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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.08.1896
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1896-08-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18960818017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1896081801
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1896081801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-08
- Tag 1896-08-18
-
Monat
1896-08
-
Jahr
1896
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Größere Schriften laut unserem Preis- ver^ichuch. Tabellarischer und Z'ffernsa, «ach höherem Tarif. Extra-Verlagen (gefalzt), »r mit der Morgen - Ausgabe, ohne Postbeförderuug 60.—, mit Postbeförderuag 70.—. Annahmeschluß für Anzeigen: «bend-Ausgabe: Bormittag- 10 Uhr. Morg»«.Ausgabe: Nachmittag« -Uhr- Bet den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen find stet- au di« Expedition zu richte«. Druck und Verlag non lk. Bolz i« Leipzig SV. Jahrgang. Die wesentlichen Mangel -er Militairstraf- gerichtsordnung vom 3. April 1845. i. r. 0. „tzuieta von worero" lautete eine der politischen Grundregeln de« großen Kanzler-, für deren Gewicht seine seit den Zeiten Friedrich'- deS Großen in Deutschland beispiel losen Erfolge Zeugniß ablegen. Da uns aber andererseits die Geschichte lehrt, daß kein Staatsmann der neuen Zeit weniger als BiSmarck zeitgemäßen Reformen sich ver schlossen hat, so wird man nicht fehl geben, wenn man neben viesen einen Grundsatz einer gesunden Politik als ergänzende Maxime den andern stellt, daß eine geschickte Staatsverwaltung nicht zögern dürfe, die Abstellung berechtigter Beschwerden ohne Säumen und mit voller Energie selbst in die Hand zu nehmen. DaS Wort von den „unüberwindlichen Schwierigkeiten" darf im Wörterbuch der echten Staatskunst keinen Platz finden, und mit Zögern und Säumen, wo eS sich um die Abstellung gerechter Beschwerden handelt, überläßt man nur den Kräften, deren letzte Ziele auf die Zerstörung der staatlichen Organi sation als solche gerichtet sind, den günstigen Wind, dessen das StaatSschiff dock auf seiner Fahrt in unseren Tagen so dringend bedarf. Wir hoffen daher, daß der nach langen Erwägungen und Vorarbeiten endlich hergestellte Entwurf einer neuen Militair- slrafgerichtSordnung die Genehmigung des Kaisers finden, und daß so eine große Krisis im preußischen Staats ministerium und in den obersten ReichSäinlern vermieden werde. Hu zwingend sind die Gründe, die für eine zeitgemäße Reform sprechen, und zu gebieterisch würde die öffentliche Meinung eine solckeReform fordern. Sind eS doch keineswegs allein die Schlagworte der „Oeffentlichkeit" und der „Mündlichkeit" deS Verfahrens, auf die das schon so lange unerfüllt gelassene Verlangen sich stützt, sondern sehr reale Uebelstände, denen die Söhne des deutschen Volkes nicht länger ausgesetzt werden dürfen, trotz der Erklärung des Grafen Caprivi im Reichstag am 15. Februar 1892, durch welche er seiner persönlichen Anhäng lichkeit an das alte Verfahren und der Ueberzeugung Aus druck gab, „daß wir unter der alten Strasproceßordnung sehr gut gelebt haben". Er schloß sich damit der Sache nach dem abwehrenden Verhalten mancher Stimmen im Heere an, welches sich auf die vermeintliche Untergrabung der Manneszucht gründet, die aus einem Verlassen der bisherigen Bahnen folgen soll, dabei verkennend, daß, wie General Cleinow in seiner Ab handlung: „Zur Frage des Militair - Strafverfahrens" «Berlin, bei R. Eisensckmidt) bezeichnend sagt, die Frage der Neuordnung deS Militair-Strasgerichtsverfahrens, „frei von jeder Verquickung mit politischen, socialen und einseitigen Standesrücksichten einzig und allein vom Standpunkt der Gerechtigkeit" behandelt sein will. DaS Verfahren, welches am besten den Zwecken der Gerechtigkeit dient, wird auch für die Erhaltung der Manneszucht daS Förderlichste sein, dasjenige aber, welches unter Umständen die Zwecke militairischer Disciplin voranstellt, wird Unzufriedenheit erwecken und deshalb schließlich gerade zur Untergrabung der Disciplin führen, die es zu stützen gewillt war. Auch hier bewährt sich daS Wort: ilustiria est tunllgwentuw reguoium. Die Verkennung der vollen Berechtigung dieses Wortes auch in militairischen Dingen ist der schwerwiegende Jrrthum, dessen Geist in der Militair-StrafgerichtSordnung von 1845 spukt und der einer gesunden Fortentwicke lung dieser Verhältnisse früher in erster Linie entgegen gestanden hat. Doch diese Verkennung gehört heute der Ver gangenheit an und ist einer besseren Erkenntniß gewichen, die ich grundsätzlich nicht abfinden kann mit der Erhaltung der leberreste eines längst veralteten, absolut schriftlichen Jnqui- itionsverfahrenS und einer Beschränkung der Vertheidigung, die den Angeschuldigten an der wirksamen Wahrnehmung seiner Rechte mindestens verhindern kann, endlich einer Ge richtsverfassung, welche weit davon entfernt ist, den Ansprüchen an die Selbstständigkeit des Richterpersonals zu genügen, in der wir heut zu Tage mit gutem Grund gewohnt sind, die hauptsächlichste Garantie für die Unparteilichkeit der Rechts pflege zu erblicken. Der juristische Theil der militairischen Strafrechtspflege liegt nach den Vorschriften der Militairstrafgerichtsordnung unmittelbar m ver Hand deS Auditeurs, soweit die Zu ziehung eines Rechtsverständigen überhaupt für nöthig und angemessen erachtet ist. Dies ist nicht der Fall in allen Straffällen, welche vor die „niedere Gerichtsbarkeit" gehören und im „standrechtlichen Verfahren" erledigt werden. Hier tritt an die Stelle des wenigstens juristisch vorgebildeten Auditeurs der „untersuchungsführende Officier", d. h. ein aus den Subalternofficieren des Truppentheils zu dieser Function ernannter Lieutenant, der zwar vor Antritt der selben unter Anderem dabin vereidigt wird, „daß er die Ob liegenheiten des ihm ühertragenen Amtes „den Gesetzen ge mäß" erfüllen will, dessen Vorbildung aber nicht die geringste Gewähr dafür bietet, Laß er, rein äußerlich ge sprochen, in der Lage ist, sich das nölhige Verstänvniß der Gesetz« auf selbstständigem Wege anzucignen, ja diese Möglichkeit für die Regel beinahe ausschliegt. Dazu kommt, daß im standrechtlichen Verfahren im Allgemeinen von einer „vorläufigen Untersuchung" abgesehen wird, daß die Zu ziehung eines Vertbeidigers stricte verboten ist, daß nach dem Ermessen des Uutersuchungsgerichts der Vorgesetzte Les Angeschuldigten als Zeuge von der förmlichen Eidesleistung entbunden werden kann und dennoch als vollgewichtiger Zeuge gilt, daß eine rechtliche Begutachtung oder überhaupt eine anderweitige Begutachtung des Erkenntnisses, welches von den: Befehlshaber, dem die Bestellung de« Spruckgerickis zustan»v zu bestätigen ist, nicht slattfindet, endlich daß es auch hier, wie im kriegsrechtlichen Verfahren, eine Berufung nicht giebt, — kurz, daß das ganze Verfahren ein durchaus summarisches ist, bei dem thatsächlich die Möglichkeit, Erwägungen und Bedenken, die auf rechtlichem Gebiet wurzeln, zur Geltung zu bringen, so gut wie vollständig ausgeschlossen erscheint. Nun hält zwar auch General Cleinow, dessen Vorschläge für Umgestaltung des jetzigen Verfahrens übrigens sehr weit gehende sind, in seiner oben erwähnten Abhandlung (S. 46) die Thätigkeit der „Militair-Unlergerickte", die er im Wesent lichen an die Stelle der Standgerichte setzen will, „für eine so ungemein einfache, ihre Zuständigkeit für eine so eng begrenzte, daß eine besondere Vorbildung durch Rechtsstudium für sie durchaus entbehrlich erscheint und die Ausübung sowohl der richterlichen wie der Ankläger- und Vertbeidiger-Functionen mit gutem Gewissen ausschließlich Officieren übertragen werden kann." Indessen vermögen wir dem ge schätzten Verfasser in diesem Urtheil keineswegs beizutreten. Denn vor die niedere Militair-Gerichtsdarkeit gehören alle Straffälle der Unterofficiere ohne Portepee und der Gemeinen, wenn im Gesetz nicht eine Strafe angedroht ist, die härter ist als Degradation, Versetzung in die zweite Classe des Soldatenstandes, Arrest und Freiheits strafe — d. h. also eine ganze Reihe von Fällen, bei denen die gesammte Existenz deS Unlerosficiers und Gemeinen über die militalrische Dienstzeit hinaus in Frage steht, die dock subjektiv für denselben nicht minder schwerwiegend ist, wie für den Officier und Portepse-Unterosficier die seine. Hierin liegt eine Ungleichheit vor dem Gesetz, die vom Stand punkt der Gerechtigkeit unerträglich ist und sich um so weniger recktfertigen läßt, als der Nachtheil diejenige Classe trifft, welche nach Stellung und Bildung sowieso minder befähigt ist, ihre Rechte mit Nachdruck zur Geltung zu bringen. (Schluß folgt.) Deutsches Reich. Berlin, 17. August. Den extremen Agrariern, welche dem in Stettin abzebaltenen Vereinstage des Ver bandes deutscher landwirtbsckastlicher Genossenschaften bei wohnten, ist dort eine bittere Pille gereicht worden. Der Präsident der preußischen Centralgenossenschastscasse, der bekannte Centrumsabgeordnete Frhr. v. Huene, nahm bei seiner Berichterstattung über die bisherige Ent wickelung des von ihm geleiteten Instituts die Gelegen heit wahr, den Vertretern der Agraragitalion einige Wahrheiten zu sagen. Er stattete dabei dem Reicks bankpräsidenten 0r. Koch für sein Entgegenkommen bei der Einrichtung der Centralgenosienschaftscasse seinen „wärmsten Dank" ab und bemerkte unter Rechtfertigung der Haltung der Reichsbank gegenüber den aus landwirlhschastlicken Kreisen an sie herangetrelenen Ansprüchen hinsichtlich der Credit- gewäkrung, daß er die Bekundung dieses Dankes für be sonders geboten erachte angesichts der Angriffe, die der Reichsbankpräsidenl aus agrarischen Kreisen erfahren habe. Eine Erwiderung auf diese Auslassungen erfolgte nicht. Es ist das um so bezeichnender, als an jener Versammlung die namhaftesten Wortführer Derer theil- nahmen, von welchen der gegenwärtige Reicksbankpräsident als so etwas wie „ein nationales Unglück" betrachtet und verschrieen wird. Um nur wenige Namen hervorzubeben, verzeichnen wir den Grafen von Schwerin-Löwitz, der im Reichstage gegen vr. Koch zu Felde zog, den Abgeordneten von Me. drl-Dteinfels, der mit vr. Arendt dieses Geschäft im preußischen Abgeordnetenhaus besorgte, und den Verfasser des bekannten Artikels „Sckaffl Klarheit!", Herrn v. Wangen- Heim-Spiegel, der als Vertreter des Bundes der Landwirlhe auf dem Stettiner Vereinstag fungirte. Ob das Schweigen dieser Herren auf die Provokation des Herrn von Huene auf den Beginn einer Bekehrung deutet? tt Berlin, 17. August. Mit der am 1. Januar 1897 in Function tretenden Fleischerei-Berufsgenossenschast wird die Zahl der gewerblichen Berufsgenossen schaften auf 65 erhöht. Als das UnfallversichernngSgcsetz vom 6. Juli 1884 am 1. Oktober 1885 in Kraft trat, gliederte sich die Organisation in 57 Berufsgenossenschaften. Diese begannen zu dem genannten Termine ihre Thätigkeit. Sie erhielten jedoch bald Zuwachs. Im Mai 1885 wurde das sogenannte AuSdebnungSgesetz erlassen und trat am 1. Juli 1886 in Kraft. Mil dem letzteren Tage wurden fünf neue Genossenschaften in- Leben ge rufen, die SpeditionS-, Speicheret- und Kellerei-, die Fuhrwerks- und die drei Binnenschifffahrts-Berufsgenoffensckaften. Tie hierdurch erreichte Zahl von 62 blieb jedoch auch nicht lange unverändert. Schon im Jahre >887 wurden zwei neue Unfall- versicherungsgesetze erlassen und mit ihrem Inkrafttreten auch zwei neue BerusSgenossensckaften gebildet. Es waren dies die See- und die Tiefbau-Berufsgenossenschaft, die ihre Thätigkeit am 1. Januar 1888 aufnahmen. Seit jener Zeit hat die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften eine Vermehrung nicht erfahren. Dagegen begann im Jahre 1888 die erste Gruppe der landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften sich zu bilden. Von den überhaupt in Aussicht genommenen 48 er öffneten im Lause deS genannten Jahre- 22 ihre Thätigkeit, darunter die 12 preußischen, die 4 württemberzischen, die badische, mecklenburg-schwerinsche, weimarische, anbaltiscke, schwarzburg-sonderSbausensche und schaumburg-lippische. Im Laufe des Jahres 1889 traten dann die übrigen 26 hinzu, zuletzt und zwar am 1. Oktober 1889 die BerufSgenossenschasl für das Herzogtbum Sachsen-Meiningen. Von da an bildeten 112 Berufsgenossenschaften die Träger der Unfallversicherung. Vom 1. Januar 1897 werden es 113 sein. * Berlin, 17. August. Die „Deutsche Handwerker- Zeitung" schreibt über den Entwurf, betr. die Organisa tion des Handwerks: „Wer den .. Entwurf einer Organisa tion des Handwerks liest, ohne gleichzeitig die Begründung desselben zur Hand zu haben, kann leicht von demselben den Eindruck erhalten, als sei nach der einen Seite zu viel und nach der anderen zu wenig geboten. Zuviel insofern, als die behördliche Bevormundung das Recht der Selbstver waltung übermäßig einschränkt, und zu wenig, weil, einst weilen ganz abgesehen von dem Fehlen selbst des bedingten Befähigungsnachweises für die Lehrlingshaltung, der Entwurf das Princip des angestrebten Schutzes für das selbstständige Handwerk durckbricht. Die Begründung erläutert nun zuerst im Allgemeinen und weiter im Einzelnen die einschlägigen Verhältnisse, welche bei Festsetzung der Abschnitte und Paragraphen in Betracht zu ziehen waren. Wir erachten diese Begründung im Allgemeinen als zutreffend. Einige Stellen derselben wollen sogar mit erhöhter Auf merksamkeit gelesen sein, weil der Verfasser in ihnen offenbar nicbr verschweigt als sagt, wozu er zweifellos durch das vorliegende Material veranlaßt worden ist. Stimmen wir also im Allgemeinen dem Entwurf zu, so bleibt an den Specialien desselben Loch auf der einen Seite abzuzieden und auf der anderen hinzuzu fügen ein gut Stück Arbeit übrig. Die Motive selbst erkennen an, baß eS sich bei dem Entwurf um eine Interessen vertretung des Handwerks bandelt — besser hätte unserer Ansicht nach aus bekannten Gründen gestanden „des selbst ständigen Handwerks" —, und schon der Begriff einer Interessenvertretung schließt das 6o ut äes, also daS meine Tante, deine Tante ein. Auf eine unbesebene Annahme des Ent wurfs hat ja wohl auch sein Urheber, Herr v. Berlepsch, selbst nicht gerechnet.... Daß eine derartige Organisation mit derZeit dem gesammlen Stande wieder zu erhöhtem Ansehen ver helfen und seine Institutionen und ausübenden Organe zu einem Factor, mit Lein die Gesetzgebung kommender Zeiten zu rechnen haben wird, auszeslalten dürfte, liegt auf der Hand. Nock ist ja daS Ziel nicht erreicht, und es wiro ganz besonders seitens des Handwerkerstandes großer Selbst beherrschung bedürfen, um nickt durch inopportune Maß nahmen den Fortgang des Organisationswerkes zu hemmen. Wem das Gebotene nickt genügen sollte, der gedenke der Mühen und Kosten, welche aufgewandt worden sind, um bis hierher zu gelangen, und wie unberechenbar die Zukunft ist. Er wird sich dann, ohne deshalb das Endziel ausgeben zu müssen, bescheiden." V. Berlin, 17. August. (Telegramm.) Der Kaiser und die Kaiserin wobnten Sonntag Vormittag dem Gottes dienste in der Sckloßcapelle auf Wilbelmsböhe bei. Der aus Gießen eingetroffene Professor Oncken wurde Mittags vom Kaiserpaar empfangen. Im Laufe deS Nachmittags unternahm der Kaiser mit seinem Gefolge eine größere Fuß- Fett-Hetsn. 1853 zum Lssociate der Akademie gewählt wurde? Ja, daß er damals schon sich dazu verstand, ein Kinderportrait in der Art des früher so energisch zurückgewiesenen Velasquez zu malen? ES kam daher, daß Millais im Grunde seines Wesens nichts weniger als ein Rcvolutionair war. Er war, wohl von dem französischen Blute her, das in seinen Adern rollte, entschieden spirituell beanlagt, und das hatte ihn wobl aus dem Lager der geistlödtenden Routine zu dem Frühlingstreiben der Präraffaeliten geführt. Als Engländer aber war er gesund, natürlich, gegenständlich, realistisch. Sein Portrait zeigt uns ein gutes Engländergesicht, fest und nüchtern. Er war viel an Bewegung im Freien gewöhnt und sah die Natur mit der Liebe deS Künstlers und zugleich mit dem Blicke des Jägers an, er sah das Ganze und Große und das Kleine zugleich. Sein gesunder Sinn hatte einst bei den Präraffaeliten Wahrheit gefunden, jetzt genügte ibm der enge Nahmen, die beabsichtigte Zurückhaltung, das begrenzte Gebiet dieser Richtung nicht mehr; und während sich an den PräraffaeliSmuS ein jüngeres Geschleckt ansetzte, dessen Arbeiten naturgemäß immer manierierter und dünner wurden, schwenkte MillaiS, die geistige Atmosphäre seiner Iugendwerke rettend, in den Stil eines breiten Realis mus ein und wurde so der Führer der modernen englischen Malerei, die in ihrer Masse aus PräraffaeliSmuS und Realismus, oft wunderlich, gemischt erscheint. In dieser neueren Epoche bat MillaiS vor Allein als Portraitmaler eine eminente Bedeutung erlangt. Er steht dem Menschen nickt, wie Lenbach, al- ein Dichter gegenüber, der seine Mo delle nicht wie sie sind, sondern wie sie in Ver vollendetsten Ausbildung ihres Charakters sein würden, darstellt. MillaiS ist nüchterner, er ist ein ruhiger Beobachter, er verschmäht alle Nebenwirkungen, stellt die Menschen in ruhiger Haltung, meist voll au« dem Bilde berau-blickrnd, dar und giebt von ihnen ein unbefangenes Wirklichkeit-bild. Seine Portrait- gewinnen an Leben, je mehr man fick in sie hineinsieht. Sein berühmtestes Portrait ist da- Gladstone'«. Der unbarm herzige Lenbach hat vor Allem da« Unberechenbare, Aalglatte de« Mannes hervorgrhobrn. Millai« ist gerechter: auch er läßt in den Augen diese Eigenschaften aufblitzen, aber er zeigt Gladstone doch auch als energischen Denker und al« Mann der Tbat. Die ganze Reihe seiner Portrait« würde eine vor treffliche Galerie moderner englischer Typen abgeben, die ohne Pathos und ohne Phrase von einem ernsten und auf richtigen Manne geschildert sind. Ernst sind auch seine Frauen-Portraits, in denen er nie schmeichelt und jede kokette Behandlung verschmäht. Er ist ein Gentleman-Maler, vor nehm, ohne modische Allüren. Eine entzückende Ergänzung aber erhält sein Werk durch seine KinderportraitS. Wer hatte nicht schon den reizenden Bengel, den Seifenbläser gesehen, den er als Reclamebild für Pear'n soap malte! So bat er viele englische Kinder, blondlockig rothbäckig, blauäugig, frischen Blickes und sicherer Haltung, kleine Herrchen schon gemalt, und mit Rcckt- vergleickt ibn Mutber in dieser Hinsicht mit Reynolds und Gainsborough. Alle diese neueren Arbeiten tragen einen von den früheren ganz abweichenden Stil. Sie sind breit gemalt, und nur gelegentlich verräth die sorgsame Behandlung der Details den einstigen Präraffaeliten. Sie haben auf Vie lecke Nebeneinanderstellung der Farbentöne, wie sie die Früh italiener zeigen, Verzicht geleistet und sind zllm einheitlichen Bildton in der Weise der klassischen Meister, des Velasquez vor Allem, zurückgekehrt. Sie erzielen diese Einheit des Tone« nicht, wie unsere Modernen, durch die Luft-Perspective, sondern durch ein meist mit gewähltem Geschmack vor- aenommeneS harmonisches Abstimmen und Abdunkeln der Töne. In gemilderter Form baden wir bier jenen alt meisterlichen Atelierton wieder, zu dessen Bekämpfung einst der junge MillaiS auSzog. Und so darf MillaiS in der Thal al« ein echter Typus englischer Kunst angesehen werden. Der englische Geist liebt das ganz Feine, daS ungebrochen Originelle nickt, zum wenigsten nicht auf die Dauerj die luftigen Gestalten der Phantasie, die dunklen der Mystik, die glänzenden der Poesie — all da- sagt ihm auf die Dauer nicht zu. Er will sehen, waS er kennt- er braucht Gegenständliches, klar Verständ liche-, gesund Realistisches. Diese Entwickelung bei Millais ist typisch, und seine Bedeutung liegt darin, daß er den englischen Geist doch al« ein wirklicher Künstler vertritt. Darum war er „our populär pulsier". Zohu Everett Millais f. Bvn Theodor Lamprecht. Nachdruck verboten. Die Royal Akademy zu London hat mit ihren Präsi denten in der jüngsten Zeit Unglück. Sir Frederik Leighton ist nun nach kurzer Zeit auch Sir John Everett Mil laiS ins Grab gefolgt. MillaiS war mit Recht ihr Präsi dent, er darf der repräsentative Maler deS gegenwärtigen Englands genannt werden, und schon 1882 wurden in einer angesehenen englischen Zeitschrift die Ursachen erörtert, warum Sir Iobn al- „our populär paiuter" bezeichnet werden müsse. Es ist nicht immer so gewesen. Als Jüng ling hat MillairS eben dieser Akademie, als deren Leiter er starb, ostentativ den Rücken gekehrt und ist inS Lager einer verketzerten künstlerischen Revolution übergegangen. Vom Mitglied« der k. U. L. (Präs LallaeUts Lrotllerdooä) bis zum k. k. X. (Präsident der Akademie) — ein eigen artiger und bedeutender Lebenslauf, in dem sich ein wichtige- Stück englischer Kunstgeschichte spiegelt. Da- Jahr 1847 macht in der englischen Kunst Epoche. Damals stieß zu D. G Roffetti, dem gemüth-tiefen und poesivollen Dichter - Maler, und zu Holman Hunt, dem wunderlichen Künstler mit der tiefinnrren Leidenschaft, al ter dritte im Bunde der damal- 18jährige Millai». In jeder Hinsicht war eS ihm im Leben leichter gemacht, al- seinen beiden Genossen. Sie batten schwere materielle Sorgen, er entstammte einer begüterten Familie. Sie rangen mit den Geheimnissen der Malerei, er hatte eine leichtere Hand, war eine Art malerischen Wunderkind»- und hatte schon im Vorjahre mit einem Bilde recht erhebliche« Auf sehen gemacht. Wa« ihn aber mit den Beiden verband, da« war die Unzufriedenheit mit der officiellen, von der Akademie vertretenen englischen Kunst. Die hergebrachte Composi- tionsweise nach den strengen Regeln einer sogenannten Schön heit, die allgemeine Nachahmung der großen Meister in Be zug auf die Farbengebung, hatten dir englische Kunst ganz konventionell gemacht und alle- eigene Leben au- ihr ver trieben. Di« Natur war entwichen, da« Atelier geblieben. Jene drei jungen Leute gingen darum auf die vor - raffael- scheu Meister zurück, weil sie meiuteu, daß di« Nach ahmung der Späteren, Fertigen auf das tobte Gleis öder Nachbeterei führen müsse, und darum der Anschluß an die Künstler zu suchen sei, die frisch und jungfräulich in der Empfindung, in der Technik aber noch schlicht, unfertig, suchend waren. In diesem Sinne malte MillaiS seinen „Lorenzo und Isabella", rin Reneissancestück nach einer Dichtung von Kant-, daS eine vornehme Gesellschaft von 12 Personen bei einem Gastmahle zeigt. Den Eindruck diese- Bilde- möchte ich mit den Worten schildern: In dieser Enge welche Fülle! Denn bas Bild hat etwas Enges. Es ist räumlich auf eine enge Perspective beschränkt, eng bei einander sitzen die Personen, klein, fast ängstlich ist die Malerei, die auch die letzten Detail- auf- Gewissenhafteste wiedergiebt. Aber in diesem engen Rahmen ist ein starkes Leben enthalten. Die Köpfe der Personen sind durchweg scharf charakterisirt, jede in Haltung und Bewegung besonders, wahrhaft, lebensvoll, ein Reichtbum anziehender Einzelheiten offenbart sich dem Beschauer. Wie innig ist der tiefe Blick, mit dem Lorenzo der Geliebten inS Auge lieht, wie drastisch ist die Wuth ihre« Bruder« über da« zarte Verhältniß, wie da- Vergnügen de« philosophischen Trinkers geschildert. So ohne alle Rücksicht auf die traditionellen Regeln der Com- position, mit so tiefem Eindringen in da« seelische Leben, mit so peinlich-realistischer Treue waren in England lange keine Bilder gemalt worden. Dir Verwunderung steigerte sich zur Entrüstung, al- im folgenden Jahre der „Christus im Eltern haus«" brrau-kam. Den jungen Christus in einer Tischler werkstatt, Marie al- schlickte Handwerkerfrau, kurz: das heilige Leben rein menschlich dargestellt zu sehen — kein schöner Schwung der Gewänder, keine großartigen Geberdrn, keine feierlichen Linien im Aufbau, alle- schlicht, treu, fast hölzern, wie in einer Chronik, — das war unerhört! Millai» hat nicht ganz ein Jahrzehnt diesen praraffaeli- tischen Stil beibehalten. Vielleicht da- schönste Werk dieser Epoche war der „Abschied des Hugenotten von seiner Ge liebten vor der BartholomLuS-Nacht", dir ihn vergeblich zu bereden sucht, die weiße Bind« der Katholiken zum Schutze anrulegen. Der tiefe Blick, den die Briden tauschen, ist eine äußerst glückliche Leistung malerischer Seelenschilderung, die sich mit den schlichtesten Mitteln, mit dem zurückhaltendsten Ausdrucke begnügt. — Wie aber kam e- nur, da« MillaiS' Werke weit mehr Anerkennung fanden, al- die seiner Mit streiter, des phantasietiefen Roffetti, deS knorrigen Hunt, des knorrigen Brown, de- keuschen Burne-IoneS? Daß er schon
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