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Erscheint wöchentlich drei Mal und «war Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Bormittag). MonnementÜpreiS betrügt vierteljährlich 1 Marl 20 Pf. pesen uwvrnnüo. Anzeiger für i Inserat« werden bi« spätestens Mittags de« vorhergehende« TageS der Erscheinens erbeten und die EorpuSspaltenzeile mit io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath zu Zwönitz. 98. Dienstag, den 20. August 1878. 3. Jahrg. Bekanntmachung, das diesjährige Impfwesen betreffend. Heute, Dienstag, als den 20. August v. von V-2 Uhr an letzte Impfung in diesem Jahre, vorher Revision der am 13. d. M. geimpften Kinder. Zwönitz, am 20. August 1878. Bürgermeister Schönherr. Ueber die Hinrichtung Hödels berichtet die „Post" Folgendes: Heute, am 16. August, früh 6 Uhr, hat in aller Stille die Hin richtung deS Hoch verrätherS Hödel auf dem Schulhofe des Zellen» gefängnifseS in Moabit stattgefunben. Den Berlinern wurde die Kunde von diesem Ereignisse bereits um 8 Uhr durch folgende an den Anschlagssäulen veröffentlichte Warnung Sanzeige des Königlichen Kammergerichts: Der Klempnergeselle Emil Heinrich Max Hödel genannt Lehmann aus Traber ans Leipzig ist auf Grund der thatsächlichen Feststellung, daß er am 11. Mai 1878 den Entschluß, Seine Majestät den Deutschen Kaiser vorsätzlich zu tövlen, durch Handlungen bethätigt hat, welche einen An fang der Ausführung dieser beabsichtigten, aber nicht zur Vollendung gekommenen That enthalten, und zwar, indem er diese Handlungen mit Ueberlegung ausführte, durch Kenntniß deS Kammergerichts, UrtheilSsenat für Staatsverbrechen, vom 10. Juli 1878 wegen Hochverraths zum Tode und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurtheilt worden, gemäß Z 80 deS Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich, wonach der Versuch des Mordes an dem Kaiser als Hochverrath mit dem Tode bestraft werden soll. Das Erkenntniß hat die Rechtskraft beschritten und ist, nachdem durch Allerhöchsten Erlaß vom 8. August 1878 bestimmt, daß der Gerechtigkeit freier Lauf zu lassen, heute früh in dem Hofe der Neuen Strafanstalt hierselbst durch Enthauptung des Verurtheilten vollstreckt worden. Dieses wird nach Vorschrift des Z 549 der Lriminalorvnung bekannt gemacht. Berlin, den 16. August 1878. Königliches Kammergericht. Ueber den Ort der Hinrichtung und die letzten Stunden des Delinquenten erhallen wir folgenden Bericht: Der Verbrecher wurde gestern Abend 6Vs Uhr in einem neuen Gefangenenwagen auö der königlichen Stadivoigtei, unter Bedeckung von vier Schutz leuten und einem Wachtmeister, nach dem Zellengefängniß überführt. Am gestrigen Vormittage wurde Hödel durch den Oberstaatsanwalt v. Luck und den Untersuchungsrichter Stadtgerichtsralh Hollmann von der bevorstehenden Vollstreckung des gegen ibn verhängten Todesur- lheils in Kenntniß gesetzt. Den Nachmittag verbrachte er mit Brief- schreiben an seine Eltern. Er bat um Cigarren, Wein und Weißbier und consumirle daö ihm Gebotene mit Appetit. Von dem AiistaltS- gcistlichen, dem Prediger Heinicke, der ihm seinen geistlichen Beistand anbot, nahm er keine Notiz. Die beispiellose Frechheit, durch welche der Verbrecher während der Gerichtsverhandlung alle Welt empört hat, hat er bis zu seinem letzten Augenblicke bewahrt. Noch kurz vor seinem letzten Gange bat ihn in seiner Zelle der Oberstaatsanwalt v. Luck, sein Herz zu er leichtern und zu gestehen, was er noch auf der Seele habe. „Ich habe ja nichts gemacht", war die Antwort des verstockte» Sünders. Heute früh, etwa fünf Minuten vor 6 Uhr, verließ der Meuchel mörder in Begleitung des Predigers Heinicke die Zelle in der Neuen, Strafanstalt, in welcher er die einzige und letzte Nacht seines Lebens zugebracht hatte. Kaum festen Schrittes am Schaffet angelangt, musterte er mit frecher Miene das zur Hinrichtung erschienene Publi kum, dasselbe belief sich auf etwa 50 Personen, welche um daS Schaffst gruppirt standen. Wir bemerkten darunter die Mitglieder deS StaatSgerichtShofeS, die daS TodeSurtheil gegen Hödel gefällt haben, an ihrer Spitze der Vieepxäsivent des Königlichen- Stadtge- richlS, Herrn von Mühler, und der Oberstaatsanwalt von Luck. Vom Königlichen Stadtgericht war der Untersuchungsrichter StadtgerichtS- rath Hollmann und der Staatsanwalt Garz anwesend. Von Militär« Personen bemerkten wir den General von Voigt-Rheetz, ferner mehrere Staoträthe und Stadtverordnete in ihrer AmtSlracht mit der Kette, von der Polizei-Behörde den Polizei Oberst Gericke und mehrere Polizei-Lieutenantö, außerdem diverse Nuntien des Königlichen Stadt gerichts und die üblichen 12 Zeugen. Untersuchungsrichter Stadtge- richtsralh Hollmann nahm hinter einem vor dem Schaffst aufgesteütea Tisch Stellung, während der Deliquent vor diesen Tisch vnrch den Geistlichen, den Inspektor des Zellengefänguisses und 2 Wärter ge leitet wurde. Mit erhobener Stimme verlas der Untersuchungsrichter alsdann das Urtheil und die Bestätigungsurkunde desselben, welche von Homburg, 8. August, vatirt und von Sr. Kaiserlich Königlichen Hoheit dem Kronprinzen unterzeichnet ist. Bei der Verlesung des Datums dieses Todcsurlheils spie der Verbrecher aus und rief nach beendeter Verlesung ein vernehmliches Bravo. Der Untersuchungsrichter wandte sich hierauf an den Scharfrichter KrautS, einen großen und kräftig gebauten Mann von 34 Jahren, der in eleganter Toilette, in schwarzem Frack, schwarzer Weste und Bein kleid und weißer Halsbinde erschienen war; indem er ihm die Bestätig ungs-Urkunde des Kronprinzen vor Augen hielt, mit den Worten: „Ueberführen Sie sich von der Nichtigkeit der Urkunde. Nun übergebe ich Ihnen den Klempnergesellen Emil Heinrich Max Hödel zur Ent hauptung." „Kommen Sie", sprach der Scharfrichter. Auf diese Aufforderung sprang Hödel förmlich die drei Stufen zum Schaffst hinauf und entkleidete sich seines NockeS und seiner Weste. In diesem Augenblicke ertönte das Armensünderglöcklein iu der Anstalt. Mit unbeschreiblicher Frechheit blickte Hödel nach diesem Glöcklein hinauf und lächelte höhnisch den Anwesenden zu. Dann warf er die Hosen träger ab, konnte aber einen Knopf des Oberhemdes nicht lösen, worauf einer der Scharfrichter-Gehülfen ihm dasselbe von Hinte» her herunter zog, so daß der Oberkörper bis über die Brust entblößt war. Die Knechte schnallten jetzt de» Verbrecher an Armen und Füßen fest und legten seinen Kopf in den Einschnitt deS Blockes mit dem Gesicht nach unten, indem sie den Hinterkopf mit einem handbreiten Gurt fest schnallten, so daß der Hals frei lag und der Deliquent den Kopf nicht bewegen konnte. Jetzt öffnete der Scharfrichter ein sanbereö Futteral, mit der Jahreszahl 1878 in Golddruck darauf, nahm das Richtbeil heraus und lrennte mit einem Schlage den Kopf Hödels vom Rumpfe. Der Rumpf zuckte nach der Exekution kaum mehr, während der Kopf noch einige leise Bewegungen machte. Ein bereitstehender Sarg nahm sofort den Körper des Verbrechers auf. Der Sarg wurde alsbald »ach dem bereits geöffneten Grabe am Zellengefängniß geschafft. Die Exekution währle kaum drei Minuten. Von ihrem -ff-Berichterstatter geht der „Post" noch Folgendes zu: Heute Morgen 5 Uhr 50 Minuten ist der Klempnergeselle Hödel auf dem Hofe des hiesigen Zellen-Gefängnisseö in Moabit hingerichtct worden. Bei der gestrigen Publikation der Allerhöchsten CabinetS- Ordre, durch welche der Gerechtigkeit freier Lauf gelassen wird, erbleichte er einen Augenblick, verfiel aber sogleich wieder in seine Frechheit und Störrigkeit und verlangte zuvörderst ei» Gnadengesuch schreiben zi» dürfen, waS ihm unter Hinweis auf die Erfolglosigkeit dem Allerhöchst sanclionirt-n rechtskräftigen Erkenntnisse gegenüber und weil er nicht im Stande sei, neue Ausführungen zu mache», gestattet wurde. Kurz darauf verlangte er jedoch, daß seine Hinrichtung auf dem Kreuzberge stattfinde. Es wurde ihm hierauf die Frage vorgelegt, ob er noch