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krsHehri täglich s«t «urmchau der Tag- nach Sonn« und Festtagen. A»8ah«s vsn Inseraten für die nächster- 'FL Wal-mbuRer Anmaer. Zaserate -pro Zeile 10 Pf., Tinges. 20 Pf. «^editton: Waldenburg, Obergassc- 291s. MMM fll dw Stadtrath i» WMMrz. Zugleich wett verbreitet in den Städten Penig, Auuze«««, LichLenstein-Callsberg und in den Ortschaftm der Filiatrn^ in NiistLdrvaldenbnrg Lei Herrn Kaufmann Otts Förster; in Penig bsi Herrn Kaufmann Rob. Härtig, Mandelgaffe; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Lunzenau bei Hrn. Buchhändler E. Dietze; in Wechselburg bei Herrn Schmied Weber; in Lichtenstein b. Hrn. Buchh. I. Wehrmann. —— nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, BrLunsdorf, Eallenberg, St. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursdorf, Langen^ lruba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Obergräfenhain, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. S., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Steinbach, Wechselburg, Wiederau, Wolksnburg und Ziegelheim. 145. Dienstag, den 25. Juni 18«S WitternugsavSfichte« für den 25. Juni: Vorwiegend heiteres und ruhiges Wetter mit Neigung zu Gewitterbildnng. Temperatur wenig verändert. Barometerstand am 24. Juni, nachmittags 3 Uhr: 761 mm. Gestiegen. Bekanntmachung, die unentgeltlichen Impfungen betr. Die diesjährigen nach dem Reichsgesetze vom 8. April 1874 vorgeschriebe nen öffentlichen und unentgeltlichen Impfungen werden im Rathhaus Saale in folgender Weise vorgenommen: Mittwoch, den 26. Juni Vormittags 10 Uhr die Jmpfnngen der in den Jahren 1886 und 1887 geborenen Kinder, welche bis jetzt der Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig genügt haben, ferner die im Jahre 1888 geborenen Kinder, deren Familien-Name mit einem der Buch staben A bis mit H beginnt, sowie denselben Tag Nachmittag 2 Uhr die Impfungen der übrigen im vor hergehenden Kalenderjahre geborenen Kinder, deren Ramen mit einem der Buchstaben von I bis mit Z beginnt; Mittwoch, den 3. Juli, Vormittags 10 Uhr die Wieder-Impfungen der Knaben und denselben Tag Nachmittag 3 Uhr die Wieder-Impfungen der Mädchen, welche innerhalb dieses Jahres das 12. Lebensjahr zurücklegen, sofern dieselben nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg bereits geimpft worden sind, und endlich Mittwoch, den 10. Juli, Vormittags 10 Uhr Schlußtermin für alle in den vorhergehenden Terminen etwa ausgebliebenen Jmpfpfljchtigen. In Gemäßheit von Z 12 der Verordnung vom 20. März 1875, die Aus führung des Reichsimpfgesetzes betr., werden die Elter«, Pflegeeltern und Vor münder aller impspslichtigen Kinder andurch aufgefordert, mit ihren Kindern und Pflegebefohlenen in den vorerwähnten Impfterminen behnfs der Impfung zu erscheinen und an dem dem betreffenden Jmpftage nächstfolgenden gleich namigen Wochentage ihre Kinder zur Controle und Erlangung des Jmpf- schciues wieder vorzustellen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Diese letztgedachten Zeugnisse sind im Impftermine aufzuweisen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben sind, werden nach Z 14 Abs. 2 des Reichsimpfgesetzes mit Geld bis zu 50 Mark oder Haft bis zu 3 Tage« bestraft. Hierüber wird noch bemerkt, daß es unverwehrt ist, die impfpflichtigen Kin der resp. Schul-Zöglinge auch außerhalb der öffentlichen Impftermins von appro- birten Aerzten impfen zu lassen, daß aber solchenfalls die Impfung nicht unent geltlich, sondern gegen entsprechende Honorirung des betreffenden Arztes zu erfolgen Hal und der Nachweis der geschehenen Impfung in den öffentliche« Impftermi nen beizubringen ist. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, welche den ihnen obliegenden Nachweis zu führen unterlassen, werden nach ß 14 Abs. 1 des Reichsimpfgesetzes mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft. Waldenburg, am 22. Juni 1889. Der Stadtrat h. Kretschmer, B. Rchtr. II. Bekanntmachung. Die auf den Termin Johanni dies. Js. fälligen Ablösuugsrente« sind spätestens bis zum 5. Juli dies. Js. zur hiesigen Stadtsteuereinnahme zu be zahlen. Waldenburg, den 23. Juni 1889. Der Stadtrat h. Kretschmer, B. Gras-Auctisn. Das an den Weg- und Bachrändern und in den jungen Pflanzungen des Fürstlichen Parkes erwachsene Gras soll Dienstag, den SS. d. M., Nachmittags S Uhr in der Winkler'schen Restauration zu Grünfeld unter den bisherigen Bedingungen versteigert werden. Waldenburg, den 22. Juni 1889. Fürstlich Schönburg'sche Parkverwaltung. Rehder. Paris wurde der Antrag, die Sache zum os,8us belli zu machen, nur durch Grevys Einsprache verhindert. Würde dieselbe auch erfolgt und der Frieden gewahrt worden sein, wenn bei uns damals ein Reichstag bei sammen gewesen wäre, der gleich seinem Vorgänger der Regierung in schroffer Opposition gegenüber ge standen und die Mittel zur Erhöhung unserer Wehr kraft verweigert hätte? Politische Nttnvschau. Deutsches Reich. Der Kaiser empfing am Freitag Vormittag im kgl. Schlosse zu Berlin die Porträtmaler Professoren Gusow und Hummel, sowie den Maler Bastanier und gewährte denselben eine längere gemeinsame Sitzung. Abends begrüßte das Kaiserpaar den Großherzog und die Großherzogin von Sachsen. Am Sonnabend er ledigte der Kaiser zunächst Regierungsangelegenheiten und empfing später die zu den Vermählungsfeierlich- keiten in Berlin eingetroffenen erbgroßherzoglich olden burgischen und mecklenburg-strelitzschen Herrschaften, sowie den Fürsten Reuß j. L. Darauf arbeitete der Kaiser noch kurze Zeit mit dem Chef des Militär- kabinets, Generallicutenant und Generalädjutant von Hahnke. Um 12'/4 Uhr begab sich das Kaiserpaar zur Empfangsbegrüßung der Prinzessin-Braut nach Schloß Bellevue. Dort war um 1 Uhr Frühstücks- täfel, worauf die Majestäten nach dem königl. Schlosse zurückkehrten. «Walbeuvvrg, 24. Juni 1889. Von deutschfreisinniger Seite wird bekanntlich unser jetziger deutscher Reichstag stets als Angstproduct und die Kriegsbefürchtung im Jahre 1887 als Wahlmache hingestellt. Wie sehr aber die Kriegsgefahr zur Zeit des Schnäbelefalles über Deutschland schwebte, das er sieht man aus den Enthüllungen, die von Seiten der Boulangisten in Frankreich vor Kurzem veröffentlicht wurden. Boulanger selbst hat — um sich von dem Verdachte pflichtwidrigen Handelns zu reinigen — offen erklärt, daß er zu Beginn des Jahres 1887 im Hinblick auf die damalige ernste Kriegsgefahr Alles aufgeboten habe, um Frankreichs militärische Ueberlegenheit gegenüber dem deutschen Reiche zu sichern, indem er die 600,000 Mann der Territorialreserve, die nur auf dem Pa piere gestanden hätten, wirklich schlagfähig zu machen gesucht habe. Außerordentliche Lieferungsverträge seien damals abgeschlossen worden, um binnen kürzester Frist die Bekleidung dieser Massen zu sichern, zu deren Bewaffnung die von der activen Armee abgegebenen Awehre älteren Modells bestimmt gewesen seien. Diese Maßnahmen seien streng geheimgehalten und mit äußer« ster Beschleunigung betrieben worden; etwas später aber habe, durch eine Jndiscretion, Deutschland von diesen Vorkehrungen Kenntniß erhalten und nun auch seinerseits eine beträchtliche Vermehrung der Wehrkraft «"treten lasten. Diese Angaben werden in der Hauptsache selbst von den entschiedensten Gegnern Boulangers bestätigt, nur über den Zeitpunkt der außerordentlichen französischen Rüstungen „im Hinblick auf die nahe Kriegsgefahr" gehen die Ansichten auseinander. Der offiziöse „Temps" will z. B. wissen, daß schon im Herbst 1886 alle Maßnahmen getroffen worden seien, um auch die Re serve der Territorialarmee schlagfertig zu machen und damit das französische Heer um 600,000 geübte Strei ter zu vermehren. Gerade diese Berichtigung stellt es vollends außer Zweifel, daß in dem Augenblick, in welchem die verbündeten deutschen Regierungen beim Reichstage unter Hinweis auf die der Sicherheit des Vaterlandes drohenden Gefahren, eine Vermehrung der Militärischen Lasten forderten, die Kriegsgefahr in der That drohte, daß am westlichen Horizonte in Wahr heit Wolken sich gesammelt hatten, die nur durch einen frischen, kräftigen Windstoß, wie er Gott sei Dank bald darauf in deutschen Landen sich erhob, verscheucht werden konnten. So gut wie wir wissen aus den vor etwa Jahres frist von französischen Blättern gebrachten Mittheilun- gen die linksliberalen Preßorgane, daß im Frühjahr 1887, also selbst nach der Genehmigung der vom Reichstage geforderten Mehraufwendungen für militä rische Zwecke und nach der Verstärkung unserer Armee, bei Gelegenheit der Schnäbele-Affaire der Frieden an einem seidenen Faden hing. Im Ministerrathe zu