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Blatt Amts und des SLadLrathes des Königl. Amtsgerichts "NuLsnrtz Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. X» Beiblätter: I. Iwustr. Sonntags, btatt (wöchentlich), 2. Eine kandwirtH- scHasttiche Weikage (monatlich). Abonnement--Preis: Bierteljährl. I M.25 Pf. Aus Wunsch unentgeltliche Zusendung. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben Preis für die einspaltige Cor» Puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. HescHäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An» noncen-Bureaus von Haast n- stein L Vogler u. „Invalid« n- dank" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. «sch en st/ >^siir pulsmtz, " Königsdrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. Mittwoch. Aweiundvierzigstex Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Hie. W. 20. MSN Bekanntmachung, den Handel mit, geistigen Getränken im Umherziehen betreffend. Nach 8 56, Abs. 2 der Gewerbeordnung ist das Feilbietcn von geistigen Getränken im Umherziehen verboten. Es wird daher den Brauern und Bierhändlern der Handel mit Bier im Umherziehen sowohl in Fässern, wie in Flaschen innerhalb hiesiger Stadt hiermit untersagt. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung werden nach Z 148, 7" der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen bestraft. P u l s n i tz, den 19. März 1890. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, das Vernichten ungenießbaren Fleisches betreffend. Es ist bekannt geworden, daß tuberkulöse Theile und ungenießbares Fleisch geschlachteter Rinder behufs Beseitigung zuweilen auf Düngerhaufen geworfen oder dort vergraben werden. Da auf diese Weise die Krankheitskeime mit dem Dünger aus die Felder, Wiesen und Futterpflanzen gelangen und von hier aus zur Ansteckung gesunder Thiere führen können, ist ein derartiges Verfahren gewissenhaft zu vermeiden, vielmehr sind derartige Fleischtheile am zweckmäßigsten durch Feuer oder Chemikalien zu vernichten. Kamenz, am 19. März 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. AbonneMcnts-Einladung. Für das am 1. April beginnende zweite Quar tal erlauben wir uns zum Abonnement auf das Puls nitzer „Amts- u. Wochenblatt" ergebenst einzuladen u. bitten die Bestellung der durch die Post bezogenen Exemplare rechtzeitig aufgeben zu wollen, damit pünktliche Zustellung erfolgen kann. Bestellungen werden in unserer Expedition, von unseren Zeitungsträgern, sowie von allen Post anstalten und Landbriefträgern entgegengenommen- Achtungsvollst Gxpeöition öes H'ut'snihev Amts- rmö Wochenblattes. Landtagsverhandlung über den Bahnbau: Elstra — Bischofswerda und Bautzen—Kannnz—Königsbrück. Noch in letzter Stunde hat sich für das Eisenbahn- Project Elstra-Bischofswerda eine günstigere Wendung vollzogen. Nachdem Vie Annahme des Teputationsantrages nach welchem auch die diese Bahn betreffenden Petitionen „auf sich beruhen" bleiben sollten, fast unbedingt sicher erschien, gelang eS dem energischen Eingreifen der Herren Abgg. Vr. Minckwitz, Buchwald und May, die Umwand lung des „Aufsichberuhenlassens" in „Keuntmßnahme", allerdings nur mit einer Stimme Majorität (mit 32 gegen 31 Stimmen), zu erreichen. Die Debatte hierbei gestaltete fick' folgendermaßen: Nachdem der Abg. Minckwitz im Verein mit dem Abg. Buchwald gebeten, die Petitionen zur Kenntmßnahme zu überweisen, bemerkte Ersterer weiter: „In meiner Gegend ist man sehr bestürzt darüber gewesen, als man von dem Anträge der Deputation gehört hat. Es ist zu erwarten, daß die Bahn rentabel wird, umsomehr, da keine Terrainschwierigkeiten zu überwinden sind. Sollte die Bahn gebaut werden, so würde das Geld gut angelegt sein; daher bitte ich die Kammer, meinem Anträge beizustimmen, und die Regierung, von dieser Kennt- nißnahme recht bald Gebrauch zu machen. Abg. Buchwald befürwortete ebenfalls den mit dem Abgeordneten Or. Minckwitz gestellten Antrag und bat um Annahme desselben. Es handelte sich nur um die Ver- längerung einer bereits bestehenden Bahn. Abg. May: Nach der großen Zahl der Abänderungs- Anträge, die heute an die Kammer gestellt worden sind, sollte man meinen, daß die Deputation ziemlich ungerecht Verfahren sei. Ich kann das aber nicht zugeben, sondern muß aus die Schwierigkeiten aufmerksam machen, die die Sichtung einer solchen Menge mit sich gebracht hat. Die sämmtlichen Petitionen wünschen Äahnbauten von etwa 1000 kw Länge; davon hat die Deputation nach der fest- gestellten Regel etwa 160 km durch Empfehlung zur Erwägung zum Bau empfohlen und etwa 400 km zur Kenntmßnahme zu übergeben vorgeschlagen. Das macht zusammen etwa 560 km neue Bahnen. Bis diese alle gebaut sind, wird wohl das neue Jahrhundert herankommen. Ich möchte davor warnen, in der Abgabe von Petitionen zur Kenntnißnahme zu weit zu gehen. Abg. Buchwald erklärte, daß er nicht das Geringste gegen die Deputation gesagt Hobe, deren außerordentliche Thätigkeit er noch ganz ausdrücklich anerkennen wolle. Er sei übrigens mit der Warnung Mav's einverstanden, meinte nur, daß bei dem vorliegendem Projekte noch eine Aus nahme zu machen sei. Zu den Petitionen für die Bahn Bautzen-Kamenz- Königsbrück gestaltete sich die Debatte folgendermaßen: Abg. Weigang hielt es für die Pflicht eines jeden Abgeordneten, die Bahnwünsche seines Wahlkreises zu ver treten. Die vorliegende Petition habe ein trauriges Geschick und es scheine fast, als werde dasselbe um so trauriger, je mehr dafür gesprochen werde. Mit der gebauten Bahn Kamenz-Elstra sei man nicht zufrieden; allerdings müsse ei zugeben, daß man darüber noch keinen Ueberblick haben könne. Wenn auch die vorliegende Bahn jetzt eine günstige Censur nicht bekomme, so werde die darauf gerichtete Petition doch wiederkommen. Vor vier Jahren habe die Regierung selbst erklärt, daß sie die Bahn nur „zur Zeit nicht bauen könne"; daraus ergebe sich, daß sie derselben nicht grundsätzlich ablehnend gegenüberstehe. Einen Antrag werde er nicht stellen, da er hoffe, daß seine Wähler mit der Petition wieder an den Landtag kommen würden. Abg. Kockel befürwortete ebenfalls die Petition und bat die Regierung, auch der hier in Betracht kommenden Gegend einmal gerecht zu werden. Abg. Strauch beschied sich mit dem Votum der De putation und bat die Regierung, der Linie bei dem nächsten Landtage etwas mehr' Wohlwollen entgegcnzubringen. Berichterstatter Philipp hatte richtig zu stellen, daß die Regierung geneigt gewesen sei, die Linie Bautzen-Kamenz zu bauen, daß es aber gerade die letzten beiden Abgeord neten gewesen seien, denen infolge ihrer Uneinigkeit in der Richtung der Bahn die Schuld daran beizumessen sei, daß die Regierung schwankend geworden. Wie man heute schon übersehen könne, ob die Bahn Kamenz-Elstra der Gegend nutzen werde, sei ihni unverständlich, da diese Bahn noch gar nicht in Betrieb genommen sei. Man könne den Staatsfinanzen unter den Umständen nicht zumuthen, jetzt schon auf ein neues Bahnprojekt zuzukommen und die Deputation würde gerade ihre Schuldigkeit nicht gethan haben, wenn sie dem Bahnprojekt Bautzen-Kamenz-Königs- brück eine andere Censur gegeben haben würde. Örtliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Der am vergangenen Montag hierselbst abgehaltene Frühjahrs-Viehmarkt vürfte wohl der stärkste bis jetzt gewesen sein. Zum Verkaufe waren 345 Ochsen, 331 Kühe, 154 Pferde, 164 Schweine aufgestellt und erzielten namentlich Rindvieh und Schweine durchweg höhere Preise als zu früheren Märkten. Im Vorverkauf wurden bereits 631 Stück Rindvieh gezählt, wovon un gefähr die Hälfte verkauft und per Bahn abgeschickt wurde. Ein wie reger Verkehr bei diesem Markte sich auf unserer Bahnstation entwickelte und was von dem Bahnpersonal unter den beschränkten Verhältnissen des hiesigen Bahn hofes an diesem Tage geleistet wurde, beweist die That- sache, daß 48 Wagen Vieh aus- und 70 Wagen Vieh eingeladen und befördert werden mußten. — Im Hinblick auf die bevorstehende Confirmation erscheint es nothwendig, darauf aufmerksam zu machen, daß junge Leute, welche ihren Wohnort verlassen wollen, um auswärts in die Lehre oder in Arbeitsverhältniß zu treten, sich in der Heimath schon mit dem in der Gewerbe ordnung vorgeschriebenen Arbeitsbuche zu versehen haben, da zur Ausstellung desselben die Zustimmung des Vaters, bezw. Vormundes erfordert wird. Die Erfahrung hat gelehrt, daß dies in vielen Fällen unterlassen wird und dadurch den Eltern oder Vormündern nachträgliche Weiter ungen und Unkosten entstehen. — Wer zuviel Geld von einem schalternden Postbe amten zurückerhält, muß den Ueberschuß selbstverständlich zurückgeben, sonst macht er sich der Unterschlagung schuldig. Das Reichsgericht bestätigte diese Ansicht bei der Revisions sache eines Münchner Kaufmanns, welcher anstatt 136 Mk. 236 Mk. von tem Schalterbeamten erhalten, die über schüssigen 100 Mk. aber nicht zurückgegeben hatte. — Es scheint im Publikum nur wenig bekannt zu sein, daß es zulässig ist, kni Sendungen aller Art auch die Bestellgebühr durch Aufkleben von Marken vorauszube zahlen. Namentlich bei Einsendungen an Cassen ist dieser Weg dem jetzt meist gebräuchlichen Verfahren vorzuziehen, wonach man das Bestellgeld dem übersendeten Betrag bei gefügt. Denn den Kassenverwaltungen, welche meist die Abschnitte von Postanweisungen als Belege benutzen, ist es bequemer, den reinen fälligen Betrag ohne Zusatz der Bestellgebühr auf dem Abschnitt zu finden. Bei Voraus bezahlung des Bestellgeldes unterlasse man aber nicht, den Vermerk: „Frei ins Haus" oder „Bestellgeld bezahlt" hinzvzufügen. Die Bestellgebühr beträgt im Orte der Postanstalt a) für ein gewöhnliches Packet bis 5 kg 5 Pfg., über 5 kg 10 Pfg. (bei Postämtern 1. Classe, deren Leitung einem Postdireclor untersteht, 10 bezw. 15 Pfg., bei Aemtern in einigen größeren Städten, z. B. Dresden, Leipzig, 15 bezw. 20 Pfg.) Bei mehreren Packeten zu einer Begleitadresse findet eine Ermäßigung statt, b) Für Ueberbringung einer Postanweisung mit dem Geldbeträge 5 Pfg., o) für einen Werthbrief bis 1500 Mark 5 Pfg., über 1500—3000 Mark 10 Pfg. Im Landbestellbezirke