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Freitag. Die Zeitung er- jchilnt mit Aulnabme de« D»»«ag« »glich j»«i m«l und »ik» abgegeben in E«tch»t< B-rmittag« ll Uhr, Abend« h Uhr; in »retten Abend« b M>r, Vxemlttag« « Uhr. für da« Vierteljahr l'^LHlr.; jede einzelne Num mer I Ngr. Zweite Auszabt. Menbs « Uhr. 27. Februar 1882. —- Rr. S8. -— DciiW Mgmciiit Zcitiulg. Zu beziehen durch alle Post ämter de« 2»! und Aull«»« de«, sowie durch Lie 8r«etu« linnen in »elptig <Ouer» straft Nr. «) und »r«*de« <bri T. Höckner, Slenftadt, An der Brücke, Nr. 2.) »Wahrheit und Recht, Freiheit und Erseh!» Inlertlons-ebü-r für dm Raum eiuer Zeile r Ngr. Deutschland. -s Kra»^kst»rt a. M., 25. Febr. Wie in Frankreich, so jubelten auch hier gleich nach dem Staatsstreiche vom 2. Dec. viele Geschäftsleute: Jetzt ist daS Jahr 1852 mit seinen Gefahren glücklich überstanden, die Ruhe und Ordnung sind gesichert und die Geschäfte werden wieder frisch aufblü. hen wie sonst! Acht bis vierzehn Tage dauerten diese freudigen Hoffnun- gen, dann folgte die Enttäuschung und die Entmuthigung. Nicht allein das Elend in nächster Nghe mit den wiederholten Bitten um Hülfe und milde Beitrag« wirkt niedersch tagend auf die Geschäfte, sondern auch die Aussicht in die Zukunft. Diese glauben nicht an den Bestand der Dinge in Frank reich, Jene fürchten Krieg oder doch die große Wahrscheinlichkeit des Kriegs. Die Folge davon ist natürlich Stockung in Geschäften und Lähmung aller und jeder Speculation auf eine entferntere Zukunft. Kurzum, man traut nicht, und wo daS Vertrauen mangelt, da liegt auch der^Verkehr und die Ar beit danieder. Man sieht es alle Tage mehr und mehr ein, daß sich der Aufschwung des Handels nicht octroyiren lasse, daß die Arbeit und derVer- kkhr nicht mobil gemacht werden können. Wenn auch die officiellen pariser Organe noch so sehr von Friedensversicherungen überströmen, man glaubt nicht daran. Wenn sich Ludwig Napoleon auch noch so oft des herzlichsten Einverständnisses mit so und so vielen Regierungen rühmt, man glaubt auf die Länge nicht daran, und man ahnt, daß sich der Präsident der Fran zösischen Republik im Nolhfalle aus der inncrn Verlegenheit durch einen auswärtigen Krieg zu retten versuchen wird. — Es ist schon mehrfach von Schritten die Rede gewesen, welche die ehemaligen Reichsunmittelbaren zur Herstellung ihrer im Art. XIV der BundeSacte garantirten Rechte gethan haben. Wie man jetzt hört, sind solche neuerdings nicht erfolgt, vielmehr hat die Bundesversammlung die ganze Angelegenheit an die Einzelregicrungen verwiesen, deren Weigerung zur Herstellung jener Rechte erst auf wiederholte Neclamation der Bethei ligten zu directen Schritten der Bundesversammlung Veranlassung geben könnte. Art. ttXIU der Wiener Schlußacte enthält sür diesen Fall genaue Bestimmungen und lautet: ES liegt der Bundesversammlung ob, auf die genaue und vollständige Er füllung derjenigen Bestimmungen zu achten, welche der XlV. Artikel der BundeS acte in Betreff der mittelbar gewordenen ehemaligen Reichsstände und deS ehema ligen unmittelbaren ReichSakcls enthält. Diejenigen Bundesglicder, deren Län dern die Besitzungen derselben cinverleibt worden, bleiben gegen den Bund zur unverrückten Aufrechthaltung der durch jene'Bestimmungen begründeten staats rechtlichen Verhältnisse verpflichtet. Und wenngleich die über die Anwendung der in Gemäßheit deS XlV. Artikels der Bundesacte erlassenen Verordnungen oder ab geschlossenen Verträge entstehenden Streitigkeiten in einzelnen Fällen an die com- petenten Behörden deS Bundesstaats, in welchem die Besitzungen der mittelbar gewordenen Fürsten, Grafen und Herren gelegen sind, zur Entscheidung gebracht werden müssen, so bleibt denselben doch, im Falle der verweigerten gesetzlichen und verfassungsmäßigen RechtShülfe oder einer einseitigen, zu ihrem Nachtheil er folgten legislativen Erklärung der durch die BundeSacte ihnen zugesicherten Rechte, der MecurS an die Bundesversammlung Vorbehalten, und diese ist in einem solchen Falle verpflichtet, wenn sie die Beschwerde begründet findet, eine genügende Ab hülfe zu bewirken. ^„Berlin, 26. Febr. Bezüglich des zwischen dem Zollverein und Hol land abgeschlossenen Handels- und Schiffahrlsvertrags hat Hr. v. Patow als Berichterstatter der hierfür in der II. Kammer gewählten Commission sich in einer sehr detaillirten Arbeit, die ein reiches statistisches Material enthält, zu Gunsten eines engern Anschlusses an Holland ausgesprochen, indem er darauf hinwieS, daß Deutschland das letztere als ein Vorland von sich betrachten müsse, um sich die nölhigen Seewege zu öffnen, weshalb es auch dem allgemeinen deutschen Handelsinteresse viel näher liege, zunächst an Holland, statt an Oesterreich Concessionen zu machen. Die Mitglieder der Rechten, welche sich in der Commission befanden, haben an dieser Behaup tung Anstoß gesunden, allein Hr. v. Patow foderte sie auf, seine Behaup tungen zu widerlegen, und da sind diese Herren freilich die Antwort schul dig geblieben. Thatsache ist, daß der Umschlag zwischen Deutschland und Oesterreich etwa 57 Mill. Fl. jährlich beträgt, während der mit Holland die Hunderte erreicht. — Seit einiger Zeit werden einzelne Stimmen in der, Presse laut, welche die Regierung auffodern, gegen das Lieferungsge-' schäft in Getreide einzuschreitcn und namentlich die Klagen wegen Diffe renzzahlungen vor Gericht für die Zukunft als ungültig zu erklären. Auch die Spener'fche Zeitung enthält von einem hiesigen Bäckermeister, der sich im Jahre 1848 durch seine reactionären Skripturen in den öffentlichen Blät tern bemerkbar zu machen gesucht hat, derartige Aufsätze, die sich in daS Gewand der Philanthropie hüllen, im eigentlichen Grunde aber egoistische Zwecke verfolgen. — Die hiesigen Lederhändler haben bei den Nettesten der hiesigen Kaufmannschaft darauf angetragcn, die Negierung zu veran lassen, bei dem nächsten Zollcongreß darauf anzutragen, die Herabsetzung des bisherigen Eingangszolles von lohgahren, lohroth gearbeiteten Häuten, Fahl leder, Sohlleder rc. von 6 Thlr. auf 5 Thlr. per Zollcentner, sowie die Ein- und Ausfuhr von rohen Häuten und Fellen zu bewirken. — Das bei Malta mit Mann und Maus gesunkene königberger Barkschiff, .welches in den Blättern bald Emma, bald Anna genannt wird, war die dem königsbergcr Rheder Dultz gehörige Germania, geführt vom Capitän E. Arnsberg, von Alexandrien kommend. Kassel, 24. Febr. Das Erkenntniß des Garnisonsgerichts gegen die Mitglieder des ständigen Ausschusses ist nur, soweit dasselbe die beiden im Bereiche des Gerichts Verbliebenen betrifft, diesen publikirt wor den. Dasselbe geht nach seinem vollen Inhalte dahin, dqß „der Obergerichts' anwalt Ludwig Schwarzenberg, Hauptmann auf halben Sold in englischen Diensten, 65 Jahre alt, Vorstand und Mitglied des bleibenden ständischen Ausschusses, Vater von sechs Kindern, nicht ohne Vermögen, noch nicht bestraft, im Genuss« der vollständigen Achtung seiner Mitbürger bezeugt — und der Dr. Heinrich Gräfe, Rector der hiesigen Realschule, 49 Jahre alt, Mitglied rc., Vater von sieben Kindern, ohne Vermögen, vortheishasten Rufs rc. — des Majestätsverbrechens im Sinne des §. 5 der Verordnung vom 14. Febr. 1795 durch gemeinschaftlich fortgesetzten unmittelbaren Ver kehr mit dem Publicum beziehungsweise den Erlaß und die Veröffentlichun gen vom 5., 10., 11., 20-, 25. und 30. Sept-, den 5. und 14. Nov. 1850 sowie durch Veröffentlichung zweier Adressen von Stettin und Hagen — außerdem aber besonders der Mitangeklagte vr. Gräfe desselben Verbrechens im Wiederholungsfälle, verübt durch Veröffentlichung des von ihm verfaßten Werks: «Der Verfassungskampf in Kurhcfsen» — schuldig erkannt und des halb, neben Aberkennung des Rechts, die kurhessische Nationalcocarde zu tra gen, Schwarzenberg zu zweijähriger, Gräfe aber zu dreijähriger Festungs arreststrafe, sowie sämmtliche Angeklagte solidarisch in drei Fünftel der Ko sten des Hauptprotokolls unter Aussetzung des Erkenntnisses bezüglich der noch übrigen zwei Fünftel, Gräfe aber in die Kosten des Speciglprotokolls IX, verurtheilt, die Kosten der Specialprotvkolle I — VII aber niedergeschla gen sind." Das Erkenntniß ist vom 19. Febr. und unterzeichnet: v. Loß- berg, Oberstlieutcnant, und Cornelius, k. Auftr. — Die nächste kriegsge richtliche Verhandlung betraf den Oberstlieutenant v. Marschall und die Lieutenants Bauer und v. Wangenheim, wegen ihres, wie es scheint, als Zusammenkunft oder Verabredung angeschuldigten Verhaltens bei Ge legenheit der bekannten Dimissionsgesuche des größten Theils der kurhcssi» schen Offiziere im Herbst 1850. Der Oberstlieutenant v. Marschall ist zu dreiwöchentlichem Fcstuvgsarrest verurtheilt, die beiden Lieutenants sind frei gesprochen worden. Li Hannover, 25. Febr. Was einige Blätter melden von einem Ver bot oder einer polizeilichen Verfolgung der in Bremen erschienenen Schrift von Dulon: „Der Tag ist angebrochen", ist durchaus irrig. Allerdings ist eine Verfolgung wegen derselben vorhanden, aber sie geht nicht von der Polizei, sondern vom Staatsministerium aus, ist auch keine polizeiliche, son dern eine criminelle. Die Gerichte sind zufolge ministerieller Auffoderung durch das Medium der Landdrosteien eingeschritten. — Die Zustimmung der hie sigen Negierung zum oldenburgischen Vertrage ist gestern dem olden burgischen Bevollmächtigten übergeben. Der wirkliche -Abschluß wird ohne Zweifel erfolgen, ist aber noch nicht erfolgt. — Aus Hannover vom 22. Febr. schreibt man der Neuen Preußischen Ztitung: Dem Vernehmen nach halten sich jetzt im Hannoverschen mehre Werber auf, die die britische Armee rekrutiren sollen und ein bedeu tendes Werbegeld, man sagt 120 Thlr. per Kopf, bieten. Es wird wol manche tüchtige Arbeitskraft durch das hohe Handgeld ins Ausland ge zogen werden. Wien» 25. Febr. Die Oesterreichische Korrespondenz meldet: Mit al lerhöchster Entschließung vom 12. Jan. ist eine Umlage von 5 Kr. C.-M. auf jeden Gulden der directen Steuern zur Bedeckung des Landcserfo- dcrnisses im Königreiche Ungarn für das Verwaltungsjahr 1851/52 be schlossen worden. Es liegt den Steuerbemessungsbehörden db, diesen Zu schlag für die Landescrfoderniffe sofort auszuschreiben, und derselbe hat durch die mit der Einhebung der directen Steuern beauftragten Organe vom 1. Nov. 1851 angefangcn cingehobcn zu werden. Da dieser Zuschlag auch die Einkommensteuer zu treffen hat, so ist jede k. k. Kasse in Ungarn, bei welcher einkommcnsteuerpflichtige Beträge zugewiescn sind, diesen Zuschlag vom 1. Nov. 1851 ab zuberechnen und cinzuheben angewiesen. —Sicherm Ver nehmen nach tritt der Kaiser heute Nachmittags eine Reise nach Triest an. Mpptugal» Lissabon, 14. Febr. Graf Thom ar (Costa Cabral) kommt im „Ma drid" angeschwvmmen, und die Regierung hat Befehl gegeben, seine Lan-