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Verordnungsblatt der Kreishauplmannschast Bautzen zugleich als Konüstorialbehörve der Oberlaujitz. A in 1 s li l a t t Aintshauplmannschasten Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostrt^ des Hauptsteueramts Bautzen, nmleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weissenberg. L) r g a n der Handel«» und (^ewerbekaururer zu Zittau. BeranUvoUlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr). — Fernsprechanschtug Nr. 51. Die Bautzener Äaäriättni cuchciren, nnt Ausnakme der Sonn- und Festtage, lügllch abends. Wöchemltche Nralis-BeNage: „Grüst Goll". Preis des vierteljährlichen Abonnements 3 In- 1«llionsgcbill>> jiu den Raum einer Petil-Spallzeile gewöhnlichen Satzes 12'/, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entspreche«» »eurer. Rachweidgebulu sü> j-de dln»eige und Insertion 2» Psg., für briefliche AuSkunslserteilung 10 Pfg. (und Porto). Nur bis früh 10 Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Barne r>lujn».nne Fnseraie nehmen die Gcschäslsstelle des Blattes und die Annonrenbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Claus, in Weißenberg, Lippihch in Sclmgnrwawe. Gunao krbüug in Bernstadt, Buhr in .Königshain bei Ojlütz, Reußner in Ober-Cunnersdors und von Lindenau in Pulsnitz. Mr. 260. Mittwoch, de« 9. November, abends. 1808. Mehrbietungstermin. Für das zum Nachlasse des verstorbenen Prosessors Gustav Kiebitz in Bautzen gehörige, an der hiesigen Jägerstraße unter No. 7 gelegene HauS- und Gartengrundstück, das verkauft werden soll, ist ein «lebot von 20000 Mark gethan worden. Diejenigen, welche ein höheres Gebot abgeben wollen, werden aus Antrag der Kiebitzfchen Erben hiermit geladen, DteuStag, den 22. November 1898, vormittags Iv Uhr »n hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen und ihre Gebote zu thun. Das Kiebitz'sche Grundstück enthält 950 iw Grundfläche, ist vollkommen schulden- und vblastensrei und mit 283,33 Steuereinheiten belegt. Das Wohnhaus, das sich in bestem baulichen Zustande befindet, ist zur Brandkasse mit 12500 Mark eingeschätzt und mit Gaseinlichtung versehen. Der gut angelegte Garten enthält unter Anderen werthvolle Rosen- und Obslbäume. Die Verkaussbedingungen können an hiesiger Gerichtsstelle eingesehen werden. Zur Ertheilung weiterer Auskunft ist der Vormund der unmündigen Geschwister Kiebitz, Herr Kaufmann und Hauptmann d. R. Richard Klemm, hier, bereit. B autzen, den 9. November 1898. Königliches Amtsgericht. Hecht. Semig. Bekanntmachung, die Bekämpfung der Blutlaus betreffend. Da bei dem jetzigen blätterlosen Zustande der Bäume leichter zu erkennen ist, ob die Obstbäume mit der Blutlaus behaftet sind, werden sämmtliche Garten- und Obstbaumbesitzer hiesiger Stadt ausgefordert, ihre Obstbäume unverzüglich aus das Voihandensein der Blutlaus zu untersuchen, im Falle des Voihanden- seins der Blutlaus aber eine gründliche Reinigung ihrer Obstbäume nach Maßgabe der ihnen seiner Zeit zugefertigten Vorschriften vorzunehmen. Hierbei wird daraus hingewiesen, daß die Unterlassung der erforderlichen Vernichtungsarbeiten nach 8 368 Ziffer 2 des Reichsstrasgesetzbuchs strafbar ist. Bautzen, am 3. November 1898. Del Stadtrath. Abthellung für Polizeisachen. vi. Ackermann. Rtsch. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Maurermeisters Gustav Adolf Rentzsch tu Kirschau ist in Folge eines von dem Gemein schuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsverglelche Vergleichs termin aus den 22. November 1898, Nachmittags 4 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. Schirgiswalde, den 8.November 1898. Aktuar Kämpfe, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Donnerstag, de« 17. November 1898, Vormitlags 9 Uhr, gelangen in dem Auktionslokalc an Ver Petrilirchc 5, Parterre hier, Schuhwaaren, ein Schükcngcwchr- 2 Matratzen, ein Klcidcrschrank, ein Kleiderständer, ein Waschtisch, eine Hängelampe und 3 Polster- stühlc gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Bautzen, den 8. November 1898. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Sekretär Hänsch. Dienstag, d u 22. November 1898, vormittags 9 Uhr gelangen in dem AuctionSlolale an der Petrilirchc 5, Parterre hier, 2 Ladentische, 4 Regale, 1 Bries- presse, 2 Lchnsrsscl. l Handwagen, i Packet Fcdcrlcinen, Seegras, Werg, l Koffer, 1 Sopya, l Klcidrr- schrank, l Blumentisch, 2 Stühle und andere Gegenstände gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Bauyen, den 8. November 1898. Der Gerichtsvollzieher des Königlicken Amtsgerichts daselbst. Sekretär Hänsch. Versteigerung. Durch Unieizeichnelen gelangen Sonnabend, den 12. November 1898, /,11 Uhr vormittags bei dem Herrn Rittergutsbesitzer Wilhelm HarmS in Stratzgräbchcn ein Kutschwagen, rin Jagdwage», ein Schlitten und ein Pianino gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Kamenz, den 4 November 1898. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Sekretär Weber. Alberne »nd böswillige Streiche. Auf diesen das Gebiet der Volks, und Jugendbildung berührenden Gegenstand der Betrachtung ist der Schreiber dieses geführt worden durch eine Beobachtung, die wohl manchen Bewohnern von Bautzen bei weiteren Ausflügen ebenfalls ausgefallen sein wird. Eine für Fuhrwerke be stimmte Warnungstafel, die in der Nähe eines KreuzungS Punktes der Eisenbahn und der Landstraße angebracht ist, hat im Laufe dieses Jahres recht traurige Schicksale er lebt. Sie wurde schon vor längerer Zeit von unnützen Händen in verschiedener Weise überichmiert und entstellt. Als es zu arg damit geworden war, wurde die Tafel er neuert. Nett und blank stand die a!te Inschrift auf der neuen Tafel. Aber sie sollte nicht lange ungeschoren bleiben. Bald war durch eine kleine Aenderung, die einen Witz vor- stellen sollte, die Inschrift wieder entstellt; und nun ist der größere obere Teil der Tafel ganz abgerissen. Auf dem noch übrig gebliebenen schmalen Streifen liest man nur noch das Wort: .Lokomotive.* Das kann ja allenfalls für den beabsichtigten Zweck genügen, und man könnte darum in Zweifel sein, ob ein neuer Geniestreich aus der Mitte des .Publikums" vorliegt, oder ein verzweifelter Akt des Aufsichtsbeamten, der es satt hat, über dergleichen alberne und rohe Streiche sich zu ärgern. Mancher Leser denkt vielleicht: .Viel Lärmen um nichts! Es lohnt doch nicht, über solche Kleinigkeiten ein Wort zu verlieren. Man muß dem Volks- und Jugend-Humor trotz mancher vor kommenden kleinen Ausschreitungen doch auch sein Recht lassen rc.' Nun wir würden die Sache auch nicht weiter beachtet haben, wenn der bezeichnete Unfug nur einmal vorge- kommen wäre — und dann nicht wieder. So aber, da in der Albernheit eine gewisse Beharrlichkeit und Methode sich kund giebt, verdient sie doch wohl eine Beachtung alsSymp - tom. Die Neigung zu solchen Sachbeschädigungen scheint, wenn man die kleinen Preßmitteilungen beachtet, eher im Zunehmen als im Abnehmen begriffen, und das wirst doch kein günstiges Licht auf den Fortschritt der Volksbildung. Dem Volks- und Jugend-Humor wollen wir gern sein Recht zugestehen. Es giebt in der That auch kleine, harmlose Streiche, aus die man das Wort anwenden dürfte: .Ein tiefer Sinn liegt oft im kindischen Spiel." Der echte Humor kann unter Umständen auch weisen Herren eine gute Lehre geben. Aber man wird aus ihn das Wort beziehen müssen, das von der höheren sittlichen Eigenschaft, der Liebe, ausgesagt worden ist: Auch der Humor trachtet nicht nach Schaden; denn er ist kein Feind, sondern ein freundlicher Geselle der Liebe. Wo ein böser Schabernack getrieben wird, da ist von wirklichem, guten Humor nicht mehr die Rede, sondern im besten Falle nur von. einem häßlichen Zerrbild derselben, manchmal auch von roher oder boshafter Gesinnung. Es giebt in diesem Ge. biet eine Stufenleiter. Wir gingen bet unserer Betracht ung aus von einer verhältnismäßig geringfügigen -Sachbeschädigung. Solche Naturen, die einmal an der gleichen ein Vergnügen gefunden haben, versteigen sich dann auch wohl bald zu empfindlicheren und schlimmeren Streichen. Es ist sür die Glieder eines gebildeten und freien Volkes höchst unwürdig, sich an öffentlichem Eigentum zerstörend oder schädigend zu vergreifen. Moralisch aber erscheint es noch häßlicher, wenn man einer einzelnen Person etwas zerstört oder verunstaltet, woran dieselbe eine besondere Freude gehabt hatte. Wir möchten auch nach einer an deren Seite hin eine Steigerung in der Verwerflichkeit solcher Thaten festftellen. Einen Baumfrevel sehen wir als schlimmer an als eine Verletzung eines rein menschlichen Machwerkes. Noch schlimmer ist der Frevel der Tierquälerei uud bildet, wie man schon oftmals beobachtet hat, den Uebergang oder das vorbereitende Stadium zu rohen Miß handlungen von Menschen. In Bezug auf die Menschen als Gegenstände roher Späße möchten wir einen Unter schied machen. Es ist sittlich noch viel verwerflicher, wenn man einen schwachen etwas blödsinnigen Menschen hänselt oder ärgert, als wenn man das an einem tüchtigen, vielleicht sogar bedeutenden und mächtigen Manne thut. Dieser kann sich seiner Haut wehren, jener aber nicht. — In den hier besprochenen Thatsachen liegt eine wichtige Aufgabe für die Erziehung der Jugend seitens der Fa milie und der Schule. Wir sind überzeugt, daß die Schul pädagogik diese Aufgabe auch in vollem Maße würdigt und zu erfüllen sich bestrebt. Dasselbe setzen wir in Bezug auf alle anständigen Familien, auch selbst der einfachsten Volks kreise, voraus; und doch kann vielleicht gerade in der Fa milie in dieser Beziehung etwas versehen werden, was dann verhängnisvoll werden kann. Es heißt nicht mit Unrecht: .Widerstehe den ersten Anfängen!" nämlich wenn sie bedenklicher Natur sind. Aber Anfänge sind klein und können darum leicht unbeachtet bleiben. Es ist eine be kannte Thatsache, daß gerade in den frühen Kinderjahren bet den kleinen Geschöpfen ein besonderer Thatendrang sich entwickelt, der sich aber aus Unerfahrenheit oder aus dem Mangel an i lnem Feld nutzbarer Thätigkeit auf das Zer stören legt. Die Resultate einer solchen Arbeit des kleinen Schreckenskindes von 3, 4 Jahren können vielleicht so drollig sein, daß die Eltern trotz des angerichteten Schadens doch lachen müssen. Daü sollten sie aber lieber nicht thun, sondern dem Kinde eine sehr ernste Warnung und Belehrung, im Wiederholungsfälle aber eine ordentliche körperliche Züchtig ung angedeihen lassen. Ucberhaupt aber muß die Kinder erziehung besonders die Thatspäße der Kleinen ins Auge fassen und überwachen. Das Erschrecken anderer Kinder, das oft die schlimmsten Folgen fürs ganze Leben hat, muß streng verboten sein; und bei den Kinderspielen sollen Eltern und Erzieher besonders darauf achten, wo die gegenseitige Neckerei einen Charakter der Bosheit oder Schadenfreude annimmt, und solche Erscheinungen auf das ernstlichste rügen und bekämpfen. .Was einHaken werden will, krümmt sich beizeiten." 6. X. Zur Palästiuafahrt. 'Köln, 8. Noobr. Die „Köln. Ztg." weist darauf hin, daß die Meldung, die d eutschen Majestäten würden in Genua landen und von dort die Rückfahrt nach Berlin mit der Eisenbahn ausführen, durch die zuverlässige Nach richt widerlegt erscheine, daß die „Hohenzollern" in Cadiz aulegen wird. Die .Köln. Ztg." fährt dann fort: Von Cadiz wird die Weiteifahrt durch den Atlantischen Ocean und die Nordsee ausgeführt, so daß die Ankunft in einem deutschen Hafen schwerlich vor Ende dieses Monats zu er warten ist. Jedenfalls erfolgt die Ankunft so, daß der Kaiser am 29. November den Reichstag persönlich eröffnen wird. Schon durch diese Reisebestimmungen wird übrigens bewiesen, wie unbegründet die englische Ausstreuung ist, daß die Abkürzung der Reise in Syrien irgendwie mit po litischen Angelegenheiten zu thun habe. — Aus allen in zwischen aus Jerusalem vorliegenden Privatnachrichten geht unzweideutig hervor, daß die körperlichen Anstreng ungen aller Teilnehmer an den dortigen Festlichkeiten in folge der ungewöhnlichen Tropenhitze außerordentlich groß gewesen find. Das trifft natürlich auch für die Kaiserin zu, die mehrere Tage über sieben Stunden bei glühender Sonne hat im Sattel zubringen, auch bei langen Wagen- sahrteu wegen des unbeschreiblichen Slaubes und der man gelnden Luftbewegung schwere Strapazen hat durchmachen muffen. Die Kaiserin hat dieselben allerdings vorzüglich überstanden, es ist aber eine selbstverständliche ärztliche Vorsicht, daß das Kaiserpaar nun nicht in wenigen Tagen direkt von dem heißen Süden nach dem kalten Norden zu rückkehren, sondern durch eine längere Seefahrt um Spanien, Portugal und Frankreich herum sich für den Eintritt in den Winter körperlich stärken soll. * Damaskus, 7. November. Der Kaiser und die Kaiserin trafen bei beginnender Dämmerung bald nach 5 Uhr, wie gemeldet, hier ein und hielten unter dem Donner der Geschütze und unter Musikfanfaren ihren Einzug in die festlich geschmückte und illuminierte Stadt. Die Kaiserin fuhr in vierspännigem Wagen, der Kaiser war zu Pferde. Infanterie und Kavallerie, sowie die Schulen bildeten Spalier; die Bevölkerung, die in ungeheurer Menge herbei» geströmt war, hielt die Straßen und die Dächer der Häuser dicht besetzt und begleitete die Majestäten mit unbeschreib lichen Jubelrufen. Die Illumination ist allgemein, Gas sterne, Lampions und Laternen leuchteten überall, selbst von den Bäumen. Das Wetter ist schön. Im Milttärserail findet um 7 Uhr das Diner statt. * Damaskus, 7. November, abends. Ein besonderer Korrespondent meldet: Der Kaiser und die Kaiserin verließen heute früh mit Gefolge Beirut, um sich mit der Eisenbahn nach Damaskus zu begeben. An dem ersten Halt auf der Station Aleih wurden die Majestäten von dem Generalgouverneur des Libanon, Naoum Pascha, be grüßt. Die Gemahlin Naoum Paschas, eine Tochter von Krankt Pascha, der 1869 als Gouverneur des Libanon den Kronprinzen von Preußen empfangen hatte, überreichte der