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Amtlicher Theis. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag«, Donnerstags und Sonnabend». — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 88 Pfg. — Inserat», welche bei der bedeutenden Auflage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lv Psg. für die Spalten-Zeike, oder deren Räum, berechnet. haben sich die in Nr. 63 und 72 dieser Zeitung vom Jahre 1875 ersichtlichen, den Töpfergesellen Friedrich Gustav Fraß aus Dresden betreffenden Vorladungen. i. Dippoldiswalde, am 7. Februar 1876. Königliches GerichtSaittt. Klimmer, Bekanntmachung. Zur Beseitigung von Zweifeln wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Verzeichnisse von Kindern aus gemischten Ehen u. s. w. nach dem in Nr. 141 der Weißeritz-Zeitung vom Jahre 1875 bekannt gegebenen doppelten Schema für jede Schule anzulegen, fortzuführen und in dieser Form auch an Unterzeichneten abzugeben sind. Dippoldiswalde, am 7. Februar 1876. Der Königl. Bezirks-Sehnlinfpector. Mushacke. WePerih-Zettung. Amts-Mkatt fiir die Königs. Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie fiir die Königl. Herichts-Aemter «nd die Stadträth« m Dippoldiswalde und Kraueufiein. Verantwortlicher Redacteur: Eätt IrhNt in Dippoldiswalde. Nach tz 134 des Reichsstrafgesetzes wird Derjenige, welcher öffentliche Bekanntmachungen, Anschläge u. s. w. von Behörden oder Beamten böswillig abreißt, beschädigt oder verunstaltet, mit Geldstrafe bis zu Dreihundert Mark oder mit Gefängnih bis zu sechs Monaten bestraft. Da in neuerer Zeit das Abreißen von Bekanntmachungen rc. wiederholt vorgekommen, so wird die obenerwähnte Vorschrift mit dem Bemerken eingeschärft, daß gegen Schuldige unnachsichtlich mit deren Bestrafung vorgegangen werden wird. Dippoldiswalde, am 8. Februar 1876. Der S t a d t r a t h. Voigt, Bürgermstr. Bekanntmachung. Die unterzeichnete Behörde findet sich veranlaßt, das Ausschütten von Wasch- und Abfallwasser aus den Häusern auf die Gassen und Straßen, was neuerdings namentlich auf der Freiberger Straße wiederholt wahr genommen worden, zu Abstellung des dieSfallsigeN UngebÜhrnisses unter Androhung von 3 Mark Strafe für jede zur Anreise kommende Zuwiderhandlung hiermit zu untersagen. ' . » Dippoldiswalde, am 8. Februar 1876. Der Stadtrath. Voigt, Bürgermstr. Bekanntmachung. In der Mittagsstunde de« 6. dieses MonatS ist au« der unverschlossen gewesenen Gesindestube des Bäckermeister Richter hier ein schon etwa« abgetragener schwarzer Ueberzieher von dickem Stoff ohne Futter, mit Sammetkragen, einer äußeren linken und einer inneren rechten Brusttasche, zwei Hinteren Schooßtaschen und übersponnenen Knöpfen versehen, sowie mit neuer Borte eingefaßt, gestohlen worden. Verdacht, den Diebstahl auSgeführt zu haben, fällt auf einen Handwerksburschen im ungefähren Alter von 40 Jahren, langer Statur Mid mit einem langen Rock bekleidet, welcher in der Nähe gebettelt und dabei sich für einen Former auSge- Mben hat. Behufs Ermittelung des Diebe« und Erlangung de« gestohlenen Nocke« wird die« hiermit zur öffentlichen Der S tadtrnth. ^LrppolbrSwalbe, den 9. Februar 1876. Voigt, Bürgermstr.