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T.cst« »lau »richrint täglich Abend» und iü »uech all« Poft. «vstalten dr<3«. »nd Aukland«» zu bezieh««. Dresdner Journal, Lr«i» für dLs »iertrljah« 1'4 Tblr. Zitscniknkqrbäh. ecu für den Nau» eitler grsralreue» AeiU ir »f. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redtgtrt von Karl Bieder»««». Inhalt. Verhandlungen der Nazionalversammlung. — Lagesgeschichte: Dresden: Zwölfte und dreizehnte Sitzung der zweirm Kammer; kirchlicher Verein. Vcn der böhmischen Grenze: Die Protestanten in Prag. Berlin. Frankfurt. Wien. Prag. Pest. Prrßburg. Mai land. Venedig. Neapel. Pans. — Feuilleton.—Eingrsendetes. — OrtSkaleoder.— Lagekommene Reisende. Verhandlungen der Nazionalversammlung. Achtzehnte Sitzung (von früh 9 bis Nachmittag- 3 Uhr). >v Frankfurt, den 19. l3uni. Auf der Tagesordnung war die Debatte über den schon gedruckten und vom Abgeordneten Dahlmann al- Berichterstatter verfaßten Kommis- sion-bericht wegen Errichtung einer provisorischen Aentralgewalt für Deutschland. Der Antrag fordert, daß die Nazionalversammlung beschließe: 1) Bis zur definitiven Begründung einer RegierungSge- walt für Deutschland soll ein Bundesdirektorium zur Ausübung die ser obersten Gewalt in allen gemeinsamen Angelegenheiten der deut schen Nazion bestellt werden. 2) Dasselbe soll au- 3 Männern be stehen, welche von deutschen Regierungen bezeichnet und, nachdem die Nazionalversammlung ihre zustimmende Erklärung durch eine einfache Abstimmung ohne Diskussion abgegeben haben wird, von denselben ernannt werden. 3) DaS BundeSdirektorium hat provisorisch r^. die vollziehende Gewalt zu üben in allen Angelegenheiten, welche die all gemeine Sicherheit und Wohlfahrt deS deutschen Bunde-staateS be treffen; b. die Oberleitung deS gesammten Heerwesen-zu übernehmen und namentlich den Oberfeldherrn der Bundestruppen zu ernennen; r) die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands au-zuüben, und zu die sem Ende Gesandte und Konsuln zu ernennen. 4) Ueber Krieg und Frieden und über Verträge mit auswärtigen Mächten beschließt da- BundeSdirektorium im Einverständnisse mit der Nazionalversammlung. 5) Die Errichtung d,S Verfassung-werkeS bleibt von der Wirksam- samkeit de- BundeSdirektorium- ausgeschlossen. 6) DaS Bundes direktorium übt seine Gewalt durch von ihm ernannte, der Nazional versammlung verantwortliche Minister aus. Alle Anordnungen der selben bedürfen zu ihrer Giltigkeit der Gegenzeichnung wenigstens eine- verantwortlichen Minister-. 7) Die Minister haben da-Recht, den Berathungen der Nazionalversammlung beizuwohnen und von derselben jederzeit gehört zu werden; sie haben jedoch da- Stimmrecht in der Nazionalversammlung nur dann, wenn sie al- Mitglieder der selben gewählt sind. Dagegen ist die Stellung eine- Mitgliedes deS BundeSdirektorium- mit der eine- Abgeordneten zur Nazionalver- sammlung unvereinbar. 8) Sobald da-Verfaffung-werk für Deutsch land vollendet und in Ausführung gebracht ist, hört die Thätigkeit deS Direktorium- und seiner Minister auf. Von den 15 Mitgliedern deS Ausschusses waren 10, nämlich die Abgeordneten Claussen, Dahlmann, Dunker, v. Gagern II., v. Mayern, v. Raumer, v.Saucken, v. Würth und v. Ametti für diesen Antrag gewesen. Nach Verlesung deS Pro tokoll- trat der Abgeordnete BeiSler aus München al- Berichterstatter über die österreichisch-slavifchen Fragen auf. Der Antragsteller ist für sehr ernste, strenge Maßregeln gegen die Slaven, wenn diese nicht ihre offenen Feindseligkeiten gegen Deutschland einstellten. (Bravo von allen Seiten). Der Präsident erklärt, e- wären 50 verschiedene An träge wegen der Niedrrsetzung der Aentralgewalt bei ihm eingegangen. HS sei unmöglich, daß übw diese Anträge heute noch debattirt würde. Er schlage daher vor, heute zuerst über da- Allgemeine, ob überhaupt eine Aentralgewalt niederzusehen sei, zu sprechen, dann aber erst, wenn Die- entschieden, über da- Einzelne zu debattiren. ES haben sich im Ganzen 113 Redner gemeldet. Die Debatte, ob überhaupt eine pro visorische Aentralgewalt zu errichten sei, begann nun. Der Abgeord nete Dahlmann, al- Berichterstatter, ergriff zuerst da-Wort und legte der ganzen Versammlung noch einmal die ungeheure Wichtigkeit de- GegenstandeS an das Herz. Die Anarchie beginne immer mehr sich auSzubreiten, eine einige kräftige Aentralgewalt, ein Hort der wahren Freiheit, ein Schrecken der Anarchie sei un- daher dringend nöthig. Diese Anarchie, weil sie von manchen Seiten gewünscht, ja selbst be fördert werde, könne unmöglich zu etwa- Gutem führen, die wahre Freiheit werde ihr Grab in derselben finden. — Abgeordneter Jordan au- Berlin glaubt, e« sei kein Mitglied in der Versammlung, welche- noch an der Nothwendigkeit der Einsetzung der Aentralgewalt zweifle, er halte daher die Diskussion über diesen Punkt für überflüssig. (Wird von der Versammlung angenommen). — Abgeordneter Wiedemann: Die Nazionalversammlung möge beschließen, daß die in Punkt 1, 3, 4 und 5 deS Anträge- gestellten Bestimmungen vor der in Punkt 2 enthaltenen zur Berathung kommen sollen. Erst müsse man wissen, welche Gewalt zu begründen sei, dann erst könne man beschließen, wem dieselbe zu übertragen wäre. Solche- würde viel dazu beitragen, auch die extremsten Parteien in der Versammlung zu nähern. — Abge ordneter Wesendonck wünscht auch, daß zuerst über die Befugnisse, dann erst über die Ernennung der Zentralgewalt abgestimmt werde, aber bei der Debatte selbst würden die Redner sich nicht allein über einen, sondern über den ganzen Antrag verbreiten, Die- solle gestattet sein, die Abstimmung selbst aber solle erst über die Befugnisse und dann über die Ernennung-weise erfolgen. — Abgeordneter R. Blum spricht sich in gleichem Sinne auS. — Abgeordneter Schaffrath spricht für den Wiedemann'schen und gegen den Wesendonck'schen Antrag. Er hält e- für besser, daß auch die Di-kussion über die einzelnen Sätze angeordnet werde, denn man müsse Berathung und Abstimmung nicht trennen, und e- sei thöricht, über da- Allgemeine zu sprechen und über da- Einzelne abzustimmen. — Die Abgeordneten Biedermann und Bothmer au- Hannover sprechen noch ganz kurz über diesen Gegen stand. Abg. Vogt au- Gießen will ebenfalls erst allgemeine Debatte, dann erst einzelne Abstimmung nach dem Beispiel England- und Frankreichs und anderer konstituzionellen Staaten. —- Abgeordneter Herrmann aus München giebt der Ansicht R. Blum'- Billigung. Es sei zu erwägen, ob die Aentralgewalt al-Regierungsgewalt oder nur als Vollziehungsausschuß der Nazionalversammlung zu betrach ten sei. In letzterm Falle bedürfe e- keiner weitern Erörterung über die Kompetenz. Im erstem Falle aber müsse vor Allem ein Beschluß gefaßt werden, wie die Aentralgewalt zu konstituiren sei, ob von den Regierungen oder ob von der Nazionalversammlung. ! Daher müsse zuerst über Punkt 2 de- Anträge- debattirt werden. — Abgeordneter Berger ist der Ansicht deS letztem Redner- Gerade, ! wenn erst bestimmt sei, wer die Aentralgewalt auSüben solle, dann ließe sich besser über ihre Befugnisse sprechen. — Abgeordneter Rüge: ! Wenn auch nur ein Vollziehungsausschuß gewählt werde, so müsse derselbe doch stark und mächtig sein. Ein Vollziehung-au-schuß der