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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 26.09.1911
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1911-09-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19110926015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1911092601
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1911092601
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-09
- Tag 1911-09-26
-
Monat
1911-09
-
Jahr
1911
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September lSll. los. Zshrgsng. Die vorliegende Au?aade ikmfaht 16 Leiten. Dss Mchtlslte. * Der Deutsche Kaiser sandte an Fallieres anlässlich der Explosion der „Libert 6" ein herzliches Beileidtelegramm. (S. d. bes. Art.) * Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht das Gesetz über die Feuerbestattung in Preußen vom 14. September 1911. * Die Zensur wird in Italien scharf ge handhabt, so das; zuverlässige Meldungen über die Bewegungen derFlotte nicht an die Oeffent- lichkeit kommen. (S. d. bes. Art.) * Nach einer Petersburger Blättermeldung soll Makarow zum Minister des Innern er nannt werden. (2. Ausl.) * Das Münchener Schöffengericht hat den wegen Beleidigung des Professors Dr. v. Soxhlet verklagten Reichsrat Freiherrn v. Thüngen f r e i g e s p r o ch c n. (S. Eerichtssaal.) * Die 83. Versammlung deutscher Natur ¬ forscher und Aerzte begann am Montag in Karlsruhe ihre Tagung. , Lärmers MI. Nach 15jähriger Herrschaft sind dem leitenden Staatsmannc des Dominion of Canada die Zügel aus der Hand gefallen. Sir Wilfried Lau rie r muß von seinem "Posten abtreten, und das Werk, in dem seine eigenartige Politik gewisser massen ihren prägnantesten Ausdruck fand, das G e g e n s e i t i g k e i t s - Ab k o m m en m i t de n Vereinigten Staaten, ist zunächst ge scheitert. "Selber aus dem französischen Bevölkerungs teile hervorgegangen, den Nachkommen der ersten Bcsiedlcr, schien er es sich zur Ausgabe gesetzt zu haben, die letzten Neste des französischen Natio nalismus dadurch mit den zugewanderten Angel sachsen zu versöhnen, daß er beide zu einer Van a- dischen Nation zusammenschmolz. Die libe rale Partei, deren Führerschaft er besaß, machte sich zur Trägerin dieses Gedankens. In der Vorzeit hatte sa England denselben Prozeß durch gemacht. Während der halbhundcrtjährigen Ne gierung Heinrichs III. ging der eingewanderte normannisch-französische Adel in dem angelsächsi schen Volkstum auf, prägte ihm aber auch zu gleich den Stempel seines festländischen Ritter geistes in einer landesgemäßcn Modifikation auf. In den halbrcpublikanischen Verwaltungssormen Kanadas sollte auf ähnliche Art eine Nation der Kanadier sich entwickeln, die dann — das war doch wohl Las Endziel der Bewegung — sich mehr oder weniger gegen das ungemischte Engländer- tum des Mutterlandes abschließcn würde. Wenn Laurier jene Analogie vorgeschwebt und er mit klarer Absicht auf ein solches Endziel hingcarbeitet hat, dann müßte man ihm aller dings Vorhalten, daß er übersehen habe, wie im Falle Kanadas die Verhältnisse durchaus umge kehrt lagen. Der späteren Entwicklung Englands war die politische Trennung von dem französischen Besitze des Hauses Anjou-Plantagenet voraus gegangen, und keine neue Zuwanderung störte den Amalgamierungsprozeß der auf ihrer Insel isolierten Sachsen, Normanno-Franken und Dänen. Die Einwanderung nach Kanada hat aber neuerdings einen außerordentlich großen Umfang genommen. Enthielt sie auch viele fremd artige, für das Stärke-Verhältnis der Engländer und Franzosen neutrale Elemente, so überwiegt doch nach wie vor der englische Zuzug; in seinen beiden besonderen Schichten: den unmittelbar vom Mutterland« herüberkommenden und den jenigen, die vorher schon in den Vereinigten Staa ten gewesen waren. Alledem gegenüber bleibt die französische Rasse um so mehr stationär, als sie an dem Geburten-Rückgange ihrer europäischen Urheimat teilnimmt. Ihre politische Zähigkeit, wie sie sich in der Aufrechterhaltung einer eigenen Nationalpartei — trotz Laurier — ausspricht, ver mag ihrer volksphysiologischen Dekadenz kein Ge gengewicht zu schaffen. Nicht Verschmelzung, son dern Untergang in der angelsächsischen Flut dürfte ihr Endschicksal sein. ' Um so berechtigter war Sir Wilfried Laurier, seine Tätigkeit nicht in den besonderen Dienst des Stammes einzuspannen, dem er entsprossen war. Daß es unmöglich war, Kanada den französischen Kanadiern zu erhalten, hatte er erkannt. Mer er I steckte doch selber tief genug in den Gesinnungen und Gefühlen seines Blutes, um der Großeng länderei der Lente von Ontario nachhaltigen Wi derstand zu leiste . Kanada den Kanadiern: mit dieser Formel hoffte er die von jenen betriebene engere Angliederung an das Zentralland zu durchkreuzen. Indem er des Dominions Tore für alle Fremden weit aufriß, rechnete er darauf, eine breitere Basis für seine Partei zu gewinnen, als sie das sinkende und ihm nur in beschränktem Maße Gefolgschaft leistende französische Element gewähren konnte und wollte. Und mochten die zuwanderndcn Deutschen der für Deutsche im Auslände ecsahrungsmäßig überstarken An ziehungskraft des spezifischen Engländcrtums und seiner Fdeen gegenüber allzu schwach, die Italiener, Polen usw. politisch allzu gleichgültig, selbst die Iren trotz ihres Engländerhasses unzu verlässig sein: in den Zugewanderten amerikani schen Ursprungs glaubte er eine Stütze erwarten zu dürfen. Bildete doch für sic die Formel:- Kanada den Kanadiern! gewissermaßen nur eine landsmannschaftliche Modifikation des allgemei neren Grundsatzes: Amerika den Amerikanern! Seine Rechnung hat getrogen. Gerade mit jenem Reziprozitäts-Verträge, auf dem Kanadas amerikanische Zukunft ausgebaut werden sollte, hat er sein Grab geschaufelt. Trotz aller Vorteile, die die Zollfrciheit der Lebensmittel zufuhr dem Grcnzvcrkehre zu versprechen schien, haben die in dem Abkommen verborgenen poli tischen Gefahren einer engeren Verbrüde rung mit den Vereinigten Staaten die englische Partei zu solcher Kcastcntfaltung ausgerüttelt, daß ihr der Sieg im Wahlkampfe geworden ist. Vielleicht hat auch die Kurzsichtigkeit der altfran- zösischen Partei, mit ihren schärfsten Gegnern gegen den ihnen nicht mehr französisch genug denkenden Mann zusammenzugchen, seine Nieder lage verstärkt: man müßte die Einzclergebnisse des Wahlkampfes in Quebec und Madien vor sich haben, um darüber klar zu sehen. Tatsachen st, daß im künftigen Parlamente Kanadas die Lau- rierfeinde über ein Mehr von 50 Stimmen ge bieten, daß also die bisherige Regierung zurück treten muß. Der in Halifax, also auf altfran zösischem Boden, gewählte SirRobcrtLaies Boodau wird als Führer der Tories reinsten Wassers Lauriers Erbe antreten und im Sinne des Chamberlainschen Imperialis mus wirken. Der Geschlagene mag sich bei jenen amerika nischen Politikern bedanken, die die längst noch nicht spruchreife Annexionsfragc sogar im Kon gresse täppisch angeschnitten haben. Schutzzöllner strengster Observanz gab es ja hüben wie drüben, denen die ganze Richtung, das Loch, das in die Hochzollmaucrn gebrochen werden sollte, nicht paßte. Auch Tafts Uebercifer für den Vertrag mag verdächtig erschienen sein. Für das liberale Kabinett des Mutterlandes aber, das in beson derer Wärme sich für Lauriers Politik und zumal seinen Reziprozitäts-Vertrag eingesetzt hatte, dürfte aus der Hiobspost von jenseits des Ozeans der erste Anschlag seines eigenen nicht mehr allzu fernen Sterbestündchens herausklingcn. Auch da heim macht der großbritische Gedanke unter der Oberfläche immer größere Fortschritte, und As quiths beständige Konzessionen an die wachsende Bewegung offenbaren nur das Bewußtsein seiner inneren Schwäche. Die Ssktpklichr üer polt. Dis Kenntnis der Bestimmungen über die Haft pflicht der Post für dis ihr zur Beförderung über gebenen Sendungen ist, da heute die übergroße Mehr zahl Personen täglich der Post Sendungen übergibt, für joden wichtig, weil sie die Möglichkeit bietet, sich vor Verlusten zu schützen. Di« Post haftet nicht nach den Grundsätzen des BGB., weil der große Umfang des Betriebs, die Schnelligkeit und Billigkeit der Beförderung eine nicht zu weitgehende Haftpflicht bedingen. Die Interessen des Publikums sind da durch gewahrt, daß es jedem freisteht, durch Zahlung einer besonderen Gebühr die Sendung gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern. Für gewöhnliche Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere haf tet die Post weder bei Verlust noch bei Beschädigung oder verzögerter Beförderung. Selbst dann nicht, wenn Versehen oder unerlaubte Handlungen ihrer Angestellten vorlisgen. Für gewöhnliche Pakete wird bei Verlust, Beschädigung oder verzögerter Beförderung Ersatz ge leistet, bei letzterer allerdings nur, wenn di« Arche infolge der Verzögerung verdorben ist oder ihren Wert bleibend, ganz oder teilweise verloren hat, wo bei auf ein« Aenderung des Marktpreises oder Kurses keine Rücksicht genommen wird. Ersetzt wird der wirkliche Schaden, jedoch niemals mehr als 3 für jedes Pfund der ganzen Sendung, wobei angefangene Pfunde als voll gerechnet werden. Wenn also aus einein 10-Pfundpakete ein leichter Gegenstand rin Werte von 30 verlorengegangen ist, so wird der volle Schaden ersetzt, obgleich der übrige Inhalt un versehrt angekommen ist. Bemerkt sei hier, Laß die noch in weiten Kreisen verbreitete Meinung, man dürfe Geld nicht in gewöhnlichen Paketen versenden, ein Irrtum ist. Nur liegt es im Interesse des Ab senders, das Geld im Pakete gut zu verwahren. Lei der werden in den Laderäumen der Post ltziufig Geld stücke gesunden, die ofl genug von den Geschädigten nicht reklamiert werden. FürB rieseund Pakete mit Wertangabe wird ebenfalls bei Verlust, Beschädigung oder ver zögerter Beförderung der wirkliche Schaden, jedoch niemals mehr als der angegeben« Wert ersetzt. Für eingeschriebene Sendungen, an di« hinsichtlich r»«r Verpackung keine besonderen An forderungen gestellt werden, wird im Falle eines Verlustes ohne Rücksicht auf den Wert der Sendung ein Ersatzbetrag von 42 -,<l gezahlt. Bei Beschädi gung oder verzögerter Beförderung von Paketen fin den die für gewöhnlick)« Pakete geltenden Bestim mungen Anwendung. Auch kann beim Verlust eines mehr als 14 Pfund schweren Pakets ein höherer Be trag als 42 .ck gezahlt werden. Die auf Zählkarten oder Postanwei sungen eingezahlten Beträge werden im Falle des Verlustes erstattet. Für Len Verlust des Anwei sungsformulars oder der Zahlkarte, sowie für Ver zögerungen wird kein Ersatz geleistet. Für «inen Post auftrag haftet die Post wie für einen eingeschriebenen Brief und für den eingc- zogenen Betrag wie für die aus Postanweisung ein gezahlten Beträge. Eine wsitergehende Gewähr, insbesondere für rechtzeitige Vorzeigung oder für rechtzeitige Rück- oder Weitersenduu-g wird nicht ge leistet. Bei Po st Protest aufträgen haftet die Post während der Zeit, in der sich der Postauftrag Lei der Postanstalt befindet, die den Protest zu erheben hat, nach den allgemeinen Vorschriften Les bürger lichen Rechts, jedoch niemals über den Betrag des wechselmäßigen Negreßanspruchs hinaus. Für Nachnahmesendungen ist weder im Postgosetz noch in der Postordnung eine Haftpflicht der Postverwaltung ausgesprochen. Eine Anzahl Fachschriftstcller stehl auf dem Standpunkte, daß die Post, da sie die Haftpflicht für diese Sendungen nicht besonders geregelt hat, nach allgemeinen Rechts grundsätzen zu haften habe, andere dagegen behaup ten, aus der Tatsache, daß die Post die Haftpflicht nicht besonders geregelt habe, gehe hervor, Laß sie Sendungen mit Nachnahme wie die gleichen obre Nachnahme angesehen wissen wolle. In der Praxis handelt die Postverwaltung auch nach Len letzteren Grundsätzen, und leistet für ohne Einziehung dss Be trags ausgehändigte oder sonst in Verlust geraten« gewöhnlichen Briefssndungen keinen Ersatz, und Lei Paketen nicht mehr, als auch sonst beim Verlust zu zahlen wäre, wenn keine Nachnahme auf dem Pakete haftete. Außer dem Betrage des Schadens wird das Franko, das für in Verlust geratene oder für wegen Beschädigung vom Empfänger verweigerter Sendun- gen bezahlt worden ist, erstattet. Ein Schaden kann nur ersetzt werden, wenn die Sendung den postalischen Bestimmungen entsprechend eingeliefert worden ist. Es ist also Sack-e des Absenders, für einen vem In halt und dem Umfange der Sendung sowie der Dauer der Beförderung entsprechende Verpackung und bei Wertsendungen außerdem für gehörige Versiegelung zu sorgen und die Sendung ausreichend zu adressieren. Für Sendungen, die von der Po st beförde rn ng ausgeschlossen sind sdas sind alle Sen dungen, deren Beförderung mit Gefahr verbunden ist, und Sendungen, deren Außenseite oder Inhalt gegen die Gesetze verstößt!. leistet die Post keinen Ersatz, wenn sie auch zur Beförderung angenommen worden sind. Die Postvcrwaltung haftet für Ver lust, Beschädigung und verzögerte Beförderung ohne Rücksicht, ob sie oder ihr Personal ein Verschulden trifft; sie haftet selbst für Zufall und höhere Gewalt, sofern diese nicht in die unabwendbaren Folgen eines Naturereignisses besteht. Die Verbindlichkeit der Post zur Ersatz leistung bleibt jedoch ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die verzögerte Be- förderung 1) durch die eigene Fahrlässigkeit des Absenders (z. B. mangelhafte Verpackung), 2) durch die unabwendbaren Folgen eines Na turereignisses (Orkan, Sturmflut usw.), 3) Lurch die natürliche Beschaffenheit des Gutes (bei Blumen, lebenden Tieren, leicht verderb lichen Waren) herbeigesührt worden ist oder 4) sich auf einer ausländischen Strecke ereignet hat, für welche die Post nicht durch Vertrag die Ersatzleistung übernommen hat, und 5) in Fällen des Krieges und gemeiner Gefahr, nachdem sie die Vertretung öffentlich abge lehnt hatte. Die Post haftet nur für den unmittelbaren Scha den, mittelbaren Schaden und entgangener Gewinn werden nicht ersetzt. Für einen zu ersetzenden Be trag muß sie aber vom Tage des Anspruchs ab 4 Prozent Zinsen zahlen. Mit der Entschädigungs pflicht entsteht für die Post stets nur eine Geld- schuld. Der Anspruch auf Ersatz steht dem Absender zu, er kann aber auch dem Empfänger übertragen werden. Der Anspruch gegen die Postverwaltung verjährt nach 6 Monaten, mit Ausnahme der An sprüche,, die gegen die Post aus dem Postprotestoer fahren erhoben werden; diese erlöschen erst nach 3 Jahren. 1. Reichsüeutlüier MMelltanüstsy. Im Anschluß an die Verhandlungen des 1. Reichs deutschen Mittelstandstages fand auch eine Versamm lung der Sachverständigen des Submissionsamtes der Mitelstandsveremigung im Königreich Sachsen statt. Zu dieser Versammlung waren rund 600 Sachver ständige, die von den Innungen und gewerblichen Vereinen gewählt worden sind, eingeladen worden und nach der Präsenzliste waren der Einladung 583 gefolgt. Die Sitzung wurde von dem Vorsitzenden des --ubmissionsamles, Julius Maser-Leipzig er öffnet, der dann cinni Bericht über die bisherige Tätigkeit des Amtes erstattete. Der Red ner besprach die Hauptaufgaben der Sachverständigen und wies auf das Beispiel der Stadt Dresden hin, die eine Submissionsordnung erlassen habe, die man als vorbildlich bezeichnen könne. Zum Schlüsse dankte der Redner den Staatsministern Freihcrrn von Hau sen, Graf Vitzthum v. Eckftädt und von Seydewitz für die Förderung und Unterstützung des Submission?» amtes und Les sächsischen und deutschen Handwerkes. Auf die beiden Huldigungstciegramme, die während der gestrigen Hauptversammlung des Reichsdeutschen MittelstanLsverbandes an den Kaiser und den König abgesandt worden waren, gingen noch im Laufe des gestrigen Tages folgend« Antwort telegramme ein: Den zur Gründung des Reichsdeutschen Mittel standsverbandes versammelten Vertretern des selbständigen deutschen Gesamtmittelstandes dank« ich herzlich für die an mich gerichtete telegraphische Kundgebung. Friedrich August. Seine Majestät der Kaiser und König haben mich zu beauftragen geruht, den Teilneh mern des 1. Reichsdeutschen Mittelstandstagcs für die freundliche Begrüßung Allerhöchst Ihren besten Dank auszusprerhen. Die Erhaltung eines kräf tigen Mittelstandes wird auch fernerhin der Gegen» stand Allerhöchst Ihrer besonderen Fürsorge sein. Geh. Kabinettsrat i. V. v o n S t r e m p e l. Der nächste Reichsdeutsche Mittelstandstaq fin det 1912 in B r a u n s ch w e i g und die nächste Haupt versammlung der Mittelstandsvcrcinigung im König reich« Sachsen gleichfalls 1912 in Freiberg statt. Oie Zsmllrophe sul üer „Liberte" Die furchtbare Explosion, die sich am Montag morgen im Hafen von Toulon ereignete und über die wir bereits in unserer gestrigen Abendausgabe ausführlich unterrichteten, ist in ihrer Ursache noch nicht aufgeklärt. Fest steht nur, daß in dem Pulver raum Feuer cusbrach. Es erfolgten mehrere Ex- plosionen, die das Linienschiff vollständig zerstörten. Nach einem Rapport ist die Aufbewahrung des Pulvers vollständig ordnungsgemäß erfolgt — eine Meldung, der wohl jeder Glauben schenken muß. Um so mehr überkommt den nach der Ursache For schenden der furchtbare Gedanke: Haben hier ver brecherische Saboteure die Hände im Spiele gehabt? Man denkt zurück an den Sabotageakt, der kürzlich auf dem neuen französischen Dreadnough „Jean Barl" verübt wurde, und anklagend lautet die fol gende Meldung aus Toulon: An Bord des Pan- zcrschlachtschiffes „VeritL", eines Schwester schiffes der „Libcrtu", ereignete sich am Sonntag eine heftige Tampfkesselcxplosion. Meh rere Matrosen wurden leicht verletzt. Der zweite Maschinist erhielt >o schwere Brandwunden, Laß er an Land gebracht und ins Hospital geschafft werden mußte. An seinem Aufkommen wird ge zweifelt. — Die Untersuchung wird hoffentlich die Ursache des „Libert<?'-Unglücks aufklären. Und jeder Mensch wird es begrüßen, wenn der Verdacht, Laß die Katastrophe auf einen Sabotageakt zurück- ,zuführen sei, beseitigt wird: die Folgen des Un glücks sind zu schrecklich, um in Mitmenschen die Ur heber zu sehen. Die Katastrophe hat überall das größte Mitleid erregt, und unser Kaiser ist einer der ersten, ver Frankreich sein Mitgefühl ausgesprochen hat. Zu dem Unglück wird weiter gemeldet: Toulon, 25. September. (Eig. Drahtmeld.) Eine unbeschreibliche Erregung bat die Bevölkerung ergriffen, die nach der ersten Explosion massenhaft nach den Quais strömte. Man sah nur einen Teil des unförmigen eisernen Schiffs rumpfes inmitten von Trümmern, an denen sich Verwundete sc st klammerten. Die „Liberto" hatte 70V Mann Besatzung, wovon 14V beurlaubt waren. Als nach der ersten Explosion ungefähr hundert Leute ins Wasser sprän ge» und die andern sich aus dem Schlaf ausraffte» und gleichfalls über Bord springen wollten, besah, len ihnen die Vorgesetzten, ihren Dien st zu ver richten. Sie blieben an Bord und gingen mit dem Schiff unter. Aus Toulon wird Berliner Blättern noch geni«ldet: Die über Bord geschleudert«» Leichen und Leichenteile sind noch nicht sämtlich geborgen. Viel« Köpf« sind unkenntlich. Einige Gesichter zeigen den Ausdruck d«s Entsetzens, ander« den des vollen Gleich, muts. Marineminister Deloassä erhielt die Nachricht in Paris und begab sich im Sonderzng nach Toulon. An Bord des Panzers „Repüblique", der durch uin- hcrgeschleuderte Geschosse und Sprengteile einen tie fen Riß erhielt, ist die Ordnung nicht gestört worden. Toulon, 25. September. (Eig. Drahtmeldung.) Die „Liberi," ist nichts mehr als ein Haufen zer brochenen alten Eisens, den kleine Dampfer, Barken und Kähne suchend umschwärmen. Di« Reede ist mit Trümmern bedeckt. Die Pumpe« haben den Brand erstickt, der ««ter der Asch« glimmt. Die „Libertö" ist in zwei formlose Teile zer rissen. Der Hintere Turm ist teilweise mit Wasser bedeckt. Etwa zwanzig Mana, die wenige Minute« vor der Explosion ins Wasser gesprungen «ad von Booten ausgenommen worden wäre«, find a» Bord des Wracks zurückgekehrt. Die Zahl der Tote« beträgt angeblich zweihundert, doch gehen die Nachrichten darüber auseinander. Der Marine präfekt von Toulon meldet: Am Vormittag
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