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und Anzeiger. 89. Freitag den 30. März. 1888. Bekanntmachung. 1) Dir diesjährige Leipziger Ofterrneffe beginnt de» LS. April und endigt mit dem LL Mai. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische, so wie die den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oefterreichischen Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier feil halten und Firmen aushängen. L) Gleiche Berechtigungen haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie daS Aushängen von Handelsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 8V Lhaler verboten. 5) Jedoch ist zur Auspackuna und Einpackung der Waaren die Eröffnung der in den Häusern befindlichen Meßlocalien m der Woche vor der Bottcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet. 6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schließung eines solchen VerkaufSlocales wird, außer der sofortigen Schließ«- desselben, jedeSmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit einer Geldstrafe von 25 Lhalern belegt. 7) Allen ausländischen, den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oefterreichischen Staaten nicht »«gehörigen Professionisten und Handwerkern ist nur «ährend der eigentlichen Meßwoche, also vom Gnäsukn bis »um Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 8) Eben so bleibt das Haufiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht angehürigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für letztere «erden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. -) Das endlich den, auch auswärtigen Spediteurs, unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Betrieb von MeßspeditionSgeschäften betrifft, so verweisen wir deshalb auf das von uns unter dem 2V. October 1837 erlassene Re gulativ, die Betreibung deS Speditionshandels allhier betreffend. Leipzig, den 22. Februar 1855. Der Math der Stadt Leipzig. Koch. ", > , . --- . Landtagsmittheilungen. 29. Sitzung der zweiten Kammer am 27. März. Die zweite Kammer hat heute die Berathung de- Berichts ihrer ersten Deputation über da- Allerhöchste Decret, die Fixation der Brandcaffenbeiträge betreffend, begonnen. Bei der allgemeinen Debatte, die in der heutigen Sitzung beendigt worden ist, hat die Kammer unter Andrem auch beschlossen: die Staat-regierung zu ersuchen, in reifliche Erwägung ziehen zu wollen, wie die jetzt be stehenden Einrichtungen der Landes-Brandcasse auf eine der Ge rechtigkeit nach allen Seiten entsprechende Weise abzuändern seien, Such zugleich zu erwägen, -b nicht die Landes-Jmmobitiar-Brand- tznffcherung-anstalt al- Staat-artstalt aufzuheben und unter ge wisse« polizeilichen Bedingungen da- Versicherungswesen ledigttch Privatanstalten zu überlassen sein möchte und da- Ergebnis dieser Erwägunge» der nächsten Ständeversammlung in einem Gesetz entwürfe vorzulegen. ' HO. Sitzung der zweite» Kammer am 28. März. Die zweite Kammer hat heute die Berathung de- Allerhöchsten Deere-- Aber die Fixation der Brandcaffendeiträge beendigt und hie-tzch ustuchald« die Anträge ihrer Deputation angenommen. Die von der Staat-regierung vorgefchlagene Fixation der Brand- caffenbeittäge str die Jahre 1855—1857 auf 12 Ngr. 8 Pf. von je 100 Lhlr. Versicherungssumme jährlich ist demnach vorbehaltlich einer entsprechenden Herabsetzung der Beträge im Jahre 1857 für den Fall, daß der Bedarf der beiden ersten Jahre unter der An- schlag-summe von je 800,000 Thlr. erheblich zurückbleiben sollte, von der Kammer genehmigt wordm. Außerdem beschäftigte sich die Kammer mit der Berathung mehrerer Petitionen. Sechstes Abonnement-Äwarlett im Saale des Gewandhauses. Da- Programm dieser am 27. März stattgehabten Abend- Unterhaltung für Kammermusik war ein sehr interessantes. Wie stet-, wenn nur immer seine unsterblichen Töne erklingen, behauptete Beethoven auch an diesem Abend die erste Stelle, und namentlich war e- da- Quartett in 8 üur, Op. 130, welche- den Höhepunkt der Aufführung bildete. Die Wiedergabe diese- herrlichen Werkes, da- man immer lieber aewinnt, -e öfter man es hört, durch die Herren Concertmelster David, Röntgen, Herrmann und Eapellmeister Rietz war so, wie man sie von diesen Künstlern nur erwarten durfte ; besonders aber ist der in jeder Beziehung trefflicher» Ausführung der ersten Viokinstimme zu gedenken. Das andere z» Gehör gebrachte Werk de- unerreicht« Meister- war die 0 moU- Sonate für Pianoforte, vorgetragen von Herrn Julius Schul» hoff und Herrn David. Herr Schul hoff rechtfertigte durip diese Leistung seinen -roßen Ruf al- Virtuos de- Pianosorte'S