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Sächsische Staatszeitung : 31.01.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191801318
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19180131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19180131
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1918
-
Monat
1918-01
- Tag 1918-01-31
-
Monat
1918-01
-
Jahr
1918
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 31.01.1918
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Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Nr. 21. Beauftragt mit der HerauSgaber Hofrat Doenge» in Dresden. 1S18. 37. ordentlicher Landtag. LI. Kammer. 21. öffentliche Sitzung am 30. Januar 1918. Beginn: 12 Uhr 8 Minuten nachmittags. Am Regierungstische: Staatsminister Graf Vitz thum v. Eckstädt, v. Seydewitz und vr. Nagel sowie Regierungsvertreter. Punkt 1 der Tagesordnung: Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Finanzdeputation zu dem mit tels König!. Dekrets Nr. 13 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Einkommensteuer- gesetzeS und über die hierzu eingegangenen Peti- tionen. (Drucksache Nr. 86). (Versteuerung der Teue- rungszulagen usw. betreffend.) Abg. Döhler (nl.) berichtet über den Gang der Deputationsverhaudlungei». In der Deputation sind verschiedene Auregungen gegeben worden, die betreffen 1. eine Erweiterung des § 12 Absatz 3 des Einkommen steuergesetzes (des sogenannten „Kinderparagraphen"); 2. eine Erweiterung des § 13 des Einkommensteuergesetzes (betzeffend die Berücksichtigung verminderter Steuer- fähitzkeit bei der Einschätzung); 3. die Zulassung des Abzugs von Lebensversicherungs- Prämien bis zum jährlichen Betrage von 600 M. vom steuerpflichtigen Einkommen; 4. eine grundsätzliche Abänderung der Vorschriften in 8 16 des Einkommensteuergesetzes über die der Berechnung oder Schätzung des steuerpflichtigen Einkommens zu grunde zu legenden Zeitpunkte und Zeiträume; 5. . eine grundsätzliche Abänderung der Vorschriften in § 21 /Ziffer 6 des Einkommensteuergesetzes über die Be- ' rechnung des Einkommens aus dem Betriebe von Handel und Gewerbe (§ 166) nach dem dreijährigen Durchschnitt; 6. eine Änderung der Vorschrift unter Nr. 4 des Gesetzes vom 2b. Mai 1902 (G.- u. V.-Bl. S- 129), betreffend die Steuerfreiheit der den Hinterbliebenen der infolge des Krieges verstorbenen Militärpersonen auf Grund gesetzlicher Vorschriften gewährten Beihilfe«» (Witwen-, Erziehungs- und Elternbeihilfen). Die Regierung hat hierzu folgendes erklärt: I. Die Aufnahme von Vorschriften, die den Anregungen unter 1 bis 6 der Protokollanlage gerecht würden, in das mit Dekret Nr. 13 vorgelegte Gesetz ist nicht ausführbar. II. Dow Anregungen unter 3 bis S kann zurzeit keine Folge gegeben werden. Die Regierung ist aber bereit, sie er neut zu prüfen im Zusammenhangs mit einer nach dem Kriege vorzuuehmenden Änderung des Einkommen steuergesetzes samt Tarif. HI, Die Regierung ist bereit, de,» Anregungen unter 1 und 2 in dov Weise Ivlge zu geben, daß in» Zusammen hang« mit der Beratung und Verabschiedung des Fi nanzgesetzes unter Erledigung der Deckungssrage folgende Gesetzesänderungen Zug um Zug mit der Be seitigung der Zuschlagsbefreiungen in 8 5 Absatz 3 be ziehentlich 8 4 Absatz 2 des Finanzgesetzentwurfs, be raten und beschlossen werden: Erweiterung der Anwendungsgrenze des 8 13 des Einkommensteuergesetzes (jetzt 5800 M. Ein kommen) bis auf 7800 M. Einkommen; Erweiterung der Anwendungsgrenze des 8 12 Absatz 3 (jetzt 3100 M. Einkommen) bis auf 5800 M. Einkommen: Erhöhung des Abzugs vom steuer pflichtigen Einkommen für jedes zu berücksichtigende Familienylied zwischen 6 und 14 Jahren (jetzt 50 M.) bis auf 100 M.: Herabsetzung um mindestens 1 Steuerklasse beim Vorhandensein von 2 oder 3, um mindestens 2 Steuerklassen beim Vorhandensein von 4 oder 5 und um mindestens 3 Steuerklassen beim Vorhandensein von 6 oder mehr solcher Fa milienglieder. Diese Vergünstigungen können bei der allgemeinen Einschätzung erst im Jahre 1919 berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung bei der allgemeinen Einschätzung im Jahre 1918 ist ausgeschlossen, weil die Unterlagen fehlen und auch nachträglich bis zum Abschlusse der Einschätzung nicht mehr beschafft werden können. Die Regierung ist aber, wenn sie durch Gesetz dazu er mächtigt wird, bereit, die neuen Vergünstigungen auch schon für 1918 durch nachträgliche Berichtigung der Steuersätze im Rechtsmittelverfahren oder auf Antrag im Rechnungswege Platz greifen zu lassen. Allein diese Vergünstigungen würden das Steuer erträgnis um schätzungsweise 3 Mill. M. schmälern; der Ausfall würde also durch den auf 2^ Mill. M. veranschlagte» Ertrag der Besteuerung der Teuerungs zulagen noch nicht voll gedeckt werden. IV. Bezüglich der Anregung unter 6 darf sich die Regierung etwaiger Anträge aus der Mitte der Ständeversamm lung gewärtig halten und die Erklärung und weitere Entschließung dazu Vorbehalten. Der Berichterstatter bittet namens der Deputation um unveränderte Annahme des gesamten Gesetz entwurfs nach der Vorlage, die hierzu eingegangenen Petitionen aber als erledigt zu erklären. (Bravo! in der Mitte.) Abg. Mütter-Zwickau (soz): Das Gesetz bringt, das mag zugegeben werden, Härten in der steuerlichen Belastung der unteren Klassen mit sich, die als sehr unangenehm empfunden werden. Niemand empfindet das bitterer als wir, deshalb auch unser fortgesetztes Drängen nach einer durchgreifenden Reform der Steuergesetze, nach Freilassung der unteren Steuerklassen und nach progressivem Fortschreiten der oberen Klassen zugunsten der niederen. Eine Reform des Ein kommensteuergesetzes, so wurde von der StaatSregierung erklärt, ist jetzt unmöglich, obwohl sie längst nötig gewesen wäre. Sie gehört zweifellos zu den nächsten Aufgaben der Regierung, und zwar im Interesse der Masse der minderbemittelten Steuer zahler. Trotz aller Härten birgt das vorliegende Gesetz, wenn nur auch zu einem gewissen Grade, doch gerade zwe» VorteUe in sich. Zunächst wird die Rechtmäßigkeit der Teuerungszulage als Einkommen schlechthin statuiert. Die Teuerungszulagen werden rechtmäßige Bestandteile de» Gehaltes und des Lohnes. Anderseits wird da» so erhöhte Steuereinkommen bei Auf stellung der Wählerlisten zu den nächsten Landtagswahlen mit in Betracht gezogen werden müssen. Dann ein Wort zu den steuerlichen Härten für die davon Betroffenen. Zweifellos kommen in den Steuerklassen 6 bi» 10, wo Steuerunterschiede von 13 bis 26 M. vorkolymen, und in den stlassen 10 bis 13 schwere Belastungen vor. Demgegenüber muß entgegengehalten werden, daß diese Belastungen in den Klassen 20 und 22 bedeutend minderer Natur sind, immer im Verhältnis gesetzt. - Hier muß zweifellos der Staat ausgleichend wirken. Gerade in diesem Falle machen sich die Mängel einer gesunden und gerechten Besoldungsordnung besonders auffällig bemerkbar. Die jetzige Besoldungsordnung ist ein Beispiel krassester Ungerechtigkeit! gegen die unteren und mittleren Be- amtengruppen, wie man cs sich schlimmer nicht denken kann. Wir haben jetzt einen Zustand, der nicht aufrecht erhalten wer den kann. (Zuruf des Abg. Günther.) Sollte eine Besoldungsreform jetzt nicht möglich sein, so muß der Ausgleich durch Erhöhung der Teuerungszulagen vorgenommen werden. Wir vermissen bei den in Aussicht genommene,» Teuerungszulagen den Charakter der Gleichmäßigkeit und Gleichartigkeit dieser Zulagen. Wir wün schen, daß alle Beamten und Arbeiter aus einer Büchse ge schmiert werden, denn die wirtschaftliche Not lastet auf allen Teilen in gleich schwerer Weise. Tie Regierung muß sich vor neuen Ausnahmemaßregeln in der Bemessung der Teuerungs zulagen ganz entschieden hüten. Der Erweiterung der Einkommensgrenzen in § 12 Abs. 3 sowie auch der Erweiterung des 8 13 Einkommensteuergesetzes stimmen wir zu, wünschen aber, daß diese Vergünstigungen be reits für 1918 Platz greifen. Sorgen wir dafür, daß in möglichst naher Frist eine großzügige Reform der Einkommensteuergesetze, der staatlichen wie der kommunalen, zustande kommt. Gleichen Sie dort alle Härten möglichst aus und befreien Sie den minder bemittelten Steuerzahler von einem Druck, so werden Sie da durch zweifellos dem Volke und damit auch dem Staate am besten dienen. (Bravo! links.) Abg. Kleinhempel (nl ): Die Regierung hat zugesagt, daß sie für die im öffentlichen Dienste tätigen Arbeiter, Angestellten und Beamten eine Vorlage über die Gewährung einer einmaligen Teuerungszulage ein bringen wolle als Ausgleich für den vorliegenden Gesetzentwurf. Wir erwarten, daß diese Vorlage bald kommt und daß sie so ausfällt, daß sie auch befriedigt. Wir möchten sie auch aus gedehnt haben auf die im Ruhestand lebenden Empfänger. Wir erinnern auch noch einmal daran, daß die Wohnungsgeldvorlage, die von beiden Kammern gewünscht worden ist, auch bald kommen möge. Die Teuerungszulagen bitten wir die Regierung doch noch einmal zu prüfen nach der Richtung hin, daß die Härten beseitigt werden, die sich jetzt bei denjenigen Beamten zeigen, die zum Kriegsdienst eingezogen sind. Weiter wünschen wir, daß die Härten beseitigt werden, die in bezug auf dir Reichsbeamten bestehen. Wenn sich die Regierung einmal damit beschäftigt, am Ein kommensteuergesetze zu ändern, dann. wäre es nach meinem Dafürhalten auch erwünscht, daß sie auf die Vorschläge und An träge mit zugekommen wäre, tue früher wiederholt von uns ge geben. worden sind, um die bestehenden Härten zu beseitigen. Es sind Fragen an uns gerichtet worden, ob die Arbeitslosen unterstützungen auch steuerpflichtig wären. (Zuruf des Abg. Müller-Zwickau.) Krankenunterstützungen sind nach der Ent scheidung des Oberverwaltungsgerichts auch steuerpflichtig. Wenn Sie anuehmen, daß sie nicht steuerpflichtig sind, so werden auch Arbeitslosenunterstützungen nicht als steuerpflichtig in Anspruch genommen werden dürfen. Es kommen hierbei Betrüge bis 1541 M. jährlich in Betracht. Mancher andere Arbeiter hat nicht soviel und »nutz trotzdem Steuern bezahlen. Ich bitte da die Staatsregierung um eine Erklärung, welche Stellung sie zu dieser Sachlage einnimmt. Ebenso ist es mit den Krankenunter stützungen. Würde das sächsische Etatjahr dem Reichsetatjahre angepaßt werden, das bekanntlich erst mit dem 1. April beginnt, so könnte es für die Stcucreinschätzung die angenehme Folge haben, daß wir den Zeitpnnkt der Entstehung des Einkommens näher an das Schätzungsverfahren heranbrächten; eS wäre dann möglich, die Hauslisten vielleicht im Januar oder Februar aufzustellen und dann auch die Lohnlisten fcstzustellen und es könnte dann schon das vorhergegangene Jahr mehr zur Ziffer gebracht werden. Die Einschätzungen würden dam» der Wirklichkeit mehr entsprechen. Für das erste Vierteljahr würde dann ein halber Termin nach dem früheren Schätzungsverfahren fortzuerheben sein. Dann möchte ich an den Hrm Minister noch die Bitte richten, doch einmal zu erwägen, ob nicht eine Erhöhung der Aus lösung für die Mitglieder der Einschätzungskommissionen angängig ist. Die Entschädigung für sie ist jetzt sehr mäßig und entspricht gar nicht mehr den Verhältnissen. Die Herren, die mit der Einschätzung zur Staatseinkommen steuer, zur Ergänzungssteuer zu tun gehabt haben, sind in den letzten Jahren ganz außerordentlich belastet gewesen. Das König!. Finanzministerium hat, wie ich gern anerkenne, den Herren »n verschiedener Beziehung Erleichterung zuteil werden lassen. Ich hoffe, daß dies auch fernerhin geschieht. Im übrigen hoffe ich, daß das Finanzministerium bei der in Aussicht gestellten Vorlage möglichst weitherzig sein möge vor allen Dingen bei Ausdehnung des § 12 Absatz 3 und des § 13 des Einkommensteuergesetzes, damit die Härten beseitigt werden, die besonders den unteren und mittleren Klassen am fühlbarsten werden. (Bravo! in der Mitte.) Abg. Fleißner (Unabh. Soz.): Daß eine Änderung nicht nur des Einkommensteuergesetzes, sondern unserer Steuergesetzgebung überhaupt dringend notwendig »st, dürfte wohl heute außer Zweifel sein. Leider sind dahin gehende Anträge von sozialdemokratischer Seite seitens der Re gierung und auch seitens der Mehrheit wenig oder gar nicht beachtet worden. Für uns bleibt nach wie vor bei solchen Änderungen die Hauptsache eine voll- ständige Umgestaltung des Tarifs in bezug auf eine Ände rung der Progression und Entlastung der untersten Steuerstilfen. Bei den Petitionen, die zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eingegangen sind, ist auffällig, daß sie durchweg ans Beamten reisen gekommen sind, daß sich andere Kreise doch, wie es cheint, von der in Aussicht stehenden Vorlage nicht gedrückt ge- ühlt haben. Nun ist ja von Beamtenseite wiederholt gegenüber >en Arbeiten» darauf hingewiesen worden, die Beamten seien in- ofern gegen den Arbeiter im Nachteil, als ihr Gehalt ganz genau eststeht und bis auf den letzten Pfennig berechnet und besteuert werden kann; man sagt, bei dem Arbeiter sei das nicht in diesem Maße der Fall. Das muß ich bestreiten. Auch dem Arbeiter wird bei der heutigen Organisation der letzte Pfennig Lohn nach gerechnet und in den Lohnlisten aufgeführt und nachgcwiesen. Wenn ferner gesagt wird, die Arbeiter verdienen heute in sehr vielen Fällen außergewöhnlich viel und sind besser gestellt als die Beamten, so ist darauf doch zn erwidern, daß dieser Zustand nach dem Kriege sofort wieder fortfällt und daß wahrscheinlich nach dem Kriege sehr viele Arbeiter arbeitslos sein werden oder doch in Gehaltsverhältnisse zurückverseht werden, die sie den Beamten gegenüber in wesentlichen Nachteil bringen. Die Regierung ist bereit, in j 12 und 13 des Einkommen steuergesetze» die Einkommensgrenze zu erhöhen, aber nur, wenn zugleich Zug um Zug eine Beseitigung der Zuschlagsbesreiung herbeigeführt wird. Dagegen muß ich mich ganz entschieden wenden. Da» wäre wirklich ein Danaergeschenk gerade für die unteren Steuer zahler. Ich kann zunächst nicht die Berechtigung anerkennen, daß die Steuergrenze in den betreffenden Paragraphen bis auf 3100 M. bez. bis 5800 M. bez. bis 7800 M. erhöht wird. Für diese beiden besseren Einkommen liegt nach meinem Dafürhalten keine Veranlassung vor, sie unter diese Vergünstigung fallen zu lassen. Fällt aber die Zuschlagsbefreiung weg, dann wird die Regierung dabei ein sehr gutes Geschäft machen. Gegen ei« solches Vorgehen muß ich im Namen meiner politischen Freunde ganz entschieden Verwahrung einlegen. Gegen die Vorlage haben wir sonst keine Bedenken zu er heben. Abg. vr. Hähnel (kons): Was die Sache selbst anlangt, so stehe ich selbstvc»siändlich aus dem Standpunkte des Antrages der Finanzdeputation. Es wird Ihnen bekannt sein, daß ein Teil meiner politischen Freunde bei der allgenreinen Vorberatung sich durchaus nicht etwa zu stimmend zn der Vorlage ausgesprochen Hot, sondern einen ziem lich ablehnenden Standpunkt eingenommen hat. Wenn auch dieser Teil meiner politischen Freunde den Anträgen jetzt zustimmt, so geschieht dies, weil die Staatsregierung hinsichtlich der Teputations- anregungen Entgegenkommen gezeigt hat. Wesentlich hat auch bcigetragen, daß eine Vorlage der Regierung in Aussicht steht, wonach eine einmalige Teuerungszulage vom 1. April d. I. in Aussicht gestellt worden ist, außerdem Zulagen zu den Ruhe gehältern der Pensionäre. Ich kann daher die Annahme der Tcputationsantrüge empfehlen. (Bravo! rechts.) Ltaatsministcr o. Lehdewitz (nach den stenographischen Nicdcrschristcn): Meine sehr geehrten Herren! Angesichts der aussühclichen Begründung, die das Dekret Nr. 13 zu dem vorliegenden Gesetz entwurf enthält, und auch der Erklärungen, welche die Regierung bei der Vorberatung abgegeben hat, verbunden mit dem ein gehenden Referat des Hr». Berichterstatters, der die Äußerungen der Regierung, die in der Deputation gefallen sind, hier aus führlich wiedergegeben hat, hätte ich eigentlich keinen Anlaß, noch besonders zu der heutigen Vorlage zu sprechen. Es sind mir indes, seit das Dekret erschienen ist, von so verschiedenen Seiten, auch privatim, Äußerungen zu dem Dekret zngegangen, teilweise natürlich ablehnend, teilweise, m. H., aber auch zu stimmend, daß ich doch noch in aller Kürze auf den Inhalt des Gesetzentwurfs zurückkommen möchte. Es handelt sich hier darum, in einer Stcuersrage, die ver schieden behandelt wurde, endlich Klarheit zu schaffen. Es war festzttstellen, ob die Teuerungszulagen besteuert oder von der Besteuerung freigelassen werden sollen. Tie Regierung hat die Frage eingehend erwogen, und sie kam dabei zu dem Resultat, daß es unmöglich wäre, hier zn differenzieren, d. h. etwa den einen Teil der Steuerträger sreizulaffeu, deu audcrn zu besteuern. Der jetzige Zustand aber, wonach die Teuerungszulagen im großen und ganzen steuerfrei gelassen wurden, war vor allen Dingen aus dein Grunde nicht mehr haltbar, weil es den privaten Arbeit gebern überlasse»» war, ob sie einen Toil der erhöhten Einnahme», die sie ihren Angestellten und Arbeitern wegen der Teuerung zuzuwenden gedachten, in der Form von Teuerungszulage« oder in der Form von Gehalts- oder Lohnerhöhungen ge währen wollten. In» letzteren Falle mußten die Zulagen ver steuert werden, im ersteren nicht. Tas konnte unmöglich so bleiben, vielmehr mußtcn die erhöhten Einnahmen gleichmäßig zur Steuer herangezogen werden. Wenn man aber eine Ände rung für die Privatangestellten und für die Privatarbeiter traf, so war auch für die beim Staate Angestellten die gleiche Rege lung notwendig. Den Weg, den unser große- Nachbarstaat Preußen hier eingeschlagen hat, konnten wir in» Interesse der Steuergerechtigkeit nicht betreten, und die gemeinsame Regelung flßc alle Teile hat auch die Billigung nicht nur der Teilnehmer det Vorbesprechung, die wir mit den Fraktionsvorständeu vor Einbringung der Vorlage hatten, sondern auch die des Hohen Hauses gefunden. M. H.! Einen Mangel an Wohlwollen etwa daraus her- leiten zu wollen, daß die Regierung hier die Staatsangestelltcn zur Steuer heranzieht ebenso wie die Privatangestcllten, ist doch sicher nicht berechtigt. Es sind mir Äußerungen, die dieses Ver fahre»» für ganz richtig erachten, auch aus Kreiser» voi» Staats beamten zu Ohre»» gekommen. Wenn aber aus der Fassung der Gesetzesbcgründung hier und da entnommen worden ist, daß die Regierung' es wohl au dem nötigen Verständnis und an Wohlwollen ihrer Beamten schast gegenüber hätte fehlen lassen, so muß ich das unbedingt bestreiten. Der Hr. Regierungslommissar hat diese Anuahnw bereits bei der Vorberatung am 17. Januar in diesem Hause ausführlich zurückgcwiesen, und ich möchte diese Ausführung heute meinerseits unterstreichen. Es sind in der Vorlage nur eine Anzahl objektiver Tatsachen und Gesichtspunkte anfgesührt worden, die für die Beurteilung in Frage kamen, aber ein Miß- wollen gegen die Beamten ist in keiner Weise zum Ausdruck ge kommen. Die Regierung weiß recht wohl, was sie an ihre»» Beamt »» hat, nnd e»kennt ihre trefflichen Leistungen, die uns das Durch halten in diesem schweren Kriege überhaupt erst ermöglicht haben, aus vollen» Herzei» gern an. Aber, m. H., sie hat auch dieses Wohlwollen nicht nur im Herze»» behalten, sondern in die Tat umgesetzt, und das ist insbesondere auch während des Krieges geschehen. Wir haben es an der Hebung unserer Be amten, vor allem auch hinsichtlich ihrer Bezüge und der Teue rungszulagen, an nichts fehlen lassen. Kein anderer deutscher Staat ist dem Vorbilds des Reiches und Preußens stets so »veit gefolgt, wie wir in Sachsen. Die Einkommenserhöhungen, die wir nach den jetzigen Bestimmungen an die Beamtenschaft und Arbeiterschaft des StaateS gewähren, teils in Form von Teuerungszulagen, teils in Form von Lohnerhöhungen, er reichen den Betrag von 5 Mill. M. im Monat, das ergibt in» Jahre nicht weniger als 60 Mill. M. (Hört, hört!) Dabei sind die einmaligen Teuerungszulagen nicht mit eingerechnet, über die, wie ich zur Beruhigung mitteile, zugleich mit einein Bor schlag auf Erhöhung von Ruhestandsunterstützungen in der nächsten Tagen dem hohen Hause eine Vorlage zugehen wird.. Wenn nun hierüber gegenüber anderen Staaten; einzelne Unterschiede Vorkommen, so ist das nicht zu vermeiden- Solche Vergleiche mit anderwärts geltenden Bestimmungen hinke» immer. Wenn auf der einen Seite der Staat gegenüber den Nachbarstaaten zurückgeblieben ist, so ist er in anderer Beziehung ihnen wieder voraus. (Sehr richtig!) Ich weise nur beispiels weise darauf hin, daß »n der Pensionierung der Witwen wir unsere Beamtenschaft wesentlich besser stellen als andere Staaten. Bei uns wird die Witwe pensionsbercchtigt mit dem Augen blicke der standesamtlichen Eheschließung. In anderen Staaten besteht eine Wartezeit von 10 Jahren. (Sehr richtig!) Bei den Lätzen des Ruhegehaltes gehen wir bis zu 80 Proz. des Ge-
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