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für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 30 Pf., durch die Post bezogen vierteljährlich 78 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annahme Freitags nachm. 2 Uhr. Fernsprecher Amt Siegmar 244. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12 558, Firma Ernst Flick, Reichenbrand. 40 Sonnabend, den 5. Oktober 1918 Nachstehende Bekanntmachung gelangt hierdurch zur allgemeinen Kenntnis. Die Händler werden hierdurch besonders darauf hingewiesen. Die GemeindevorstSnde zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 3. Oktober 1918. Nach der Bundesratsverordnung über die Genehmigung von Ersatzlebensmitteln vom 7. März 1918 Meichs-Gesetzbl. S- 113) und nach Artikel 3 der dazu erlassenen Ausnahmebestimmung, der Bekannt machung über Ausnahmen von der Verordnung über die Genehmigung von Ersatzlebensmitteln vom ,4. Juni 1918 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 139 vom 15. Juni 1918) dürfen Ersatzlebensmittel vom 4 Oktober 1918 ab nicht mehr gewerbsmäßig hergestellt, angeboten, feilgehalten, verkauft oder sonst in Verkehr gebracht werden, wenn sie nicht von der zuständigen Ersatzmittelstelle gmehmigt worden sind. Während also die Herstellung von Ersatzlebensmitteln und ihr Verkauf durch die Hersteller bereits seit 1. Mai 1918 bezw. dem 1. Juni 1918 ohne Genehmigung verboten war, tritt nunmehr am Oktober 1918 der endgültige Zustand ein, daß auch der Verkauf ungenehmigter Mittel seitens der Großhändler an Kleinhändler und vor allem seitens der Kleinhändler an die Verbraucher unter allen umständen unzulässig ist. Händler wie Verbraucher werden hierauf besonders hingewiesen. Chemnitz, den 25. September 1918. Nr. 5767 L. 1". II. Der ttommunalverband der Amtshanptmannschaft Chemnitz. Hauslisten. In den nächsten Tagen werden nach Vorschrift der 88 34 bis 41 des Einkommensteuergesetzes vom ^4. Juli 1900 und der 88 35 bis 41 der dazu erlassenen Ausführungsverordnung vom 25. Juli 1900 kn die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter Hauslisten ausgehändigt werden, welche nach den vor- Sedruckten Anleitungen nach dem Stande vom 12. Oktober d. I. auszufüllen sind. Es wird hierbei Uonders darauf hingewiesen, daß die von den Mietsbewohnern zu entrichtenden Mietzinsen von den Metern selbst anzugeben sind, und daß sich die letzteren die wegen unrichtiger Angabe des Mietzinses ^tretenden Nachteile zuzuschreiben haben. Die ausgefüllten Hauslisten sind bei Vermeidung einer im obengenannten Gesetze vorgesehenen Strafe bis zu 50 Mark binnen 10 Tagen, von der Zufertigung Derselben an gerechnet, im Gemeindeamt während der üblichen Geschäftsstunden von erwachsenen Personen, "le bei der Prüfung der Listen sich etwa notwendig machende Auskünfte erteilen können, abzugeben. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 2. Oktober 1918. Die Gemeindevorstande. Bekanntmachung. Auf die über den Verkehr mit Wild erlassenen Bestimmungen — Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 9. September 1918 (Sächs. Staatszeitung vom 10. September 1918 "r. 211) wird noch besonders hingewiesen. Die Verordnung kann während der Dienststunden in den verzeichneten Gemeindeämtern eingesehen werden. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 2. Oktober 1918. Die GemeindevorstSnde. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Am 30. d. M. wird der 2. Termin Staatseinkommen, und Erganzungssteuer 1918 fällig. Die Bezahlung hat bis 21. Oktober k" unsere Steuerkasse zu geschehen. Siegmar, 28. September 1918. Der Gemeindevorstand. Brandkaffenbeiträge. Der am 1. Oktober 1918 fällige 2. Termin BrandkassenbeitrSge 1918 ist bis längstens den 10. Oktober 1918 unsere Steuerkasse zu entrichten. Siegmar, 28. September 1918. Der Gemeindevorstand. Schulgeld 1818 Der am 15. d. M. fällig gewesene 3. Termin Schulgeld 1918 ist bis längstens den 30. September 1918 an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Siegmar, 21. September 1918. Der Gemeindevorstand. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der 3. Termin der Wassersteuer bis zum 14. Oktober dieses Jahres an die Wasserwerkskasse abzuführen ist. Neustadt, am 3. Oktober 1918. Der Gemeindevorstand. Die Geschäftszeit der Gemeindeverwaltung Rabenstein für den öffentlichen Verkehr ist ab 1. Oktober 1918 von 8—12 vorm. und 1—4 Uhr nachm. — Sonnabends von 8 Uhr oorm. bis 2 Uhr nachm. durchgehend — bis auf weiteres festgesetzt worden. Der Gemekndeoorstand zu Rabenstein, am 30. September 1918. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Am 30. v. M. war der 2. Termin der staatlichen Einkommen- und Erganzungssteuer fällig Die Steuer ist spätestens bis zum 21. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- und Gewerbetreibenden ein Beikag für die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz nach Höhe von 3 bez. 6 Pfennigen von jeder Mark desjenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte „6" des Einkommensteuerkatasters eingestellte Einkommen entfällt. Der Gemekndeoorstand zu Rabenstein, am 2. Oktober 1918. Brandvevstcherungsbeiträge. Am 1. Oktober d. I. waren die Brandversicherungsbeiträge auf den 2. Termin 1918 mit 1 Pfg. von jeder Versicherungseinheit für die Gebäude sowie für Stückbeiträge und mit 1Vs Pfg- für maschinelle Betriebsgegenstände fällig. Mit diesem Termin wird die Reichsstempelabgabe für denselben Zeitraum, für den die Brand versicherungs-Beiträge zu entrichten sind, mit erhoben. Die Brandversicherungsbeiträge und die Reichsstempelabgabe sind bis spätestens" zum 10. Oktober d. I. bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Der Gemekndevorstaud zu Rabenstein, am 4. Oktober 1918 Kartoffelvevsorgung. Diejenigen Kartosfelselbstversorger, die weniger Kartoffeln erbaut haben, als ihnen für ihre Familie bestimmungsgemäß zusteht, haben dies schriftlich unter genauer Angabe des Ortes und Größe.der Landfläche, sowie der ausgelegten und der erbauten Menge, bis 10. Oktober 1918 im Gemeindeamt zu melden. Der Gemeindeoorstand zu Rabenstein, am 2. Oktober 1918. Die Ausgabe der Gasthauskartoffelmarken er^lgt Montag, den 7. Oktober 1918 nachm. 5—K Uhr in den bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute. Karten, die bis Dienstag, den 8. Oktober, nicht abgeholt sind, müssen der Aufsichtsbehörde zurückgegeben werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 2. Oktober 1918. Volksküche Rabenstein. Infolge der fortwährend steigenden Preise für Lebensmittel, Heizung usw. kostet von jetzt an die Portion Esse« 5V Pfennig. Rabenstein, den 4. Oktober 1918. . Die Verwaltung. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbranb. Am 19. Sonntag n. Trin., dm 6. Oktober, Vorm. 9 Uhr ^edigtgottesdienst: Pfarrer Rein. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein. Mittwoch Abend 8 Uhr Kriegsbetstunde mit Abendmahl: Pfarrer Donnerstag Nachm. 2 Uhr Großmütterchenverein. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstein. Am 19. Sonntag n. Trin., 6. Oktober, Vorm. 9 Uhr Predigt- Nesdienst mit Beichte und heil. Abendmahl: Pfarrer Grünberg- Mrsdorf. Abends 8 Uhr ev. Jünglingsverein. - Mittwoch, 9. Oktober, Abends 8 Uhr Versammlung des ev. Mgfrauenvereins II. Abteilung. . Donnerstag, 10. Oktober, Abends 8 Uhr Ktndergottesdienst- ^bereitung. b Freitag, 11. Oktober, Abends 8 Uhr Kriegsbetstunde: Pfarrer ^bach. Wochenamt: Hilfsgeistlicher Leidhold. 7. Reichenbrand. Das Grundstück der Frau verw. Decher, hier, ging durch Kauf in den Besitz des Herrn Mereibcsitzers Franz Brautlacht über. Derselbe wird die Ärmlichkeiten für sein sich immer weiter ausdehnendes ^schäft verwenden. Neustadt bei Chemnitz. Bei der hiesigen Sparkasse erfolgten s? Alonat September dieses Jahres 164 Einzahlungen im Betrage von Mk. 28 Pfg., dagegen wurden 80 Rückzahlungen im Betrage M 18538 Mk. 15 Pfg. geleistet. Eröffnet wurdm 21 neue Konten. Gesamteinnahme betrug 70987 Mk. 56 Pfg., die Gesamtausgabe M3 Mk. 40 Pfg. und der bare Kassenbestand am Schlüsse des .AMs 118470 Mk. 37 Pfg. (einschl. 111526 Mk. 73 Pfg. Giro- Maden). Der gesamte Geldumsatz im Monat September bezifferte auf 106822 MK. 96 Pfg. Rabenstein. Bet der hiesigen Gemeinde-Sparkasse wurden im !?Zat September 1918 303 Einzahlungen im Betrage von 51172 Mk. aM- geleistet; dagegen erfolgten 93 Rückzahlungen im Betrage von 'M gl Pfg. Eröffnet wurden 59 neue Konten. Die Gesamt- ^ahme betrug 63161 Mk. 99 Pfg., die Gesamtausgabe 58667 Mk. 33 Pfg. und der bare Kassenbcstand am Schluffe des Monats 15227 Mk. 82 Pfg. Der gesamte Geldumsatz im Monat September beziffert sich auf 121829 Mk. 32 Pf. Der Wunsch nach wasserdichtem Schuhwerk drängt sich besonders lebhaft in dieser Zeit auf; denn der Sommer verläßt uns und der Herbst mit seiner Feuchtigkeit rückt heran. Mancher Vorsichtige hat daran gedacht, sich ein Paar derbe Stiefel oder ein kerniges Stück Leder zurück zulegen; aber nur die wenigsten haben „Beziehungen" und selbst die Vorausberechnungen der eifrigsten Hamster wirft die Dauer des Krieges über den Haufen. Leder gehört in erster Linie den kämpfenden Truppen; für die Zivilbevölkerung ist jetzt schon eine empfindliche Lederknappheit eingetreten. Diese wird sich ständig verschärfen und wird nach Friedens schluß noch Jahre hindurch anhalten. Deshalb hat die Reichsregierung schon seit vielen Monaten eine dem Reichswirtschaflsamt unmittelbar unterstellte Kriegs organisation eingerichtet, die nichts anderes zu tun hat, als Ersatzstoffe für Sohlen auszuproben, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Das Wort „Ersatz" hört niemand gern; in diesem Falle darf man aber doch Vertrauen dazu haben. Die emsige Arbeit der deutschen Technik hat einen Ausweg auch aus der Sohlennot gefunden. Es sind jetzt bereits Ersatzsohlen im Verkehr, die zwar nicht alle bequemen Eigenschaften des Leders besitzen, aber in dem Wichtigsten, Wärme und Wasser dichtigkeit, den Ledersohlen nichts nachgeben. Sperrholzsohlen (leichtes Holz und Lederabfälle) und Holzhalbsohlen haben sich bereits in Stadt und Land gut bewährt; das heißt, wenn sie sachgemäß verarbeitet worden sind. Dieser Punkt ist sogar so wichtig, daß die erwähnte Kriegsbehörde in Berlin sogar eine eigene Lehr werkstätte für die Verarbeitungsweise der Ersatzsohlen er richten mußte, in der Schuhmacher aus allen Gegenden Deutschlands sich mit der Holzsohlenverarbeitung vertraut gemacht haben. Sie haben in der Heimat die neuerworbenen Kenntnisse auch an ihre Fachgenossen weitergegeben. Nur Vertrauen gefaßt zu den Kriegssohlen! Wer sie trägt, ist vor nassen und kalten Füßen sicher. Annemarie. Roman von A. Wilcken. Fortsetzung. Nachdruck verboten. „Viel Zeit habe ich nicht, Papa," sagte Herbert liebens würdig, „doch ist mir Dein Wunsch jederzeit Befehl. Darum machte ich mich sofort auf die Socken. Daß ich Mama nicht antreffe, bedaure ich sehr, da ich mit dem Achtuhrzug wieder fort muß." „Warum schon um acht?" fragte Kellen. „Verabredung, Papa." „Das kennt man bei Euch jungen Leuten. Na, schön. Jetzt ist es eben drei durch. Hast Du zu Mittag gegessen? Du weißt, wir hier auf dem Lande efsen zeitig." „Alles besorgt, Papa. Eine Tasse Kaffee, ein Likörchen, eine Zigarre, das ist alles, um was ich bitte." „Sollst Du haben, mein Sohn."