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M'ockrMatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Erscheint: SKittwoch« und Sonnabend». Abonnementspreis: «talchlirßu- de» jeder Sonnabend-Nummer beiliesenden SonntagSblattc») Vierteljährlich 1 Mk. 25 Pfg. Inserate werden mit »0 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- »eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittag- » Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Ktadtrathes zu Aulsnitz. Fünfunddreitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz. GefchäftsstekE iU, Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-BureauS Haasenstei» L Vogler u. Invaliden»««». Leipzig: Rudolph Ross» von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke» od« Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls aufgenomme», mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkMON ÜSS 53. 4. Juli 188S. Mittwoch Bekanntmachung. Den Führern von Huudefuhrwerken wird hiermit die Mitbenutzung derselben durch Aufsetzen verboten, ebenso wird hiermit verboten, daß Führer von Ha«d- wage« beim Bergabfahren sich auf Letztere setzen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Pulsnitz, am 29. Juni 1883. D e r S t a d t r a t h. / Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die Schulvorstände wollen mir rechtzeitig Beginn und Dauer der Sommer- und Herbstferien anzeigen. Kamenz, den 1. Juli 1883. Der Königliche Bezirks-Schulinspector. Schütze. Zeitereignisse. Pulsnitz. Sobald die Baumfrüchte in Gärten und an Wegen zu reifen beginnen, stellen sich auch die sich von Jahr zu Jahr mehrenden Klagen über Obstdiebstahl wieder ein, und besonders da, wo die Pflanzungen dem öffentlichen Verkehre preiSgegcben sind, schädigen Diebe aller Arten und Altersklassen Pächter und Besitzer fort während. Bei solchen Entwendungen geht es zumeist nicht ohne Beschädigung der Bäume selbst ab, weil hier bei gewöhnlich die Nachtzeit gewählt und große Hast angewendet wird, so daß sehr häufig die Ertragssähig- keit der Bäume auf Jahre hinaus darunter leidet. Zwar stehen solchen Beschädigungen und Diebstählen die gesetz lichen Strafen entgegen, aus welche auch, so viel die fiScalischen Obstpflanzungen an den Chausseen und Straßen betrifft, durch Anschlägen von Warnungspla- caten an den gesährdetsten Stellen seitens der Behörde hingewicsen wird, es wird sich aber gewiß Jeder des Dankes der letzteren sowohl wie jedes Besitzers versichert halten können, der gelegentlich, und weil nicht gekannt, zuverlälfig auch mit Erfolg, derartige Diebe und Strolche festhalten und der zuständigen Ortspolizeibehörde zur gebührenden Bestrafung ausliefern hilft. Derjenige, welcher NahrungS- oder Genußmittel von unbedeutendem Werthe oder in geringer Menge zum alsbaldigen Ge brauche entwendet, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu 6 Wochen belegt. Wer aber vor sätzlich und rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Geldstrafe bis zu 900 Mk. oder Gesängnißstrase bis zu 2 Jahren bestraft. Ferner kann, wer vorsätzlich und rechtswidrig Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege dienen, beschädigt oder zerstört, mit Gesängniß bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft, event::-" außerdem der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig erklärt werden. — Die Fahrpreisermäßigungen für Kinder unter 10 Jahren auf den sächsischen Staatseisenbahnen bestehen darin, daß je zwei Kinder auf ein Billet befördert wer den, ein einzelnes Kind aber in 1. Klaffe auf ein Billet z. Klaffe, in 2. Klaffe aus ein Billet 3. Klaffe, in 3. Klaffe auf ein Billet 4. Klaffe (wenn solche Billets auf der betreffenden Station überhaupt vorhanden) und ein Kind mit einem Erwachsenen gemeinschaftlich ln 1. Klaffe auf ein Billet 1. Klaffe und ein Billet 2. Klaffe, in 2. Klaffe auf ein Billet 1. Klaffe, in 3. Klaffe auf ein Billet S Klaffe zur Beförderung gelangt. Weiter gehende Ermäßigungen werden noch für schulpflichtige Kinder bis zum Alter von 14 Jahren durch Veraus gabung von Couponbüchern für je 30 Fahrten zur Hälfte des gewöhnlichen Fahrpreises, zum Zwecke des regel- maßen (täglichen) Schulbesuches, gewährt. Dem Ver nehmen nach wird von letzterer Vergünstigung in neuerer Zett nicht selten eine von der Bahnverwaltung nicht be- absichtigende Benutzung gemacht, indem das Couponbuch sur ein Kind über 10 Jahren nicht zum Zwecke des täg lichen Schulbesuches gelöst wird, sondern nur, um für ein derartiges Kind, welches, weil zu alt, die gewöhnliche Fahrpreisermäßigung nicht mehr genießen kann, doch noch eine Ermäßigung zu erzielen. Die Zuwiderhandeln den bedenken aber dabei nicht, daß die Bahnverwaltung berechtigt ist, daS Couponbuch einzuziehen und der In haber des Couponbuches Gefahr läuft, den Betrag für die noch nicht benutzten Coupons einzubüßen. — Das Organ des Sächsischen Gewerbevereins bringt den Vorschlag, alte Stahlfedern, ähnlich wie Ci- gartrnabschnitte, zu sammeln und den Erlös zur An schaffung von Lehrmitteln von Arbeiterkinder zu ver wenden. Es bestehen die Federn bekanntlich aus dem vorzüglichsten Stahl, welcher durch den Gebrauch so gut als wie keinen Gewichtsverlust erleidet. Sobald die Spitze abgenutzt ist, wird die Feder weggeworsen, und es gehen jährlich auf diese Weise Millionen kleine Stahl stücke verloren, die nach erfolgtem Umschmelzen eine gute Verwendung finden könnten, so z. B. zur Herstellung von Uhrfedern, feinen Messern und drgl. In Werkstätten werden ja die Stahlspähne sorgfältig gesammelt, die bei Weitem nicht den Werth repräsentiren, wie Stahlfedern. Sollten übrigens die Stahlwerke die Federn nicht ver wenden können, so fänden sie bei der Herstellung von Tinte eine gute Verwendung. — Das König!. Finanz-Ministerium hat beschlossen, aus Grund des in ß 4 letzter Absatz des Gesetzes vom 26. Juni 1868, die Ausgabe neuer 4-procentiger Staats schuldenscheine im Betrage von 20 Millionen Thalern betreffend, enthaltenen Vorbehaltes, zu jeder Zeit unter Einhaltung halbjähriger Aufkündigung an einem ZinS- termine die ganze Anleiheschuld, oder auch nur eine Serie derselben, zurückzuzahlen, den bis jetzt noch nicht ausgeloosten Rest der Abschnitte lüt. 6 und v der zu folge des angezogenen Gesetzes ausgegebenen, unter dem 2. Januar 1869 auSgeiertigten Staatsschuldenkaffen scheine unter verfassungsmäßiger Mitwirkung des Land- tagsausschuffes zu Verwaltung der Staatsschulden auf einmal zurückzahlen zu lassen. Demgemäß sind Staats schuldenscheine und zwar 8300 Stück lät. 6 über je 150 Mk. und 16,275 Stück I,it. I) über je 75 Mk. der 4-procentigen Anleihe vom Jahre 1869 dergestalt auf gekündigt worden, daß deren Kapitalbeträge am 2. Ja nuar 1884 fällig werden. Der Landtags-Ausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden macht dies bekannt unter gleichzeitiger Aufforderung an die Inhaber der gekün digten Staatsschuldenkassenscheine, die betreffenden Ka pitalbeträge sammt den bis dahin fällig werdenden Zin sen vom 2. Januar 1884 an gegen Rückgabe der Haupt papiere sammt abgelaufenen Zinsleisten und der noch zahlbaren letzten Zinsscheine bei der Staatsschuldenkaffe zu Dresden und der Lotterie-DarlehnSkaffe zu Leipzig in Empfang zu nehmen, da eine weitere Verzinsung über den 2. Januar 1884 hinaus nicht stattfindet. — Die Schätzungswerthe des königl. sächsischen immobilen StaatSvermögenS haben sich von 775,189,795 Mk. 36 Pfg. am Schluffe der Finanzperiode 1878/79 aus 791,895,892 Mk. 45 Pfg. am Schluffe der Finanz periode 1880/81 sonach um 16,686,097 Mk. 9 Pfg. ge hoben. Der Zuwachs entfällt hauptsächlich auf die StaatSsorsten zufolge Abschätzung auf Grund höherer Erträge und auf die Staatseisenbahnen zufolge Ver größerung des EisenbahnnnetzeS und wetteren Ausbaues der bereits bestehenden Linien. Chemnitz, 29. Juni. Heule, Freitag, Morgen nach 8 Uhr verbreirete sich das Gerücht, daß in einem Hause der Martinstraße ein Ehepaar, die Frau erwürgt und der Mann erhängt, aufgefunden worden sei. Leider hat sich das Gerücht bestätigt. Ueber den Thatbestand ist Folgendes mitzutheilen: Als diesen Morgen der in jenem Hause wohnhafte Holzdrechsler Beuthner und seine Ehe frau nicht wahrgenommen wurden, ließ der Hausbesitzer durch einen Schlosser die von innen verriegelte Schlaf stube öffnen, in welcher dann die Frau erwürgt, indem ihr ein Strick um den Hals geschlungen war, im Bette liegend, mit dem Kopf nach dem Fußende des Bettes zu und der Mann daneben an einer Drehbank erhängt aufgefunden worden sind. Nach dem Befund der Leichen ist die grauenvolle That jedenfalls schon gestern Abend von dem Manne verübt worden. Der Mann wird von seinem Arbeitgeber als ein fleißiger und guter Arbeiter geschildert. Die Verlebten hinterlassen 2 Kinder, und zwar eine Tochter im Alter von 16 und einen Sohn von 14 Jahren. — Wie günstig sich die neue WirthschaftSpolitik für dir Finanzverhältnisse der einzelnen deutschen Staaten gestaltet hat, beweisen folgende von der osficiösen „L. Z." veröffentlichten Zahlen. Bis zur Einführung des neuen Zoll- und Steuersystems flossen alle Zolleinnahmen in die Reichskaffe und die Einzelstaaten mußten außer dem noch die Matricularbeiträge in die Reichskaffe ent richten, welche sich im Jahre 1879/80 aus 89,445,850 Mk. berechneten. Für das Etatsjahr 1884/85 wurden die Einnahmen aus Zöllen und Verbrauchssteuern mit 253,874,110 Mk. veranschlagt, wovon 130 Mill, in die Reichskaffe fließen, der Rest mit 123,8 Mill, aber auf die Einzrlstaaten vertheilt wird. Zu dieser Summe kommen 19,9 Mill. Einnahmen aus Reichsstempelab gaben, so daß die auf die Einzelstaaten zu vertheilende Summe sich auf 143,7 Mill, steigert. Diesen neuen Einnahmen gegenüber sind die Matricularbeiträge im genannten Etat mit 83,7 Mill., mithin 5,7 Mill, nied riger als im Jahre 1879/80, berechnet. Die Einzel staaten beziehen sonach pro 1884/85 an Einnahmen 143,7 Mill., haben zu bezahlen an Beiträgen 83,7 Millionen, nehmen folglich mehr vom Reich ein, als die Matri cularbeiträge sich berechnen: 60 Mill. Da sie 89,4 Mill, entrichten mußten, ohne daß Einnahmen gegen überstanden, so hat sich ihr Conto um 149,4 Mill, ver bessert, die sie ohne jene neue WirthschaftSpolitik durch Erhöhung der directen Steuern aufbringen müßten. Dies sind Resultate, welche die kühnsten Hoffnungen der Freunde der neuen Zollpolitik übersteigen und ihre Geg ner vollständig erstaunen machen. Aschersleben, 28. Juni. Ueber einen Unglückssall,