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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189603018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18960301
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18960301
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-03
- Tag 1896-03-01
-
Monat
1896-03
-
Jahr
1896
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1896
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(Alfred Hahns, lluioersitätsstraß« 1, Laut« Lösche, Katharinenstr. 14, patt. und KönigSvlay 7. Anzeiger. Amtsblatt des Aönigkichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, des Nathes und Polizei-Amtes der Ltadt Leipzig. Ännalsmelchluß für Iliyeize«: Abend'AuSgab«: Vormittag« 10 Uhr. Morgen-AuSgabe: Nachmittag« «Uhr. Für die Montag.Morgen-Ausgabe: Sonnabend Mittag. Bei den Filialen and Annahmestellen je eine halbe Stund« früher. Anreisen sind stets an d»e Expedition zu richte«. Druck und Verlag von E. Pol» in Leipzig. W. Jahrgang. - Sonntag den 1. März 1896. Anger-Crottendorf Herr lioderl Oreiner, Zweinaundorfer Straße 18, Eutritzsch Herr ködert Bitner, Buchhandlung, Delitzscher Straße 5, Gohlis Herr Rodert Bitner, Buchhandlung, Lindenthaler Straße 5, Linderrau Herr ^td. Lindner, Auguftenstraße 13, Neustadt 8eke1t'8 ^nnonevn-Rxpedition, Eisenbabnstraße 1, Peterskirchhof 5 Herr Aax Xlertd, Buchbinderei, Rarrftsche Gasse 8 Herr Rrieür. Rlselrer, Colonialwaarenhandlung, Ranstädter Steirrweg 1 Herr 0. Rntzelinunn, Colonialwaarenhandlung, Schützenstrafte 5 Herr öul. 8edüin1t Iren, Colonialwaarenhandlung, Westplaü 32 Herr R. Rlttrlelr, Cigarrenhandlung, Aorkstrafte 32 (Ecke Berliner Straße) Herr 0. Rebus, Colonialwaarenhandlung, Zeitzer Straste 35 Herr V. Rüster, Cigarrenhandlung, in Plagwitz Herr Ll. Orüt/inunn, Zschochersche Straße 7», - Reudnitz Herr Rnxiuanu, Marschallstraße 1, - - Herr Lernü. >Vedvr, Mützensieschäst, Leipziger Straße S, - Thonberg Herr R. Rüntseü, Reitzenhainer Straße 58, - Volkmarsdorf Herr 8. Ruuinunu, Conradstr. 55 (Ecke Elisabethftr.). Für NtLTi*L kmn das Leipziger Tageblatt durch alle Postanstalten des deutschen Reiches und Oesterreich-Ungarns zum Preise von 2 bezogen werden. 3n Äipzig abonnirt man für 1 85 mit Bringerlohn 2 und nehmen Bestellungen entgegen sämmtliche Zeitungsspediteure, die Hanptexpeditiou: Johannesgasse 8, die Filialen: Kathariuenstratze 14, Königsplatz 7 und Uuiversitiitsstratze 1» sowie nachfolgende Ausgabestellen: Arndtstraste 35 Herr R. 0. Rltttzl, Colonialwaarenhandlung, Beethovenstraste 1 Herr IReod. keter, Colonialwaarenhandlung, Brühl 80 (Ecke Goethestraße) Herr Rerm. Resske, Colonialwaarenhandlung, Frankfurter Sttaste(Thomasiusstraßen-Ecke) Herr Otto Kranz, Colonialwaarenhandlung, Löhrftraste 15 Herr Rduard Rotzer, Colonialwaarenhandlung, Marschnerstraste 0 Herr Raul 8el»rett>er, Drogengeschäst, Nürnberger Straste 45 Herr Ll. R. ^Ibreeüt, Colonialwaarenhandlung, in Aus der Woche. K. Die nationalliderale Presse Hal wohl gewußt, was sie that, al« sie — in scheinbarem Gegensatz zu ihren Neber- lirserunaen — die Gestnnuugsgenoffen warnte, der Agitation sür dieBerstärlung der Kriegsflotte, so wie vor einiger Zeit in« Volk getragen werden sollte, zu unterstützen. Sie war dabei nicht von der Unkenutniß unserer Srewehrverhätlnlsse, noch von der Abneigung, große finanzielle Opfer zu befür worten, geleitet, fie wollte im geraden Gegentheil verhindern, daß durch die Vertiefung falscher Vorstellungen über die Beweggründe einer künftigen vlottenvermehrungsactioft' der Boden für eine solche im Lande verwüstet würbe. Der um die Popularisirung der Erkenntniß von der Nothwendigkeit der Verstärkung der Kriegsflotte hvchverdieute Graf Eckbrecht von Dürkheim verkennt jene Warner, wenn er sie zu denen rechnet, die dem deutschen Volke „betreffs unsereu Marine vorlagen Blick und Unheil durch Schlagworte verdunkeln". Zeigt er sich doch selbst, wie früher, so in den Auf sätzen, die er soeben in der „Kreuzzeitung" veröffentlicht hat, als zu den Besonnenen gehörig, die be>limnne Grenzen sowohl hinsichtlich des Umfange« der Vergrößerung der Flotte al« ihrer Bestimmong ziehen. Mit den Schlagworten, di« die Gegner einer Erhöhung der Kampfbereitschaft zur See au« Unverstand, au« Mangel an nationaler oder au« anti nationaler Gesinnung auSgeben, dürfen wir fertig zu werben hoffen, wie wir wieberholt in Fragen der Vergrößerung bes Laub- Heere« mit ihnen fertig geworben sind. Ob die Schlagworte, die im eigenen Lager die nationale Kerntruppe und mehr noch die Masse der in allen großen Fragen Schwankenden stutzig machen, da- sind die gefährlichen. Wenn mau Vie Wähler — denn auf d»e kommt es an — unermüdlich und mit guten Gründen, wie Graf Dürkheim e« thut, dahin aufklärt, bag wir viel zu wenig Schiff« haben, um da« zu schützen, wa« zu schützen deutsche Ehre und deutsche Interessen gebieten, so wird man sie — wir erinnern nochmal« an die Wahlkämpfe, deren Mittelpunkt HeereSfragen gebildet haben — gewinnen können. Wenn aber Leute in den Vordergrund treten, von denen man vermuthen darf und muß,sie wollten eine größere Flotte, um die Schutzgebiete zu vermehren, so haben die NegaliouSleule ge wonnene« Spiel. Es kommt dabei gar nicht so sehr auf den Um fang der Verstärkung und die Höhe de« Gelbopfer« an, als auf da« Vertraue« in dieAbfichteu. Die >m Laube al« besonnen Accredirten können vielleicht größere Forderungen eher durchsetzen, al« die mit Mißtrauen Angesehenen kleinere. Deshalb kommt in der Marinefrage sehr viel darauf an, in welcher Gesellschaft man sich befindet. So möchten wir z. B. den Urheber de« Irrthum« über den Inhalt eine« Danklelegramm« de« Herzog« Johann Albrecht zu Mecklenburg „im Ernstfälle" nicht auf unserer Seite wissen. Dir verflossene Woche ist dadurch geschichtlich geworden, daß in sie die Grburt-stunde einer neuen Partei, der christ lich-socialen, gefallen iff Die ,^kreuzzeitung" will die« freilich nicht wabr Haden. Sie behauptet, von Trennung und Neugründung könne nicht die Rede sein, e« könne nicht getrennt werden, wa« nicht zusammengehort habe, und Vie Christlich-socialen hätten von Anbeginn eine selbst ständige Partei gebildet. Da« ist selbstverständlich eine schiefe Darstellung. Da« Merkmal einer Partei ist ihre „Souverainilät", da« Recht, gegen ander« Parteien „Krieg zu führen". Eie kann sich diele» Recht« bei Wahlen durch Bündnisse entäußern, wie im CarteUabkommen geschehen war, aber e« muß ihr zustehen. Da« war bei den Christlich- Socialen dl-her nicht der Fall. Sie haben eine engere Organisation innerhalb der conservativen Partei gebildet, und wenn e« da mit dem Gesammtverband gelegentlich Differenzen gegeben, so beweist da« nicht« sür die Selbstständigkeit, denn MeinungSverscheiden kommen in allen Parteien vor. Wenn die Christlich-Socialen einem nicht ihrer Gruppe angehörigen Conservativen einen Gegen- candidateo eutgegenstelllen, so war nur die« etwa-, Wa be, allen geschlossenen Parteien sich ab und zu ereignet. Wie hätte Herr Stöcker im Vorstand, d. h. im Krieg«- rath der conservativen Partei stehen können, wenn er hätte in die Lage kommen können, al« oberster Befehliger einer anderen Partei mit jener in Conflict zu geralhen? Nein, hier hat sich geschieden, was einst vereinigt war, und es ist der Müh« werth, e« festzusteUrn, denn e- ,st eia Umstand von politischer Tragweit«. DirConservativea und bieCdristlichsocialen werden nicht neben einander, sondern gegen einander stehen. Daran lassen di« Frankfurter Verhandlungen keinen Zweifel auf kommen. Da- .Volk", nunmehr da« erklärte D)rgao der Partei, eröffnet eine Reihe von Berichten über die con- stituirende Versammlung und danach hat sich der Graf SolmS-Laubach nichts weniger al« friedfertig gegen die Conservativen geäußert. Er stellte fest, daß man von einem HinauSkrängen Stöcker'« „materiell" reden dürfe, und be gründet dies mit folgenden Fragen: „Ist es denn keine genügende Erklärung gewesen, die Herr Stöcker betreff nd des „Volk" anfänglich zu geben bereit war? Ist er denn nachher noch nicht bi- zum Alleräußersten entgegen- kommend gewesen? Wurde er denn nicht durch eine Zumuthuug, dir wie ein zu unterschreibender Widerruf nach Art mittelalterlicher Ketzergerichte aussah, in eine Alternative verletzt, die ihm nur die eiue getroffene Wahl übrig ließ?" Dann kommt die Nutzanwendung. „Mit dem ÄStritt Stöcker'S, dem geistigen Haupte, dem Leiter, Begründer und Vater der christlich-socialen Partei, wird ihr organischer Zu- sammenhang mit der conservativen Partei jäh zerrissen. Denn wenn daS Haupt eine solche Corporation verläßt, muß alles übrige nach, und Gott gebe, daß das geschieht." Ein Erlaß des preußischen CultuSministerS vr. v. Bosse, der sich gegen eine unverhältnitzmäßig weit ausgedehnte Er- theilung von Laienunlerricht durch jüdische Lebrer an den Gemeindeschulen Berlin« richtet, beansprucht einiges Interesse. Da« Geschrei, das ein Theil der freisinnigen Zeitungen über sie erhebt, hindert nicht, daß die eingehend motivirte Ver- fügung so ziemlich allgemeine Billigung findet. Sie wäre aber gewiß nicht ergangen, wenn die Berliner Stadtverwaltung nicht „freisinnig" wäre, d. h. nicht de« politischen Sinne« und Tactcs entbehrte. Ibre Schulpolitik war eine derartige, daß nichts dabei gefunden wurde, wenn jüdische Lehrkräfte aushilfsweise — evangelischen Religions unterricht ertbeilten. Die an einen Fall dieser Art geknüpfte öffentliche Kritik hat den Anstoß zu dem ministeriellen Erlaß gegeben. Ein „mittelparteilicheS" Stadt regiment hätte der Regierung zu einem solchen Schritte, der in jüdischen Kreisen nicht angenehm berühren kann, sicherlich keine Veranlassung gegeben. Der Bericht -er Gesetzgebunge-Deputation der Zweiten sächsischen Lämmer über die Verhandlungen und Beschlüsse bezüglich der Wahlresorm-Rorlage ist erschienen. Auf 69 Seilen enthält er zunächst Angaben über die Entstehung der Vorlage, dann interessante Mit- tdeilungen über die Wahlgesetze in anderen deutschen Staaten, besonders eine vergleichende Nebeneinander stellung der Bestimmungen deS preußischen und der von der Commission vorgeschiagenen Fassung de« sächsischen Wahlgesetze«; ferner kurze, aber erschöpfende An gaben über die Verhandlungen, zu denen die einzelnen Para graphen de» Gesetzentwurf« geführt haben, Tabellen über die Zahl der Wahlberechtigten in den einzelnen Abtbeilungen der Wahlbezirke und Uber die von diesen Wahlberechtigten gezahlten Steuern; eine statistische Uebersicht über die Ergeb nisse der sächsischen Landtagswahlen in den Jahren 1879 bi« 1895, und endlich eine Nedrneinanderstellung des ursprüng lichen Entwurf« und der Fassung, di« er in der Commission erhalten hat. Beigefügt ist der Bericht der Minder heit der Commission, welche der Kammer die Ableh nung de« Gesetzentwurf« empfiehlt. Au« dem Haupt berichte theileo wir zunächst die Veränderungen mit, welche die Deputation an der Vorlage vorzunehmen empfiehlt. In dem ersten Theile (^) der Vorlage (Abänderung ve« Wahlgesetze- vom 3. December 1868 betreffend) ist nur eine Veränderung von Bedeutung. Sie betrifft den Absatz s de« 8 2 der künftig lauten soll: „Personen, welch« von öffentlichen Aemtern susvendirt worden sind, auf die Dauer der L u«p> asion und die von öffentliche Aemtern oder der RrLtsanwollschaft Entsetzten aus die Dauer von 5 Jahren von Zett der Einsetzung au." Im zweiten Theile (L) der Vorlage (die völlig neuen Bestimmungen de« Entwurf« betreffend) werden folgende Abänderungen in Vorschlag gebracht: 8 »: „Orte von weniger al« 1S00 Seelen werden mit einem oder mehreren benachbarten Orten zu einem Wahlbezirke vereintgt, e« darf jedoch kein so gebildeter Wahlbezirk weniger al« IbOo und mehr alt 3499 Seelen umfaßen. Orte von 1500 bi« 3499 Srrlen bilde» in der Regel «inen Wahlbezirk für sich, e« können ihnen aber andere Orte zugetheilt werden, sofern La- durch die Ceelenzahl von 3499 nicht überschritten wird." Hieran ist ein neuer Paragraph 3u angefügt: „Orte von 3500 und mehr Seelen werden in mehrere Wahl bezirke eingethcilt. Die letzteren sind ohne Rücksicht auf die Seelenzahl für jede Abtheilung (8 7) gesondert und zwar derart .bzugrenzen, daß einerseits sür keinen Wahlbezirk etner Abtheilung in Städten von 40 000 Seelen und darüber .ehr al« 4, in anderen Orten mehr al« 2 Wahlmänner zu Wählen sind und aydererseit« in allen Wahlbezirken derselben Abteilungen auf eine» Wahlmann möglichst die gleiche Zahl vou Urwählern entfällt. Abweichungen von letzterer Regel sind bis zu einem Biertheil der auf eine Abtheilung zu berechnenden Durchschnittszahl von Urwählern zulässig." Z 7, Abs. 6: „Entfallen hiernach in einer Abtheilung aus einen Wahlmann weniger als fünf Urwähler, so ist deren Zahl durch dir nächst niedriger bestimmten Urwähler in der 2. oder 3. Ab theilung bis auf 5 zu ergänzen." 8 10, Abs. 2: „Diese Liste ist eine Woche lang öffentlich auSzulegeu." s 10, Abs. 3: „Es hat aber die Gemeindebehörde jedem Urwähler aus Verlangen mündlich Auskunft über den weiteren Inhalt der Liste mit Ausnahme der Angaben über die Steuer verhältnisse zu ertheilen." 8 10, Abs. 4: „Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständig keit dieser Liste sind bei Verlust derselben binnen 3 Tagen nach Ablauf der in Abs. 2 bestimmten Frist schriftlich oder münd,ich bei der Ortsbehörde anzubringen." 8 19, Abs. 2: „Erhalten mehr Personen die absolute Mehrheit, al« Wahl männer gemeinsam zn wählen sind, gelten diejenigen als gewählt, welche die meist«» Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos." Hinter 8 30 ist rin neuer Paragraph 30L eingefügt: „Die Wahlmänner erhalten die Reisekosten nach dem Orte, au welchem die Abgeordnetenwahl slattfindet, aus der EtaatScasse vergütet. DaS Nähere wird im Verordnungs- wege festgesetzt." 8 33: „Der 8 50 des Gesetzes vom 3. December 1868 wird dahin abgeändert: Den Wahlmännerwahleu können alle Stimmbe rechtigten der betr. Abtheilung betwohuen. Es dürfen aber unter denlelbell weder Verhandlungen noch Ansprachen stalifinden." Hinter 8 33 ist ein neuer 8 33» eingesügt: „Der 83 des Gesetze- vom 3. December 1868 ist aufgehoben". Wir fügen hieran die Mittbcilungen deS Berichte« über die in den übrigen deutschen Staaten gellenden Wahlgesetze. Sie lauten: Prcitzen. In Preußen werden für die Wahlen zum Hause der Abgeord- neten die Urwähler nach Maßgabe der vou ihnen zu entrichtens«» dirrclrn Staat»-, Gemeinde-, Ureis-, Bezirks- und Provinz,alsleuero in drei Abtheilungcn geteilt, und zwar in der Art, daß aus jede Abtheilung »tu Drittel der Geiammtiuinme der Sleuerbeiräge aller Urwähler fällt. Für jede nicht zur StaotSriukvmmenstrr veranlagte Perfon ist an Stelle dieser Steuer ein Betrag von drei Mark zum Aniatz zu bringen. Li» Abgeordneten werden von Wahlmännern in Wahlbezirken, di« Wahlmänner von den Urwählern in Urwadlbrzirken gewählt. Die Bildung der Wahlbezirke ist dergestalt zu bewirten, daß von jedem Wal,«körper mindeilenS zwei Abgeordnete zu wählen sind. Aus jede Vollzahl von 250 Seelen ist rin Wahlmann zu wählen. Gemeinden von weniger al« 750 Seele» werden mit einer oder mehreren benachbarten Gemrmden za einem Urwahlbezirk« vereinigt. Gemeinden von >750 oder mehr Seelen werden in mehrere Ur- Wahlbezirke gethrilt. Diese sind so rmzurichten, daß höchsten« 6 Wahiuiäiiner darin zu wählen sind. Für jeden Wahlbezirk werden die Abtheilungea der Ur- wädler besonders gebildet. In Gemeinden, weiche in mehrer« Urwahlbezirk« getdeilt sind, werden sür jeden Urwahl- dezirk besondere Adthrilunqsttfteo ausgestellt. Di« erste Ad- tbeiiung besteht aus denjenigen Urwählern, aus welche die höchsten Steuerbeträge bi- zrun Ablauf« eine« Drittel« der Gesammtsteuersumme fallen. Die zweite Abtheilung besteht au« denjenigen Urwählern, aus welche die nächst uirdrigereu Steuer beträge bis zur Grenze des zweiten Drittels fallen. Dir dritte Abtheilung besteht au» den am niedrigsten besteuerten Urwählern, auf welche das dritte Dritttheil entfällt. In diese Abtheilung ge boren auch diejenigen Urwähler, welche keine Steuern zahlen. Jede Abtheilung wählt ein Dritttheil der zu wählenden Wahlmänner. Ist die Zahl der in einem Urwahlbezirke zu wählenden Wahlmänner nicht durch drei theilbar, so ist, wenn nur rin Wahlmann übrig bleibt, dieser von der zweiten Abtheilung zu wählen. Bleiben zwei Wahlmänner übrig, so wählt die erste Abtheiluug den einen und die dritte Abtheilung den andern. Die Wahlen erfolgen abteilung-weise öffentlich V>»c4 Ttim7> gebung zu Protokoll. So viel Berührungspuncte auch dieses Wahlsystem mit dem in der Vorlage empfohlenen hat, so unterscheidet e« sich doch von dem selben in ganz wesentlichen Punkten. Ju Preußen werden die Abthrilungen für jeden Urwahlbezirk gebildet. In Sachsen (A 8) sollen die Abheilungen gebildet werden: ». sür den einzelne» Ort, sofern er einen Wahlbezirk für sich bildet, oder in mehrere Wahlbezirke qetbeilt ist, b. für den Wahlbezirk, sofern er mehrere Orte umfaßt. e. sür den Wahlkreis in Orten, welche in mehrere Wahlkreise zerfallen. Als Grundlage sür die AbtheilungSbildung dient also in Sachse« die Gemeinde. Die unter d und o angegebenen Fälle bilden die Ausnahme. In Preußen gelangt jeder Steuersatz, mag er auch noch so hoch sein, bei Bildung der Abteilungen zum Ansatz, während in Sachsen alle Steuern über 2000 außer Ansatz bleiben sollen. Wie die« wirkt, kann man aus der dem Berichte als Beilage U beigegebrnea Steuerstalistik vom Jahre 1894 ersehen. Erne statistische Struer- übersicht auf das Jahr 1895 ist noch nicht aufgestellt. In dieser wird aber der Unterichied noch deutlicher zu Tage treten, da durch Las Gesetz vom 10. März 1894 die Steuer für die höheren Ein- komme» dis auf 4 Procent steigt, während sie früher bei 3 Procenr ihren Höhepunkt erreichte. Während in Preußen es vielfach vorkommt, daß in einer Ab theilung rin Wähler alle Wahlmänner wählt, wrU er ein Dritttheil der Steuern allein zahlt, könnte die« in Sachsen nach der Boriag« nicht vorkommen, da schon in § 7 Absatz 6 de« Gesetzentwurf« die Bestimmung getroffen ist, daß in einer Abtheilung mindesten« drei Urwähler vorhanden sein sollen, nach dem im Einverständ nisse mit der königlichen Staat«rrgieruug gemachten Depniatton«» Vorschläge aber auf riuen in einer Abtheilung zu erwählens den Wahlmann mindesten« fünf Urwähler zu entfallen haben. Bon Bedeutung ist auch die Bestimmung de« Entwurf«. daß alle Urwähler der ersten Elaste angehürrn, welch« mindesten« 300 ^l an Grund- oder Einkommensteuer zahlen, sowie daß alle Diejenigen, welche 50 Grund- ober Einkommensteuer zahlen, wenn sie nicht schon der ersten Elaste angehörrn, mindesten« der zweiten Elaste zuzutheilen sind. Recht deutlich wird die Wirkung der ersteren Bestimmung am Beispiel Leipzig der Beilage I ersichtlich. Denn während bei An nahme von ein Drittel der Steuersumme nur 256 980 Steuer aus die erste Ablhritung entfallen, zahlt nach der Beilage l die erste Abtheilung in Leipzig 538 653 ,^l Steuer, uud e« ist hierbei noch weiter in Rücksicht zu ziehen, daß bei Ausstellung dieser Berechnung die Steuersätze über 2000 bereit« außer Ansatz gelosten sind. Während in Sachsen nach der Vorlage die Urwähler nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtende» staatlichen Grund- und Einkommensteuer in drei Abtheilungea gethrilt werden, kommen in Preußen außer dea staatlichen Steuer» »och di« zu entricht»»!»»» Gemeinde-, Bezirk«- und Provinzialsteurr» bei Bildung der Abthei lung in Ansatz. Dadurch wird in Preußen die Zahl derer, welche in die erste und zweite Elaste gehören, verringert. Nachdem in Preußen eine Bejreiuag vou der Staatssteuer bei Entkomme» bi« zu 900 eingettetea ist, werde» diejenige» Staats bürger, welche unter 900 Einkommen Haden, mit rtoem fingirtrn Steuerjas« von 3 in dir Abtheilung«list» eingestellt. In Sachsen wird nach der Vorlage die wirklich zu enlrichteud« Steuer in A»satz gebracht. Durch die Bestimmung, daß jeder da« artive Wahlrecht erhält, welcher Grund- oder Einkommensteuer zahlt, erhalte» circa lbOOOO Sachsen, weiche blther iasolge de« 3-^ll-Eensus nicht wählen durften, dir Sttmmberechtigung bei den Wahlmäuaerwahlen. In Preußen erfolgt die Stimmabgabe öffentlich zu Pro tokoll, in Sachsen soll dir Wahl eine geheime bleiben. Bayer». (Zweikammersystem.) Indirekte Wahl. Auf je 3l 500 Seelen entfällt rin Abgeordneter. Der Wahlkreis wird zum Zwecke brr Urwahlrn der Wahi (Urwahl) in Urwahlbezirke gethrilt, derart, baß auf 500 Seelen eia Wahlmann fällt, ein Bruchtheil über die Hälft« gilt ai« voll. Kein Urwahl- bezirk darf für weniger al« 3 und mrhr al« 7 Wahlmänner gebildet weiden. Urwahlberrchlig« ist jeder Bayer, welcher volljährig ist, den Berfaffungseid geschworen Hot und sei« weaigslen« 6 Monaten direkte Steuern zahlt. Dir Wahlmänner müssen mindesten« 25 Jahr« alt sein und dürfen da« Amt nicht ablehne». Der Abgeordnete muß mindesten« 30 Jahr« alt sei, und «in« dinctr Sraatsstruer entricht«» Württemherg. (Zweikammersystem.) Allgemeines gleiche« direkte« Wahlrecht, unabhängig von jeder Steuerzahlung. Vora»«srtzuag Besitz de« württembergifche» Otaat«- bürgerrechi« und 25 Lebensjahr. Es besteht unmittelbare und ge heime Abstimmung nach der absoluten Mehrheit der gütig ab«
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