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MsdnOrÄMaN Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das »Wil-druffer Tageblatt- erscheint täglich nachm. 5 Uhr für den folgenden Tag. Bezugspreis: Bei Abholung in der Geschäftsstelle und den Ausgabestellen 2 Mk. im Monat, bei Zustellung durch die Boten 2,30 Mk., bei Postbestellung ibM. Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Posten träger und Geschäftsstellen .. nehmen zu jeder Zeit Be ¬ stellungen eqtgege». Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die 8gefpaltene Raumzeile 20 Goldpfennig, die 2gespalteneZeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Gold pfennig, die 3gesvalteneReklamezetle im textlichen Teile 100 Goldpfennig. Nachweisungsgebühr 20 Goldpfennige. Vov- gtschricbcncErlchNnungs- ex« togr und Platzoo.schristtn werden nach Möglichkeit ^erufpremkr . Ämt LBilSÜvUff 9lr. 6 berücksichtigt. Lnzeigen- annahmebisvorm.IUUHr — Für die Süchtigkeit de, durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Feder Ra battanipruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage cingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Derrn itrlungsstellen entgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meitze», des Amtsgerichts und Stadtrats zu Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamts Nossen. Ne 267 — 83.Iahraanq Telegr.-Adr.: »Amtsblatt- Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Freitag, 14. November 1924 Gold — Papier. Von sachverständiger Seite wird uns geschrieben: Es ist ein sinniges Angebinde, daß man dem jetzigen Präsidenten der Neichsbank Dr. Schacht und dem provi sorischen Kommissar für die Reparationszahlung Herrn Young die erste bezw. die zweite neue deutsche Reichsbank- noie zu 10 Mark überreicht hat. Inzwischen ist im De- visenhandel auch an den ausländischen Finanzplätzen die Notierung der neuen Rote erfolgt und hat dabei das Merkwürdige gezeitigt, datz die 100-Mark-Note in New- vork mit 23,80 Dollar etwas unter Part stand, während sie in Kopenhagen weit über den Stand der 100-Mark-Note von 1013 notierte, nämlich mit 135,5 Kronen; das sind rund 33 Kronen über den Friedensstand. Theoretisch haben wir mit der neuen Note wieder ein Zahlungsmittel erhalten, das auch Geltung im Aus lande hatte; praktisch wurde die Rentenmarknote min destens ebenso gern genommen Und sie notierte demzu folge gleichfalls häufig über Pari, nämlich in den Deutsch land benachbarten Ländern. Denn sie wurde getragen nicht nur durch das Vertrauen des deutschen Volkes — das wollte nicht viel besagen —, sondern vor allem des wegen, weil sie einlösbar war. Gegen 500 Renten marl konnte man bei der Rentenbank einen Rentenbries über diesen Betrag eintauschen, hatte also einen dinglichen Rechtsanspruch, der die eigentliche Deckung der Rentenmark scheine darstellte. Durch das Bankgesetz, das am 30. August zur An- nähme gelangte, wird nun bestimmt, daß die neueNote auf Reichsmark gedeckt fein soll zu 30 N in barem Gold, zu weiteren 10 A in Rentenbanknoten, Schecks und 14-Tage-Wechseln, die bei einer als zahlungsfähig be kannten Bank auf ausländischen Finanzplätzen zahlbar sind, und zu den restlichen 60 bankmäßig durch erst klassige Wechsel und Schecks. Für diesen Zweck erbält die neue Reichsbank den Goldschatz der alten, der jetzt wieder laut letztem Ausweis aus 660 Millionen Marl ge stiegen ist. Dazu kommen 210 Millionen in Devisen in oben angedcuteler Form. Nun hat aber laut dem Bank gesetz die neue Neichsbank das Recht, ihr Aktienkapital um mindestens 200 Millionen Mark zu erhöhen, die natürlich bar eingezahlt werden müssen, so daß die neue Neichsbank denn über einen Gold- bezw. Devisenbestand von im ganzen rund 1000 Millionen Mark verfügt. Das Wechsel portefeuille enthielt beim letzten Ausweis 2200 Millionen Wechsel und Schecks, so datz auf Grund ihres Bestandes die Neichsbank prompt einlösbare Noten im Betrage von etwa 3 Milliarden ausgeben könnte. Dazu kommen aber noch die 800 Millionen oder vielmehr die 720 Millionen der Dawes-Anleihe, die freilich zur Finanzierung deutscher Sachleistungen an die Entente gehen sollten; aber das ge schieht natürlich in der Form der Notenausgabe. Am 4. August, 1914 haben wir durch die Bundesrats- Verordnung, die ^die Einlösbarkeit der Neichsbanknoten aufhob, das verlassen, was wir damals als Gold währung bezeichneten, die nur theoretisch eine solche War, praktisch aber nicht, weil die Auszahlungsverpflich tung in Gold im täglichen Leben niemals durchgeführt wurde. Die Einlösbarkeit gilt aber noch nicht für die neuen Reichsmarknoten, weil der 8 52 des Reichsbank gesetzes ausdrücklich bestimmt, datz das Inkrafttreten der Vorschrift des 8 31 des Gesetzes — nämlich die Ein lös u n g s p f l i ch t für die Banknoten — erst erfolgt aus Grund eines übereinstimmenden Beschlusses des Deichs bankdirektoriums und des Generalrats der Neichsbank; bis dahin bleibt es bei der Bestimmung des 8 2 jener Bundes- ratsverordnung von 1014. Vorläufig läßt sich noch nicht übersehen, wann Generalrat und Direktorium den Augen blick für gekommen erachten, zu dem die Einlösbarleit be- schlossen werden soll. Das Sachverständigengutachten hatte die Hinaus schiebung der Einlösbarkeit schon selbst empfohlen, indem es daraus hinwies, daß „bei der Begründung der Bank dir Lage zeitweilig die Anwendung des Grundsatzes der Ein lösbarkeit nicht gestatten würde'. Unsere Währung ist da mit nach wie vor eine Papierwährung, die nur in ein bestimmtes Verhältnis zu tatsächlich im Besitz der aus- gebenden Bank befindlichem Gold gesetzt worden ist. Man braucht das nicht für einen Währungsfehler zu halten: der Mangel an Einlösbarkeit ist in normalen Zeiten nicht einmal ein Mangel, weil überhaupt die Ver wendung von Gold als Zahlungsmittel im täglichen Leben gar nicht so unbedingt notwendig ist, wie gewisse Kreise gern behaupten. Amerika kennt so gut wie gar kein Gold im Zahlungsverkehr. Das Ausland ist natürlich darüber unterrichtet, daß die ^urschen Noten nicht einlösbar sind, was aber, wie oben erwähnt, ihren Kurswert nicht gedrückt hat. Weil das mehr wie wir weiß, daß die Währung nur der Ä^ller am Uhrwerk der Wirtschaft ist und daher vom der Wirtschaft stets abhängig bleiben wird. Ache» per Luft für Deutschland. Gleiches Recht für alle. Londoner „Daily Telegraph" meldet, datz die NegjernLg entschlossen sei. den englischen Um die Rückgabe Rede des Generalstaatsarrwalts Stone. Eigener Fernsprechdienst des „Wilsdruffer Tageblattes". Neuyork, 13. November. In den großen Verhand lungen über die Rückgabe deutscher Patente betonte heute der Generalstaatsanwalt Stone, daß der Verkauf der Patente an die chemischen Fabriken ungesetzlich sei, weil die Wilson-Regie rung die Zustimmung des Kongresses nicht eingeholt habe. Des halb ist die Rückgabe an die Regierung mit aller Entschiedenheit verlangt worden. Ueber ihre Weiterverwendung könne, dann der Kongreß entscheiden. Der Treuhänder habe seine Pflicht ver letzt, da er den wirklichen Wert der ihm anvertrauten Gegen stände beim Verkauf unberücksichtigt gelaßen habe, und müsse des halb zur Rechenschaft gezogen werden. Zum Schluß deutet Stone an, daß die Patente vom Kongreß entweder den Eigentümern zurückgegeben oder unter öffentliche Kontrolle gestellt weiden müßten. Die Industrie und die Revision des Zolltarifs Eigener Fernsprechdienst des „Wilsdruffer Tageblattes". Berlin, 13. November. Auf einer Tagung des Haupt- ausschusses des Reichsverbandes der Deutschen Industrie und des Großen Ausschusses der Vereinigung der deutschen Arbeitgeber führte der Vorsitzende des Reichsverbandes der deutschen In dustrie Dr. Sorge aus, daß Hoffnung bestehe, daß die Lasten des Dawes-Gutachtens unter dem Druck der Ereignisse erleichtert werden würden. Die Undurchführbarkeit des Gutachtens in sei ner jetzigen Gestalt sei auf die Dauer durchaus nicht zu bezwei feln. Fabrikbesitzer G. Müller aus Gerlinghausen sprach über die Handelsvertragsverhandlungen und über die Zvlltarifrevision. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, daß Deutschland volle Meist begünstigung unter Beibehaltung des jetzigen Zolltarifs zur Ver handlungsgrundlage machen müsse. Der neue Zolltarif müsse schleun'gst geschaffen und nötigenfalls durch Kabinettsbeschluß unter Mitwirkung des Reichsrates schon vor Zusammentritt des neuen Reichstages herausgebracht werden. Die Verwendung deutscher Arbeiter in Frankreich Eigener Fernsprechdienst des „Wilsdruffer Tageblattes" Paris, 13. November. Die Kammer hat gestern die Streichung der Kredite für die Strafkolonien bewilligt. Am Nachm ttag wurde über das Budget der öffentlichen Arbeiten verhandelt. Der Minister für öffentliche Arbeiten betonte die Zweckmäßigkeit der Verwendung deutscher Arbeitskräfte in Frank reich und erinnerte Herriot an die nach der Londoner Konferenz erteilten Zusagen. Der Berichterstatter äußerte sich zustimmend. Der Minister der öffentlichen Arbeiten gab dann die Erklärung ab, daß die Regierung die Heranziehung deutscher Arbeiter zu Kriegsausbesserungen bereits in Betracht z ehe. öM' Eine Probefahrt des Fiettnerschiffes. Kiel, 13. November. Das Flettner-Segel-Turm-Schiff unternahm heute eine Fahrt von Kiel nach Eckernförde. An Bord befanden sich hervorragende Vertreter der Wissenschaft und Luftverkehr über Deutschland zum Stillstand zu bringen, da es der Aivilabteilung des englischen Luft- fahrtministeriums nicht gelungen sei, Frankreich zu bewegen, den von Deutschland geforderten Abänderungen ver Luftfahrtbcstimmungen des Fricdensvertrages von Versailles zuzustimmen. Nach dem 15 November werde Deutschland nur noch gestatten, datz solche Flugzeuge deut sches Gebiet überfliegen, die nicht grösser und stärker sind als deutsche Flugzeuge, wie sie Deutschland selbst bauen darf. Flugzeuge, wie sie Deutschland bauen darf, gewähren infolge ihrer geringen Größe bei größeren überlandslügen nicht die genügende Sicherheit. Der Vertrag zwischen Deutschland und England über Flüge London—Berlin läuft tatsächlich noch bis Ende dieses Jahres. Die Mel dung des »Daily Telegraph" kommt also auf jeden Fall zu zeitig. Die Reichsregierung soll aber tatsächlich entschlossen sein, dem jetzigen ungerechten Zustand ein Ende zu machen und in Zukunft nnr Flugzeugen von dem gleichen Aus maß das überfliegen deutschen Gebietes zu gestatten, wie es ihr selbst für den Flugzeugbau durch den Versailler Vertrag erlaubt ist. Wenn England durch die Halsstarrig keit Frankreichs in seiner Flugtechnik lahmgeleg, ist, so dürfte es auch Englands Sache sein, diese Halsstarrigkeit zu brechen. Bargeld aus Amerika. 101 Million Golddollar Berlin, 12. November. Aus Newyork wird in Bestätigung vorhergegangener kurzer Telegramme noch geschrieben, datz der 101 200 Ü00 deutlicher Patente. Technik, darunter der Rektor der Technischen Hochschule zu Char lottenburg, Professor Laatz, ferner Geheimrat Flamm von der Sch'ffsbaugessllschaft und verschiedene Gelehrte der deutschen Hochschulen und Universitäten. Die Reichsmarine war durch Admiral v. Gagern vertreten. Ferner waren die Hapag und die Krupp-Direktion vertreten. Die Fahrt bestätigte die Fähigkeit der Erfindung in vollem Matze. Die Manöver wurden von Direktor Fleüner persönlich geleitet. Deutsches Vermittlungsverfahren in Sachen Nathusius. Eigener Fernsprechdienst des „Wilsdruffer Tageblattes". Berlin, 13. November. Der „Tag" berichtet: Der Ober reichsanwalt hat auf Grund der bekanntgewordenen Beschuldi gungen gegen den General v. Nathusius ein Ermittlungsverfah ren eingeleitet. Schon jetzt liegen zahlreiche Zeugenaussagen vor, aus denen einheitlich hervorgeht, datz Genera! v. Nathusius wegen seiner Bescheidenheit und Anspruchslosigkeit überall bekannt war. Die Versteigerung deutschen Eigentums in Kamerun — deutsche Staatsangehörige ausgeschlossen. Eigener Fernsprechdienst des „Wilsdruffer Tageblattes". London ,13. November. Das englifche Kolonialamt teilt mit, datz die Frage der bevorstehenden Versteigerung deutschen Eigentums in Kamerun erneut geprüft worden sei. Da es den deutschen Eigentümern seit April freigeftanden habe, ihren Be sitz zurückzukaufen, und die Aukt'cn vom 24. bis 25. November in London stattsindet, habe man auf Grund der englischen Ver ordnung vom Jahre 1922 deutsche Staatsangehörige von der Versteigerung ausgeschlossen. Die Untersuchung gegen Tilessen endgültig eingestellt. Prag, 13. November. Die Untersuchung gegen den in Preßburg verhafteten Tilessen ist endgültig eingestellt worden. Da die dreißigtägigs Frist verstrichen ist, ohne daß die deutsch» Regierung die Auslieferung verlangt hätte, liegt für eine weitere Festhaltung kein Grund vor. Da Tilessen jedoch keine Ausweis papiere hat, kann ihm jedoch der Aufenthalt in der Tschecho- flowakei nicht gestattet werden. Die Bahnen in Oesterreich verkehren wieder. Wien, 13. November. Der Verkehr aus den österreichi schen Bundesbahnen ist heute Mitternacht wieder ausgenommen worden. Die sranzösische Presse in Spanien verboten. Paris, 13. November. Die spanische Regierung hat laut einer HavasmeHung den Verkauf französischer Blätter in ganz Spanien untersagt. Dollar betragende Tett der deutschen Anleihe, der tn New- york untergebracht worden ist, nach Abzug der Kosten für oen Verlauf der Bonds an die Reichsbant tn Berlin ge schickt werden wird. Das Geld wird in Form von Gold geliefert, und es wird die erste Goldsendung nach Deutsch land seit dem Ausbruch des Krieges sein. Die Goldftndungen werden nach und nach erfolgen, und von dem Betrag wird nichts in den Vereinigten Staaten verbleiben, wie früher angenommen worden ist. Die Einzahlung der Gelder für die Anleihe vollzog sich glatt und wurde im amerikanischen Geldmarkt bei dem Überfluß an Umlaufmitteln überhaupt nicht gespürt. Das Geld wurde bei Morgan u. Co. eingezahlt und sosort in anderen Banken deponiert. Aus diesem Wege wurde es sür den Taggeld-Markt gleich flüssig. An der Börse sielen die Geldzinsen sofort um auf 22L. Es wurde sogar Geld zu 1)4 A angeboten. * Die deutschen Kreditgesuche. Zu den wiederholt auftauchenden Gerüchten, daß die deutsche Regierung eine Kontrolle auch der privaten Kredftverhandlungen beabsichtige, wird von amtlicher Stelle erklärt, daß derartige Pläne nicht bestehen. Ledig lich sür kommunale Kreditverhandlungen sieht die be kannte Verordnung eine Überwachung vor, da man der Auffassung ist, vaß das Ausland durch die Krednge- wäbrung an Kommunen in unerwünschter Weise an oem Steueraufkommen der betreffenden Gemeinden interessiert wird. Bei dem Zufluß ausländischen Geldes an die Pri- vatindustrie dagegen wird vas Ausland an einem Auf blühen unserer Wirtscl-aft interessiert, eine Erscheinung, die im Interesse der Zukunstsentwickiung unserer In- vustrie als wünschenswert anzujehen sei.