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ach-, »ird sind gen wr- auf ide- ene lten nie Lte »on der den an! en, or- Mr im len ehr m» kn- HA Montes, 23. April 1SL7, abends 7V. Jahr« Lor Kommunatverband Der Kommunalverband bat dm Apotheken des Bezirks eine beschränkte Menge Haferstocke« und kondensierte Milch zngewieseu. Die Saferflockcn und die Milch sind nur zur Abgabe an Kranke und schwächliche Personen bestimmt. Die Abgabe darf seitens der Avotbeken nur gegen Vorlegung eines Bezugsscheines erfolgen, der unter Beifügung eines ärztlichen Zeugnisses über die Notwendigkeit des Be zuges bei dem unterzeichneten Kommunalncrband zu beantragen ist. Großenhain, am 21. April 1917. 500e kll^. Der Kommunalverband. Abgabe von SuMn verschiedener Art und Sago. Von Mittwoch, Le» 25 dieses Monats ab werden in den Lebensmittelgeschäften bez. in den von den einzelnen Gemeinden für die LebenSmittclabgabe eingerichteten Aus gabestellen gegen Abschnitt r der "grünen Warenbezuqskarte Luppen verschiedener Art und Sago abgegeben. Auf die Person entfallen 50 gr. Die Entnahme hat bis zur» S. Mai 1S17 zu er folgen. Die BestandSailzeigen gemäß 8 6 Ziffer 2 der Bekanntmachung des Kommunalver- bapdeS vom 19. Oktober 1910 sind bis zum 7. Mai 1V17 an die Königliche Amtshäupt- Mannschaft einznreichen. VmLruckc für die-Bestandsanzeigen sind bei den Gemeindebehörden zu entnehmen. Großenhain, am 21. April 1917. Nr. 1030o II.z. " - - - . Fleischzulaae im Kommunalverband Grotzenhaln betr. Zu 8 4 der Bekanntmachung des KommunaloerbandeS vom 12. April 1917 — 1000 brII4. — wird folgendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht: Die Preisvcrgünstigung von 7 Pfg. für jeden Abschnitt der Fleischzulagekarte wird mit Beginn der Buchstabcnreiho L auf 8 Pfg. erhöht. Hinsichtlich der Reihe 0 bewendet es bei 7 Pfg. Großenhain, den 21. April 1917. Nr. 1005 o? ii L. Ter Kommunalverband. eine andere als land- oder forstwirtschaftliche Beschäftigung überzutreten. Ebenso dürfen in Landgemeinden und selb ständigen Gutsbezirken Minderjährige Personen, die tu einem Arbeitsverhältnis bisher überhaupt noch nicht ge standen haben, ohne schriftliche Genehmigung der AmtS- lmuvtmannschaft eine andere als land- oder forstwirt schaftliche Beschäftigung nicht annehmen. Die Genehmi gung ist nur zu erteilen, safer» durch Annahme einer an deren Arbeit das vaterländische Interesse an der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung nicht beeinträchtigt wird. Jede männliche oder weibliche Person ist verpflichtet, au/ Aufforderung der unteren Verwaltungsbehörde ihres Wohn sitzes oder dauernden Aufenthaltsortes im Bezirke der Ge meinde ihres Wohnsitzes oder ihres dauernden Aufenthalts ortes oder im Bezirke einer Nachbargemeinde (Gutsbe- zirk> gegen den jeweils am Orte üblichen Lohn eine ihren .Kräften und Fähigkeiten entsprechende land- oder forstwirt schaftliche Arbeit insoweit zu übernehmen, als es ohne wesentliche ^Schädigung ihrer eigenen Verhältnisse geschehen kann. Tie Festsetzung .des Lohnes erfolgt, soweit kerne vertragsmäßige Vereinbarung erfolgt, durch die untere Ver waltungsbehörde des Beschästigungsortes. Der Erlaß des Reichskanzlers, wonach „den arbeitenden Frauen die Fa- milienunterstützung mit Rücksicht auf den Arbeitslohn nicht ohne weiteres entzogen oder gekürzt werden darf", hat auch hierbei volle Geltung. Die Aufforderungen dürfen nur ergehen, wenn sie unbedingt erforderlich sind, um den Er trag des Bodens, insbesondere die Bestellnng der Felder oder die Einbringung der Ernte, sicherznstellcn. Unter dieser Voraussetzung ist eine Heranziehung auch an Sonn- und Feiertagen zulässig. Zeugnisse von Bezirks- oder an deren beamteten Aerzten befreien, soweit sie die Unfähig leit zn der ausgetragencn Arbeit bescheinigen, ohne weiteres von der Verpflichtung zur Arbeitshilfe. Gegen die Ver weigerung der Genehmigung, sowie gegen die Heranziehung zur Arbeit und geggn die Festsetzung der Entlohnung steht die Beschwerde an die Kreisyciuplmannschaft offen. Tie Beschwerde har keine aufschiebende Wirkung. Tic Entschei dung, der MeiShauptmannschast ist endgültig. Zuwider handlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden mir Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Beim Vorlicgcn mildernder Umstände kann auf Haft oder Geld strafe bis zn 1500 Mark erkannt werden. Die Verordnung tritt sofort in Kraft und am 15. Oktober 1917 außer Kraft. -- De r An s ku n fts stelle v om Roten Kreuz in Großenhain (Königliche Amtshauptmannschaft) ist .von zuständiger Stelle mitgcteilr worden, daß die in Frank reich befindlichen Offiziere Böein (nicht Spirituosen oder Lekti in halben Flaschen (täglich nicht mehr als eine) als Liebesgabe erkalten dürfen. Außerdem wurde zur Kennt nis gebracht, daß seitens der französischen Regierung ein Pe.bot besteht.. Briefpapier und Karten , an die Gefange nen zn senden. Die französische Regierung begründet dies damit, daß des öfteren von den Angehörigen . Papier ge sandt wurde, worauf mit -unleserlicher Tinte geschrieben ivar, um die Zensur' zu hiutergchen. Briefpapier und Kar ten können in den Lagern gekauft werden. —* Keine Lebensmittel als Liebesgaben ins Feld. Trotz'der .steigenden Ernährungsschwrerigkei- tcn in der Heimar werden noch immer Lebensmittel, ins besondere Flcischmaren, 'Butter und Speisefette, an zahl reiche Hccrcsangchörige ins Feld gesandt. Ein Bedürfnis für derartige Liebcsgabenscndungen neben der durchaus auskömmlichen Feldverpflegung liegt nicht vor. Schon viel- Lertliches mW Sächsisches. Riesa, den 23. Avril 1917. Eine Ansprache des sächsischen Riinisters des Innern. Bei der am 22. April stattgefundeuen Weihe des nenen Verwaltungsgebäudes der Dresdner Gcwerbekammer, über die wir unter „Dresden" in vorliegender Nummer berichten, Zielt der Minister des Innern, Graf Vitzthum, folgende Ansprache: Zu schlichter Feier, dein Ernst der Zeit gemäß, bat uns die Gewerbckammer in dieses Haus geladen, in dem sie darüber zu beraten haben wird, wie dem'Handwerkerstand des GewcrüekamiiierbezirkcS Dresden nach schwerer Kriegs zeit Kn neuem Schaffen und neuem Blühen zn verhelfen ist. schlicht und ernst soll auch mein Glückwunsch sein. Die Regierung kennt die Nöte des Handwerkerstandes, und wie iie bisher geholfen bat, wird sie dies auch in Zukunft nach Kräften tun. Sie wird cs nm so lieber tun. als sic dem sächsischen Handwerkerstand das Vertrauen cntgcgcnbringen darf, daß er sich nicht auf fremde Hilfe verlassen will. TaS ist ja auch die Erfahrung dieses Krieges, daß der Mensch in der Not Ucbcrmenschliches zu leisten vermag, wenn er sich selbst nicht verloren gibt. Wir stehen voll Bewunderung vor dein, was nnscr Volk in diesem Kriege geleistet hat in allen feinen Ständen, im Feld und in der Heimat. Nun gilt cs uür noch knrze Zeit durchzuhalten. Von dem Friede» trennt uns keine lange Zeit mehr, aber noch gibt cs kein anderes Mittel, den Frieden zu erringen, als den Kampf mit den Feinden, die ihn ablcbncn. Die offensive Macht unserer Feinde im Osten scheint gebrochen, aber bei der Zerrissenheit der inneren Verhältnisse, können noch Wochen vergehen, ehe sich der Friedenswille in Rußland durchsetzt. Im Westen jedoch haben England und Frankreich in ihrem nngeschwächten Vernichtnngswillen neue Mafien gegen unser Heer ge worfen, das im Begriff ist, diesen letzten Ansturm unserer Feinde nach schwerem Ringen in bewährtem Heldentum siegreich abzuschlagen. Mit der Zuverlässigkeit eines Uhr werks arbeiten unterdessen unsere ll-Boote auf dem Welt meer. Ihre Erfolge lassen uns den Zeitpunkt voraussehen, wo auch England für den Frieden reif sein wird. In diesen Wochen ist Deutschlands Schicksal für alle Zeiten dem lebenden Geschlecht m die Hand gelegt. Bon unserem Pflichtgefühl und unserem Willen hängt das Schicksal unseres Volkes und unserer Kinder ab. Wer in dimer Stunde seine Hand von Pflug nnd Schraubstock zurückzieht, den trifft dieselbe Verantwortung wie den, der seinen Platz im Schützengraben eigenmächtig verläßt, nnd er lädt, wie der Feldmarschall von Hindenburg sagt, un- sühnbare Schuld ans sich. Wer aber einen anderen ver leitet, es zu tun, der trägt noch schwerere Verantwortung, und wer es tut in der Absicht, Deutschlands Widerstands kraft zu schwächen, der sagt sich damit selbst los von der Gemcmschaft, seines Volkes. Tenn dieses unser Volk weiß, daß wir den Krieg nicht ans Eroberungslust begonnen haben und nicht ans Eroberungslust fortführcn. Wir käurpfen um den Frieden, der nnscr uüd unserer Kinder Leben nnd Dasein, Wirken nnd Schaffen sichern soll. Den notwendigen Vorrat an Nahrnngsmitteln haben mir unter der Voraussetzung sparsamer Einteilung bis zur nächsten Ernte gesichert. Sein Bestand ist unabhängig von dem Zeitpunkt des Friedensschlusses, denn der Weltmarkt außer halb Deutschlands steht unter dem Zeichen» schwerer Miß ernten. Für uns ist kein Grund zur Sorge gegeben, viel Abgabe von Grieß «nb Hafermehl. Infolge Rückgangs der Grießzuweisung des Kommunalverbandes wird im Anschluß an die Bekanntmachung vom 4. Oktober 1916 — Grießverkank betr. — folgende« bestimmt: 1. Auf die Grießvorzuaskarten, die nach dem ausgeschriebenen Datum jetzt Gültig, reit haben, sind, solange der Vorrat reicht, anstelle von ,. Pfund Grieß 200 «r Grieß oder 200 gr Hafermehl abzugeben. Dre Abgabe von Grieß oder Hafermehl an andere Personen als die Inhaber von Grießvorzuaskarten ist verboten. 2. Grießvorzuaskarten, die innerhalb der ausgeschriebenen Gültigkeitsdauer nicht beliefert worden find bez. nicht beliefert werden konnten, sind verfallen und können nach- trüglich nicht beliefert werden. 3. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werde« mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe Lis zu 1500 Mark bestraft. Groß enhaitz, am 21. April 1917. 583 v l' II.z. Der Kommunalverband. mehr alle Ursache, mit froher Zuversicht uns dessen bewußt zu sein, daß der größte Augenblick deutscher Geschichte gc- kommen ist und daß wir bernfcn sind, uns seiner würdig zu erweisen. » * -» —* Das Hochwasser der-Elbe geht nur langsam zurück. Der Rückgang des Wassers beträgt am hiesigen Pegel seit Sonnabend 65 und seit Erreichung dc-S Höchst standes insgesamt etwa 110 Zentimeter. Heute vormittag wurde am hiesige» Pegel nach ein Wafierstand von si- 316 Zentimeter gemessen. Von den oberen Plätzen wird außer von der Eger, die einen Meter Wuchs zu verzeichnen hat, . weiterer Fall gemeldet. Im Par t ist der Poetenweg wieder frei, auch am Elbniederlagsplatz nnd am Schiffsbauplatz ist der Rückgang des Wassers deutlich wahrnehmbar. Der Leinpfad vom -Ltadtpark elbaufwärts war gestern teilweise noch überschwemmt, ebenso standen die Jahnabrücke bei der Parktrepne nnd der Hanptwcg nach dem Konzcrtgartcn noch unter Waffer. —* Glockengeläut erklang gestern mittag von 12 bis L.1 Uhr von den Kirchtürmen unserer Stadt. Es sollte der Freude über die hohe Zeichnung der sechsten Kriegs anleihe Ausdruck geben. Das Glockengeläut fand in allen Kirchcngcmcindcn des Großenhainer Kreises statt. —* Verlustliste. Eingcgangen ist die am 21. April 1917 ausgegebene Sächsische Verlustliste Nr. 304, die in unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme ansliegt. —* Abwälzung der Warcnumsatzsteu er. Wegen der zahlreichen unerguicklichen Streitigkeiten, die über die Frage der Abwälzung der Warenumsatzsteuer ent standen waren, traten in weiterer Verfolgung früherer Er örterungen und Verhandlungen die sächsischen Handelskam mern auf einstimmigen Beschluß der Vorsitzenden und Syn dici in einer gemeinschaftlichen Eingabe an das Königliche Ministerium des Innern für die Herbeiführung einer Ge- setzcscrgiinznng ein, wonach die Abwälzung vom Verkäufer ans den Käufer in der Form besonderer Berechnung der Steuer verboten werden soll. — Die 10. ordentliche LandeSsynode war bekanntlich im Jahre 1915 nicht abgehalten, sondern ihre Verschiebung infolge des Krieges auf 1916 oder 1917 be schlossen worden. Wie die „Dresdn. Nachr." mitteilen, hat nun die lange Dauer des Krieges an maßgebenden Stellen auch jetzt wieder zu der Ueberzeugung geführt, daß es- er wünscht sei, die 10. ordentliche Landessynode nichtindie- scm Jahre stattfindcn zu lassen, nnd daß auch die Wahlen in diesem Jahre unterbleiben. Dafür soll aber die Amts dauer der derzeitigen Syuodalwitgliedcr so lange ausgedehnt werden, als die gegen die »Vornahme von Neuwahlen mährend des Krieges oder dct ihm folgenden Zeit sprechen den wesentlichen Gründe fortbestchcn. Beim evangelisch lutherischen Landeskonsistorim ist ein diesbezüglicher An trag gestellt worden. . . —MI. Belohnungen bis zu 1000 M. werden vom stellvertretenden Generalstab. der. Armee in Berlin für die- . jeniqen bewilligt, die eine Explosion oder eine B randstiftung in Kricgsmcrkstätten anfdcckcn. - — Arbcitshikse in dcr.Laud und Forst wirtschaft. Tas stcilvvrtretcnde.Gcncral'omniar( o des 12. Armeekorps esiäßc.eme Verordnung, nach der männ lichen und weiblichen'Personen, die in dec Land-- ist er Forstwircstkaft beschäftig! sind, verboten ist, ohne schritt- lichc Genehmigung der unterdn Verwaltung rbciörbe ihres derzeicigcn Beschästigungsorles. (Ltadt/at in Städten mit revidierter Städtcordnung, sollst Ackttshauptmannschaft) in Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta« avend« '/»? Uhr mir Ausnahme der Tonn- und Festtage. V«,„«Preis, gegen «orauszahtung, dun--unser« Tröger stet Hau» oder bei Abholung am Schalt« i.«r Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeige» für die Nummer de« Ausgabetage« sind bi« 10 Uhr vormittag« aufzuorben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 wm breite Grundschrifr-Zerle (7 Silben) 20 Pf., Ortöprei« 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. «brechend höher. Nachweisung«- nnd BermittelmigSaebüür 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung«- nnd Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Irgendwelcher Störungen de« Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BesvrderungSeinrichtnngen — har der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferu.-»;, der Zeitung ober auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: LangceL Winterlich, Nicsa. Geschäftsstelle: Goethestraßc 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhclm Dittrich, Riesa, ArbeiterzWnng betreffend Am 1. Mai 1917 findet in der Stadt Riesa die übliche ArbettrrzSLlnng statt. Zählformulare hierzu werden in den nächsten Tagen verteilt. Die Unternehmer habe« diese Formulare am Zäkltaac, den 1. Mai aüszufüllen, zu unterzeichnen und bi- zu« 3. Mai 1V17 im Rathaus, Zimmer Nr. 2 — Polizeiabteiluna —. zuruckzugeben. Die Besitzer von Bauaeschäften werden darauf aufmerksam gemacht, daß nur die» icnigen Arbeiter zu zählen sind, die am 1. Mai auf dem Bauhöfe (Zumnerplatz) beschäftigt sind, während die außerhalb desselben bei Bauten Arbeitenden unberücksichtigt zu bleibe« haben. In Bäckerefbetrieben sind nur die Arbeiter fu zählen, die tatsächlich in solchen be schäftigt sind. Dienstmädchen, Hausmädchen, Verkäuferinnen usw. bleiben außer Betracht. Der Rat der Stadt Riesa, am 20. A«il 1917. Schdr. "Freibank Lratrwitz. Morgen Dienstag, den 24. April, von nachmittags 2 Uhr an gelangt aift der Frei bank Rindfleisch zum Preise von 1.— M. pro V, kg gegen Fleischmarken zum Berkaus. Der Gemeindevorstand. Riesaer O Tageblatt sowie den Gemeinderat Grkba. ««d Anxriger lMtbdM mb Zpychas. Amtsötatt