Volltext Seite (XML)
Mn von aem beut' anger F>! fällt'« !S mir csucht, Tharandt, AoM, Sieömkeßn und die Amgegendm Amtsblatt Donnerstag, den 26 Januar , Hat) i zu Lostse, Pfeife imzufW , weicht -lls s-k eitel uiü » esondeil Male,' H- seiner höchsten Forderungen gilt, daß seinem Volke die Religion erhalten bleibe? Der rapide Ansturm der Wissen schaft, die ungeheure Entwicklung der Technik die großen politischen Verwicklungen und Fragen der Zeit, Dinge, die ausschließlich die letzten Jahrhunderte beherrschten, ließen zu religionsphilosophischea Betrachtungen wenig Zeit. Man lebte ja in der Periode der „Entwicklung', — da kommt mit einem Male ein Mann, kein Schwärmer und welt fremder Asket, sondern vielmehr ein Mann mitten aus dem Leben, ein Mann, der von seinem Kaiserthron herabsteigt, weil er das Bedürfniß in sich fühlt, das Land und die Stätten zu schauen, wo der Heiland gelebt und gelitten; dort weiht er zum Gedächtniß seines Erlösers eine Kirche ein. Es ist derselbe Mann, dessen frommer Sinn sich be reits oft genug in dem Erbauen von Kirchen bethätigt hat, der seinem verstorbenen hohen Großvater Wilhelm l. und seinem seligen hohen Vater Friedrich UI. als schönstes Monument ein erhabenes und mächtiges Gotteshaus ge. stiftet hat; es ist derselbe Mann, unser geliebter Herrscher Kaiser Wilhelm U., der seinen europäischen Glaubensge nossen sein großes warnendes Wort zugerufen hat: „Völker Europas schützet Eure heiligsten Güter!" Doch Kaiser Wilhelm II. ist nicht nur eine Zierde der Christenheit, sondern er ist auch ein Diplomat ersten Ranges. Ott genug haben gerade ihm es die Nationen Europas zu verdanken,daß die aufflackernden Kriegsflammen unterdrückt und besänftigt wurden. Seinem jugendstarken Die Tagesordnung hängt im Rathhause aus. Wilsdruff, den 23. Januar 1899. Dev Bürgermeister Bekanntmachung. Die Anmeldung der Ostern Ss. Js. schulpflichtig werdenden Kinder, welche durch die Eltern oder sonstige Erziehungsoflichtige persönlich zu erfolgen hat, nimm der Unterzeichnete auf seiner Expedition (Zimmer Nr. 9) entgegen, und zwar Imming, dc» L Mm, Mm. 2 bis 1 Mr. Schulpflichtig sind alle Kinder, welche bis Ostern das 6. Lebensjahr erfüllen schulverechtigt nur diejenigen welche bis mit 30. Juni d.J. das 6. Lebensjahr voll endet haben. Später geborene Kinder finden keine Aufnahme. Bei der Anmeldung sind beizubringen: 1. der Impfschein, ... 2. der Geburtsschein mit Taufbescheinigung, (nur von den nicht in hiesiger Parochie geborenen Kindern.) Gleichzeitig ist die nähere Angabe der Religion bez. Konfession zu machen, auch die Erklärung abzugeben, in welche Bürgerschule das betreffende Kind ausgenommen werden soll. Der Tag der Aufnahme wird später bekannt gegeben. Wilsdruff, den 23. Jan. 1899. Dev Divektsv dev stüdt. Schulen. GvrharLt. Bekanntmachung. Donnerstag, den 26. Januar d. I Nachmittags tZ? Nhv Bekanntmachung Kommenden 1. Februar ist dev L. VSIMLIL L. und die Hundesteuev gegen Entnahme dev Mavken entrichten. Nach Ablauf dw vierzehntägigen Zahlungsfrist erfolgt zwangsweise Beitreibung Wilsdruff, am 26. Januar 1899. Der Stadtrat h. Nui'sisn. Heil Aaisev Div! Wenn das gejammte deutsche Vaterland am heutigen rage festlich den vierzigsten Geburtstag seines innigge- Men Herrschers begeht, so hat es angesichts der großen Grusse N En Ländern außerhalb der Grenzen des Genugthuung den Geburtstag in? Kaisers Minuten vollster nationaler Eintracht und Mal'? geachteten Glanze einer imposanten Stärke und d„,I?ntmicklung. zu feiern, Eigenschaften, welche die willens mW von N AE einzig und allein seinem -N-ucht-l-m ANibN'" U-, der nummhr über ein Jahr- Uid die Zügel des weiten Mso^s» E^ vereinigt in seiner n Anbetra^k?s"^" ^E Herrschertugenden, daß dieselben vohl Verdis nationalen Festes das wir heute feiern, oerden. einzeln und der Reche nach gewürdigt zu Was zierte wohl einen großen und mächtigen Deutschen "?^kein"?llem Irdischen in vollster Weise UeAß °' -«sein Lensestes Gottvertrauen, als das Durch- lungensetn von einem frommen und religiösen Sinn? nd ist es mcht umsomehr zu verwundern und zu schätzen" e?" in unserer freidenkenden und materiellen cit, em Mann aus dem Throne sitzt, dem es als eine "sflnmcldung der Wehrpflichtigen zu den " L Retrntirungsstammrolle». """E . . 'N 8 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 haben sich alle ai« Ay? 'Egen nach Beginn der Militärpflicht (d. h. nach dem 1. Januar des Kalender- welchem sie das 20. Lebensjahr vollenden) in der Zeit vom 15 Januar bis ''Euar zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. «..M Verpflichtung unterliegen auch diejenigen Militärpflichtigen der älteren Jahr- über deren Dienstpflicht noch nicht endgiltig durch die Ober-Ersatz-Kommission ent- worden ist, und Rekruten, welche noch nicht zur Einstellung gelangt sein sollten, k z sb ßch im Besitze eines Urlaubspaffes befinden. .^e Anmeldung hat bei der Ortsbehörde desjenigen Orts zu erfolgen, an dem " ^^Michtige Aufenthalt bez. Wohnsitz haben. gen w Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich gewöhnlich aufhalten, üg abwesend (auf der Reise begriffen, auf See befindlich etc.), so haben ihre Eltern, wmnnder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle an- velden. .Die zum einjährig-freiwilligen Dienste berechtigten Militärpflichtigen haben b falls sie nicht bereits zuni aktiven Dienst eingetreten sind, bei dem Civilrorsttzenden '.Ersatzkommission ihres Aufenthaltsortes unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines nsllich oder mündlich zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu be- "tragen. . Bei der erstmaligen Anmeldung zur Stammrolle ist, dafern die Anmeldung M ucht im Geburtsorte selbst erfolgt, das Geburtszeugnitz, bei Wiederholung 8M5 Anmeldung aber der im ersten Gestellungsjahre erthcilte Loosungsschein vorzulegen. Sollte ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen ^5 wuernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechseln und nach einem anderen Aushebung?- Musterungsbczirk verziehen, so hat er solches behufs Berichtigung der Stammrollen Gvohl beim Abgänge der Behörde, welche ihn in die Stammrolle aufgenommen wt Ms auch nach der Ankunft am neuen Orte derjenigen Behörde, welche da- Obst die Stammrollen führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. , Wer diese vorgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu M »I Mark oder mit Saft bis zu 3 Tagen bestraft. Es werden hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorgedachten Bestimmungen er deutschen Wehrordnung hier meldepflichtig sind, aufgefordert, sich in der Zeit vom )5. Iannav bis 4. Febvnav dieses Jahves, Bor mittags ^lwfs Eintragung ihrer Namen in die Rekutiruugsstammrolle in der hiesigen ^"lsiserpedition unter Beibringung ihrer Geburtsscheine oder Loo- ungs- und Gestellungsscheinc anzumeldeu. « Wilsdruff, den 2. Januar 1899. M Dev Vüvgevmeistev. MW und klugen Kaiser hat es das deutsche Volk in erster Linie zu verdanken, daß sich das Ansehen seines Namens von Tag zu Tag an allen Enden der Erde mehrt. Unter der friedlichen Regierung unseres erhabenen Kaisers, sind deutscher Handel und Wandel zu einer nie geahnten Größe emporgeblüht, unter seiner Regierung hat sich die Industrie so mächtig entwickelt. Was Kaiser Wilhelm I. und seine großen Paladine Bismarck und Moltke in blutigen Kriegen erkämpft und errichtet, hat der Friedenskaiser Wilhelm II. zu einer Weltmacht ausgebaut, deren Name auf der ganzen weiten Erve geachtet und gefürchtet zugleich ist. Deutsche Schiffe fahren heute auf den fernsten Meeren, deutsche Flaggen wehen heute in fremden, noch vor kurzem uner forschten Erdtheilen, auf freiem, deutschen Kolonialbesitz, der bald seinen hundertfältigen Segen dem deutschen MutMlande zurückerstatten wird. Doch nicht nur nach außen hin, sondern auch nach innen hat Kaiser Wilhelm II. seine rastlose Thätigkeit mit vollstem Erfolge entwickelt. Ihm hat es besonders der kleine Mann und der Arbeiter zu danken, daß eine neue sozialreformatorische Gesetzgebung ibn gegen die härtesten Schicksalstücken, gegen Betriebsunfälle und Altersschwäche schützen. Unter der Regierung Kaiser Wilhelm's II. ist das neue bürgerliche Gesetzbuch seiner Vollendung entgegen- gegangen und noch eine weitere Fülle von Schutz- und Fürsorgegesetzen dürften in der allernächsten Zukunft zur Verhandlung gelangen. akelge^.. . , , E Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. «nM ff- WM t unitt lgoland >i ihn ' m dcr^^^ns Echentsich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und SonuabeudS. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Ps., durch oce Pon oezogcu t Mc. 5.» Pf. tzzunes erate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionsvreis 10 Pfg. pro viergespallene EorpuSzeile. ich gerül Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. stimm '