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Blatt Amts und des SLadtrathes des Königl. Amtsgerichts Wursnrh Als Beiblätter: I. Jllustrirtes Sonntagsblatt (Wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- Puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KoscHnftssiellon: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. ^siir Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend D-u- u»d F-«--'- --b-" A«chsu«dvieu;igarr Jahrgang. Ur. 30. 14. April 18S4. Sonnabend. Auf Folium 60 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute das Erlöschen der Firma August Hübner in Pulsnitz verlautbart worden. Pulsnitz, am 9. April 1894. Königliches Amtsgericht. Weift. Bekanntmachung, Jmpfarzt betr. Nachdem am 6. dieses Monats Herr vr. MklI. Schlosser, hier aus die nächsten 5 Jahre als Jmpfarzt für hiesige Stadt in Pflicht genommen worden ist, so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Pulsnitz, am 9. April 1894. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Sonnabend, den 21. dieses Monats, Vormittags von 9 bis 12 Uhr findet in Königsbrück Amtstag statt. Hierbei kann gleichzeitig die Ablieferung der Brandkasseubeiträge erfolgen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 6. April 1894. von Erdmannsdorsf. Am 27. März dieses Jahres ist Herr vr. woä. Schlosser in Pulsnitz als Jmpfarzt für den 7. Jmpfdezirk, umfassend den Ort Ohorn, in Pflicht genommen worden. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 6. April 1894. Von Erdmannsdorff. Deutscher Jnnungs- und Allgemeiner deutscher Handwerkertag. In der zweiten und letzten Sitzung des deutschen Jnnungs- und Handwerkertages führte der Vorsitzende des Verbandes deutscher Mittelstände, Cäsar Astfalk (Berlin) aus, daß der Veiband deutscher Mittelstände die guten Elemente aus allen Parteien, die noch deutsch denken, vereinigen wolle. Er sei der Meinung, d iß es sechst unter den Sozialdemokraten solche Elemente gebe. Der Verband deutscher Mittelstände wolle keine neue Partei gründen, er wolle sich aber auch keiner Partei unterordnen und jeder Parteiverhetzung entgegentreten. — Der zwei e Vor sitzende Biehl unterbrach den Redner mit dem Bemerken, daß der Handwerkertag etwas Anderes zu thun habe, als hier Partei-Agitationsreden zu halten. (Lebhafte Zustim mung.) Astfalk lud schließlich zu einem Kongreß des Verbandes deutscher Mittelstände ein. — Biehl verlas alsdann ein Begrüßungstelegramm aus Kopenhagen und theilte mit, daß noch eine Reihe von Reichstags- und Land tags-Abgeordneten, u. A. Graf v. Allenstein, Jacobskötter (Erfurt), v. Unruh (Bromberg), erschienen seien. — Es wurde alsdann in die Spezialdiskufsion über die ministe riellen Vorschläge betreffend die Organisation des Hand werks und die Regelung des Lehrlingswesens eingetreten. — Eine große Reihe von Abänderungsvorschlägen war von dem Jnnungs - Ausschuß zu Breslau gestellt. — Musiker Stumke (Berlin) ersuchte, auch das Musiker-Ge werbe in den Jnnungsverband aufzunehmen. — Biehl (München): ES sei ihm die Mittheilung geworden, daß die Regierung nichts einzuwendcn habe, wenn das Musikee- und Gastwirthsgewerbe in den Jnnungsverband ausge nommen würde. — Es wurde alsdann der Z 1 der ministeriellen Vorschläge in folgender von der K ommission vorgeschlagenen Fassung angenommen: „Zur Wahrneh mung der Intel essen des Kleingewerbes sind Innungen und Haudwerkerkammern zu errichten. Die Abgrenzung der Bezirke der Handwerkerkammern wie der Innungen wird nach Anhörung betheiligter Gewerbetreibender von der höheren Verwaltungsbehörde bestimmt. Eine längere Debatte verlangte der § 2, die Zustän digkeit der Innungen betreffend. — Inzwischen waren die Abgg. Hirschel, Werner, Graefe und Zimmermann der antisemitischen Fraktion, sowie noch eine Reihe anderer Reichstags-, Landtags-Abgeordneter und Herrenhaus-Mit glieder erschienen. — Der § 2 der Kommissionsvorschläge lautet: „Mit Ausnahme des Handels- und der in KZ 29 bis 30, 31 bis 37 der Gewerbe-Ordnung aufgeführlen Gewerbe, aber einschließlich des Musiker-Gewerbes, soweit eS höhere künstlerische Interessen nicht verfolgt, gehören den Innungen alle Gewerbetreibenden an, welche ein Handwerk betreiben oder regelmäßig weniger als zwanzig Arbeiter beschäftigen. Durch Beschluß des BundesratheS kann für bestimmte Gewerbe die Beschäftigung einer höheren Zahl von Gesellen, (Gehilfen) als Grenze festgesetzt wer den. 5 Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dürfen nur solche Gewerbetreibende in die Innung ausgenommen werden, Welchs eine ordnungsmäßige Lehrzeit zurückgeleqt, eine Gesellen- und Meisterprüfung bestanden haben, sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden, infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ver mögen nicht beschränkt sind und das 24. Lebensjahr zu rückgelegt haben. — Nach noch längerer Debatte gelangte der Antrag des Bürgermeisters Neff: „den Begriff „Hand werk" festzustellen, steht den Handwerkerkammern zu," sowie ein Antrag des Schneidermeisters Möller: „Jn- nungsmitglieder wegen Verlusts der bürgerlichen Ehrenrechte nicht aus der Innung auszuschließen, sondern ihnen nur das Halten von Lehrlingen zu untersagen und das Stimm recht zu entziehen, Jnnungsmitglietern, die infolge gericht licher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind, ist das Stimmrecht zu entziehen", zur Annahme. Endlich wurde noch beschlossen: „Alle die jenigen Gewerbetreibenden in der Innung aufzunehmen, die Lehrlinge ausbilden können." Alsdann gelangte der § 2 in dieser Fassung zur Annahme. Die ZZ 3, 4 und 5 wurden ebenfalls nach den Vor schlägen der Commission angenommen. Der H 6 wurde in folgender Fassung angenommen: „Gewerbetreibende, welche zum Beitritt in eine Innung nicht verpflichtet sind, haben nach Maßgabe der in ihren Betrieben mit Neben arbeiten beschäftigten Gesellen und Arbeitnehmer prozen tualiter Beiträge an diejenige Innung zu zahlen, deren Gewerbe diese Gesellen angehören." Inzwischen waren noch die Abgg. v. Plötz und vr. Diederich Hahn erschienen und wurden mit lebhaftem Beifall begrüßt Es wurden alsdann die 7 bis 11 nach den ministeriellen Vorschlägen angenommen. Zu Z 12, der von den Aufgaben der Innung handelt, hat die Kommission beantragt, hinzuzufügen: „Nothwendige Auf- gäbe jeder Innung ist die Entscheidung über die zwischen den Mitgliedern der Innungen und ihren Gesellen, Ge- hülfen, Arbeitern entstehenden Streitigkeiten auf Grund des Z 3 des Gesetzes, betreffend die Gewerbegerichte vom 29. Januar 1890." — Der Innungs-Ausschuß zu Breslau beantragte, diesen Passus zu streichen. — Musiker Bumke (Berlin) ersuchte die Regierungsvertreter, auf die Mißstände bei ter Ausbildung der Musikerlehrlinge ihr Augenmerk zu richten. Der Z 12 wurde schließlich nach den Vor schlägen der Kommission angenommen. Abg. Graefe (Deutsche Reformp., Antisemit) begrüßte ebenfalls den Handwerkertag und entwickelte alsdann sein Parteiprogramm. — Zweiter Vorsitzender, Viehl (Mün chen): Ich bin leider genöthigt, den Herrn Redner zu unterbrechen. Die Statuten des deutschen Haudwerkertages besagen: „Politik ist ausgeschlossen." Ich kann daher eine politische Rede hier nicht zulassen. (Lebhaftes Bravo). — Abg. Graefe: „Ich wollte keineswegs eine politische Rede halten, sondern nur der Sympathie Ausdruck geben, die die deutsche Reformpartei für die Handwerker hat. — Die ZZ 13, 14 und 15 wurden alsdann nach dem Vor schläge des Ministers, Z 16 in folgender, von der Kom mission vorgeschlagener Fassung angenommen: Wer den selbstständigen Betrieb eines Handwerkes anfängt, darf den Meistertitel nur führen, wenn er eine Gesellen- und eine Meisterprüfung eines Handwerkes bestanden hat. Die Meisterprüfung ist vor einer Innung oder Vor der für einzelne Gewerbe von der höheren Verwaltungsbe hörde hierzu eingesetzten Prüfungskommission abzulegen. Vorsitzender ist in ersterem Falle ein von der Handwsrker- kammer Beauftragter. Die Prüfung darf sich nur auf den Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Ausfüh rung der gewöhnlich vorkommenden Arbeiten des Gewerbes und auf das Vorhandensein der zum selbstständigen Be triebe des Gewerbes nothwendigen gewerblichen Kenntnisse erstrecken (Buch- und Rechnungsführung). Die unbefugte Führung des Meistertitels ist strafbar. — Auf Antrag des Schneidermeisters Faßhauer (Köln a. R.) wurde dem Paragraphen noch hinzugefügt: „Tye Aufsichtsbehörde ist verpflichtet, gegen die unbefugte Führung des Meister titels einzuschreiten." Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. In der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag ist vermuthlich versucht worden, in den Laden des Fleischermeisters Hantzsch einzubrechen. Zeichen des versuchten Einbruchs bemerkt man an dem Schaüfenster- laden und an der Sandsteinsohlbank, aus welcher ein Stück herausgebrochen worden ist. Durch das Gebell der Hunde wurde der Besitzer geweckt, der dieselben zur Ruhe verwies, damit aber auch gleichzeitig den oder die Einbrecher verscheuchte. Dieser Fall mahnt unsere Ge schäftsleute zur Vorsicht, nicht nur für guten Ladenverschluß zu sorgen, sondern auch kein Geld (die Tageseinnahme) während der Nacht im Laden zu lassen. Pulsnitz. Nach den Aufzeichnungen einer auf gefundenen Chronik wurde im Jahre 1794 am Ausgange des Hohlweges, durch welchen der Fahrweg nach Kamenz führte, von einem Bewohner Namens Lunze das erste Haus gebaut und damit der Anfang zur heutigen Schieß gasse (früher die Lunze genannt) gemacht. Es vollendet sich demnach mit diesem Jahre ein Zeitraum von 100 Jahren, daß die Schießgasse besteht und aus diesem An lasse beabsichtigen die Bewohner der Schießgasse (ca. 60 Häuser mit ea. 700 Einwohnern), nächsten Sonntag eine kleine Festlichkeit zu veranstalten. Frühgsoll ein Weckruf erfolgen, Nachmittags ein kleiner Festzug, Anbringung