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Hohenstein- CHUler Anzeiger Nr. 80 35. Jahrgang Sonntag, den 5. April 1908 Fernsprecher Nr. 151. Geschäftsstelle: Bahnstr. 3. V/er oiuv Leim« SedMMiM, 6üWM. Vltk. ic«do, .»rd.r lvj!tdri,»r >I«r „Xlb.rtibar,". Hohe»ftei«-Er«stthal, am 31. März 1908. Ler Stadtrat. Hohe«stei«-Ernftthal, am 3. April 1908. Der Stadtrat. geöffnet. «in« Lr8tliox«»it88t»it>zox oüer »oustiAe I^su »n8«k»tkunx«ll »u ZVKsok« vötix Nut uvä Wert uns «oliUs 8toA«, xeäisxeue nnä ^«sekw»okvolls kükrunx lext, verlso^s Preisliste v. U. Ulssvkefabi-IIc Freitag und Sonnabend, den 10. und 11. April, sind sämtliche Geschäftsräume des Rathauses wegen Reinigung geschlossen und werden nur dringliche, keinen Aufschub duldende Sachen erledigt. Hierzu, sowie zur Entgegennahme der dem Standesamtc zu erstattenden Todesanzeigen ist das Wachtzimmer (Nr. 10) an beiden Tagen vormittags von 11 bis 12 Uhr geöffnet. Die Sparkasse ist Sonnabend, den 11. April, ebensalls wegen Reinigung der Geschäfts räume geschlossen. starke (Übertreibungen zuschulden kommen lasten Gerade die 88 3 und 3u enthalten offenbar stark liberalisierende Bestimmungen im Vergleich zu den bisherigen Rechtszuständen. Zunächst ist die An- zeigepfllcht beschränkt lediglich auf öffentliche Ver- sammlungen und zwar auch nur auf solche, die sich mit politischen Angelegenheiten befassen. DaS ist doch ein großer Fortschritt angesichts der viel weiter gehenden Anzeigepflicht, wie sie jetzt in einem großen Teile deS Reiches besteht. Ferner soll die Anzeige ersetzt werden können durch die öffentliche Bekanntmachung. Drittens werden auch Versamm lungen, die der gesetzlichen Vorschrift entgegen nicht angemeldet find, um deswillen nicht mehr aufgelöst werden können, währenv das bisher möglich war und in der Regel geschah. Wenn einer der Vor redner sagte, durch dieses Gesetz werde daS Ver sammlung-recht untergraben, so ist daS offenbar Urbertreibung. Wir haben hier doch eine weit gehende Liberalisierung in den gesetzlichen Bestim mungen, die weit über daS hinauSgeht, «a» gegen wärtig in Preußen zu Recht besteht. WeShalb gehen Die da mit solcher Schärfe vor? Abg. v. DziembowSki-Pomian (Pole) beantragt eine etwas andere Fassung deS 8 3, namentlich auch zu dem Zwecke, ausdrücklich zu verhüten, daß VereinSoersammlungen etwa schon deshalb als „öffentliche- angesehen »erden, weil sie in sogen, „öffentlichen Lokalen- stattfinden. Abg. Müller-Meiningen (freis. VolkSp): Das beste Gesetz könne natürlich von der Polizei miß braucht werden. Dagegen gebe e- keinen Schutz. Anzeiger erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Kaus Mk. 1.50, bei Abholung in der tSeschäslsslelle Mk. 1-2 , durch die Post bezogen (auszer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie fämlliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriesträgcr entgegen. Als Exlra- bei age erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das .Illustrierte Sonntagsblatt". - Anzeigengebahr für die ögespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Psg.. für auswärts 15 Pfg.: im Reklameteil die Zeile 30 Psg. SLmtliche Anzeigen finden gleichzeitig im .Oberlungwitzer Tageblalt Ausnahme. Anzeigen-Annahme sür die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags >1 Uhr, gröhere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an oorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe ctngcsandlcr Manuskripte macht sich die Redaktion SLkrLLerercrereLerLüLLL!!2eLe:eLeLLLS2eriLLrLi:LLrLLLiLL:tLiLtL<siL«-riL nicht verbindlich. inlLlLlLiLlLiLLLLcrLrLrererl-LiLlLLrLrkrcLLLerlLlLLrslLLLliLLLLrLrLeLcLcLSLeL Sächsischer Landtag. Zweite Kammer. Die Freitag - Sitzung, die bereits früh 9 Uhr begann, nahm rund dreieinhalb Stunden für di« Nachdem Lbg. Zehnter (Zentr.) den Antrag empfohlen, erklärt Staatssekretär ». Bethmann- Hollweg, dieser Antrag würde, wenn er an- genommen würde, die Einheitlichkeit deS Vereins- recht» zum Reiche in stärkster Weise durchlöchern. Erinnern Sie sich doch, meine Herren, welchem Verlangen der Ruf nach einem ReichSvereinSgesetz entsprang. Man wollte ein einheitliche- Recht (Lebhafte Rufe: freiheitliches Recht!). Nuv, meine Herren, Sie werden doch wahrlich nicht sagen wollen, daß daS, wa» Ihre Kommissionen be schlossen, unfreies Recht wäre. Jed«nfall» wollten Sie doch ein einheitliches Recht, und dieses zu schaffen, haben sich die Bundesstaaten bescheiden und nachgeben müssen. Wenn Sie durch Annahme diese« Antrages die Einheitlichkeit so durchlöchern, dann hat dieses ganz« RrichSgesetz keinen Zwea mehr. Der Antrag ist für die Regierungen un annehmbar. Nachdem noch Abg. Kühler (Wirtsch. Ver.) für den Antrag gesprochen, wird ein Antrag auf Schluß der Debatte mit 214 gegrn 161 Stimmen abgelehnt bei 2 Stimmenthaltungen. Abg. Heine (Soz.): Die verbündeten Re gierungen hätten 40 Jahre lang die Schaffung eine» EinheitSvereinSrechtS Unterlasten, jetzt auf einmal wollten sie der Einheit zuliebe sogar die besseren VereinSrechtSzustände in Württemberg, Baden, Bayern und Hessen beseitigen. Bayerischer BundeSratSbevollmächtigter Graf Lerchrnfeld erklärt, seine Regierung und auch die übrigen süddeutschen Regierungrn erblickten in dem Gesetze, so wie e» in der Kommission gestaltet worden sei, einen entschiedenen Fortschritt in freiheitlicher Richtung. (Lebhafter Widerspruch im Zentrum.) Abg. Heyl zu HerrnSheim (natl.) nimmt den hessischen Bundesbeoollmächtigten v. Neidhardt gegen Angriffe deS Abg. Köhler in Schutz. Abg. David (Soz.) wirft dem Abg. Osann vor, am 13. Dezember in der Hessischen Kammer erklärt zu haben, wir sollten unS bemühen, bei der Beratung im Reichstage eine Bestimmung durch zusetzen, dahin, daß diejenigen Einzelstaaten, die ein freies VereinSrecht haben, es behalten dürften. (Bewegung. Wo ist Osann? Osann ruft: Kommt noch!) Abg. Osann (natl.) erklärt, sich von sein«« Freunden zu trennen und in dieser Frage für den Zentrumsantrag zu stimmen. (Bewegung ) Abg. Schaedler (Zentr.) polemisiert gegen den Grafen Lerchenseld, daS bayerische VereinSrecht sei jedenfalls viel bester. Bayerischer Bevollmächtigter Graf Lerchenseld erwidert, daß die ursprünglichen Bedenken der bayerischen Regierung durch die Beschlüsse der Kommission beseitigt worden seien. Ueber einen Antrag auf Debatteschluß muß wieder namentlich abgestimmt werden. Der Antrag wird mit 1SS gegen 174 Stimmen angenommen; der vom Zentrum beantragte tz 4e wird dann mit 192 gegen 177 Stimmen abgelehnt bei 5 Stimm- enthaltungen. § S handelt von der Leitung der öffentlichen politisch«!, Dirsammlungen. Gin sozial- demokratischer Antrag will den Satz streichen, wonach der Leiter zur Auflösung der Virsammluug befugt sein soll; ferner soll er Eintrittsgelder er heben und Kollekten veranstalten dürfen. Der Antrag wird abgelehnt, ebenso ein Antrag Albrecht, den § 6 zu streichen, der daS Erscheinen mit Waffen in öffentlichen Versammlungen verbietet. 2. Bezirksschule. Die Ausstellung der Zeichnungen, Nadelarbeiten, Arbeitsheste, Papparbeiten nnd neuen Lehr mittel ist bereit« Sonntag den Z. April von 2—6 Nhr rovdopauor Zkrasss 2, Loks äussoro loksnnlsotr. —— parlvrrs und I Ltago Killt sied bestens ompfoklea. Lisino Vivoro Llk. I.iv, im ^bovvowovt LIK. I.— L la oarts 2Ä irlsivsv vroiosn. Angsnsttmsr ?smiNsn-Auksnttie>It. ttoeksoktnnxs'soU Lani 8oki»tckt, krkker Ilw^zLkrixer OssobLktekübrer iw 6»ruI»-H»t«I. Welssjck, Mrblicht W- M WbV«nMiilk Hohenstein-Ernstthal. Zu den diesjährige« Jahresprüfungen, welche heute von '/,1I —1 Uhr stattsinden, beehren wir uns hierdurch ergebens! einzuladen. Das Direktorium. HMn-K^tsurgot H 3 UarktzL-scksv Z OilSMMtr 3 LLrktgLos-k.ll 3 (Oho.'-Rufe. Lachen bei den Sozialdemokraten.) Ein Rückschritt und Unsinn ist da- Gesetz nicht. Sie kämpfen gegen unS, indem Sie die Massen in Unwissenheit über den wahren Wert de» Gesetze» halten! Gegen eine bestimmte politische Richtung dürfen natürlich die gesetzlichen Bestimmungen nicht gehandhabt werden. Jedenfalls müsse eine öffent- liche Bekanntmachung, die die Anzeige ersetzen soll, auch in anderen als amtlichen Blättern erfolgen dürfen. Er hoffe, daß der Staatssekretär dem zu stimmt. Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg: Diese Frage deS Vorredners kann ich bejahen. (Beifall.) Die Form der Bekanntmachung muß natürlich so sein, daß die Polizei ohne weiteres Bescheid weiß, wo und wann die Versammlung stattfindet. ES ist nicht beabsichtigt, daß etwa nur amtliche Pu- blikationSorgane von der Polizei zur Aufnahme der Bekanntmachung als ge«igdet angesehen werden. Auch dürfe nicht die politische Richtung einer Zei tung hierfür entscheidend sein. (Lebhafter Beifall) Ein Antrag deS Block» auf Schluß der Debatte über 88 3 und 3a wird in namentlicher Abstim mung mit 19b gegen 170 Stimmen bei 2 Stimm enthaltungen angenommen. Der Antrag Trimborn wird mit 196 gegen 171 Stimmen bei 2 Enthal tungen abgelehnt, ebenso auch die weiteren Anträge, die somit unverändert gebliebenen Paragraphen 3 und 3 a werden dann nahezu einstimmig ange nommen. 88 4. 4a und 4 b betreffen Versamm lungen unter freiem Himmel. Diese sind geneh- migungspflichtig, die Genehmigung soll aber nur versagt werden dürfen wegen „Gefahr für die öffentliche Sicherheit". Abg. Hildebrand (Soz.) befürwortet einen Abänderungsantrag seiner Partei, der sür öffentliche Umzüge verschiedener Art der. Genehmigungszwang wegfallen kaffen will. Der Gemhmigungszwang bedeute für den größten Teil des Reichsgebietes, daß Umzüge und öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel überhaupt nicht stattfinden dürfen. Werde 8 nicht geändert, so blamiere sich das Deutsche Reich nach wie vor vor aller Welt. Abg. Kohl (Zentr.) beantragt eine andere Fassung des 8 4a, um ganz außer Zweifel zu stellen, daß Versammlungen, die in einem mit dem geschlossenen Versammlungsraum zusammen hängenden umfriedigten Hof oder Garten statt- finden, nicht als solche unter freiem Himmel an zusehen, also auch nicht genehmigungspflichtig find. Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg bemerkt, der Grundgedanke, daß eine Versammlung in ge schlossenem Raum auch in einen benachbarten Hof raum oder Garten verlegt werden dürfe, sei in der Fassung des 8 4a, wie die Kommission sie be schlossen, zur Genüge gewahrt. Die Regierungen, auch die preußische, hätten weitgehendstes Entgegen kommen gezeigt. Darüber hinaus würden die Re gierungen nicht gehen. Abg. KnlerSkt (Pole) beantragt, daß nur Versammlungen auf öffentlichen Plätzen und Straßen genehmigungspflichtig sein sollen, nicht aber auch sonstige Versammlungen unter freiem Himmel. Nach Ablehnung sämtlicher AbänderungSanträge werden die §8 4 bis 4b in der KommisfionSfaffung angenommen. AIS 8 4o beantragt daS Zentrum eine Bestimmung einzuschalten, daß da, wo bisher die Landesgesctzgebung sür politische Vereine einen Vorstand oder Statuten nicht vorschreibe, oder wo für politische Versammlungen eS einer Anzeige, oder wo für Versammlungen unter freiem Himmel und für Aufzüge eS einer Genehmigung nicht be durft habe, sondern nur einer Anzeige, eS bei dem bestehenden Recht so lange sein Bewenden behalten soll, bis die LandeSgesetzgebung Aenderung schaffe. Der am 31. März dfs. IS. fällige 1. Termin der Land- und LandeSkulturrenteu ist spätestens bis zum S. April dss. Js. und der am 1. April dss. JS. fällige 1. Termin der LandeSimmobiliarbrandverstcheruugS- beiträge bis spätesten» den 18. April dss. Js. und zwar mit kl Pfg. für die Einheit an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen. KriftversäumuiS hat die zma«gSweife Beitreibung zur S-lge. fein«» sssmUisn-Nsstsuesnt In sltbsk»nnt«e ZVsIss Maor» — 8ovpar» Koll, luslerv — Ik-IxnI. Unmmvru nnnt« »»mtllskv 8paluvo sbr Kation. krrtorrs ku88eksnlc Sektor Mors ?srt,rr, Utttsssvttvvk: ttodvek l Hk. ttdlcdknIUxv Spvltionkarto Lu ktotien prdtvvu. 1'olvpvoa 1448. — Deutscher Reichstag. 139. Sitzung vom 3 April. Die Beratung des VereinSgesetzes wird fortge setzt bei den 88 3 und 3u, dir von der Anzeige- Pflicht für öffentliche politische Versammlungen handeln. Abg. Trimborn (Zentr.) empfiehlt, anfänglich vor einem sehr unruhigen Hause, sodaß der Präsi dent Graf Stolberg wiederholt um Ruhe ersuchen muß, einen Antrag seiner Partei, der besonders bezweckt, eine zu weite Ausdehnung de» Begriffes „öffentliche" Versammlung zu verhindern. Außer- dem will der Antrag eine Versammlung zur Er- örterung von Angelegenheiten eine- bestimmten Berufes oder Stande» nicht als politische Ver- sammlung angesehen und sie demgemäß von d«r Anzeigepflicht befreit wissen. (Inzwischen ist der Reichskanzler Fürst v. Bülow im Saale erschienen. Abg. Hildebrand (Soz ) empfiehlt einen An- trag, der da» Gleicht verlangt, wie derjenige de» Abg. Trimborn, außerdem aber noch die Verkürzung der Anzeigefrist für öffentliche Versammlungen von 24 auf 6 Stunden. ES sei unbegreiflich, wie sich die Freisinnigen dazu hergeben könnten, da» Reich in dieser Weise zu verprrußen. Würden auch die Anträge zugunsten der beruflichen Zweckversamm lungen abgelehnt, so sei dieses Gesetz geradezu ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie. Staatssekretär ». Bethmann-Hollweg: Ich u öchte den beiden Vorrednern doch zu erwägen glben, ob sie sich nicht bei ihren Bedenken doch Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Kirchberg, Erlbach, Langenberg Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Küttengrund rc. Die geehrten Mitglieder der städtischen Kollegien, die Eltern und Pfleger unserer Kinder, alle Freunde und Gönner der Schule werden herzlich gebeten, durch zahlreichen Besuch das Interesse sür die Schule von neuem bekunden zu wollen. Kinder haben keinen Zutritt. Hohenstein-Sruftthal, den 2. April 1908. Dir. Patzig. ksivkskok evvwmtr ^onsnstr. II cdvmmtr E/EMMM Asa «rdltllt! «osrkaimt vsrsÜUttoksr Llsr«: Hpiw !. ttckntmil,!, diiiuium 3p»t«luU, 9,id,w. ,. loklm- Ilrndiri »1 lb-Uim siksUM. Io »U.o ck.r »u ki-oi,«». >«»«» von I»—» ULr, »vMl« » I» V.» » Mir «I» r.Iok. U> Hp.iI.lU.rlvdt»».