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Schönburger Tageblatt A-f-rkt tiglich mN Ausnahm« der Tage nach Sonn- «d Festtagen. Annahme von Inseraten für di« «Lchsterscheinend« Rnmmrr bis Vormittag ^.11 Uhr. v« Bezugspreis betrügt vierteljährlich 1.6S Mk., kür d«n 2. und 3. Monat 1.10 Ml., für den S. Monat SS Pf. Einzelne Nr. 10 Pf. Inserate 1 Zeil« U Pf., für auswürt, n. stm amtlichen Telle 15 Pf. «MML--,» limtsblstt wal-eickurger Anzeiger. Filialen: in Altstadt Waldenburg bei Herrn Ott» FSrster; in Tallenberg bei Hrn. Strumpfwirker 8». Hermann Richter; in Hausungen bei Herrn Fried. Ianaschel; in Langenchursborf bei Herrn Heinrich Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahl«; kn Wollenburg bei Herrn Linus Friedemann; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. >»>»»»»» für das Königlicke Kmtsgerickt unü den Stsüttat zu Waldenburg. WANe-ip^A« Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der Standesamtsbezirke Altstadt Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Riederhain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. 301. Dienstag, den 28. Dezember 1915. Wtttermrgsbericht, ausgenommen sw 27. Dezember, Mittag 1 Uhr. Thermometerstaud -j- 5,» ' L. (Morgens 8 Uhr -s- 5* 0- Tiefste Nachttemperatur -s- 4° L.) Feuchtigkeitsgehalt der Lust nach Lambrechts Polymeter 74°/,. Taupunkt -s- 1*. Riederschlagsmenge m de« letzten 72 Stunden bi» früh 7 Uhr: 5,, mm. Daher Witteruugsausfichteu für den 28. Dezember: Wechselnde Bewölkung. Die von den städtischen Körperschaften beschlossene Gemeinde., Kirche«. r«d Schnlstenerordnung für die Stadt Waldenburg ist von den zuständigen Oberbehörden genehmigt worden. Die neue Steurrordnung tritt am 1. Januar 1916 in Kraft; fie liegt auf der RatS- kanzlei zu jedermanns Einsicht aus. Waldenburg, den 23. Dezember 1915. Der Stadtrat. Milchkarten werden ausgestellt im Sitzungszimmer des Rathauses und zwar Dienstag, de« 28. dieses Monats, V-rm. 10—12 Uhr und Nach«. 2—6 Uhr für Kinber (nur die im Jahre 1902 oder später Geborenen), Mittwoch, den 29. dieses Monats, Nachm. 2—6 Uhr für Kranke und Wöchnerinnen. Die Brotmarkenbezugskarte ist milzubringen. Außerdem ist Vorzttlegt« für Kinder ei« Altersnachweis (Familicnstammbuch oder GeburtS- oder Taufzeugnis, Impf schein oder dergleichen), für Kranke und Wöchnerinnen ei« ärztliches Zeugnis , bei stillenden Frauen genügt eine Bescheinigung der Hebamme, daß die Mutter stillt Die Milchabgabestelle« haben ein Milchabgabcbuch zu führen, in das die Karten- anmcldungen noch Name und Wohnung, sowie täglicher LieferungSmeng; genau einzutragen sind. Bei der täglichen Abholung der Milch haben die Kunden die in ihren Händen befindliche Milchkarte als Ausweis vorzulegen. Die Milchabgabestelle hat darin bei der Uebergabe der Milch de« Tag der Lieferung mit Tinte oder Tintenstift durchzustreiche«. Waldenburg, den 23. Dezember 1915. Der Stadtrat. Dänischer Bauchspeck für Minderbemittelte Pfund 2 Mk. 20 Pf., '/, Pfund 1 Mk. 10 Pf., wird Nächste« Mittwoch von Vorm, 9 Uhr ab im Laden Weinkellergasse 3 an Waldenb«rger Einwohner Halbpfund- und pfundweise abgegeben. Der Spick ist für Familien bi» 1500 Mk., bei mehreren Kindern auch bis 2500 Mk. Einkommen bestimmt. Die Brotmarkenbezugskarte ist als Ausweis vorzulegen. Einschlagpapier und ab gezähltes Geld find milzubringen. Waldenburg, den 24. Dezember 1915. Der Stadtrat. Frische österr.-ungar. Eier zum Preise von 17 Ps. für das Stück werden, solange der Vorrat reicht, in Einzelmcngen bi« zu 5 Stück Mittwoch Borm, von S 1S Uhr in der Polizeiwache an Waldenburger Einwohner abgegeben. Das Geld ist abge- zahlt mitzubringen. Waldenburg, den 24. Dezember 1915. Der Stadtrat. Butter-Verkanf. Das Eintreffen von Butter wird von Fall zu Fall bekannt gemacht und dabei jedeSmal angegeben, für welche Karteninhaber die Butter bestimmt ist und welche Menge abgegeben werden kann. Morgen Mittwoch, von 9 Uhr Vormittags bis 12 Uhr Mittags, Abgabe von Butter a« Inhaber -er grünen BejUgtzkarte im Laden der Firma Eugen Wilhelm. Es ist die ganze Karte vorzulegen. Das Abtrenncn der Wochenabschnitte wird vom Verkäufer besorgt. Es wird nur V» Pfund aus die Marke gegeben und zwar zum Preise von 64 Pf. Das Geld ist abgezählt milzabringen. Waldenburg, den 27. Dezember 1915. Der Stadtrat. «eg.-Nr.: 2040 s. Getr. Nr. 134. Kleie-Bezugsscheine für Viehbesitzer mit Getreidebau. 1. Die Biehbefitzer mit Getreidebau sollen gleichfalls Kleie-Bezugsscheine erhalten und zwar in der gleiche« Höhe wie die Biehbefitzer ohne Getreidebau. 2. Die Zuteilung der Kleie erfolgt demnach gleichfalls nach folgendem Matzstab: 2) für jedes Pferd ^2 Ztr. Kleie d) , jedes Stück Rindvieh 1»/- „ c) . jede Ziege '/, „ 6) , jedes Schwein i Die bereits abgehobene Kleie a«s de« eigene« Getreide ist anzurech«e«. 4. Ebenso erfolgt in Zukunft die Entnahme der Kleie von eigenem Getreide nur gegen e«tspreche«de Abschnitte des Kleiebezugsfchei«s. Der Landwirt kann in Zukunft, solange ihm noch Abschnitte an seinem KleiebezugS- schein zur Verfügung stehen, von seinem eigenen Getreide die Volle Kleie, also von Weize« 29°/,, von Rogge« 17°/o beanspruchen. 5. Das bisherige Recht der Landwirte, ohne Rücksicht aus die Grötze ihres Viehbestandes 15°/o Kleie von allem abgelieferte« Getreide zu verlange«, wird hiermit aufgehobe«. 6. Die Ausstellung erfolgt in der ersten Woche des Januar 191« und ist bei der Vrtsbehörde zu bea«trage«. Im Laufe des EintejahreS werden gegebenenfalls nochmals neue Kleiebezugsscheine auS- gegeben, falls noch Kleie zur Verfügung steht, was sich jetzt noch nicht mit Sicherheit be stimmen läßt, jedoch zu hoffeu ist. 7. Die OrtSbchörden haben bei der Ausstellung der KleiebczugSscheine genau bas dem Antragsteller zustehende Kleiebezugsrecht nach der Dichzahl auszurechne» und in den Kleiebezugsschein einzutragen. Aenderunge« in der Biehzahl werden in der Regel erst bei der nächste» Aus gabe vo« Kleiebezugsschei««» berücksichtigt. An dem Kleiebezugsschcin sind nur soviel Abschnitte daran zu lasten, als das B-zugsrecht ureh Abzug -er bereits von -em Antrag sieller abgehobenen Kleie beträgt. Diese Menge rann d e Oris, behörde auS den oorzulegenden GetreidcbezugSscheincn genau ersehen. Die überschüssige« Abschnitte sind vor der Aushändigung an den Bezugsberechtigten vo« der vrts behörde abzuschneide« u«d, um Mißbrauch zu verhüten, sofort zu vernichte». Wenn dagegcn ein MeiebezugSschein nicht auSreicht, weil jeder Schein für höchsten« 10*/r Abschnitte hat, so sind mehrere Scheine ouSzustellen. 8. Die Abgabe der Kleie erfolgt wie bisher durch die Rühle» und nachstehende Handler. Diese haben bei der Abgabe der Kleie die an den Kleiescheine« befindliche« Ab schnitte in der der Lieferung entsprechenden Höhe abzutreuue«. Diese Abschnitte sind von dem Mühlenbefitzer oder Händler auf G«««i- bogen aufzukleben und zur Kontrolle durch die Revisoren des Bezirksverbandr« sorgfältig aufzubewahre«. Zum Aufkleben sind Gummibogen für 100 Ztr. Weizenmehl unter entsprechender Aenderung der Ueberschrift zu verwenden. Händler erhalten neue Kleie nur gegen vsllgeklebte Bogen zugewiesen. Die Kleie ist zum gesetzliche« Höchstpreis von 7 Rk. 75 Pf. an die Bezugs- berechtigten abzugeben. Glauchau, den 17. Dezember 1915. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Glaucha«. Amtshauptmann Graf v. H oltzendorff. Fürstliche Sparkasse Waldenburg (Eingang im alten T«rm «ntcrhalb des Schlossplatzes). Tägliche Verzinsung und 2—5 Uhr nachmittags. Einlagen in beliebiger Höhe zulässig. Geschäftszeit: Täglich, außer Mvntag, von 8—11 Uhr vormittags Nutz- u. Brennholzversteigerungen auf Oberwalvcoburger Revier. Im Hotel „Gewerbeha«-" in Hohenstein-E. svllen Dienstag, de» 4. Ja««ar 191«, vo« Bor«. 9 Uhr ab 1 Rm. Brennscheite, 123 Rm. Breunrollrn, 130 Rm. Breunäste, 0,10°° Wclleubundrrt, aufbereitet in den Abt. 13, 24, 27, 38, 56, 61 und 64, und * Mittwoch, de« 5. Ja««ar 191«, vo« vor«. 9 Nh, ah 292 Stück N.-Stämme 10/15 cm, 49 Stück 16/22 cm, 5 Stück 23/29 cm, 1 Stück 30/36 cm Mittenstärke und 611 Stück N.-Klötzer 8/12 cm, 3 Stück 13/1i cm, 5 Stück 16/22 cm, 1 Stück 23/29 cm Oberstärkt und 40,1,°° R.-Stangen 3/4 cm, 21,«.°° 5/t