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DM« sm im MMt DkfiPlmmsW Wo, du; Zim-We MrzerW und de« Mrat;« IMM, i. Ho. E-nft (° >. S° - »-»- »«» «»>°» °" ° « «°»--« >. S» „„ 121 D»n«erstag, den AS. Mai 1S1S 72. Jahrgang Oefientttche Sitznag »es Bezirlsaasschnffes VGIVI,,,'««,,, s. luni IVIS, «achm. s Uhr im Verhandlungszimmer der fimtsharchtmannschaft. Die Tagesordnung hängt im Wartezimmer der Amtshauptmannschaft aus. Kköha, am 27. Mai 1913. Der «mt-hauptmanu. Nach einer Mitteilung der Militär-Verwaltung werden voraussichtlich vom 1 Oktober d. I. ab mehrere W-H»««ge« für verheiratete Offiziere ««d Uvteroffiztere benötigt. Als Raumbedarf wird im allgemeinen gelten können — außer Küche und Neben- gelassen — für einen Hauptmann 5 bis 6 geräumige Zimmer, für einen Leutnant deren 4 bis 6. Der JahresmietzinS möchte für einen Hauptmann 1000 Mk., für einen Leutnant 600 Mk. nicht übersteigen. Für verheiratete Unteroffiziere find ungefähr 6 Wohnungen je zum Mietzins von etwa 280 Mk. jährlich erforderlich. « - « ES wird gebeten, VermietungSangebote unter Angabe der Größe der einzelnen Gelasse und der Höhe des JahrrSmietzinseS schriftlich bis spätestens Ende d. MtS. anher abzugeben. Frankenbergs am 20. Mai 1913. Ker StaVtrat. In das Handelsregister ist heute auf den nachfolgenden Blättern das Erlöschen der Firma eingetragen worden: 1. Auf Blatt 147: Firma Ehrenfried Saupe in Braunsdorf; 2. Auf Blatt 231: Firma Paul Hofmau« in Frankenberg; 3. Auf Blatt 281: Firma Paul Kräuter Vorm. Otto Matthes in Fran kenberg ; 4. Auf Blatt 364: Firma Huhle L Hauttzfch in Frankenberg; 8. Auf Blatt 387: Firma Earl Hamel in GunnerSdorf; 6. Auf Blatt 402: Firma Bürgerliches Brauhaus Lüders L Richter in Frankenberg; 7. Auf Blatt 407: Firma Moritz Riddert, Aktiengesellschaft Hohenlimburg, Zweigniederlassung in Frankenberg i. Sa.; 8. Auf Blatt 412: Firma Erup Schmiedel in Frankenberg; 9. Auf Blatt 432: Firma AlphonS Scharf in Frankenberg. Frankenberg, den 6. Mai 1913. (4- «68. 214/13.) «SuiglicheS Amtsgericht. BekanÄkmckGHtittz. Sämtliche Mitglieder der Jagdgevossenfchaft zu GunnerSdorf werden hiermit geladen, sich Sonnaheud, de« 14. Juni, adeudS V-8 Uhr , i« NergeS Nestauraut behufs Vornahme der Wahl eines Jagdvorstandes an Stelle des verstorbenen einzufinden. GunnerSdorf, den 28. Mai 1913. Earl Thümer, stellv«rtr. Jagdvorstand. Gemeindeverbandssparkafse Niederwiesa. Gemeinde-Garantie. Einlagezinsfuß A*/s Strengste Geheimhaltung. Einlage« durch die Post gebührenfrei. Telephon Amt Flöha Nr. 21. Sparkasse Lbersdorf. Tsglivk« Voinrinsung. 2 8 v« neue Zplovagegeretr Der Gesetzentwurf gegen dm Verrat militärischer Geheim nisse ist jetzt schon dem Reichstag zugegangen. Die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfs, der die bisherige Gesetzgebung ausbauen will, sind folgende: Militärische Geheimnisse im Sinne des Gesetzes sind Schriften, Zeichnungen, andere Gegenstände und Nachrichten, deren Geheim haltung im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist. Wer Vorsätzlich ein militärisches Geheimnis an einen anderen ge langen läßt und dadurch die Sicherheit des Reiches gefährdet, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren, bet mildernden Umständen mit Gefängnis von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Lat der Vertat eine bedeutende Gefahr für die Sicherheit deS Reiche- zur Folge gehabt, so kann auf lebenslängliches Zuchthaus erkannt werden. Das Gleiche gilt, wenn das Ge heimnis dem Täter in seiner Eigenschaft als deutscher Beamter oder deutsche Militärperson zugänglich war. Wer ohne den Vor satz, Vie Sicherheit deS Reiches zu gefährden, vorsätzlich ein mili tärisches Geheimnis verrät, wird mit Gefängnis oder mit Festungshaft bis zu fünf Jahren bestraft. Wer fich mili tärische Geheimnisse verschafft, um die Sicherheit deS Reiches zu gefährden, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Äahrrn, bei mildern den Umständen mit -Gefängnis von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In mildernden Fällen tritt eine Strafe bis zu drei Jahren ein. Es werden weiter Strafen festgesetzt für gemein samen Verrat (Zuchthaus bis zu fünf Jahren), für unrichtige Personälangaben in Festungen, wenn der Verdacht deS Landes verrats vorliegt, für fahrlässige Bekanntgebung von Geheimnissen, Verrat in Kriegszeiten. Geldstrafen werden erboben bei Ver stößen gegen »militärische Verbote, bei unbefugtem Photographieren von militärische» Anlagen. Begehen Beamte verräterische Hand lungen, so verschärfen sich zum Teil die Strafen. In der Begründung wird hervorgehoben, daß die gegen wärtige Gesetzgebung Lücken aufweist, die vor der schwebenden allgemeinen Revision des Strafgesetzbuchs auSgefÜllt werden müssen. Man hat nicht die Form der Novelle gewählt, son dern daS ganze Gesetz umgearbeitet. Das bisherige Gesetz bot keinen ausreichenden Schutz mehr gegen die Geheimhal tung militärischer Neuerungrn, ferner keinen Strafschutz für Nathrichten, deren Geheimhaltung im Interesse der Landes- vertÄdigung lag. Ein weiteres Ziel der Reform besteht darin, ein« Bekämpfung der Spionageverbrechen schon in den ersten Anfängen zu ermöglichen. Bisher war ein Eingreifen erst möglich, wenn der Spion zu bestimmten Akten der Ausführung üdergegangen war. Durch das neue Gesetz werden alle Vor- brreitungShandluugen zum Verrat und Ausspähung unter Strafe gestellt. Schließlich will der Entwurf die fahrlässige Preisgabe militärischer Geheimnisse durch Beamte besser verhindern ES soll vermieden werden, daß die TageSpresse über militärische Angelegenheiten zuviel Einzelheiten bringt. Wer also. Mitätische Geheimnisse in der Presse veröffentlicht, macht sich strafbar. DaS Gleiche gilt von den Angestellten staatlicher und privater Betriebe, die Lieferungen für Armee und Marine ausführen. Die Strafen sind im allgemeinen »«schärft warben. Die Anwendung der Festungshaft ist ein geschränkt, die Zuchthausstrafen find erhöht worden. Für verräterisch« Beamte wird durchweg auf Zuchthaus erkannt werden. Daneben find einige Unstimmigkeiten der bisherigen Gesetzgebung beseitigt worden. Auch die Art, Spionage als Sport zu betreiben, um Geld zu verdienen, ohne im Besitz Hou Nachrichten zu sein, wird in Zukunft bestraft wrrden. Schließlich wird die Strafverfolgung bei AuSlandstatrn von Deutschen und Ausländern geregelt. Born Reichstag 152. Sitzung vom 27. Mai Präsident Dr. Kaempf: Meine Herren, bei Ihrer Rückkehr aus den Pstngstferien erlaube ich mir, Sie alle zu neuer Arbeit herzlich zu begrüßen. Der Budgetkomunssion find wir dankbar dafür, daß sie inzwischen ihre Arbeit zur Vorberatung der Heeres vorlage kräftig gefördert hat; wir werden ihr auL ferner die nötige Zeit einräumen. Außerdem werden die Fraktionen Zeit beanspruchen, um fich über die Heerervorlage weiter auszusprechen. Ich werde morgen mit den Senioren beraten, wie all diesen An sorderungen am besten Genüge geleistet werden kann. Anläßlich der Vermählung im Kaiserhause habe ich die Glückwünsche deS Hauses ausgesprochen. — DaS Andenken deS Abgeordneten Frei- Herrn v. Thünefeldt (Zentr.) ehrt das HauS durch Erheben von den Plätzen. Auf der Tagesordnung steht zunächst die kleine Anfrage deS Abg. SosinSki (Pole), ob dem Herrn Reichskanzler bekannt sei, daß im oberscklesischen Bergarbeiterstreik die Polizeibehörden in gesetzwidriger Weise gegen die Bergarbeiter Partei genommen haben. Ministerialdirektor Lewald: Eine Verletzung reichs- gesetzlicher Vorschriften durch die Polizeibehörden würde der Reichs- leitnng erst dann Gelegenheit zum Einschreiten geben können, wenn die Zentralstelle deS betreffenden Bundesstaates Stellung genommen hätte. Nach Auskunft des preußischen Ministers deS Innern hat aber dieser Fall nicht vorgelegen. Im übrigen legt die Reichsleitung Wert darauf, festzustellen, daß preußischersetts keine Anordnung ergangen ist, Versammlungen zu verhindern. Eine Petition auf Aenderung einzelner Bestimmungen des Offizierpensionsgesetzes beantragt die Kommission der Regierung als Material zu überweisen. Das HauS beschließt nach dem KommisstonSantrag. — Eine Petition auf Errichtung ei»«S ReichS- einigungsamtes beantragt die Kommission zur Berücksichtigung zu überweisen. Abg. König (Soz.) empfiehlt den KommisstonSantrag unter Hinweisung auf die Ausführungen des Staatsministers v. Berlepsch. Abg. Schwarz (Zentr): Wir stimmen gern dem Kommissionsantrage zu. Abg. Haehnle (Fortschr.): Auch wir halten eS für erwünscht, ein Reichseinigungsamt zu schaffen. Das Haus stimmt dem Kommissionsantrage zu. — Eine Petition bctr. Pfändung des DtensteinkommenS der Beamten und des Einkommens der Privatangestellten beantragt die Kommission durch llebergang zur Tagesordnung zu erledigen. Abg. Giebel (Soz.): Die zu dieser Petition vorliegenden Anträge geben uuS nicht weit genug. Wir fordern Berücksichtigung. Abg. Chrysant (Zentr.); Wir bitten eS bei dem Kommissionsantrage zu belassen. Abg. Mar quardt (natl.): Wir können dem Kommisstonsbeschlusse nicht zu stimmen und empfehlen Ueberweisung als Material. Abg. Haas (Fortschr.) meint, eS Wäre am besten, die Privatangestellten den Beamten gleichzustellen. Er tritt für den fortschrittlichen Antrag ein, der den Gläubigern ebenso gerecht wird, wie den Schuldnern. Abg. Strack (natl.): Erhöhen Sie die NnpfändbarkeitSgrenze, so hat der Gläubiger in de» meisten Fällen das Nachseben. Heilte lausen bereits sehr viel Schuldner unbehelligt herum. Nach kurzen Bemerkungen der Abg. Haas (Fortschr.) und Hoch (Soz.) schließt die Erörterung. Die Petition wird als Material überwiesen. Eine Reche von Petitionen, bei denen Wortmeldungen nicht vorlieaen, werden nach den Vorschlägen der Kommission erledigt. Die Petitionen über die ArbeitSverhältnisse im Bärtnrreibetriebe beantragt die Kommission als Material zu überweisen. Abg. Stolle (Soz): Der KommisstonSantrag genügt nicht; wir ver langen Ueberweisung zur Berücksichtigung. DaS Haus beschließt Rückverweisung an die Kommission. — Mittwoch: Interpellation über Einschränkung des Vereinsgesetzes in Elsaß-Lochringen. va» fieaamr ser »aNunMearm find Serbien und Griechenland, die eine Drittrlung des bis herigen türkischen Gebietes am Balkan in dem Sinne an streben, daß Bulgarien die östliche Hälfte der Türkei erhält, und daß sie beide sich unter möglichster Einschränkung der albanischen Grenzen in die westliche Türkei teilen. Auf dieses Gebiet, Makedonien, will Bulgarien jedoch nicht ganz ver« zrchtm. Da unter diesen Umständen kriegerische Verwickelungen « bisherigen Balkanverbündetrn unvermeidlich sind, hat sich Bulgarien bereits nach einem ^Bundesgenossen üm- gesehen und von Rumänien als Dank für die Abtretung SilistriaS 'militärische Hilfe für den Kriegsfall «beten. Da ein allzu starkes Bulgarien der russischen Regierung uner wünscht ist, die Austreibung Serbiens und Griechenland- ^ür den Fall eines Krieges mit Rumänien und Bulgarien Über vorauSznfehen ist, so hat Rußland eingeHriffen.^ Seinem Machtgrbot müssen und werden sich die Balkanstaaten ohne Ausnahme fügen. Eine Balkanpolitik zu Gunsten Griechenlands Mrd von Rußland und Frankreich zur Benachteiligung Italiens und damit des Dreibundes betrieben. England macht da nicht mit, denn eS hat sein Heu mit der Annexion EypernS und der Erreichung deS wirtschaftlichen und politischen Urber- gewichtS in der asiatischen Türkei bereits inS Trockene ge bracht und deshalb kein Interesse an weiteren Verwickelungen. In Paris und Petersburg hat man die Steigerung des italienischen Einflusses im Mittelmeer infolge des tripoli- tonischen Krieges mit Unmut wahrgrnommen. Man wünscht deshalb laut Magdeb. Ztg. durch eine Beeinträchtigung de« Gleichgewichts im Mittelmeer die Maritimen Möglichkeiten des Dreibundes zu beschneiden und so Italien allmählich vom Dreibunde abzuziehen. Die Regelung der südalbanischen Grenze soll deshalb so erfolgen, daß das Gebiet bis nördlich vom Kap StyloS am Adriatischen Meere griechisch wird. Da durch würden der Kanal v m Korfu, sowie die ausgestaltbaren Häfen und Reeden jenes Küstengebiets dem Einflüsse Jfali^is und damit des Dreibundes entzogen. Der einmütige Wille deS Dreibundes wird indessen stark genug fein, um diese Pläne zu vereiteln, deren Durchführung einen europäischen Brand entfachen würde. Die bulgarisch'griechischen Kämpfe am Anghitafiüß Watten noch ernster, als sie in den Meldungen aus Saloniki dar- gcstellt wurden. Es ist auch fraglich geworden, ob eS ge lingen wird, die Scharmützel auf ihren Herd zu beschränken, zumal in Serbien verdächtige Truppenbewegungen stattfinden. Unerwartet wurden in Belgrad zu nächtlicher Stunde an die schon beurlaubten Reservisten des zweiten Aufgebots Ein berufungsbefehle übermittelt. Fortgesetzt wrrden mit der Bahn Truppen aus Belgrad nach der Grenze transportiert. Der 'bulgarische Fried.nsdelegirrte Danew bezeichnete in London die Lage als unerträglich, nachdem Serbien den offiziellen Antrag auf Revision des Teilungsvertrags gestellt hatte. Italien entsandte Kriegsschiffe nach den südlichen Inseln des Aegäischen Meeres, da es bei der Festlegung der wirt- schasilichen Interessen in Kleinasien nicht übergangen werden will. — Saloniki soll zu einem großen Freihafen ausgrbaul werden. Loudon, 28. Mai. Die Presse beider Parteien spricht die Zustimmung zu der energischen Erklärung Sir Edward Grey» au», die er gestern den Fctedensdelegierten gemacht hat. Die Times sagt: Wir zweifeln nicht, daß dies« energisch« Schritt eine heilsame Wirkung auf die Staaten ausüben wird. Die kalte Dusche, die der Beschluß der Botschaft« und die Worte deS Staatssekretärs den Vertretern d« widerspenstigen Regierungen gegeben hat, wird ihnen gut tun. London, 28. Mai. Gestern empfing Str Edward Trey , nacheinander die FriedenSdelegierten der Türket und der Balkan« > staaten und teilte ihnen mit, die Großmächte seien jetzt d« Mrinung. daß genügend diskutiert sei und daß d« Präliminar frieden, so wir er ist, unterzeichnet werden solle. Der serbische ' Delegierte und dn griechische Vertreter «klärten, daß sie