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Dresdner« Journal Dloiriglieh Sächsischem St^tttsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 291. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. < Sonnabend, den 15. Dezember 1906. Be-ug-prer«: Beim Bezüge durch dl» ExpedMoa, Grohe Zwingerftraßr 20, sowie durch die Post im Deutschen Reiche 2 M. KV Pf vierteljährlich rinzeln« Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher Nr. 12»ö. M Lutündigungea: Die Zeile kleiner Schrift der »mal gespaltenen Änkündigungsseite oder deren l Raum 20 Pf., die Zeile grüßerer Schrift der »mal gefallenen Textseite oder deren Rao« HO Ps, Gebührenermäßigung auf Sefchäst»anzeigen. — Schluß der Annahme vormittag» 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den in den Ruhestand versetzten nachgenannten Beamten der Staatseisenbahnverwaltung, und zwar dem Bahnmeister I. Kl. Lange in Bodenbach das Verdienstkreuz, dem Stations assistenten II. Kl. Mo hl in Zwickau, dem Bodenmeister Schwarze in Plagwitz-Lindenau sowie dem Oberschaffner Schwarz in Hof das Albrechtskreuz, den Nachtfeuermännern Oehme in Chemnitz und Sprengler in Plauen i. V., den Bahnwärtern Michaelis in Steina und Schwabe gen. Neidhardt in Schedewitz, dem Packer Jähne in Groß schönau sowie den Weichenwärtern II. Kl. E. H. Richter in Dresden und Unger in Schönheider Hammer das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem vormaligen Abteilungsvorstande bei der Firma F. A Brockhaus Thomas in Leipzig das Albrechtskreuz zu ver leihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß die Nachgenannlen die ihnen von Sr. König!. Hoheit dem Großherzog von Sachsen verliehenen Ordensdekorationen annehmen und tragen, und zwar der Kammerdiener Vollprecht das goldene Verdienstkreuz deS Großherzogl. Hausordens und der Kämmereischreiber Bureau- Assistent Hohlfeld das silberne Verdienstkreuz desselben Ordens. Nachdem am 29. November dieses Jahres^ 1. als außerordentliches ärztliches Mitglied des König!. Landesmedizinalkollegiums Herr SanitätSrat vr. Heynold in Crimmitschau und 2. als dessen Stellvertreter Herr SanitätSrat vr. Echömann in Klingenthal gewählt worden sind, wird solches nach tz 11 Absatz 2 der Verordnung deS König!. Ministeriums des Innern, die Wah! von außerordentlichen ärztlichen Mitgliedern des Landes medizinalkollegiums betreffend, vom 15. August 1904 hier durch bekannt gemacht. Zwickau, am 11. Dezember 1906. Nr. aosdVli Königliche KreiShauptmannschast. no?s Ernennungen, Versetzungen re. im öffentliche» Dienste. Im «eschLftSberetche de» Mintsterium» de» Kultus u. »ffeutl. Unterrichts. Zu besetzen: die 2 ständige Lehrerstelle in Kühnhaide. Koll.: die »berste Schulbehörde. 1200 M. Gehalt, bb M für Turnunterricht und 1b0 M. WohnungSgeld. Gesuche mit den erforderlichen Beilagen (Amt-führungSzeugnisse bi» auf die neueste Zeit) sind bi» 27. Dezember bei Bezirksschulinspektor Schulrat Or. Bräutigam, Marienberg, einzureichen. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Verordnung an sämtliche Amtshauptmannschasten, Stadträte, Bürgermeister und Gemeindevorstände, die Mahlen zum Reichstag betr. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 13. laufen den Monats der Reichstag aufgelöst und zur Vornahme von Neuwahlen der 25. Januar 1907 festgesetzt worden ist, so werden die Gemeindeobrigkeiten und zwar für die Städte, in welchen die Revidierte Städte- ordnung eingeführt ist, die Stadträte, für die übrigen Städte die Bürgermeister und für das platte Land die Amtshauptmannschaften hierdurch angewiesen, unter Be obachtung der Bestimmungen, welche in dem Wahlgesetze für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 S. 145 fg.) und in dem zu Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Reglement vom April ISÜS (Bundesgesctzbl. v. I. 1870 S. 275 fg. und Reichsgesetzblatt v. I. 1903 S. 202 fg.) enthalten sind, zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke, die in den 88 6 und 7 des angezogenen Reglements vorgeschriebene Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. Hiernächst haben die Stadträte, Bürgermeister und Gemeindevorstände in Gemäßheit von 8 8 des Wahlgesetzes und 8 1 des Reglements die Wählerlisten aufzustellen. In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzuteilen sind — 8 7 Abs 3 des Reglements — sind die Wähler listen für jeden Wahlbezirk gesondert aufzustellen. Die Amtshauptmannschaften haben zu diesem Zwecke den Gemeindevorständen möglichst bald zu eröffnen, in welcher Weise die Wahlbezirke abgegrenzt worden sind. Die Auslegung der Wählerlisten hat spätestens am 28. Dezember 1906 zu erfolgen und es ist deshalb von den Stadträten, Bürger meistern und Gemeindevorständen vorher die in 8 2 des Reglements vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Die für die Wahlhandlung benötigten Protokoll- und Gegenlisten-Formulare sowie Wahlzettelumschläge werden sür die städtischen Wahlbezirke den Stadträten und Bürger meistern, für die Wahlbezirke des platten Landes den Amts hauptmannschaften zur Behändigung an die Wahlvorsteher zugehen. Die Amtshauptmannschaften, Stadträte und Bürgermeister haben anher anzuzeigen, in welcher Anzahl sie der bezeichneten Formulare und Umschläge bedürfen. Gegenwärtige Verordnung ist sofort in allen Amtsblättern zum Abdruck zu bringen. H082 Dresden, am 15. Dezember 1906. 1»2I U Mi«isteri«m des Zirner». Nichtamtlicher Teil. Vom Königliche» Hofe. Dresden, 15. Dezember. Se. Majestät der König folgte heute einer Jagdeinladung des Könial. Kammerherrn Grafen v. Rex und begab Sich früh nach Zehista. Die Rück kehr Sr. Majestät nach hier erfolgt heute abend. — Bei Ihrer König!. Hoheit der Prinzessin Mathilde fand gestern ein größerer Nachmittagstee statt, zu dem Ein ladungen an mehrere Damen der Hofgesellschaft ergangen waren. Zum gestrigen Abendtee bei Ihrer König!. Hoheit waren Frau v. Holleben geb. v. Rex, Frau v. Trützschler geb. v. Holleben und Stiftsdame Frl. v. Holleben mit Einladungen beehrt worden. Mitteil«»ge» a»S der öffentliche» Verwaltung. - Die Preußisch-Hessische Staatseisenbahnverwaltung hat bekanntlich für die Beförderung von Fleisch von frisch geschlachtetem Vieh (Rindvieh, Schweinen, Schafen, Ziegen, Kälbern, Ferkeln, Lämmern und Zicklein) eine Frachtermä ßigung insofern eintreten lasten, als bei Aufgabe derartiger Sendungen mit Eilfrachtbrief die Abfertigung auf ihren Linien nach den Bestimmungen und Frachtsätzen des Spezialtarifs für bestimmte Eilgüter erfolgt. Diesem Vorgehen hat sich jetzt auch die Sächsische StaatSeisenbahnverwaltuna an- geschlossen, so daß vom 15. Dezember 1906 an bis einschließ lich 31. Dezember 1909 der Artikel Fleisch von frischgeschlach- tetem Vieh auch auf den sächsischen Staatseisenbahnftrecken unter den gleichen Voraussetzungen nach den Frachtsätzen des Spezialtarifs für bestimmte Eilgüter abgefertigt wird Wegen der Einführung besonderer Ausnahmefrachtsätze sür Wagenladungen auf Ent fernungen von 101 km an wird die sächsische StaatLeisenbahn- verwaltung noch besondere Bekanntmachung erlassen. — Im Februar d. I. beantragte der Maurerpolier Müller in Weißig beim h/esigen Stadtrat, ihm die Bauerlaubnis zur Errichtung eine» Wohnhauses auf seinem an der Ecke der Krenkelstraße und deS Walderseeplatze» gelegenen Grundstück» gegen Sicherstellung der Kosten sür Herstellung des Platze» vor diesem Grundstück zu erteilen, oder ihm ausnahmsweise nach Z 27 Ziffer 4 der Straßenbauordnung die Bebauung vor Herstellung de» Platze- zu gestatten. Der Stadtrat eröffnete ihm hierauf, daß die bean tragte Bauerlaubni» versagt werde, solange nicht der östliche Teil de» Walderseeplatze» hergestellt sei. Der Ausbau werde aber zur zeit nicht geplant und die Bewilligung einer Ausnahme abgelehnt, da bei dem im Stadtgebiet vorhandenen Überfluß an Mietwohnungen aller Art und der ungünstigen Lage deS städtischen Grundbesitze- die Ermöglichung der Bebauung von Grundstücken an unfertigen Ber- kehrSräumen durch Gestattung von Ausnahmen nicht erforderlich scheine Die Annahme, daß die Herstellung deS unauSaebauten Platzteil- jetzt nicht mehr gefordert werden könne, weil bei dem zuerst Anbauenden rin gleiches Verlangen nicht gestellt worden sei, finde in den ortsgesetzlichen Bestimmungen keinen Anhalt Die Kreis hauptmannschaft pflichtete dieser Ansicht bei, indem sie den Rekurs MS verwarf. Da» Oberverwaltungsgericht jedoch hat diese Auffassung nicht zu teilen vermocht, vielmehr in seinem Urteile a»S- gesührt: Ter Stadtrat habe seinerzeit den ersten Anbauer vou Er ¬ füllung der ihn nach § 30 Ziffer 2 in Verbindung mit § 27 der Straßen- bauordnung treffenden Verbindlichkeiten (Herstellung des gesamte» PlatzlaudS) entbunden Die Bewilligung einer solchen Au-nahme hänge zwar vom Ermessen der Behörde ab. Diese- Ermessen dürfe aber selbstverständlich nicht zum Nachteile und auf Kosten eine» anderen au-geübt werden. Dem ersten Anbauer sei sie in ihrer Entschließung vollkommen frei; habe sie sich aber ihm gegenüber mit weniger begnügt, al» sie zu verlangen berechtigt gewesen wäre, so sei sie auch dem später Anbauenden gegenüber gebunden; deun sie würde sonst den letzteren eine Leistung auserlegen, die nach den gesetzlichen Vorschriften nicht von ihnen, sondern vom ersten Anbauer zu tragen sei Die angefochtene Entscheidung ist aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Entschließung, und zwar unter Zugrundelegung der seit dem 17. März d. I. in Kraft stehen den OrlSbauordnung sür Dresden, an die KreiShauptmannschaf t zurückverwiesen worden. Deutsches Reich. Der Kaiser und der ReichstagsprLfident t»raf Ballest rem. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: „Nach Mitteilung mehrerer Blätter soll in parlamentarischen Kreisen an der Richtigkeit der Meldung über ein von Sr Majestät dem Kaiser dem Grafen Ballestrem zugegangmes Telegramm festgehalten werden. Dieser irrtümlichen Auffassung gegenüber erklären wir, daß die dem Grafen Ballestrem zugegangene Depesche weder von Sr. Majestät dem Kaiser herrührte, noch ihrem In halte nach sich auf schwebende politische Angelegenheiten bezog." Zum Besuche des norwegischen Königspaars am Kaiserhose. Die „Nordd. Allgem. Ztg." sagt in einem Aufsatze zur Bewillkommnung des norwegischen KönigSpaarS: Das hoch entwickelte geistige Schaffen des nordischen Volkes hat in uns Deutschen ein lebendiges Verständnis für das Wesen und Wirken der sympathischen stammverwandten Nation geweckt und zu den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen em mannig faches Band geistiger Art herüber und hinüber gefügt, das, gestützt auf das Bewußtsein, daß keinerlei politische Interessen gegensätze vorhanden sind, den Wunsch rege erhält, daß auch das Verhältnis von Staat zu Staat wie bisher so auch in aller Zukunft von ungetrübter Freundschaft getragen werde. Mögen König Haakon und Königin Maud stets mit Befrie digung der Tage gedenken, die sie als Gäste unseres Herrscher- paarS in Potsdam und Berlin verleben werden. Zur Reichstagsauslösung. Eine Berliner Zuschrift der offiziösen „Südd. ReichSkorresp." erklärt: Als in der Presse angesichts der Ablehnungstaktik des Zentrums die ersten Mahnrufe laut wurden, war an leitender Stelle die Gefahr schon erkannt und der Entschluß, darauf die einzig mögliche Antwort zu geben, schon gefaßt. Der Kanzler selbst ist es gewesen, der rechtzeitig die Krone auf die von der Reichstagsmehrheit zu erwartende Haltung aufmerksam gemacht und seinen Standpunkt sofort dahin präzisiert hat: „Entweder Annahme der Regierungsvorlage oder Auflösung des Hauses". Von Paktieren ist gar keine Rede gewesen. Die Auflösung des Reichstag» wird möglicherweise die Vorlegung eines Notgesetzes erforderlich machen Die „Neue politische Korrespondenz" schreibt hierzu: Mlt dem Wieder zusammentritt deS Reichstags wird etwa im ersten Drittel de» Februar gerechnet werden können. Ostern fällt in diesem Jahre auf den 31. März; danach würden etwa fünf bis sechs 'Wochen dem neuen Reichstag vor Beginn des neuen Rechnungsjahre« zu Verhandlungen zur Verfügung stehen. Ob in dieser Zeit neben den dringenden Verhandlungen über die Nachtragsetats für Südwestafrika auch der Etat für das Rechnungsjahr 1907 erledigt werden kann, ist fraglich. Die Verbündeten Regierungen werden deshalb wahrscheinlich, wie eS in früheren Jahren bereits zweimal geschehen ist, die Vorlegung eines Notgesetzes inü Auge fasten müssen. * Die in Berlin am 14. Dezember ausgegebenen Nrn. 48 und 49 deS Reichsgesetzblatts enthalten die Kaiser!. Ver ordnungen vom 13. bez. 14. Dezember 1906, betreffend die Auflösung deS Reichstags und die Wahlen zum Reichstage. Kolo»ialpotttischeS. (W. T. B) Berlin, 14. Dezember Ein Telegramm au» Windhuk meldet: An Krankheiten sind gestorben: Reiter Max Dittrich, geb am 29. 5. 84 zu Berent, früher im Infanterieregiment Nr. 59, am 9. Dezember in der Kranken-