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WWW Wchmtz-Mmig Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Amtsblatt für die Königliche Umtshauximamfchast, das Königliche Amtsgericht und dm Siadtrat zu Dippoldiswalde. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Irhne in Dippoldiswalde. Mit land« und hauswlrtschaftlicher Mouatr-Beilaae. Mit achtseitige« ..Illustrierten Anterbaltungsblatt". Dienstag, den 12. April 1904 Nr. 41 70. Jahrgang. Freie Station: Andere Naturalbezüge Freie Wert des ») volle I. «'N 2. S) Festsetzung für ü! » >8 3. 'S 2« -s R RN R a; i» N <c> Königliches Amtsgericht. 2a. 3, 4, 5/04. 60 20 30 60 160 480 800 20 25 100 20 400 40 25 60 100 650 15 20 15 40 15 N 20 30 300 15 70 500 12 35 15 10 35 4 0,80 2,50 0,70 200 65 25 100 20 20 45 280 400 12 10 20 12 15 30 e Königliches Amtsgericht. 2a. 6/04 Nr. 2. c. r 20 10 240 15 20 20 12 30 12 6. 330 t"a. Mlh. l)r. Mehnert. 370 ä. Hnl. F e a 'S tS D Z männliche Jugendliche weibliche Jugendliche L S -S auf ein Jahr berechnet « r- 8 -! auf einen Tag berechnet L s R in >Z L L s K Woh nung für Dippoldiswalde, am 30. März 1004. Königliche Amtshauptmannschaft, vr. Mehnert. r: 8 8 R"Z » Land- und forstwirt schaftliche Arbeiter: a. männliche Erwachsene b. weibliche Erwachsene Kost b) teilweise L 8 Zufolge Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschast zu Dresden haben mit Rücksicht auf die, durch Rindertransporte aus Preußen nach Sachsen eingeschleppte Maul- und Klauenseuche auch für den Bezirk der hiesigen Königlichen Amtshaupt mannschaft die Bestimmungen in § 21, Ziffer 2—5 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 30. Oktober 1000 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 036), von denen die für den hiesigen Verwaltungsbezirk in Betracht kommenden nachstehend abgedruckt sind, bis auf weiteres in Kraft zu treten, über deren genaue Be folgung seitens der Ortsbchörden des amtshauptmannschaftlichen Bezirkes gewissenhafte Aufsicht zu führen ist. b) für die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Betriebsbeamten und Arbeiter: Seifersdorf. Die Einsicht der Mitteilungen des Erundbuchamts, sowie der übrigen die Grund stücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 4. März 1004 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Dippoldiswalde, am 7. April 1004. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Seifersdorf Blatt 167 auf den Namen Oskar Robert Julius Richter eingetragene Wiesengrundstück (Baustelle) soll am 3. Juni 1904, vormittags '/411 Ahr, — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 13,4 Ar groß, auf 380 M. — Pf. geschätzt und besteht aus dem Flurstück Nr. 515c des Flurbuchs für Seifersdorf. Die Einsicht der Mitteilungen des Erundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 17. März 1004 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche Les Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Dippoldiswalde, am 7. April 1004. L. Betriebs beamte: I. Klasse: Eutsvorsteher Betriebsleiter Oberinspektor rc. II. Klasse: Verwalter Geschäftsführer Oberschweizerrc. III. Klasse: Schweizer Wirtschafts gehilfen Vögte Seifersdorf; Blatt 176, nach dem Flurbuche — Hektar 11.6 Ar groß, auf 204 M. — Pf. geschätzt und bestehend aus dem Flurstück Nr. 500 n des Flurbuchs für Seifersdorf; Blatt 177, nach dem Flurbuchs — Hektar 10,s Ar groß, auf 304 M. — Pf. geschätzt und bestehend aus dem Flurstück Nr. 500 o des Flurbuchs für Wetz« in MrWiMmck m MrÄeMa in in AM«-. UA Ni MMkmMmWW MnIitWia Pnimn. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat in Ausführung Ler Vorschrift in 8 1 Absatz IV des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung vom 25. Mai 1003, § 6 Les Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1000, sowie 8 5 des Unfallver sicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1000 in Verbindung mit § 2 der zum Landesgesetze vom 18. August 1002, die Unfall- und Krankenver sicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen betr., ergangenen Ausführungs-Verordnung vom 10. August 1002 die Durchschnittswerte der Naturalbezüge der in gewerblichen, sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben be schäftigten Betriebsbeamten und Arbeiter für die Zwecke der Kranken- und Unfallver sicherung für ihren Verwaltungsbezirk wie folgt festgesetzt: a) für die in gewerblichen Betrieben beschäftigten Vetriebsbeamten und Arbeiter: HZ Die Festsetzungen, welche auf die Jahre 1004 bis 1008 Giltigkeit haben, sind gemäß 8 Absatz 1 des Jnvalidenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1800 in Ver bindung mit 8 4 Absatz 1 der zu diesem Gesetze erlassenen sächsischen Ausführungsver ordnung vom 30. November 1800 auch für die Zwecke der Invalidenversicherung maß gebend. Hiernach haben sich insbesondere auch sämtliche Orts- und Betriebskrankenkassen, sowie Gemeindekrankenversicherungen, soweit diese Festsetzungen sie angehen, zu richten. Bei freier Fütterung Wert der Nutzung von ll >- d >t n :r s Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des Bezirks werden hiermit veranlaßt, die noch rückständigen Gemeindevermögensübersichten nunmehr sofort anher einzureichen. Dippoldiswalde, am 6. April 1004. Königliche Amtshauptmannfchaft. DK ZeitungE eint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und umd an den vorhergehen. denAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 2S Pfg-, zweimonatlich 84 Pfg-, einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern »0 Pfg. — Alle Postau- statten, Postboten, sowie unsere Austräger nehmen Bestellungen an. Jnlerate, welche bei pW bedeutenden Auflage des Blattes -ine sehr wirk same Verbreitung finden, werden mtt 12 Ph., solch« aus unserer Amtshaupt. Mannschaft mit 10 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und kompli zierte Inserate mit ent sprechendem Aufschlag.— Eingesandt, im redaktio nellen Teile, die Spalten- zeile 20 Pfg. Zwangsversteigerung. Folgende im Grundbuche für Seifersdorf auf den Namen Oskar Robert Julius Richter eingetragenen Garten-Grundstücke (Baustellen) sollen am 3. Juni 1904, vormittags 10 Ahr,' — an der Eerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Blatt 175, nach dem Flurbuche — Hektar 11,2 Ar groß, auf 283 M. — Pf. geschätzt und bestehend aus dem Flurstücke Nr. 500 m des Flurbuchs für Klasse der Betriebsbeamten oder Arbeiter Durchschnittswert der freien Zu sammen Bekösti. gung Wohnung Feuerung Be leuchtung 1. Klasse. Inspektoren, Werkmeister, Techniker, Werkführer, Buchhalter, Aufseher, Obermüller und dergleichen . . . 400 100 40 20 560 2. Klasse. Handlungsgehilfen, Gesellen und Arbeiter anderer Art - 300 40 25 15 380 3. Klasse. Gewerbsgehilsinnen, Verkäuferinnen, Kellnerinnen, Haus- und Dienst mädchen, Lehrlinge 260 30 20 10 320