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ilsdnOrAgeblali Amtsgericht und Le» Stadtrat z» Wilsdruff reutamt zu Tharaudt Postscheck-Konto: Leipzig Nr. L8SU. Nr. 13 Sonnabend den 17. Januar M20 79. Jatzrg Inserilon-prei« pfg. fllr Vie S»gespaIIene Nl>rpu«jeile oder deren Naum, Lolaiprei« pfg., Reklamen pfg., alle« mit T«ucrung«zusch<ag. I, traud und labeNarlscher Sah mit SOV Aufschlag. Lei Wiederholung und Zahr-eun. 'hen entsprechender Nachlaß. Lelanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Drhör. ns die Epaltzcile so pfa. be,. Pfg. Nachweisung«- und Offertengedühr ro be«. pfg. / Telephonische Iicheraten-Aufgabe schließt jede« ReNamation<recht au«. / Anzeigenannahme bi« 11 Uhr vormittag«. / Leilazengebühr da« Tausend Mi., Ir die Postauflage Zuschlag. / Für da« grscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Stritt« Platzvorschrift Ausschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsätze und Nettoprelse Haden nur bei Aar zahlung binnen za Tagen Gültigkeit; längere« Ziel, gerichtliche Einziehung, ge- meinfame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Brutto-Zetten- preise«. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend al« Erfüllungsort Wl!«druff vereinbart ist, gilt e« al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, fast« nicht der Empfänger lnnerh.» Tagen, vom Rechnung«!age an, Widerspruch erhebt. für die Amtshauptmausschaft Meißen, für das s,«Mi Wu«d-»,, M.« sowie sür das Forst» v« .WtUdruster Ta^biatt- erschein, täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Srfttage, abends S Uhr für den folgenden Tag. , Bezugspreis »ei S-lbstabhottmg W M L UÄM H A?? W Ä 8VN >»n der Druckerei wächentlich Pf«., monatlich Pfg., »'cs'sbährlich AN; H AH KZH MAK Utz A LU V U UMM H A HUM durch unser« Austräger zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich Ml.; -ch- vH/ v' VV V- V UV VV 8 vv G v-Äi».-- V V -V -v H MV 11 »ei ben deutschen postanstZten vierteljährlich INt. ohne ZusteNungSgebühr. * . „ ' " Alle postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und «elchäft«st-Ne nehmen LkMaSÜSN» !«d«r,elt Bestellungen entgegen. / Im IaNe HSHerer Gewalt— Krieg ober sonstiger irgendwelcher Stürungrn der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der . Apsckeint seit dem Mattke ck BefärderungSelnrlchtungen — hat der Bezieher »einen Anspruch auf Lieferung » fUfrIU, I « »» VklN L. oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Ferner T» » p-y-Le — -- « . hat der Inserent in drn obengenannte» Fällen kein- Ansprüche, falls die «FH I V . / / Zeitung verspätet, tn beschränktem Umfange oder nicht erschein«. / Einzel- A/D U Verkaufspreis der Nummer 10 pfg. / Zuschriften find nicht persänlich zu v 8 8 « g Ä j VM-K »/ H 8 I H g D «dressieren, sondern an den Verlag, di« Schristleitung »der die Seschäst«ftelle. / » H « i WbZ WÄ > A R A Anonyme Zvsthristen »leiden unberücksichtigt.Lerllner Lirtrrtung: Berlin SW.1». I LAM Amtlicher TM. Mehl für Deutschösterreich. Abschnitt! der Bekanntmachung vom 10. d. M, nach welcher für die Woche »om 19. bis 25. Januar von den über 6 Jahre alten versorgungsberechtigten Personen nur 31/2 Pfund Brot bezogen werden sollten, wird außer Kraft gesetzt. Die Kürzung wird in der ersten Woche der neuen, Mitte Februar beginnenden Brot- markenperiode vorgenommen werden. Abfchuitt ll der obenerwähnten Bekanntmachung, die Selbstversorger betreffend, bleibt bestehe«. Meißen, am 15. Januar 1920. 1236b 11 L. I»? Kommunalverband Meitze« Stadt u«d Land. (Die Amtrhauptmannschast.) Nachdem der II. Nachtrag zum hiesigen Ortsgesetze die oberdehördliche Genehmigung erlangt hat, wird dieser nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Wilsdruff, am 15. Januar 1920. Der Stadtrat. II. Nachtrag 1» dem Ortsgesetz für die Stadt Wilsdruff vom 28. November 1V12. I. Di« HD 8 bis 19 haben durch das OrtSgesetz vom 21. Dezember 1918 über die Wahlen von Stadtverordneten ihre Erledigung gefunden. ll. I. ß 21 hat künftig zu lauten: „Der Stadtrat besteht au« dem Bürgermeister und 5 Stadträten." 2. In 8 30 werden Abs. 1 und 2 aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: „Die unbesoldeten RatSmitglieder werden von den Stadtverordneten in geheimer Wahl nach dem Grundsätze der Verhältniswahl auf 6 Jahre gewählt. Sind alle RatSmitglieder gleichzeitig gewählt, so scheiden nach 2 und 4 Jahren je 2 Mitglieder und nach 6 Jahren 1 Mitglied aus. Die Reihenfolge der AuSschridendsn wird durch das vom Wahlvorsteher nach beendeter Wahl zu ziehend, Los bestimmt. Die Wahl findet in öffentlicher Sitzung der Stadtverordneten statt Wahlleiter ist der Stadtverordnetrnvorsteher «der sein Stellvertreter. Mindestens 2 Wochen vor der von ihm festzusetzenden Wahl hat der Stadtverordneunvorstehrr in der Stadtverordneten- sttzung zur Einreichung von Wahlvorschlägen bei ihm aufzufordern. Die Wahlvorschläge sind spätestens 1 Woche v»r dem Wahltage einzureichen und müssen von mindesten« 3 Stadtverordneten unterzeichnet sein. Spätestens 3 Tage vor dem Wahltag- sind die als gültig anerkannten Wahlvorschläge den Stadtverordneten schriftlich mitzuteilen. Der Mitteilung ist je ein auf jeden Wahl vorschlag lautender, in völlig gleicher Vervielfältigung hergestelller Stimmzettel und ein bei der Wahl zu benutzender Umschlag beizufügen. Im übrigen finden auf die Wahl die Vorschriften des OrtSgesetzes über die Wahl der Stadtverordneten sinngemäße Anwendung. Ist nur ein Wahlvorschlag eingereichl oder zugelassen, so gelten die auf ihm ver zeichneten Bewerber ihrer Reihenfolge nach in einer den zu besitzenden Stellen entsprechenden Zahl als gewählt, ohne daß es einer Wahlhandlung bedarf. Im Falle eine- auf Vereinbarung beruhenden einheitlichen Wahlvorschlages muß auch ein einheitlicher Ersatzmännervorschlag vereinbart werden, worin festgelegt wird, für welches Rat-mitglied jeder einzelne Ersatzmann einzutreten hat.* III. 8 31 hat künftig zu lautest: „Der Stadtrat ist ermächtigt, ohne Zustimmung der Stadtverordneten Ausgaben dis zu 150 Mk. im einzelnen Falle zu bewilligen.' IV. § 32 wird angefügt: „Auf Beschluß der städtischen Kollegien können die Sätze, den Zeitverhältnissen ent sprechend, erhöht und wieder abgemindert werden. Nichtbeawteten Angestellten oder Beauftragten kann für Reisen im Dienste der Stadt der Bürgermeister eine angemessene Auslösung bewilligen, die aber die oben ge zogenen Grenzen nicht überschreiten darf. Außer der Auslösung kann Ersatz des nachweislich entgangenen Arbeitsverdienstes gefordert werden. Den unbesoldeten Ratsmitgliedern und den Stadtverordneten wird als Entschädigung für Zeitaufwand und Einbuße an Arbeitsverdienst durch Teilnahme an den Sitzungen und Besichtigungen (einschließlich der etwaigen Vorbereitung) beider Körperschaften für sich oder gemeinsam eine Jahresentschädigung gewährt. Sie beträgt für die RatSmitglieder 250 Mk., für die Stadtverordneten 120 Mk. und für den 1. Stadtverordnetenvorsteher 200 Mk. Außerdem haben alle Teilnehmer an einer Sitzung oder Besichtigung eines ge mischten Ausschusses Anspruch auf ein Sitzungsgeld in Höhe von 3 Mk., das sich auf 4 Mk. erhöht, wenn die Sitzung oder Besichtigung die Dauer von 2 Stunden überschreitet. Die Jahresentschädigungrn sind am Schluffe des Kalendervierteljahre« nachträglich in der Stavtkasse zu erheben. Für jede versäumte Sitzung oder Besichtigung wird ein Betrag von 5 Mk. in Abzug gebracht. Die SitzungSgelder können am Monatsende erhoben werden. Dem Vertreter des Bürgermeisters steht ffür die Urlaubsvertretung überdies eine Vergütung von 250 Mk. zu." V. Abs. 1 und 2 in K 33 erhalten folgende Fassung: „Unterbeamte sind dir dauernd angestellten Inhaber einer im BeamtenverzeichniS aufgesührten Beamtrnstellr, sobald sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. Wird einem Angestellten vor vollendetem 25. Lebensjahre eine Beamtenstrlle dauernd übertragen, so ist er bis zur Erreichung dieses Alters als Hilfsarbeiter anzusehen." VI. Die Neuwahl der RatSmitglieder erfolgt im Dezember dieses Jahres für den 1. Januar 1920. Die Jahresentschädigungen und SitzungSgelder werden erstmalig für dis Zeit vom 1. Januar 1820 ab gewährt. Im übrigen tritt der Nachtrag sofort in Kraft. Wilsdruff, am 13 November 1919. Der Stadtrat Die Stadlverordvete«. I.. 8. (gez.) Küntzel, I.. 8. (gez.) Oberl. Kantor Hientzsch, Bürgermeister. 1. Vorsteher. Vorstehender II. Nachtrag zum Ortsgesetz für die Stadt Wilsdruff ist zufolge Er mächtigung des Ministeriums des Innern in dessen Namen genehmigt worden. Dresden, am 13. Januar 1920. Die Kreisha«ptma«»fchast. I-. 8. Krug v. Nidda und 0. Falkenstein. i,« Freibank. Sonnabend de« 17. Januar 192V vorm. 9 bis 1 Uhr Rindfleisch in rohem Zustande. Preis 2,60 Mark Vas Pfund. Es werden die gelben Lebensmittelkarten Nr. 2601 bis 3170 beliefert. Wilsdruff, am 16 Januar 1920. Der Stadtrat. Dir Mn WM, DM« bi; 10 Ist MimttG achWüe» W MiebsräteM »der MimMsmEW. Kleine Zeitung für eilige Leser. » Reichrkmiler Bauer hat sich, einem schweizerischen Jour- nalisien gegenüber em ehend über die Unmöglichkeit Les Friedensvertrages ausgesprochen. ' Die Nationalversammlung wird in Form einer von allen Parteien eina-brachten Interpellation gegen die Zustände im beichten Gebiet protestier-«. Zum Erzbischof von Köln wurde Bischof Schulte von Vaderöom gewählt. * Die Franzosen haben die ersten Leerzüge zum Abtransport der Kriegsgefangenen angewrdert. * Clemenceau hat endgültig leine Kandidatur für die VräsrdenNchast ausgestellt. * Nach einer Keutermelduna aus London hat die nieder- lärduche Aegierunä der londoner Regierung halbamtlich mst- trnlen taffen, oak sie auf dem Asytrecht des rhemalgeu deutschen Kaisers L».che. * Odessa ist vor Le« Truppe« Denikin» asräumt morden, di« hak« di« Bt«Ät HUM, Abschied. Jetzt geht's ans Abschiednehmen. Der Friedensvertrag kst in Kraft getreten, und schon setzen sich allenthalben die Ententeleute in Bewegung, um in unseren Grenzgebieten die deutsche Verwaltung hinauszukomplimentieren. Schleswig kommt zuerst an die Reihe, dann West- und Ostpreußen ziemlich zu gleicher Zeit mit Oberschlesien, und Memel und Danzig werden natürlich auch nicht vergessen werden. So geht es eben, wenn ein Krieg, und sei es auch der gerechteste, verloren wird. Es kommt hinzu, daß wir auch jetzt noch nicht von den Siegern auf gleichem Fuße behandelt werden. Aus Flens burg wird berichtet, daß. als daS deutsche Torpedoboot im Flensburger Hafen in Sicht kam, auf dem die letzten deutschen Matrosen von der Marinestation Mürwik nach Kiel gebracht werden sollten, »on dem bereits anwesenden englischen Admiralsschiff den übrigen alliierten Fahrzeugen d«S Signal übermittelt wurde: »Kein- Begrüßung." To fuhr unser klstnsS SrisaSschiS ohu« Grub an den fremden Herrschaften vorüber; um so Heller aber erklang das Deutschlandlied über den Hafen hin, umso lauter das Hurra, mit dem es in Mürwik von den Matrosen empfangen wurde. Dabei muß selbst Reuter zugeben, daß die britischen Beamten von den Deutschen in Schleswig höflich behandelt worden seien, und wer unsere Marine kennt, wird ohne weiteres davon über zeugt fein, daß auch sie es in keinem Punkte den Fremden gegenüber an der gebotenen Höflichkeit hat fehlen lassen. Aber tut nichts: der Stache! der Niederlage kann den ver maledeiten Deutschen gar nicht tief genug ins Fleisch Hinein getrieben werde«. Von einer wirklich friedfertigen Gesinnung werden wir im internationalen Verkehr mit unseren Feinden, wenigstens was seinen amtlichen Ausschnitt betrifft, noch lange Zeit hinaus wenig oder gar nichts zu spüren bekommen. Man hat uns in den letzten Tagen wiederholt, und mit guten Gründen, das furchtbare Schicksal Deutsch-Öster reichs vor Augen gehalten. Jetzt kommt Herr Hoover, der vorjährige Lebensmitteldirtator der Vereinigten Staaten, und mllürt vor dem Ausschuß des Repräsentantenhauses, für die dort herrschend«« Zustände ssie« dis europäischen Mächte