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Not^femad-chnttd«-. Kchwarrew »Ü.SS. ZtttttkO, Ul 7. Ml! M »» Der Stadtrat. angenommen, der Antrag aber, die Regierung um A>« stellung zweier weiterer Gewerbeaufsichtsbeamten noch für die laufende Finanzpertode zu ersuchen, mit großer Mehr heit abgelehnt. Sehn«»v«^g IP. Aua Sl obm Grubenmaffe erhoben. Schwarzenberg, am 3. März 1914. Der 1. Termin Gemeindeabgaben und WasserzittS <)fU)vßMU. ist fällig und bis zum 15. dfs. Mts. zu bezahlen. 2 Der Gemeindevorstand. weisen Verbesserung auch des Kinderschuhe» sei die Negierung mitzuarbeiten bereit. VagergelMrbte Dentschland. Na-»'-! I« »» L,, »„ I». ».ilnill, 1»»^/, Berlin, 5. März. (Prozeß wegen Belei digung de» deutschen Kronprinzen.) Ein Prozeß wegen Beleidigung der deutschen Kronprinzen wurde heute vor der 4. Strafkammer verhandelt. Die Anklage richtet sich gegen den Redakteur Alfred Scholtz von der »Welt am Montag" und gegen den Schriftsteller Han» Leuß. Die Beleidigung soll in einem Artikel der „Welt am Montag" vym 12. Jair. d. I. enthalten sein, die die Ueberschrift trägt ^Wilhelm der Letztes In dem Arttkil wurde Kritik geübt an mehreren in die Oeffentltchkeit ge drungenen Mitteilungen über angebliche Aeußerungen und Handlungen des deutschen Kronprinzen. Dazu gehörten die angeblichen Telegramme des Kronprinzen an den Obersten von Reuter in Zaber» und an General Deim ling, sowie der Regimentsbefehl an die Husaren in Lang fuhr. Gegen de» Inhalt de» letzteren wurde namentlich in scharfer Form angekämpft und dabet wurden Ausdrücke und Wendungen gebraucht, in denen die Anklage Belei digungen erblickt. Wegen Gefährdung oer öffentlichen Ruhe und Ordnung wurde die Oeffentlichkeit während der ganzen Dauer der Verhandlung ausgeschlossen. Der Angeklagte H. Leuß wurde zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt, der Mitangeklagte Scholtz freigesprochen. In der Begründung führte der Borsitzende aus: Es ist erwiesen, daß Scholtz den vom Angekl. Leuß verfaßten Artikel „Wilhelm der Letzte" vor seinem Erscheinen nicht gekannt hat und mit Rücksicht darauf ist gegen sthn ans Freisprechung erkennt worden. Der Angekl. Leuß ist wegen Beleidigung d«» Kronprinzen zu bestrafen. Die Beleidigung ist der Aus druck der Mißachtung Ein« Kritik an sich genügt nicht dazu, e» muß vielmehr die Mißachtung und Ehryerletzung hinzukommen. Das liegt aber nach der lsebeezeugung des Gerichtshofs hier vor. Die Ehrverletzung ist auch »an Leuß erkannt worden. Das geht aus der Überschrift und au» den» Schluß der verschiedenen Stellen veß Artikels „Wilhelm der Ätzt," hervor. Der Angeklagte ysuß hat nun alle seine Aenßerungen hypothetisch genannt. Da» Gericht hat jedoch di« Ueverzeuguug gewonnen, daß er seine iInSfihrnnM -»»acht hat in der Absicht, k» »eiten Der Bauunternehmer Herr Josef Argmann in Schwarzenberg hat um Genehmigung uachgesucht, die Tage», Hauswirtschafts«, Waschhaus- und Spülabort« abwässer aus seinem Grundstück Flurstücks-Nr. 682 r de» Flurbuch» für Schwarzenberg durch die der Frau Theresia verehel. Stülpner geb. Kreiffel in Schwarzenberg gehörige, zwischen den Flurstücken Nr. 681 und 682 g in das Schwarzwaffer mündende Schleuse in da» Schwarzwaffer etnführen zu dürfen. Die Spülabortwässer durchlaufen vor ihrer Einmündung in die Schleuse eine biologische Kläranlage. (88 23, 33 de» WaffergesetzeS.) Die Unterlagen liegen hier zur Einsichtnahme aus. Etwaige Einwendungen gegen die begehrte besondere Benutzung und Anlage sind binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg anzubringen. Die Beteiligten, die sich in der bestimmten Frist nicht melden, verlieren das Recht zum Widerspruch gegen die von der Behörde vorzu nehmende Regelung. Die auf besonderen Privatrechtlichen Titeln ruhenden Einwendungen werden durch den Fristablauf nicht ausgeschlossen. Nr. 178s Die König!. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 3. März 1914. Eisenbahn- «nd Jndustriefragen im Landtage. Die Zweite Kammer bewilligte zunächst 6 273 000 M. zur Vermehrung der Lokomotiven, Tender und Triebwagen bei der Staatseisenbahn. Der Berichterstatter Abg. Dr. Niethammer (natl.) hebt dabei hervor, daß es end lich an der Zeit sei, auf den Nebenlinien einen schnelleren Verkehr einzuführen. Finanzminister v. Seyde witz meint, es werde im Nebenbahnbetriebe von Jahr zu Jahr immer mehr geleistet, eine völlige Gleichstellung der Nebenbahnen mit den Hauptbahnen sei aber nicht zu er möglichen. Ferner wurden 20 726 000 M. zur Anschaffung von u. a. 200 schmal- und 1082 normalsvurigen Güterwagen be willigt. Der Berichterstatter Dr. Niethammer erklärt dabei, daß der Staatsbahnwagenverband für die finanziellen Verhältnisse Sachsens nicht ungünstig wirke. Der Minister teilt mit, daß die Klagen über die Mängel an den Heiz vorrichtungen in den Personenwagen z. T. berechtigt seien. Es würden setzt eine Anzahl neue Systeme erprobt, sodaß eine Besserung m Aussicht stände. Min.-Dir. Geh. Rat Dr. Elterich klagt darüber, daß mit der Seife in den Wasch abteilen vom Publikum sehr verschwenderisch umgegangen würde und daß im ersten Vierteljahr 1909 7000 Stück Stoffhandtücher aus den Abteilen entwendet worden seien, worauf Abg. Niethammer der Hoffnung Ausdruck gibt, daß die reisende Menschheit in die Bildung hineinwachsen möge, daß die Handtücher nicht zum Stehlen da sind. Bet der anschließenden Beratung über die Gewerbe« und Dampfkesselaufstcht beantragt Abg. Keim ling (Soz-)als Berichterstatter ua., 2 weitere Aufsicht-- beamte e «zustellen. Persönlich tritt er dann für eine bessere Durchführung der Klnderschutzgesetze ein. Minister des Innern Graf Vitzthum v. Eckstädt stellt die Zustimm ung der Regierung zu den beiden neuen Gewerbeaufsichts beamten erst für die Finanzperiode 1916/17. in Aussicht und erklärt, daß die Sympathien der Regierung auf Seiten d«^ Kinderschuve» ständen. Uevrigen» gingen sozialdemo kratisch« Eltern in Bezug aus di« Beschäftigung ihr,, eigenen Kinder nicht allenthalben mit gutem Beispiel voran. Ob „ne Ausdehnung de» ktnwrschutzgesetzes auf dl, Landwirtschaft nötig sei, läßt der Minister dahin gestellt. Die Beschäftigung in der freien Luft sei durch- an» gesund, natürlich seien Urberanstrengungen der Kinder »u vermeiden, von einem Stillstand oer deutsch««» AsAtttchchUtzgssttzgiv««» töun« kein« Md« situ, zur sch,US« Die Gemeinde Pöhla hat um Erlaubnis nachgesucht, die Tage- und Wirt schaftsabwässer aus den dem Schleusennetz angeschiossenen und künftig noch anzuschließen- ben Grundstücken von Pöhla durch die bestehenden Schleusen in den Pöhlbach bet den Flurstücken 86», 92, 96, 466, 119 de» Flurbuch» für Großpöhla- 17», 17b, 16», 16b und 12 d de» Flurbuchs für Kleinpöhla einzuführeu. (88 23, 33 deS WassergesetzeS.) Die Unterlagen liegen hier zur Einsichtnahme au». Etwaige Einwendungen gegen die begehrte besondere Benutzung und Anlage find Vinnen 14 Tagen, vom Erscheine» dieser Bekanntmachung an gerechnet, bet der König- Uchen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg anzubringen. Dir Beteilhgteu^ dissstch in der bestimmten Frist nicht melden, verlieren das Recht zum Widersprüche gegen die von b«r Behörde vorzunehmeude Regelung. Dir auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Einwendungen werden VtNkch de» Frtstablauf nicht ausgeschlossen. Nr. 34 d Die Königl. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am 4 Marz 1914. Der Lagerhalter Herr Ernst Paul Friedrich in Bernsbach beabsichtigt, hie Wirtschaftsabwässer seines auf dem Flurstücke dir. 264 b des Flurbuchs für Berns bach neuerbauten WohnhonseS auf da» Flurstück Nr. 266 desselben Flurbuch» abzu letten, wo sie versickern sollen. (88'40 u. 33 de» Wassergesetze».) Darnach führte Abg. Bauer (natl.) u. a. aus: Der Bericht der Deputation will die Regierung scharf machen, daß sie einwillige in die Beschränkung der gesetzlich zulässigen Zahl der Ueberstunden, Verschärfung der Strafen bei Bergeheil gegen diese Bestimmungen usw. Ich habe zur Regierung das' Vertrauen, daß sie sich nicht scharf machen läßt. Bei uns ist von 1908 bis 1912 ein Rückgang der Ueberstunden zu ver zeichnen, während in anderen Staaten eher eine Zunahme stattgefunden hat. Das Ausland, besonders Amerika, will Bestellungen zu der vereinbarten Zeit erledigt haben, ein paar Tage Verzögerung in der Fabrik bedeuten angesichts der Schiffsverbindungen ächt Tage für den Empfänger, da ist es doch kein allzu schlimmer Fall, wenn einmal ein paar Ueberstunden gemacht werden. Es ist durchaus nicht im Interesse der Arbeiter, wenn sie solche Forderungen an die Regierung stellen, denn die Interessen der Unter nehmer und Arbeiter sind gemeinsam, und wenn der amerikanische Besteller seine Waren nicht zur richtigen Zeit erhält, so bestellt er das nächste Mal wo anders, ob das in Deutschland geschieht, ist dann allerdings sehr fraglich. Die Ueberstunden werden ja nur in bescheidenem Maße ge macht, denn sie kosten dem Unternehmer immer viel Geld. Wie aber der Geburtenrückgang mit diesen wenigen Ueber stunden in Zusainmenhang gebracht werden soll, verstehe ich nicht. Früher arbeitete man regelmäßig zwölf Stunden und klagte nicht über Geburtenrückgang. Es wird im Berichte über Arbeitslosigkeit in großem Maße geklagt. Ein Amts- Hauptmann im Erzgebirge hat erst kürzlich eine Umfrage in seinem Bezirke veranstaltet, die sehr wenig Arbeitslose ergeben hat. Was über die Beschäftigung der Jugendlichen gesagt wird, ist ebenfalls übertrieben. Die Ausführungen des Be richterstatters sind auch nach verschiedenen anderen Seiten widerlegbar. In Rücksicht auf die lange Rednerliste (es stehen noch 15 Redner darauf) will ich aber , auf weiteres verzichten. Ich stelle aber den Antrag, den Punkt o de» Deputatiyns- antrags getrennt zur Abstimmung zu bringen, unh sch bitte, Punkt o abzulehnen. Abg. Dr. S ch a «z (koks.) stimmt im wesentliche» mit Abg. Bauer überein, ebenso Abg. Günther (Forffchr. Bv.). Abg. Posern (natl.) wirst dem Deputationsbericht ein« tendenziöse Färbung vor. Die Deputatton habe wahrscheinlich nur infolge des -roßen Vertrauens, das der Aba. Keimling als ruhiger und sachlich« Mensch genieß«, ihre Zustimmung u» de« Berichte gegeben. «chttsßwß «urd« da» «GPhmG «rörtwtt Etattapitsl Di« Unterlagen liegen hier zur Einsichtnahme au». Etwaige Einwendungen gegen die begehrte besondere Benutzung und Anlage sind binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bet der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg anzubringen. Die Beteiligten, die sich in der bestimmten Frist nicht melden, verlieren das Recht zum Widerspruch gegen die von der Behörde vorzunehmende Regelung. " Di« auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Einwendungen werde« durch den Frtstablauf nicht ausgeschlossen. Nr. 205 b Die König!. Amtshauptmannfchaft Schwarzenberg, am 4. März 1914. Im Güterrechtsregister ist eingetragen worden, daß zwischen dem Gastwirts Earl Heinrich Neumann und seiner Ehefrau Klara Hedwig Emma geb. Keese in Bockau die Verwaltung und Nutznießung des Mannes durch Ehevertra» vom 27. Februar 1914 ausgeschlossen worden ist. Königliches Amtsgericht Ane, den 28. Februar 1914. Schwarzenberg, örttmiamz M WMWk Helt.! Ja den nächsten Tagen wird mit der Räumung der Grube« in d« Stadt Schwarzenberg begonnen werden. Gegen die Vornahme der Räumung der Grube« können dt« B«sttzor nur dach»j vorstellig werden, wenn die Gruben weniger als «in Drittel ihres Fassung-inhaitS ge füllt sind. Soweit Besitzer von Hau-grundstücken in de« Stadtteil Sachsenfeld di« Rämm ung ihrer Wruben Wuschen,, haben si« dies unverzüzltch im Stadtbauamt — Seftsten- schulplah 1 — zu melden. Wir weisen die Grundstücksbesitzer erneut darauf hin, daß die regelmAtzige Räumung der Gruben n " im Frühjahr und im Herbst erfolgt. Bei auß«rge-, wöhnllcher, dringlicher Räumung wird «ine erhöhte Gebühr von 8 Mik» für d«n «V. Jahrg. LiS-SSS MeWslksfreunö. " A Tageblatt unö Nutz blatt M -'» jur Lia kal.mL MLAchsnIchSr-rn in M.Grimhain.Kackn8lainHohaim« b-r« ü ga-rMSiM.LsßmtzLau8Mal.Schneabarg^ bMZWenfelL