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Verordnungsblatt der Areivhaoptmannschast Bautzen zugleich als Sousistorialbehörde der vberlaufitz. A m ts ö tat t her Nmtshauptmannschaften Bautzen «nd Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt »d Ostchd des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißend«- Organ der Handels- nnd Gewerbetammer zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunde, wochentags von 10 di- 11 «nd »o« Z di- 4 Uhr). — Fernsprechanschluß Nr. LI. 'Die Vaichcncr Nachrichien erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abend«. Prei« de« »lerteliShrltch«, Abonnement« 3 Jnsertionigebahr sür den Ranm »wer »A«. GpaUzeNe gewöhnlichen Satzes 12'/, s, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt Zistern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. Nachweisgedühr sür jede Angeig« »nd Insertion 20 Pig., sür drieslichr AuSkuustScrtrilung 10 Pfg. sund Porto). DM" Nur bi« früh 1V Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blatte Ausnahme. Inserat» nehmen die Geichäjisstelle des Blattes und di- Annonrenbureaus an, desgleichen die Herren Walde In Löbau. Llaub tu Weißenberg, Lippttsch in Schirgiswalde, Gustav Kröltng tu Bernstadt, Bu » in Königshain bei Ostritz. Reußner in Ober-Cunneisdors und von Lindenau In Pulsnitz. 9!?. 226- Mittwoch, den LS. September, abends. 1897. Verordnung, die Abgabe von Schilddrüsen-Präparaten betreffend, vom 22. September 1897. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 19. August dieses Jahres — Reichsgesetzblatt S. 707 — 'die Schilddrüsen-Präparate denjenigen Drogen und chemischen Präparaten zugetheilt worden sind, welche nur in Apotheken seilgehalten oder verkauft werden dürfen, wird hierdurch folgendes bestimmt: Zu denjenigen Drogen und Präparaten, welche nach der Verordnung vom 5. Juni 1896 — Gesetz- und Verordn.-Bl. S. 61 — nur aus schriftliche, mit Datum und Unterschrift versehene Anweisung (Recept) eines Arztes, Zahnarzte« oder Thierarztes als Heilmittel an das Publikum abgegeben werden dürfen, treten TA^rsmäsas prasparata — Schilddrüsen-Präparate — hinzu. Der Handverkauf derselben ist hiernach unlersagt: cs leiden auf die selben die Bestimmungen der Verordnung vom 5. Juni 1896 allenthalben sinngemäß Anwendung. Dresden, am 22. September 1897. Ministerium des Innern. von Metzsch.Kömer. Bekanntmachung. Die Geschäftsräume des unterzeichneten Hauptsteueramtes sind unter Nummer 119 an daS Fern- sprechnetz angeschlossen worden. Bautzen, am 28. September 1897. Königliches Hauptsteueramt. I- V-: Uhlig. Bekanntmachung. Als Friedensrichter sind auf die Zeit vom 1. Oktober 1897 bis 30 September 1900 durch das König liche Ministerium der Justiz ernannt und hteramts in Pflicht genommen worden die Herren Fabrikant Gustav Hermann Drctzlcr in Berthelsdorf, Localrichter Hermann Friedrich Schmuz in Herrnhut, Ortsrichter Ernst Heinrich Samuel Wenzel in Oberoderwitz, Gemeinde-Vorstand Karl Wilhelm Heinrich in Oberrennersdorf, Gemeinde-Vorstand Johann Gottfried Wunderlich in Niederrcnnersdorf, Ortsrichter Johann Karl Hänisch in NIedcrruppersdors, Gerichtsschöppe Karl August Hänsch in Oberruppersdors (Ninive), OrtSrichter Cornelius Rohn in Niederstrahwalde, Pens Gendarm Friedrich Gustav Schreiber in Oberstrahwalde, und Ortsrichter Ernst Gustav Adolf Jähne In Großhennersdorf, ein Jeder sür seinen nebengenannien Wohnort. Herrnhut, den 27. September 1897. Das Königliche Amtsgericht. Schube. Bekanntmachung. Ein Sack Grütze und ein Sack Hcidemehl sind aus dem hiesigen Kornmarlt herrenlos stehend ge sunden worden. Zur Ermittelung des EigenIhümerS wird dies hiermit bekannt gemacht. Bautzen, am 23. September 1897. Der Stadtrat h. Abtheilung für Polizeisachen. 5193 L.. Oe. Ackermann. Rtsch. Holzversteigerung: Neustädter Forstrevier. Den 7., 9. und 11. Oktober 1897 sollen versteigert werden, als: Donnerstag, den 7. Oktober, Bormittags 10 Uhr, im Hotel „zur Tanne" in Neustadt: 52 harte uno 3872 weiche Klötzer, 13—47 cm stark, 21020 welche gck. Dcrbstangcn, 6—12 cm stark, 500 weiche Dcrbstangcn h g. L, 10—15 cm stark, 19 110 weiche Reisslängen t. g. L., 2—7 cm stark, 2500 weiche Wcinpsählc, 2—5 cm stark, 2 Rm. weiche Nutzknüppcl: Kahlschlag, Aushieb, Weqeräumung, Durchforstungen und im Einzelnen: Abth. 2, 3, 11—13, 27, 35, 43, 50, 60, 63, 67, 70, 72-74, 77, 78, 82-84, 87, 88, 94-100, 103—106, 109-112, 118. Sonnabend, den 9. Oktober, Vormittags 10'/, Uhr, tu Hartmauns Restauration in Neustadt: 51 Rm. weiche Brcnnschcitc, 3 Rm. harte und 284 Rm. weiche Brcnnlnüppcl, 18 Rm. harte und 635 Rm. weiche Acstc; Kahlschlag, Aushieb, Wegeräumung, Durchforstung und im Einzelnen: Abth. 70, 72—74, 77, 78, 82—84, 87, 88/ 94—100, 103-106, 109—112, 118. Montag, de» 11. Oktober 1897, Bormittags 10'/, Uhr, in der Hohwaldschänkc, an der Ncustadt-StcinigtwolmSdorfcr Stratzc: 12 Rm. harte und 1 Rm. weiche Brennschcttc, 12 Rm. harte und 127 Rm. weiche Brcnuknüppcl, 4 Rm. harte und 716 Rm. weiche Acstc; Kahlschlag, Absäumung, Durchforstung und Einzelhölzer: Abth. 11—13, 27, 35, 43, 50, 60, 63, 67. Kgl. Forstrentamt Schandau und Kgl. Forstrcvierverwaltung Neustadt zu Langburkersdorf, am 27. September 1897. Brückner. Heilmann. bei sehr scharf ausgebildeten Parteigegensätzen im Urwähler- und infolge davon auch Enttäuschungen un stimmungen vorkommen. Daran werden ihren Anteil haben die Urwähler, aber auch die Wahlmänner von denen manche sich die Sache vielleicht leichter und ge- > gemäß auch ernste Pflichten auflegt. Der Wahlmann ist, wenn es mit rechten Dingen zugeht, d. h. wenn nicht durch sausitzer städtischen Wc eine unberechtigte Parteischreckensherrschaft selbst dem Ur- währter Abgeordneter von den Ordnungsparteien zur gerade einem andere genau Wähler das wirklich freie Stimmrecht entzogen worden ist, ein Mann des Vertrauens in dem engeren Kreise seines Urwählerbezirkes. schließlich auch die Abgeordnetenwahl zur Zufriedenheit der betreffenden Urwähler gereichen. Das andere Extrem, das ist: oder nach einem andern Bilde — er würde Kinde gleichen, dem man eine Botschaft an eine Familie so eingetrichtert hat, daß ^es sie wörtlich ausrichten kann. ohne Wahlmänner vollziehen. Die Urwähler hätten ja nach ihrem Parteistandpunkt den Namen des gewünschten Abgeordneten zu nennen oder aufzuschreiben. Derjenige Herr, auf den die meisten Urwählerstimmen sich vereinigt hätten, würde dann im Protokoll zu nennen sein als der jenige, der eine Stimme von der betreffenden Urwähler- abteilung bekommen hätte. Bei der Hauptwahl wären dann diese Stimmen ganz einfach zu zählen, und wer die meisten Stimmen hätte, wäre zum Abgeordneten gewählt. So einfach liegen aber die Verhältnisse selten. Wenn mehr als 2 Kandidaten sich um ein Mandat bewerben, so kann es zur Stichwahl kommen. Auch das erfreuliche Zu sammengehen der Ordnungsparteien kann manchmal in Kandidaten genannt wird. Es hat das ja eine gewisse Berechtigung, wenn — wie es z. B. hier in unserem lausitzer städtischen Wahlbezirk der Fall ist, ein bereits be- Die Stellung eines Wahlmannes wäre dann nicht besonders ehrenvoll und könnte von dem unbedeutendsten Urwähler ausgefüllt werden. Ja man könnte, ohne das System der Dreiklassenwahl aufzuheben, die Urwahlen auch Wiederwahl präsentiert wird, und seinerseits erklärt, daß er die Wiederwahl annehme. Wollte man dieses Verfahren aber zum allgemeinen Grundsatz erheben, so würde man den Wahlmann zu einem Automaten machen, der ohne jede Selbständigkeit das ausführen muß, was ihm von seinem Urwählerkreis gleichsam „suggeriert" worden Der Urwähler und der Wahlmann. i der in demselben Geiste und Sinne unsern Wahlkreis ver- Daß wir diesen politischen Persönlichkeiten, die natürlich Ist x,n Wahlmann unter solchen Voraussetzungen ge- als Sammelbegriff aufzufassen sind, gerade heute eine Be- wählt, die allerdings manchem Leser als ganz vorsintflutlich trachtung widmen, ist wohl begründet. Heute sind in und darum eigentlich unmöglich erscheinen mögen, so ist er Sachsen die Urwahlen beendigt — wenigstens insoweit in j„ ganz besonderem Sinne Vertrauensmann für den einzelnen Bezirken wirkliche Majoritäten erzielt wordem seine Urwähler, indem er für sie nicht nur den Abgeord- sind. Von allen drei Wahlabteilungen sind die Wahl- neten, sondern eigentlich auch die Partei zu wählen hat. männer ernannt, die nun am 9.Oktober die Abgeordneten-!Das ^g immerhin ein Zeugnis für die Mangelhaftigkeit wähl vollziehen. Der Wahlmann — oder sagen wir des politischen Bildungsstandes in einem Wahlbezirk sein, statt dessen: die Einrichtung der Wahlmänner ist bei uns'Ist die Wahlmännerwahl aber gut ausgefallen, so wird in Sachsen etwas Neues, wie überhaupt das indirekte . Wahlverfahren. Es kann gar nicht ausbleiben, daß bei dieser ersten! Wahlhandlung nach dem neuen' System auch mancheMißverständnisse, Mißgriffe In ganz besonderem Sinne gilt das vielleicht von einem Wahlmann der dritten Abteilung, zumal in einfachen länd lichen Verhältnissen. Ein Wähler dieser Klasse wird sich vielleicht jetzt bei der erstmaligen Anwendung des indirekten Wahlsystems sagen, daß er als nunmehriger Urwähler von einer Pflicht entbunden worden ist, die er doch in Wirklich keit nur sehr unvollkommen erfüllen konnte. Er hat früher manchmal einem ihm unbekannten Abgeordneten seine Stimme gegeben, bloß deshalb, weil dessen Name auf einem Stimmzettel stand, der ihm in etwas aufdringlicher Weise in die Hand gedrückt worden war. Das läßt dann sür einen braven, wohlgesinnten Bürger ein Gefühl des Unbefriedigtseins und der Beschämung zurück, das ihm bei der bescheideneren Rolle, die ihm jetzt zugewiesen worden ist, erspart bleibt. Eine Versammlung von Urwählern, die bisher vielleicht noch wenig von Parteiagitatoren bearbeitet worden ist, und darum noch nicht in so ganz scharf ge- schiebens Parteigruppen zerfällt, wird die Wahl eines Wahlmannes unter dem Gesichtspunkt vornehmen: „Es gilt, aus unserm nächsten Bekanntenkreise einen Mann zu wählen, zu dem wir das Zutrauen haben, daß er das Wohl des Vaterlandes, sowie die wirtlichen Lebensinterefsen unserer Stadt, unseres Dorfes rc. tm Auge hat, und der «un auch verstehen wird, einen Abgeordneten zu wählen, o ,, .kreise vorkommen kann, ist dies, daß der Wahlmann von dVer-^er ihn wählenden Majorität von vornherein nicht nur für Anteil.eine Partei, sondern für einen bestimmten Abgeord neten verpflichtet wird. Diese Anschauung macht sich auch ... . , . .. -! bereits in den privaten Mitteilungen einzelner Urwahl- mütlicher gedacht hatten, als sie es nun in Wirklichkeit! xrgebniffe bemerklich, indem statt konservativ, deutsch-social, finden. Der Wahlmann hat eben durch das Vertrauen socialdemokratisch rc. einfach der Name des betreffenden seiner Mitbürger ein Ehrenamt überkommen, das natur- Kandidaten genannt wird. Es hat das ja eine gewisse einzelnen Fällen Verwickelungen herbeiführen, bei deneu die Wahlmänner mehr als bloße Maschinen sein müssen' um ihre Pflicht zu erfüllen. Wenn man dem jetzt ein geführten Wahlsystem guten Erfolg und dauernde Ein bürgerung in unser politisches Leben verschaffen will, so wird es auch darauf ankommen, daß man das Verhältnis der Urwähler zu den Wahlmännern und umgekehrt, in dem hier entwickelten Sinne richtig auszubilden sucht. 6. X. Neueste Telegraphische Korrespondenz. * Berlin, 29. Septbr. (Tel. der Bautzener Nachr.) Wie Wolffs Bureau von maßgebender Seite erfährt, ist die Behauptung, daß eine Verdreifachung oder irgend welche Erhöhung der Brausteuer beabsichtigt sei, voll ständig aus der Luft gegriffen. Breme», 28. September, abends. Der „Norddeutsche Lloyd" empfing auf einen dem Kaiser unterbreiteten Be richt über die Resultate der ersten Reise des „Kaiser Wilhelm der Große" von Sr. Majestät aus Rominten folgende huldvolle Antwort: „Ihre so überraschende Meld ung hat Mich von ganzem Herzen gefreut. Die unerreichte Leistung giebt Zeugnis von der Zuverlässigkeit der Werft, auf welcher das deutsche Schiff entstanden und entspricht dem hohen Namen, den es trägt. Möge unser Schiffsbau stets wie jetzt vorwärts strebend unerreicht bleiben und nur das denkbar Beste an Schiffen Ihrer bewährten Gesellschaft und Bremens Flagge zuführen. Wilhelm I. R." Bttdapest, 28. September, abends. Der König und die Königin von Rumänien sind heute nachmittags 2'/y Uhr hier eingetroffen. Zu ihrem Empfange waren auf dem Bahnhofe erschienen Kaiser Franz Joseph mit seinem ersten Generaladjutanten General der Kavallerie Grafen Paar, Erzherzog Otto mit Gemahlin, der Erz- Herzogin Maria Josepha, Erzherzog Joseph, der Mi nisterpräsident Baron Banffy, sowie die übrigen Minister, der Corpskommandeur Prinz Lobkowitz mit dem General- stabschef des 4. Armeecorps Oberst Zahl, Stadtkomman dant KML. Rohonczy, der österreichisch-ungarische Gesandte am rumänischen Hofe Baron Aehrenthal u. a. Als der König von Rumänien, der die Obersten-Uniform seines österreichisch-ungarischen Regiments trug, dem Salonwagen entstiegen war, umarmten und küßten sich die beiden Mon archen wiederholt. Die Königin Elisabeth küßte der Kaiser auf die Wange. Die Königin trug eine hellblaue Seiden robe mit Pelzbesatz und Spitzen-Epauletten und einen Ka- pothut mit Flieder und weißem Schleier garniert. Nach der ersten Begrüßung schritten der König und der Kaiser unter den Klängen der rumänischen Kvnigshymne die Front der vom Jnfanterie-Regiment Nr. 6 König Karol I. von Rumänien gestellten Ehrencompagnie ab, worauf die beider seitigen Vorstellungen stattfanden. Im Gefolge des ru mänischen Königspaares befanden sich der rumänische Ge«