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MM den Preisen, arkksrüt. rm Lis sied «ued els- leiäsn, xs- LIUS '? i)«s :k xelodts icinoäeu- rkietwetkn tsssmsso »rsisvsrts !etmeiäsrn en Lernt! Lt-Uo<tsn- ) uns cia« Zoi-e.)von Nmis oSai-, von Sclinltt- «n-U. S. . üossderg. om ast jedem ,.z. haben. racke, he ist die utzmarke Selfe »Svdvut tupket. apoltwlcv »««i-l«, , skttvor- >;vack, bvdt arrsr Halt, sohvit« b- ekltisvdv» k), skrvfn- klnnx unck >Ieldvo6«n rii LU sm- 0 n. 4.«<». lerreit b^- ier trised kaut: ^dv8SII, II» ertran) dsllodtest« »edts man ll»". ttlle nls nteilt son. «n derx: «is uu<^d on rlSK», xvasäorf. )Z n u. gsut- iMUpIcUi, >» rc. rdie echte Fola. als he, Kopf- bestbew. i«. Preis ra. Bers. rrrOberj. 8«tir gute K. mA.: war «ekr -t: »> .Felderst. vs fickersö- am PIsirv. M SL. HM«r yWündel 1842. 66. Jahrgang. WM str i>« Königlich MWUmW M», st; MM AWD Mi> stii KM«1 zS IMMz i. Ha. Verantwortlicher Redakteur: Ernst RoßbSrg tn Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von E- G. Roßberg in Frankenberg 1. Sa. Amanvl-unge« sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar arößere Inserat« bis 9 Uhr vormittag-, kleinere bi- ßs4>s1. Telegrvmme: Tageblatt Frankenbergsachseil. ernannt worden. --r -TT^r geht auf deutsche Anregung zurück. Sicherlich ist ! eines ständigen Schiedsgerichts (auf dem Papiers ferner das Vereinbarung über dies Gericht einer der Unter- I von Frankreich angeregte, freilich durch Vorbehalte mehrerer tive Werk IM7 Menschentage dauern, so hat Deutschland jedenfalls durch die Haager Beschlüsse keinen Machttitel aus der Hand gegeben. Es können sowohl die sanftmütigsten Friedensfreunde wie die Verherrliche! des Krieges sich mit dem Beschluß über das Oberprisengericht befreunden. Als aufbauende Ergebnisse der Haager Konferenz seien ferner im Fluge genannt: die Ausdehnung der Genfer Kon vention auf den Seekrieg, die Verbesserung des Abkommens von 1899 über die Gebräuche des Landkriegs, die Schaffung Großmächte durchlöcherte' Abkommen über die Rechte und Pflichten der Neutralen, die Vereinbarung über die Be- Herr Baumeister Stadtrat Robert Nestler zu Frankenberg Anzeiger schießung offener Städte und Häsen durch Seestreitkräfte, die Festsetzung, daß kriegerischen Maßnahmen eine Kriegserklärung oder ein Ultimatum vorhergehen müsse, und endlich Bestim mungen über die Eintreibung Von Forderungen, was nament lich die mittel« und südatnetikanischen Staaten anging. Nicht zu positiven Beschlüssen ist man gelangt über die viel be rufene Beschränkung der Rüstungen, eine Frage, die man viel mehr zu weiterer Fürsorge den Staaten ans Herz legte, und über einen bindenden WeltschiedSvertrag; durch Ablehnung des letzteren ist die Bedeutung des ständigen Schiedsgerichts natür lich sehr herabgemindert worden. Erfreulich ist, daß bei Erledigung dieses mannigfachen Programms die deutsche Abordnung unter Führung des Frhrn. v. Marschall, wie schon angedeutet, gut abgeschnitten hat. Es sei das umso offener und lieber eingeräumt, als im übrigen die deutsche Ausiavdspolitik, trotz aller gelegentlichen Schvn- särberei, auch heute noch kein durchweg befriedigendes Bild darbietet. O. 6. * * * New-York. Der Erfolg der Haager Konferenz wird von der New-Notker Presse sehr kühl erörtert, doch wirb die Konferenz nicht geradezu als rin Fehlschlag beurteilt. Die durch die Vereinbarung bauten geschaffen, die zur Verwirklichung der Idee der Ge rechtigkeit im Verkehr der Völker und der dcs ewigen Frieden- förderlich ist. Geht die Entwicklung der Kultur zum ewigen Frieden, nun, so ist durch Heraushebung eines , freilich noch kleinen Interessengebiets aus dem Kreise der reinen Macht entscheidung und durch seine Zuführuug an eine leidlich ge sicherte Rechtsprechung ein Schritt zur Herstellung jenes Zu kunstsstaates getan worden. Damit ist aber zugleich der deutschen Machtstellung kein Abtrag geschehen. Wenn« eS in der Weltordnung beschlossen ist, daß die Kulturentwicklung zum ewigen Frieden und zur Herrschaft der Rechtsprechung in den Beziehungen der Völker führt, so hat das deutsche Volk kein Interesse daran, sich diesem Schicksalswillen zu widersetzen. Ist es aber über den Wolken anders beschlossen und wird das blutige Ringen der Völker bis zum Ende der Lum 5cWß Ser isssg« lloitkrlenr. Der Beendigung der Friedenskonferenz in Gravenshaag ist bereits Erwähnung getan worden. ES bleibt also nun nur noch ein Rückblick übrig. Und der kann und soll kurz sein. Deutschland hat dabei gar nicht so übel abgeschloffen. Jedenfalls besser als auf der ersten Haager Konferenz. Während bei der vorigen Friedenskonferenz Deutschland von seinen Feinden als der Staat hingestellt wurde, der an die brutale Kraft des Schwertes mehr als andere sich klamm re, auf den man nicht voll rechnen könne bei Arbeiten zur Milderung )er Kriegsgreuel. und zur Befriedigung des Erdkreises, der )aher als eine gefährliche, abenteuerlustige und Hassenswerte Macht des Bösen anzusehen und gegen den je eher je besser eine Koalition der „wahrhaften" Kulturnation zusammengebracht werden müffe, zeigte die Konferenz 1907 ein ganz anderes Bild. Die biderbe Erklärung: „Wir Deutsche sind nun einmal eine Militärmacht und können uns an Abrüstungsplänen nicht beteiligen", ist nicht als das Einzige erschienen, was diplomatische Weisheit »um Heile des deutschen Vaterlands gegenüber einer so komplizierten und an Chancen reichen Ver anstaltung, wie eS die Haager Konferenzen sind, ersinnen könnte. Da ist ass eines der Hauptergebnisse dos Sommeraufenthalts der Diplomaten im Haag die Schaffung eines dauernden internationalen Oberprisengerichts zu nennen, und dieses post- Erscheint an jedem Wochentag adend» für den folgenden Tag. BezügS- ptett-vierteljährlich 1 50 monatlich 50 H. Trägerlohn extra.' — Einzelnummern laufenden Monats 5 Z, früherer Monate 10 Z. Bestell»«-«»» werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe^ stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslände Versand wöchentlich unter Kreuzband. .. ...... — —. — Zrankenberger TaMMN Pie Urwqhseu für die Gewerbekammer betr. Zufolge Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 29. August dieses Jahres sind in diesem Jahre wiederum Urwahlen für die Gcwerbekammer zu Chemnitz vor zunehmen. Der Amtsgerichtsbezirk Frankenberg bildet einschließlich der darin gelegenen Stützt eine Wahlabteflung. Die Wahlabteilung hat 4 Wahlmänner zu wählen. Von den Wahlmännern muß die eine Hälfte den wahlberechtigten HaNdweickern, die aydere Hälfte den wahlberechtigten Nichthandwerkern angehören. Zur Vornahme dieser Wahlen wird hiermit Termin auf knsißsg, sl«» 2S. OlritodG^ I-V7- von vormittags 10 Uhr vis nachmittags 1 Uhr im Zimmer Mr> 10 des Nathanfes zu Frankenberg anberaumt. Zum Wahlleiter ist Zur Teilnahme an den Wahlen für die Gcwerbekammcr sind berechtigt: u) zur Wahl von Handwerker-Wahlmänuerne Die Mitglieder einer Handwerker-Innung, sowie! sonstige Handwerker, sofern sie nach §8 I7ä und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Kammerhezirke mit einem Einkommen von mehr als 600 M. eingeschätzt sind, und zwar auch dann, wenn dieses Einkommen den Betrag von 3100 Mj über steigt, und wenn die betreffenden Gewerbetreibenden als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind; b) zur Wahl von Richthandwerker-Wahlmäuner«: 1. Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne von! 88 1 und 2 des Handels gesetzbuchs betreiben und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Htzp- delsregister eingetragen sind, aber nach 88 und 21 des Einkommensteuer gesetzes im Kammerbezirke nur mit einem Einkommen von 600 bis 3100 M. eingeschätzt sind, ferner alle nicht unter a fallenden Gewerbetreibenden, welche mit einem höheren Einkommen als 600 M. eingeschätzt und nicht im Handels register eingetragen sind; 2. Genossenschaften von Handel- und Gewerbetreibenden, Gesellschaften, Gemeinden und Gemeindcverbände, sofern sie nach §8 1?ä und 21 des Einkommensteuer gesetzes mit einem Einkommen von 600 M. bis 3100 M. eingeschätzt sind. Denjenigen Gewerbetreibenden, welche innerhalb des Kammcrbezirks gleichzeitig ein Handelsgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs und ein Handwerk be- treibeN und im übrigen den Vorschriften der §8 7 und 8 des Gesetzes vom 24. August 1900 genügen, steht das Recht der Entscheidung darüber zu, ob sie zur Handelskammer oder zur Gewerbekammer wahlberechtigt sein wollen. ' Die Erklärung hierüber ist vor der Wahl der zuständigen Kawmcr, spätesteus aber bei der Urwahl dem Wahlleiter gegenüber abzugeben; sie ist bindend für die Bcitragspflicht auf die Dauer der Wahlperiode, für welche sie abgegeben wird. Der Wiederholung der einmaligen Erklärung vor jeder Wahl bedarf eS nicht. Unterbleibt diese Erklärung überhaupt, so gehört der betreffende Gewerbetreibende bis zur nächsten Wahl der Gewerbekammer an. Von Ausübung des Wahlrechts sind ausgeschlossen: 1. Diejenigen Personen, welche aus den im 8 44 Absatz 1 unter a bis g der Re vidierten Städteordnung beziehentlich aus den im 8 85 Absatz 1 unter a bis g der Revidierten Landgemeindeordnung angegebenen Gründen von der Ausübung des Stimmrechts bei Gemeindewahlen ausgeschlossen sind; 2. Personen, bezüglich deren der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens wegen ungenügender Konkursmasse abgelehnt worden ist, so lange sie in dem nach 8 107 Absatz 2 der Konkursordnung vom Gerichte zu führenden Verzeichnisse eingetragen smd. Das Wahlrecht kann nur in Person und nur durch Stimmzettel ausgeübt werden. Eine Vertretung findet statt: Mitten in treuer Berufsarbeit entschlief am 18. Oktober a. c. unerwartet schnell infolge eines tödlichen UnglücksMs Herr Höttyokd Klemm, seit 9 Jahren Gemeinderatsmitglied hiesiger Gemeinde. Freundlich und bescheiden gegen Jedermann hat er an der Entwickelung und an der Wohlfahrt unseres Ortes regen Anteil genommen. Mit Bedauern vermissen wir künftig seinen stets gut gemeinten Rat. Als letzten Scheidegruß rufen wir ihm ein „KaSe Pank!" und „AuHe sanft" in die stille Gruft nach. Gunnersdorf, den 21. Oktober 1907. . . ' ...... ?u:: -.'N 5.--: Der Gemeinderot. (gewährleistet von der Gemeinde) verzinst all^Einlagpitmit 3 /r "/o und ist geöffnet DienStagS und Freitags «achM. 2—6 Uhr. Telephoit: Amt Oberlichtenau Nr. 18. ' Anzeigenpreis: Dik S-gesv. .PefifM« oder -«««Raum 15.<-, bei Sokal« größer« Inserate bis 9 Uhr vormittag-, kleinere biS Anzeigen Ist 4;. im amtlichen.Lei! pro Zeile 4P 4; „Eingesandt" im spätesten-11 Uhr mittag- des jeweiligen Ausgabetage«, i RedaktionSteile 954. Hüt .schwierigen iznd tabellarischen.Satz A nks ch lag, Kür Äusvahwe von Anzeigen an bestimmter Stelle für WitverholtlnaSabdruck Ermäßigung nach fchsteheudem Taris. Für kant» «itte Garantie nicht übernommen werden. Nachweis hnd OffertenÄnnghme, werden 95 4 Extragebübr berechnet.- " 7 , Anmmorn, Expeditione«. 1. für juristische Persollen durch entßn ihret ßesetzlichen BMethx; ' ' . , 2. für staatliche oder Gemeiudebetrirbe find Betti-be von Gememdevnbandcn durch deren Leiter oder einen von der zuständigen Behörde bestimmten Be vollmächtigten; , , . ,. 3. für Zweigniederlassungen, deren HaüptniederfaffuNg nicht zum Kawmerbezirse gehört, durch ihren Inhaber öder durch einen besonders besMtenPevöflmächtlgtal;. 4. für Personen,: die im Sinne des Bürgerlichen Gesitzvuchs a^chästKunsflhig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt fiNd, durch ihren gesM Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen Bevöllwächtiateit vertreten zu lasses. Niemand kann das Wahlrecht in deckselbeN KhmnterbÄkrke mehrfach äu.Sühsw , Zu Wahlm'ännem können diejenigeN'Nach dein Vörstchetiden .Whjbne^ lichen Personen, sowie die gesetzlichen Vertreter juristischer Personek gewählt werden, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche ReichsäNgehöriäe sind. , ,> Die- Wahlberechtigten haben sich in dent obenaeNaNnteN Termine melden und auf Verlangen das Vorhandensein der Erfordernisse für Me WüMrrechligung nachzuweise»., Es. wird dringend empfohlen, daß sie zu dem letzteres Zwecke ihren Ein kommensteuerzettel und sonstige Legitimationspapiere Wit Hür HtÄe dAM " ! „ Auf den Stimmzetteln haben die zur Wahl voir Handwerker-Wahlmänne^ berechtigten Namen, Stand und Wohnort voN zwn altz! HfMweickerMahlma^ Personen und die - zur Wahl von Nichchändwerteö-WahlmänneÄ Wahlberechtigten Namen, Stand und Wohnort von zwei als Nichthandwerker-Wahlmänner wählbaren Personen deut lich anzug?ben.. . " ' u Stimmzettel, welche die Person des zü Wählenden nicht erkennen lassen, oder die Namm Nichtwählbarer enthalten, würden insoweit ungültig sein. Flöha, am 21. September 1907. > " , - 7 ' . ' 7' . DiS KSstlMchS AM^Hausttmauuschaft. Der Bankier Karl Neuburger W Berlin, vertretm durch Rechtsanwalt vr. Jacke daselbst, Möhreüstraße 9, hat das Uufgrvvt eine« »von der Firma Franz Spindler in Dresden am 2. Juli 1906 ausgestellten» aus Anna Armscher in EberSdörf gezogenen und von letzterer acceptierten Wechsels über 200 M. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgesördert, spätestens in dem auf ' 'N dev 24. April 1008, vormittag» 10 «hr vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte änzumeldcn und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Frankenberg, am 8. Oktober 1907. , rchriä (8 R. 169/07)., Das Königliche Amtsgericht.