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Frankenberger Tageblatt E - I Bezirks- Anzeiger Amtsblatt für die AmtshauptmannsHast Flöha, die Staats- und Gemeindebehörden zu Frankenberg veraukoorMer Redeckteur: Ernst Robbers se«. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag: T.G.Roßberg kn Frankenberg i. Sa. 185 Mittwoch »eu 11. August IVM nachmittags 7S. Jahrgang kur da» Schornfteinfegergewerbe vom 21. Juni diele» Jahre« unter 2.) muß es hüben Für da» groille Geschah 0,8« Marl. In d« Woche vom s. bk» 15. diese» Monat» werden kür Personen über sechs Jahre 200 Gramm Frischfleisch be««. -Warst und Ivo Gramm amerikanische» Schwetnefleksch ftch«- gestellt. Kind« unter sech» Jahren «halten di« Hälfte diel« Mengen. Der Preis für l Pfund Frilchflrisch berw. -Wurst wird aus 8.40 Mark sestgelrtzt, der Preis sür 1 Plund amaikauische» Schweinlfleisch beträgt 11,75 Mark. . . Flöha, am 10. August 1920. Der Vorsitzende de» «ommnnaloerbanbe». Kartoffel.«erkauf >" Frankenberg, den 11. August 192«. L«b«n»«ttt»t.A»tüi«ng d« Stadteata». -Itbelttttleae» , Von Verbandsdirektor Gustav Schneider, Leipzig. Als notwendig« Ergänzung des Betriebsrätegesetzes war schon in der Nationalversammlung die gesetzliche Regelung des Schieds- und Einigungswesens augekündigt worden. Nachdem berreits «in Entwurf einem engeren Kreise zur Begutachtung vorgelegt worden war, unterbreitet nunmehr das Reichsar beitsministerium «men weiteren Entwurf der- breiteren Oeffent- lichkeit. Dieser Entwurf beschränkt sich auf die Beilegung kollektiver Streitigkeiten; die im ersten Entwurf vorgesehene Entscheidung aus Einzelstreitigkeiten (Spruchverfahren) ist fallen gelassen worden, um der Regelung durch die Arbeits gerichte nicht oorzugreifen. Die sogenannte „Cchlichtungsord- nung" sieht zunächst Schlichtungsausschüsse vor, die für jeden Bezirk einer unteren Verwaltungsbehörde errichtet werden, Es kann aber auch für die Bezirke mehrerer unteren Verwal tungsbehörden ein gemeinsamer Schlichtungsausschutz errichtet werden. Bei jedem Ausschub werden Schlichtungskammern gs- gebildet, mindestens je eine für Streitigkeiten, die das Be- schäftigungsverhältnis der Angestellten und der Arbeiter be treffen. Neben diesen (allgemeinen) Kammern können für be stimmte Gewcrbezweige und Berufsarten Fachkammern gebildet werden. Sie sollen gleichfalls in Arbeiter-, und Angestellten oder gemischte Einigungskammern gegliedert werden. Vor sitzende und Stellvertreter werden von dec obersten Landes verwaltungsbehörde ernannt. Die ständigen Beisitzer und ihre Ersatzmänner werden von den Arbeitgebern und den Arbeit nehmern nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Angestellte und Arbeiter wählen ihre Vertreter in getrenntem Wahlgange. Wahlberechtigt und wählbar sind volljährige Deutsch«. Die Wahl erfolgt auf drei Jahre. Dir unständigen Beisitzer werden durch den Vorsitzenden berufen. Die Parteien - können sich aber auch auf andere Personen als die gewählten oder berufenen Beisitzer einigen. Dies ist nur dann nicht mög lich, wenn sie an Stelle des berufenen Vorsitzenden sich auf eine andere Person als Vorsitzenden geeinigt haben. Die Kosten der Schlichtungsausschüsse trägt das Reich. , Zur Schlichtung von Gesamtstreitigkeiten, die sich über L»n 'Bezirk mehrerer Schlichtungsausschüsse erstrecken, werden Landesemigungsämter errichtet. Auch bei ihnen werden all gemeine (Landes)-Einigungskammern gebildet, ebenso Dachj- kammern, nach den gleichen Grundsätzen wie bei den Schlich- i tungsausschüssen. Die Landeseinigungskammern bestehen aus i dem Vorsitzenden und je einem ständigen und zwei unständigen j Beisitzern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. In wichtigen ' Fällen kann der Vorsitzende weitere Beisitzer hlnzuziehen, die aber weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sein dürfen. Bei jedem Landeseinigungsamt wird eine Revisionskammer ge bildet. Sie besteht aus dem Vorsitzenden, zwei richterlichen Beamten und je zwei ständigen Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Der Entwurf sieht nicht vor, daß für Streitfragen der Arbeiter Md Angestellten besondere Vertreter bestellt werden Müssen. Ein Mangel, dem abge holfen werden Muß. Die ständigen Beisitzer und ihre Ersatz männer werden von der obersten Verwaltungsbehörde auf Grund von Vorschlagslisten berufen, die vom Bezirks- oder Landwirtschaftsrat einzureichen sind. , § An der Spitze des gesäurten Schlichtungswesens steht das Reichseinigungsamt. Bei ihM werden Reichseinigungs- ! kammern und Revisionskammer gebildet. Die Reichseinigungs- kamMer besteht aus dem Vorsitzenden und je einem ständigen und zwei »inständigen Vertretern der Arbeitgeber und der ! Arbeitnehmer als Beisitzer. In wichtigen Fällen kann der Vorsitzende — wie bei den Landesemigungskammern — tzwer bis vier unständige Beisitzer hinzuziehen. Für Angestellte und Arbeiter ist mindestens je ein« Kammer zu errichten. Die Revisionskammern bestehen aus dem Vorsitzenden, zwei richter lichen Beamten und je zwei ständigen Vertreten» der Arbeit geber und der Arbeitnehmer. Auch, hier ist nicht für «in« be sondere Vertretung der Angestellte»» gesorgt. Die ständigen Beisitzer Md ihre Ersatzinänner werden vom Reichsarbeits minister auf Grund von Vorschlagslisten des Reichswirtschasts- rats auf drei Jahre bestellt. Das Reichseinigungsamt ist sür die Schlichtung von Gesamtstreitigkeiten zuständig, die im Bereich mehrerer Landeseinigungsämter liegen. ! ! Für Unternehmungen des Reiche und der Länder können besondere behördliche Cchlichtungsstellen geschaffen werden. Die durch Tarifvertrag oder sonstige Vereinbarungen eingesetzten Schlichtungsstellen sind zugelassen, nur müssen sie in ihrer Zu sammensetzung den im Entwurf näher dargelegten Voraus setzungen entsprechen. Der Ausbau ist int ganzen durchaus be weglich gehalten und berücksichtigt bst bisher geistachten Er fahrungen. Den Parteien ist auf die Zusammensetzung er heblicher Einfluß «ingeräumt und sie haben es jederzeit in ! der Hand, den „berufenen" Schlichtungsausschuß durch einen vereinbarten zu ersetzen. ! > ' - > - Die wichtigste Aufgabe hat zunächst der Cchlichttmgs- ausschuß. Er ist für die Schlichtung von Gesamtstreitigkeiten zuständig. Zur Anrufung sind berechtigt der Arbeitgeber, di« Betrjebsoertretungen iM Sinne des Betriebsrätegesetzes und pW »ine BetrjebLv«rtr»tM- nicht besteht, di* Mehrheit der ! Arbeitnehmerschaft. Ferner wirtschaftliche Verewigungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dieses Recht aber ist ein geschränkt; soweit sich die Streitigkeit auf einen Betrieb er streckt und nicht den Abschluß eines Tarifvertrages oder di« i Durchführung oder Aenderung eines solche»» betrifft, bedarf es der Zustimmung der beteiligten Arbeitgeber und Arbeit nehmer. Zur Anrufung »st auch, berechtigt die höhere Ver waltungsbehörde. ! ^ > ! ! ! ! Die Anrufung muß erfolgen, wenn von Arbeitgeberseite eine Aussperrrung oder von Arbeitnehmerseite ein Streik be absichtigt ist. „Aussperrungen und Arbeitseinstellungen sind unzulässig, bevor der Schlichtungsausschuß angerufen und ent weder eine Einigung zustande gekommen oder ein Schiedsspruch ' gefällt ist." Man wird nicht sagen können, daß diese 'Vor schrift besonders glücklich ist. Sie ist unbestimmt wie die Stras- vorschriften und wird zwar Beunruhigung unter den Arr beitnehMern erzeugen, aber Papier bleiben. Es ist ein schwem wiegender Fehler, daß der Entwurf der Schlichtungsordnung Aussperrung und Arbeitsniederlegung schlechthin zu unter binden trachtet. Ein Fehler deshalb, weil es undurchführ bar ist und zum anderen, weil die Vorschriften viel zu dehn bar, verschwommen und unbestimmt sind, um sie durchzu führen, selbst wenn sie durchführbar wären. Sicherlich ist der Gedanke richtig, durch die Einschatung einer Be- siimungsfrist den Ausbruch eines Streiks, zu verhindern, aber dieses Ziel mit Gewaltmitteln erreichen zu wollen, wider spricht dem Geiste der Einigung. Die moralische Verpflichtung der Parteien zur Anrufung des Schlichtungsausschusses und Lie Pflicht dieses Ausschusses, von sich aus einzugreifen, wenn es nlcht geschieht, würde vollauf genügen. So sehr die wilden und unbesonnenen Streiks'zu perurteilen sind, so darf doch an dererseits nicht der Eindruck erweckt werden, als wenn den Arbeitnehmern die einzige Waffe in ihrem Kampfe um bessere Lebensbedingungen stumpf gemacht werden solle. Damit würde der Arbeitsfriede, dein die Schlichtungsordnung doch den Weg bereiten soll, nicht herbeigeführt werden können. Wird man also einerseits sür die allgemeinen Streitigkeiten nur einen moralischen Druck für angemessen halten, fö kann anderer seits bei den gemeinnötigen Betrieben eine strengere Auffassung Platz greifen. Bei den Verkehrsemrichtungen, Bergbau, bei Gas- und Wasserwerken usw. haben auch die Arbeitnehmer Verständnis dafür, daß Man Leben und Gesundheit d«r Ge samtheit nicht der Willkür einer kleinen Minderheit ausliefern kann. Die Selbstsucht einer Gruppe findet ihre Grenze in den Lebensnotwendigkeiten der Gesamtheit. Deshalb können die Vorschriften über den Verhandlungszwang für die gemein- nötigen Betriebe strenger gefaßt werden. Hier genügt der Entwurf Lei weitem nicht, sondern trägt nur dazu bei, di« > Autorität des Staatsgedankens zu untergraben. Zwar schließt i der Entwurf auch nach Fällung des Schiedsspruches Aus- ! sperrung oder Streiks nicht aus, nur Müssen sie mit ZweidritteL- ! Mehrheit der Beteiligten beschlossen werden. Aber er zeigt * keine Möglichkeit, diese Vorschrift auch durchzufühten. Nur gegen Personen die «ine zustande gekommene Einigung oder > einen bindenden Schiedsspruch absichtlich nicht erfüllen oder zur Nichterfüllung öder zu einer unzulässigen Aussperrung ' oder Arbeitsniederlegung auffordern — kann die Schlichtungs- - behörde auf eine Geldbuße erkennen. So wird auch die iMEnt- wurf vorgesehene Verlängerung der Fristen für dei» Beginn eines Streiks in gemeinnötigen Betrieben unwirksam bleiben. Läßt sich aber heute schon übersehen, daß die nicht durch führbaren Gesetze nur um «ins vermehrt würden, dann ist es richtiger, für die allgemein« Regelung von Arbeitsstreitig- keiten sich mit der Schaffung geeigneter Emigungseinnchtung«,» Ku begnügen, dafür aber bei den gemeinnötigen Betrieben sichere Bürgschaften gegen Schädigungen der Allgemeinheit zu schaffen. Line Velenrivttom gegen ftnkisna Paris, 9. 8. Nach einer Havasmeldung aus Hythe kon ferierten Millerand und Lloyd Georg« heute von 10 bis 12 Uhr. Die Verhandlungen werden nachmittags fortgesetzt. Die Marschälle Foch und Wilson, sowie Admiral Bett») wo hüten der Beratung bei, welche der Prüfung und Aufstellung von Maßnahme»» gewidmet war, die von dei» Alliierten gegm die Sowjets ergriffen werden könnten. Unter diesen Maß nahme»» befinden sich die Blockade Rußlands und die Verein- barung einer Defensivfront mit den Rand staat.n Rußlands, Litauen, Estland, Finnländ usw. ! - s Von französischer Seite wird bemerkt, daß, wem» sich die Alliierten zur Blockade Rußlands entschließen, di« Handelsdelegierten nichts »uehr in London zu tun hätten, »md daß eine Zwangsmaßnahme dieser Art gegenüber einer Re gierung nicht verstanden werden würde, deren Vertretet man zu gleicher Zeit in England dulde. Man hofft, heute nach mittag die noch abweichenden Gesichtspunkte klären zu kön nen. Millerand wird gegen 6 Uhr nach Paris abreisen. Lloyd George wird im Laufe des Abends nach London fahren. London, 9. 8. Lloyd George hat für 6 Uhr abends einen Ministerrat nach Downingstreet zusanmi.nbEfen, UM I»m»n Kollegen dje Lag» zu schildern, ! Paris, 10. 8. Die Pariser Morgenpresse faßt das Er gebnis der Konferenz von Hythe dahin zusammen, daß man nicht kriegerisch in Polen eingreisen und di« Blockade nur anwenden werde, wenn der Friede, über welchen in Minsk verhandelt werden soll, nicht zustande komm«, daß aber Frank« reich und England Polen weiter helfen wollten. ! i j > D,!< pvMiW Regierung nach PofW ' Amsterdam, 10. 8. Der „Times"-Korrespondent In War schau telegraphiert: Die polnische Regierung soll nach aMt-* lichen Mitteilungen nach Posen übersiedeln. Einig« Minister haben indessen geäußert, vorläufig werde die Regierung in Warschau bleien. Der Korrespondent bemerkt, daß man iM Falle ihres Wegganges die Gefahr fürchtet, daß tn Warschau eine neue Regierung gebildet werden könnte. - ! 1 ! s ! I ' » > . » i . ' > ! i , , i > Polens Grenze gegen Deutschland bleibt, i ! ' Paris, 10. 8. Auf der Reise nach Paris gewählte Ministerpräsident Millerand einem Vertreter des „Echo de Paris" eine Unterredung, in welcher «r erklärte, er hübe Lloyd George das Versprechen gegeben, über Hythd keine Mitteilungen zu machen, bevor Lloyd George nicht im Unter haus gesprochen habe; jedoch sagte Millerand, der Vertrag von Versailles habe Polen unabhängig gemacht, und das würde ausrechterhalten werden. Er hab« ferner Polen West grenzen gegeben, welche nicht nur dem eigenen Schutze, sondern auch der Sicherheit Europas dienen sollten. Auch diese wür den aufrecht erhalten werden. Zum Schluß betonte Millerand, es sei nM die Rede davon, daß Frankreich Mobilisi»r«tt werde. » : ! , > , > ; l i ! . m! Vie ir paircdltten im Kmomobii , Wir lesen tn der Chemnitzer „Volksstimm*": ! ' > Der ZivilkoMmissar der Sicherheitspolizei, uns»r Genoss« Westphälinger, hat der hiesigen Presse folgendes Schreiben »b«- mittelt: - i Der „Kämpfer" glaubt di» Angelegenheit de» beschlag nahmten Autos als «ine infame Spitzelmach» hinzu stellen, schon bevor weiter« Aufklärung erfolgt». Dies ist Mem« Erachtens recht unvorsichtig. Es ist schwer anzunehmen, daß d»r größere Teil der auch dem „Kämpfer" bekannten Iw- fassen solche großen -Tölpel find, baß sie dem ersten Liesten Spitzel auf den LeiM kriegen. Seifert, Nagler alias Richt«, Graupner, alles Namen von Klang bei den Kommunisten. Hi« di« vollständig« Liste der 13 Inhaftierten. (Mau beacht» »in. Mal das Alter der meisten der genannt«» Putschisten. F. T,): 1. Schubert, Ernst Otto, Bergarbeiter 16. 6. 77 m Schedewitz, Hauptstr. 41 (nennt sich, jetzt Dialer, Remsdorf 92); , l i > l i 2. Weigel, Fritz Paul, Schlosser, 27. S. 99, in N.-Pkanktz, i Parkstrabe 40; > ' . ' ' , 3. Bergler, Heinrich Josef, Schlosser, 20. 11. 93 ia Zwickau, Lindenstr. 17; ! 4. Seidel, Ernst Adolf, Bergarbeiter, 8. 6. 99 in R?> Planitz, Hohe Straße 46; ! . " > 5. Riedel, Ernst Paul, Bergarbeiter, 21. 11. 98 in O.- Planitz, Schillerstr, 7; . l 6. Meißner, Johann Arno, Bergarbeiter, 24. 8. VL jn O.-Planitz, Cainsdorf Nr. 7; i ' ' 7. Schreiher, Karl Gustav, Bergarbeiter, 27. 10. SV Hi N.-Planitz, Hoh« Straße 61; l > 8. Hertel, Paul Georg, Bergarbeiter, L. 12. 99 kn G.- Planitz, Bergstr. 8; , 0. Kobacek, Fritz Paul, Kellner, 18. 12. 96 in Mwass« i. Schl., Leipzig-Volkmarsdorf, Ewaldstr. 9; 10. Richter, Mar Oskar, Weber, 22. 9. 79 in Glauchau, , Johannisplatz 6 (ist in Wirklichkeit der Kommunist Oskar Nagler); » , " > . 11. Herlep, Mar Alfred, Bergarbeiter, 8. 6. 89 in Schede witz, Hauptstraße 72 (nennt sich jetzt Hiemisch, Reinsdorf 92 b); ! 12. Schmalfuß, Karl Emil, Bergarbeiter, 1. 6. 81 in Milkau, N.-Planitz, Köruerstr. 7; 13. Graupner, Willy Rudolf, Bergarbeiter 28. 12. »I in N.-Planitz, Oberplanitz, Gabelsbergerstr. 16. ' > Graupner ist der Führer des Transportes. j Freigelassen wurden: : ! j ! Windisch, Johann Hermann, Maurer, 22. 6. 62 lin R.- Haßlau, O.-Planitz, Hauptstr. 97 (er sei unterwegs zugestiegen und habe sein« Ehefrau abholen woll«n); Mehnert, Emst Paul, Bergarbeiter. 9. 10. 78 in O.- Planitz, Hohe Straße 11 (will Windisch begleitet haben); i , Seifert, Bruno Paul, Bergarbeiter, 11. 6. 82 in O.- Planitz, Richardstr. 20 (will zufällig und ohne Kennt nis mitgegangen sein); l , ' Richter, Ernst, Stricker, Ellefeld, HamMerbrück«r Straße 1911 (will sich aus d,M Nachhauseweg. b»f»nd«n hab*»),. , l ; j l i ! . i l -i l i j -t