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Weißeritz-Mung >en- Anzeiger für Dippoldiswalde «nd Umgegend. Amtsblatt für die Königlich- Amtshauptmannschast, das Königliche Ymtsgericht md den Siadtrat z» MpoMswalde. 70. Jahrgang. Sonnabend, den 2. April 1904. Nr. 38. »°rmiworlldh-r »°d-KI-ur: Paul I-Hne. - Drmk Md Vwk, «m Carl I°hM in DtzroM-wald-. MI, «»»»l«, Nni«d-w.»n.»I-«--. l-n«. »n» d-»-°arM-NN»« denWenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. LS Pfg-, zweimonatlich 84 Pfg-, einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern w Pfg. - Alle Postan- statten, Postboten, sowie unsere Austräger nehmen Bestellungen an. Jnlerat«, welche bei d« bedeutenden Auslage de» Blattes »ine sehr wirk same Verbreitung finden, werden mit 12 P^., solche aus unserer Amtshaupt' Mannschaft mit 10 Pfg. die Spattzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und kompli zierte Inserate mit ent sprechendem Aufschlag. — Eingesandt, im redaktio nellen Teile, die Spalten zeile 2Ü Pfg. Di« „Weiberitz-Zettung- erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und Unter den Viehbeständen einiger Gehöfte in Gombsen, Seisersdorf und Wilms- Dorf ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Dippoldiswalde, den 31. März 1904. Königliche Amtshauptmannschaft. H43 L. l)r. Mehnert. Sg^ Nach § 4 Absatz 5 des Volksschulgesetzes vom 26. April 1873 sind verwahrloste, nicht vollsinnige, schwach- und blödsinnige Kinder in hierzu bestimmten öffentlichen oder Privatanstalten unterzubringen, sofern nicht durch die dazu Verpflichteten anderweit für ihre Erziehung hinreichend gesorgt ist. . ... . Wie jedoch wahrzunehmen gewesen, wird insbesondere hinsichtlich der bliuden Kinder dieser gesetzlichen Vorschrift nicht immer gehörig entsprochen, es erfolgt vielmehr die Unterbringung solcher Kinder in der Regel nicht schon bei Eintritt des schulpflichtigen Alters, sondern erst wesentlich später, woraus sowohl für die Tätigkeit der Anstalt er hebliche Erschwerungen, als auch für die betreffenden Kinder selbst wesentliche Nachteile entstehen. Dem gegenüber kann die Nichtbeachtung der eingangsbezeichneten Vorschrift feiten der Erziehungspflichtigen der blinden Kinder nicht nachgesehen werden. Um dem weit verbreiteten Säumnis wirksam zu begegnen, werden daher die Schulvorstände des hiesigen Schulaufsichtsbezirks, welche nach 8 9, Absatz 2 der Ausführungsverordnung zum Volksschulgesetz vom 25. August 1874 zunächst über die Zulänglichkeit der Erziehung nicht vollsinniger, insbesondere blinder Kinder im Hause ihrer Angehörigen sich zu oer- germssern haben, einerseits darüber verständigt, das; zu dieser Erziehung der durch einen gehörig vorgebildeten Lehrer nach den für die einfache Volksschule geltenden Be stimmungen zu erteilende Unterricht wesentlich mit gehört, und andererseits unter Hin weis auf die an die Schulvorstände ergangene inspektionelle Verfügung vom 1. Juni 1882 anderweit veranlaßt, innerhalb der nächsten drei Wochen nach Ostern über die in das schulpflichtige Alter tretenden nicht vollsinnigen, insbesondere blinden Kinder die vorgeschriebenen Anzeigen zu erstatten, in denen bezüglich der blinde» Kinder mit anzugeben ist, ob die Anmeldung derselben behufs Aufnahme in die Blinden anstalt erfolgt, beziehentlich ob und in welcher Weise für dieselben gesorgt ist. Eventuell ist Vakatfchein einzureichen. Dippoldiswalde, am 24. März 1904. Königliche Bezirksschulinspektion. 5220. vr. Mehnert. Bang. Ehlr. Auf Blatt 157 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Karl Klotz, Baumeister, Dampssage- und Maschinenhobelwerk in Dippoldiswalde betreffend, sind heute folgende Einträge bewirkt worden: Die Firma lautet künftig: Baumeister Karl Klotz Nachf. Arthur Ueberall, Dampfsäge- und Maschinenhobelwerk in Dippoldiswalde. Der bisherige In haber Herr Karl Friedrich Klotz in Dippoldiswalde ist ausgeschieden. Der Architekt und Baumeister Herr Emil Arthur Ueberall in Dippoldis walde ist Inhaber. Er haftet nicht für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers, es gehen auch nicht die in dem Betriebe begründeten For derungen auf ihn über. Dippoldiswalde, am 29. März 1904. l ä. 47/04. Königliches Amtsgericht. Ostern. Osterklang — Frühlingssang — Auferstehungsdrang. — Wem ging dabei das Herz nicht auf zum frohen Singen und Klingen? Stimmen doch die Vöglein ihre Frühlings lieder der Liebe und der Hoffnung an; öffnen doch die Blumen ihre Kelche, um mit ihrem Reize die Fluren wie zu einem Festtage zu schmücken. Staunend stehen wir vor der Tatsache, daß ein geheimnisvolles, unbegreifliches Lebensgesetz sich offenbart, welches Macht hat, aus unbe lebten Massen wunderbare Lebensgestaltungen aufzuführen. Nur ein geistig toter Alltagsmensch geht kalt daran vor über; ihm ist alles ganz klar, ganz einfach, ganz natürlich; gern huldigt er der modernen Sucht, alles Wunderbare auch aus der Natur auszumerzen, während er doch nicht einmal imstande ist, auch nur einen Grashalm ohne Samen hervorzuzaubern. Erwacht aber dec Mensch geistig, so ist ihm auch das Alltägliche ein Geheimnis, und wunderbar steht vor seinem Auge das unter dem Früh lingsodem erwachende neue Leben. Dennoch fühlte der Mensch sich elend unter den Kreaturen, wenn er nichts weiter kennen würde, als das neu erwachende Leben in der Natur. Lauert doch da hinter der Tod. Blumen schmücken wohl die Grabhügel, aber darunter ruhen unsere Lieben. Und zwischen uns und dem Tode ist nur ein Schritt. Wohl uns darum, daß wir noch etwas anderes kennen als Frühlingssang und Lenzesodem. Es ist der Osterklang des auferstandenen Lebensfürsten. Er allein kann uns zurufen: „Friede sei mit euch!" Nicht Frühlingslüfte sondern Osterglocken ver wandeln alle Klagelieder in Loblieder. Wem im Glauben un den auferstandenen Christus die Sonne der Gerechtigkeit uufgegangen ist, in dem wird ein neues Leben sich ge stalten, dem wird auch die dunkelste Nacht zum Hellen Tage, der kann unter ihrem Scheine getrost durch Leben, Leiden und Sterben der Ewigkeit entgegengehen. Die Weltlage zum Osterfeste. In die Osterfeier der europäischen Christenheit dröhnt Diesmal rauher Waffcnlärm hinein. Zwar liegt dessen Schauplatz weit von Europas Grenzen, und dennoch ver ursacht jener eigenartige Kampf, der nun schon seit zwei Monaten im fernsten Osten Asiens im Gange ist, in unserem Weltteile ein unverkennbares Gefühl der Beun ruhigung und Unsicherheit. Gewiß ist der Waffengang zwischen Rußland und Japan an sich eine asiatische An gelegenheit, aber die Beziehungen beider kriegführenden Parteien zu anderen Großmächten wie die verzwickten mannigfachen Interessen der „Neutralen" in Ostasien haben eben din russisch-japanischen Krieg gleich von An beginn an trotz alledem zu einem Zeitereignisse gestaltet, dessen Wirkungen sich auch in Europa und ebenso auch in der übrigen Kulturwelt bereits hinlänglich bemerkbar machen. Wenn selbst europäische Staaten zweiten und dritten Ranges, wie Span-en, Schweden-Norwegen und Dänemark, sich infolge der kriegerischen Vorgänge in Ost- asien veranlaßt gesehen haben, gewisse militärische Bor- kehrungeu und Sicherheitsmaßregeln zu treffen, so beweist schon dies, wie weit der russisch-japanische Waffentanz bereits seine Kreise zieht. Jedenfalls ist die Möglichkeit keineswegs ausgeschlossen, daß schließlich England, Frank reich und Nordamerika mit in die kriegerischen Wirren in Ostasien hineingezogen werden könnten, und dann wäre natürlich ein Weltkrieg von unberechenbarer Tragweite fertig. Diese drohende Perspektive weiß nun denn auch in den Kabinetten aller Großmächte sehr gut zu würdigen, und es macht sich daher überall das Bestreben geltend, die kriegerische Auseinandersetzung zwischen Rußland und Japan zu lokalisieren. Vis jetzt erscheint allerdings die Annahme gerechtfertigt, daß diese Bemühungen auch er folgreich sein werden, und so darf vielleicht gehofft werden, daß die beiden kriegführenden Parteien in Ost asien ihren Streit allein austragen werden und demnach ein furchtbarer Weltkrieg vermieden bleibt. In erfreulicher Weise hat sich aber offenbar die fortgesetzte Gefahr, welche den europäischen Frieden am Balkan bedroht, gemindert. Den diplomatischen Schritten der Vertreter der Großmächte, vor allem Österreich-Ungarns und Rußlands, ist es bislang gelungen, den Ausbruch eines bewaffneten Konfliktes zwischen der Türkei und Bulgarien zu verhindern, ja, es steht sogar eine gegenseitige friedliche Verständigung der beiden Staaten wegen der mazedonischen Angelegenheiten in Aussicht. Sollte jedoch das angekündigte türkisch-bul garische Abkommen wirklich zum Abschluß gelangen, dann wären die mazedonischen Wühlhuber auf den Sand ge setzt, und das wird hoffentlich auch der Fall sein, obgleich gerade jetzt wieder ein paar neue Gefechte der türkischen Truppen mit mazedonischen Nebellenbanden stattgefunden haben. Was das marokkanische Problem anbelangt, welches jetzt ebenfalls wieder von sich reden macht, so ist dasselbe augenscheinlich noch immer nicht spruchreif. Die Schwierigkeiten, welche sich einem bewaffneten Eingreifen fremder Mächte in die inneren Angelegenheiten Marokkos entgegenstellen, sind nach wie vor so große, daß sicherlich die „Aufteilung" dieses einzigen noch selbständigen nord afrikanischen Staatswesens noch nicht sogleich vor sich gehen wird. Im übrigen vollzieht sich das diesjährige Osterfest Europas noch unter den Nachwirkungen eines friedekündenden Ereignisses, der zu Neapel jtattgefundenen Begegnung Kaiser Wilhelms und König Victor Emanuels; der Verlauf der Entrevue hat gezeigt, daß der Dreibund, dies wahrste Friedensbollwerk für Europa, unerschütterlich weiterbesteht. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde, 2. April. „Wie das Freitagwetter, so das Sonntagwelter!" sagt der Volksmund; und wie nett wäre es, wenn das Wetter besonders vom Freitag- Vormittag sich zum Feste wiederholen wollte, wo doch gar manche Eltern, auf gar oft lange Zeit zum letzten Male, mit dem soeben konfirmierten und nunmehr das Vaterhaus verlassenden Kinde noch einen fröhlichen Feiertagsbummel unternehmen wollen. Aber grau ist alle Theorie, wie heute der Himmel, und wenig Hoffnung auf „schöne" Feiertage erweckte heute der mit Schnee gemischte Regen; ein richtiges Aprilwetter. Doch wie dem auch sei, so wünschen wir doch allen „fröhliche Ostern!" — Die diesjährigen Frühjahrskontrollversamm lungen im Meldeamtsbezirk Dippoldiswalde für Dis positions-Urlauber, Reservisten, Landwehrleute 1. Aufgebots, Ersatz-Reservisten und für die zur Disposition der Ersatz behörden Entlassenen finden wie folgt statt: Montag den 11. April 9 und 11 Uhr vormittags und Dienstag den 12. April 9 und I I Uhr vormittags in Dippoldiswalde, „Reichskrone"; Mittwoch den 13. April 9.15 und 10.45 vormittags in Frauenstein, Gasthof zum Stern; Donners tag den 14. April 9 und 11 Uhr vormittags in Kreischa, Vlasche's Etablissement; Freitag den 15. April 11.l5 vor mittags in Glashütte, Gasthof „Stadt Dresden"; Sonn abend den 16. April 9 und 11 Uhr vormittags in Lauen stein, „Schützenhaus"; Montag den 18. April 8.30 vor mittags in Kipsdorf, Hotel zur Teilkoppe und 11 Uhr vormittags in Schmiedeberg, Gasthof. Näheres ist ersichtlich auf den seitens der Ortsbehörden an geeigneten SMen zur allgemeinen Kenntnis gebrachten, gedruckten Bekannt machungen des Meldeamts Dippoldiswalde. --In der rühmlichst bekannten Glockengießerei von C. Albert Bierling in der Palm-Straße hat am Dienstag nachmittag der Guß der von Gemeindevorstand Klotz- Kautzsch der Kirche zu Kreischa gestifteten drei Glocken stattgesunden. Anwesend dabei waren der Stifter, sowie Kreishauptmann Schmiedel-Dresden, Pfarrer Richter-Kreischa nebst Kirchenvorstands- und Gemeinderatsmitgliedern und anderen Angehörigen der Parochic Kreischa. Vor Beginn des Glockengusses hielt Pfarrer Richter eine Ansprache. Nach Verlauf von etwa zwölf Minuten konnte Meister Bierling die Vollendung des Gusses verkünden. Die Weihe der neuen Glocken, die in Esdur gestimmt sind, ist auf den 12. Mai (Himmelfahrtstag) festgesetzt. Die veralteten Glocken Kreischas sind im Jahre 1672 von dem alten Adelsgeschlccht derer v. Carlowitz gestiftet beziehungsweise beschafft worden und tragen das Wappen dieser Adels familie. Aus diesem Grunde hat der gegenwärtige Be sitzer des Rittergutes Liebstadt bei Pirna, Kgl. Kammer herr v. Carlowitz, beschlossen, die größte der alten Kreischaer Kirchenglocken käuflich zu erwerben und sie der mehr erwähnten Kirchfahrt unter der Bedingung zum Geschenk zu machen, daß ihre Aufstellung zum bleibenden Andenken an die Familie v. Carlowitz an geeignetem Platze des Gotteshauses erfolgen soll. Dresden. Die Übersiedelung der Kgl. Ministerien des Innern und des Kultus und öffentlichen Unterrichts nach dem neuerbauten Ministerialgebäude wird am 1. Ok tober d. I. erfolgen. Auch ein Teil des Gebäudes der gegenwärtigen Kgl. Kunstgewerbeschule am Antonsplatz, für welche ein zum Teil bereits vollendeter Neubau an der Dürerstraße im Entstehen begriffen ist, wird in der Hauptsache zur Aufnahme von Behörden vorgerichtet. U. a. soll das Statistische Bureau hier Aufnahme finden. — Eine Einbruchsepidemie ist in Dresden ent standen. Mit unfehlbarer Sicherheit wird, so schreibt die „Sachsenstimme", Sonntag morgen auf Sonntag morgen