersdorf (am Ausgang nach Röthenbach), Röthenbach. Am 25. Juli: Oberfrauendorf, Niederfrauendorf, Luch au. Am 26. Juli: Värenburg (an der Straße nach Kipsdorf—Altenberg), Altenberg und Hirschsprung (in Altenberg), Gcorgenfeld, Zinnwald, Geising. Am 27. Juli: Löwenhain (Mitte), Fürstenwalde mit Nudolphsdorf (in Fürstenwalde), Fürstenau mit Gottgetreu und Müglitz (in Müglitz). Am 2i). Juli: Schmiedeberg und Niederpöbel (in Schmiedeberg), Naundorf (am Jägerhaus), Obercarsdorf, Ulberndorf. Am 3«. Juli: Sadisdorf, Hennersdorf, Ammelsdorf, Schönfeld mit Oberpöbel. Am 3 l. Juli: Cchcllerhau, Rchefeld-Zaunhaus. Am 1. August: Kipsdorf, Bärcnfels, Sende (im Pöbelthal). Vormittags n Die „«eitzeritz - Zeitung" erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners lag und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1M. 25 Psg., zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Alle Postan- sialten, Postboten, sowie die Agenten nehmen Be stellungen an. Inserate, welche bei da bedeutenden Auslage deS Blattes eine sehr wirk same Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. die Spaltenzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und complicirte Inserate mit entsprechen den: Ausschlag. — Einge sandt, im redactionellen Theile, die Spaltenzeil» 20 Pfg. Musternngstage: Am 22. Juli: Rechenberg und Holzhau (in Rechenberg), Nassau (Ausgang nach Frauenstein), Dittersbach, Burkersdorf (an der Straße nach Frauenstein). Am 23. Juli: Reichstädt, Berreuth mit Seifen (in Berreuth), Dippoldiswalde. Pferdemustermig. Die gemäß der Bestimmung in ß 1 der Pferdeaushebungsvorschrift vom 18. März 1900 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 51 flg.) zur Gewinnung einer zuverlässigen Uebersicht über den Pferdebestand des Landes alljährlich abzuhaltenden Vormusterungen finden im hiesigen Verwaltungsbezirke in diesem Jahre an den nachstehends unter D bezeichneten Tagen, Stunden und Orten statt. Als Pferdeoormusterungskommissar ist Herr Major z. D. von Carlowitz in Dresden ernannt worden. Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, zu den betreffenden Terminen und auf den ihm von den Ortsbehörden bezw. Gutsvorstehern angegebenen Plätzen seine sämmtlichen Pferde zu gestellen, mit Ausnahme a) der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren, b) der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig-gemischter Schläge unter 3 Jahren, c) der Hengste, ck) der Stuten, die entweder hochtragend sind (deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, e) der Vollblutstuten, die im „Allgemeinen Deutschen Gestütbuch" oder den hierzu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen ein getragen und von eineni Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, k) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, §) der Pferde, welche bei einer früheren Musterung als kriegs- rmbrauchbar bezeichnet worden sind (alle neuangekauften oder neu hinzugekommenen Pferde sind jedoch vorzuführen, auch wenn dieselben nach Aussage des Vorbesitzers als „kriegsunbrauchbar" erklärt worden sind), b) der Pferde unter 1,50 m Bandmaaß. Außerdem ist der Herr Kreishauptmann befugt, unter besonderen Umständen Be freiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch die Amtshauptmannschaft hierzu ermächtigt. 10 „ 10 „ Vormittags 9 „ 10 Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder voll zählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Die Vorführung hat blank ohne Geschirr, auf Trense mit zwei Zügeln zu erfolgen. Die Hüfe sind zu reinigen, aber nicht zu schmieren. Die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher, im Vehinderungs- falle ihre Stellvertreter, haben sich zu den Vormusterungsterminen an den von der Ortsbehörde ausgewählten Musterungsplätzen einzufinden und dem Herrn Pferde-Nor- musterungs-Kommissar ein in Spalte l mit fortlaufender Nummer versehenes Verzeichniß der in ihrem Bezirke vorhandenen Pferde nach dem auf Seite 67—69 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1900 abgedruckten Muster (Pferde- und Vorführungs liste) in doppelter Ausführung vorzulegcn. Ein Exemplar ist zur Abgabe an den Herrn Kommissar, eins zum eigenen Gebrauche bei der Vorführung bestimmt. In die Ver zeichnisse sind alle, auch die nicht gestellungspflichtigen Pferde einzutragen. Die laufende Nummer derjenigen Pferde, welche zur Vorführung gelangen — die also im vorigen Jahre als kriegsbrauchbar bezeichnet worden sind, die nachgewachsenen und oie neu an- gekausten — ist zu unterstreichen. Gemeinden u. s. w., die keine Pferde vorzuführen haben, haben Vakatlisten (doppelt) vorzulegen. Die Pferdeverzeichnisse find von den Ortsbehörden bez. Gutsvorstehern nur in Spalte 1, 2 und 3, und zwar genau auszufüllen, insbesondere find Abzeichen, Größe und Alter richtig einzutragen; die Ausfüllung der Spalten 4 und 5 erfolgt nur durch den Herrn Kommissar. Die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher sind verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Vorführen der Pferde erforderlichen Leute (keine Kinder) und ferner dafür zu sorgen, daß das Vorführcn genau in der Reihen folge der Vorführungsliste stattfindet. Hierzu ist am Kopfstück jedes Pferdes ein Zettel mit deutlicher Nummer (Nummer tafel), welche derjenigen in der Vorführungsliste entspricht, zu befestigen. Für Pferde, welche bereits bei der früheren Musterung als kriegsbrauchbar be zeichnet wurden, sind außerdem Bestimmungstäfelchen (mit Bindfaden zum Anhängen versehen), welche je nach Bedarf von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmann- schast bezogen werden können, zur Musterung mitzubringcn. Die Täfelchen sind aber weder anzuhängen noch auszufüllen. Einige weitere Exemplare sind für etwaigen Mehr bedarf im Musterungstermine bereit zu halten. Blinde oder neue Pferde sind in Spalte 6 des Verzeichnisses als „blind" oder „neu" aufzuführen. Kann ein Pferd wegen schwerer Erkrankung nicht vorgeführt werden, so ist der