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Dresdner Journal Nr. 233 190« Einzeln« Nummern Amtlicher Teil Erke»««»gS»ummer» für Kraftfahrzeuge. 7-35 - 8 - 40 wird in Gemäßheit Punkt I zu 8 S und 3 (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. in Besitz des den in in in der Chemnitz, am 29. September 1906. Nr. »601 Hl Stroh 100 trx 5 M. 07 Pf. »lljähr- mlich: nitz II, 1904: wickau. andes- meist einiger lagen horten mberg, Ober- nlliche ewalde istische i nur Heu 100 Ilx 6 M. 83 Pf. Hafer 100 kx 18M.38 Pf. in Wüstenbrand, Schlossermstr. Kurt Heymann Chemnitz, Kaufmann- Oskar Groß Chemnitz, Schlossers Alfred Hähle Chemnitz, Schwarzenberg Zwickau Auerbach Oelsnitz Plauen Solches Schlossers Emil Bruno Schmieder in Ebersdorf b. Chtz., Fahrradhandlung H. W. Rein- ' hold in Jahnsdorf. Malergeschästsinh. Karl Johann Friedland in Flöha, Fahrradhändler-Max Franke in Oberlungwitz, Baumeisters Gotthelf Fochtmann in Drebach, Fahrradhändlers Ernst Scheffler von den Gemeinden, resp. Quartierwirten innerhalb der be treffenden Lieferungsverbände im Monat Oktober 1906 an TLoniglieh Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden hische , und Ebers on II, istlich- chland ungen rschied i, des he an- p Horie und Be- führer für t seine ors zu Zchön- j und hl un- e Ber ste da- Leute hte.— !l in ste der Anna- enigen einen allen S, die l den eilung Ober- eil-- >runn) n, ist iochlitz Militz, »ander ht. — und" senden eS be- Seist rienste breitet fahren e Ge- Amte, g mit Kreisen mehr n sich Kreise Die . rüder- chsen" mein- mein- Militärpferde zur Verabreichung gelangenden Pferdesutters in den Hauptmarktorten der Lieferungsverbände des Regie rungsbezirke- Zwickau folgende Durchschnitte der höchsten Preise für Pferdefutter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert festgesetzt worden: o Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: i. V. Regierungsassessor vr. Jlberg in Dresden. <- Sonnabend, den 6. Oktober f Verkauf nach Geithain, » » Magdeburg-Neustadt, Besitzer unter Mitnahme des Fahrzeuge- nach Amerika ausgewandert. Wegen Zuteilung der Nr. IV. 229 ist die Nr. IV. 81 in Wegfall gestellt worden. der mittels Allerhöchsten Erlasses vom 13. Juli 1898 (Reichs gesetzblatt Seite 921) bekannt gegebenen Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898 zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Zwickau, den 3. Oktober 1906. sasuV Königliche Kreisha»ptmauuschafl. 8254 17 - 96 - Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die Post im Deutschen Reiche 2 M. 60 Ps. vierteljährlich 10 Pf. — Erscheint Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. «255 Königliche Kreiöha«tzt«a»sch»st. nicht angehören können. An dieser für R. ungünstigen Rechtslage vermöge auch der Umstand nichts zu ändern, daß R. von den beab sichtigten Veränderungen angeblich nicht- erfahren habe, da die betreffenden Beschlüsse der JnnungSversammlung den gesetzlichen Be stimmungen entsprechend gefaßt, genehmigt und soweit nötig bekannt gemacht worden, überdies auch unangefochten geblieben seien. Überlegungen sind die Kraftfahrzeuge mit den Erkennungs nummern: Ankündigungen: Die Zeile kleiner Schrift der «mal gespaltenen AnkündigungSseite oder deren Raum 20 Pf., die Zeile größerer Schrift der »mal gespallenen Textseite oder deren Raum 50 Ps. Gebührenermäßigung auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vormittag- 11 Uhr. Für den Monat September 1906 sind behufs Vergütung des I Berhältnisse zur bisherigen als eine völlig neue Einrichtung dar, der ven Gemeinden, resv. Quartierwirten innerhalb der be- statutengemäß Innung-meister als freiwillige Mitglieder überhaupt Bo« Königliche» Hofe. Dresden, 6. Oktober. Se. Majestät der König wird heute abend von Rehefeld nach Schloß Pillnitz zurückkehren. Ihre König!. Hoheiten der Prinz Ernst Heinrich und die Prinzessinnen,Töchter Sr. Majestät, Höchstwelche mit in Rehefeld weilten, sind bereits in den Nachmittagsstunden in Pillnitz wieder eingetroffen. Hosterwitz, 6. Oktober. Ihre König!. Hoheit die Prinzessin Mathilde wohnte gestern abend dem Symphonie» konzerte in der König!. Hofoper bei.. Deutsches Reich. Zur Braunschweigischen Angelegenheit. (W. T. B.) Braunschweig, 5. Oktober. In den amt lichen „Braunschweigischen Anzeigen" wird jetzt der ganze Brief wechsel zwischen dem Ministerium und dem Reichskanzler sowie dem Herzog von Cumberland aus Anlaß der vom Landtag beschlossenen Resolution veröffentlicht. In dem Schreiben des Ministerium« an den Reichskanzler vom 25. September wird zunächst eine Darstellung der seit dem Tode de« Regenten geschehenen bekannten amtlichen Schritte und darunter auch die Resolution de« Landtag« angeführt. Dann sagt da« Ministerium weiter: Wir können nicht umhin, auch unserseits anzuerkennen, daß die provisorische Gestaltung der RegierungSverhältnisse im Herzogtum schon jetzt nicht ohne nachteiligen Einfluß auf die öffentlichen politischen Verhältnisse deS Lande-, namentlich aus die Parteibildung in demselben gewesen sind. Wir können ferner die Befürchtung nicht abweisen, daß jener nachteilige Einfluß zum Schaden deS Landes und insbesondere auch einer neuen Regentschaft sich verschärfen und erweitern würde, wenn jetzt ohne weiteres der Regentschaftsrat und die Landesversammlung die Wahl eines neuen Regenten bewirkten, ohne zuvor alles, waS ihnen nach der Landes verfassung und der Stellung deS Herzogtums in und zum Reiche möglich, getan zu haben, um zu bewirken, daß auf dem Wege, den die Resolution, wie oben ausgeführt, im Auge hat, an die Stelle deS Provisoriums ein Definitivum, d. h. die Übernahme der Regie rung seitens deS zur Thronfolge im Herzogtum nach der in der Landesverfassung beurkundeten Thronfolgeordnung berufenen Agnaten gesetzt werde. Die Herzog!. Landesregierung ist nicht darüber im Zweifel, und die- kommt auch in der Resolution der Lande-Versammlung zum Au-druck, daß auf jenem Wege die endgültige Ordnung der Regie rung-Verhältnisse im Herzogtum ausgeschlossen sein würde, wenn die Tatsachen, die den Bunde-rat zu dem Beschluß vom 2. Juli 1885 bestimmt haben, die Überzeugung der Verbündeten Regierungen dahin auSzusprechen, daß die Regierung deS Herzogs von Cumberland in Braunschweig mit den Grundprinzipien der Bündnisverträge und der Reich-Verfassung nicht vereinbar fei, noch jetzt unverändert sort- bestehen, und wenn deren Beseitigung zurzeit unüberwindliche Hinder nisse sich eotgegenstellen. In der Öffentlichkeit ist stet- und bi- in die neueste Zeit behauptet worden, daß jene Verhältnisse unverändert fortbeständen, daß insbesondere der Herzog von Cumberland die von ihm geltend gemachten Ansprüche aus Gebietsteile deS Bundesstaats Preußen nicht ausdrücklich und zweifellos ausgegeben habe. Auch die Resolution der Landesversammlung geht von dieser Auf fassung, die der unseren entspricht, auS. Ja dem Augenblick jedoch, wo das Herzogtum Braunschweig vor der Neuwahl eines Regenten steht, die der Verlängerung des Proviso rium- auf vermutlich lange Zett gleichkommen würde, mußte dem Herzogtum daran liegen, demnächst an zuständiger Stelle deS Reiches eine Erklärung darüber zu erhallen, ob in der Tat die Tatsachen, die in dem Bundesratsbeschluß vom 2. Juli 1885 bekundet wurden, auch im gegenwärtigen Augenblick fortbestehen. Wird diese Frage bejaht, so knüpft sich daran für das Herzogtum die in der Resolution zum Ausdruck gebrachte weitere und wichtigste Frage, ob angesichts der schwerwiegendsten Interessen des Herzogtums, um die eS sich handelt, eine Beseitigung jener Tatsachen nicht möglich sei. Das Herzogtum ist, seit es mit dem Tode des letzten Herzogs aus der älteren Linie des Hauses Braunschweig in die Lage gekommen, seine RegierungSverhältnisse auf Grund deS Regentschaftgesetzes zu regeln, stets, eingedenk der Pflichten gegen das Reich, bestrebt ge wesen, die ihm aus seiner eigentümlichen Lage erwachsenden Auf gaben zur sorgfältigen Wahrung und Pflege des ReichSgedankens zu erfüllen. Dankbar hat das Herzogtum anderseits anzuerkennen, daß es stets auf solchem Wege die Unterstützung der Organe des Reiche- gesunden hat. Die Landesregierung glaubt sich daher auch in der gegenwärtigen ernsten Lage deS Herzogtums vor allem an die hohe Reichsregierung wenden zu sollen. Ew. Durchlaucht bitten wir zunächst ganz ergebens! um eine Mit teilung darüber, ob die Tatsachen, aus die sich der BundeSratSbeschluß stützt, noch jetzt unverändert fortbestehen. Wenn die» der Fall, so erlauben wir unS ferner, der Lage deS Herzogtums Rechnung tragend, zu Ew. Durchlaucht geneigten Er wägung zu stellen, ob sich den Organen deS Reiches Mittel und Wege bieten würden, aus die Ausgleichung der Gegensätze, welche zwischen der Krone Preußens und dem Herzoge von Cumberland be stehen, hinzuwtrken. Daran knüpfen wir endlich die ganz ergebenste Bitte, die Ver wendung der sich etwa bietenden Mittel in der bezeichneten Richtung herbeizusühren und von dem Ergebnis un- gütigst Kenntnis zu geben. Weiter wird in dem Schreiben gesagt, der Bunde-rat werde ohnehin schon indirekt Anlaß zur Stellungnahme be kommen, wenn e« sich um die demnächstige Prüfung der Legitimationen der Braunschweigischen BundeSrat«bevollmächtigten handelt. Da ferner die Behinderung de« Herzog« von Cumber land in dessen Verhältnis zum Bundesstaat Preußen ihren Grund habe, mithin die Entschließungen der preußischen StaatS- regierung in Betracht kämen, so habe da« Ministerium die Resolution mit Abschrift diese« Schreiben« auch dem preußi- lamkn: Brüder meinde Stadt auf die pt der rn :g) ein diesen Nottes- rchliche ger in Ihr uS mit ,-philo hielten )reSden des be- lr das Zion' tmbach : dieser >gt der äe aus einer gesetzt: 1902, .57 im -ziffer, jedem hl der »horten I I" rlausitz ich im ten in , sind n und h diese nutend Hierüber: außer Betrieb gesetzt, Rückgabe an die Fabrik, Verkauf nach Fre»berg i. Sa., - - Berlin, - ' - , außer Betrieb gesetzt, - - - , Verzug des Besitzers nach Dresden, abgemeldet, da das Fahrzeug verkauft werden soll außer Betrieb gesetzt, Mitteilunge« aus der öffentliche,» Verwaltung. - Die Postagentur auf der Bastei (Sächsische Schweiz) wird am 15. Oktober für da« laufende Jahr geschloffen. An ihre Stelle tritt für die Zeit vom 16. Oktober d. I. bi« 31. März n. I. wieder eine Post- und Telegraphenhilfsstelle. -Verhandlungen des «öni-U Sächs. Oberverwaltung». -«richt». Im März 1905 beschlossen 27 Mitglieder der Dachdecker- Zwangsinnung in Dresden, die mit dem 1. April 1905 aufgelöst worden ist, zu einer freien Innung zusammenzutreten. Das von ihnen ausgestellte Statut fand seitens der Kreishauptmannschaft ebenso Genehmigung wie das angenommene Nebenstatut sür die neue Gesellen- und Lehrlingskrankenkasse. Da- Vermögen der alten Krankenkasse, dir bei Auslösung der ZwangSiunung geschloffen worden war, wurde unter die Ortskrankenkassen Dresden und BrieSnitz sowie die neu gebildete Krankenkasse der freien Dachdeckerinnung verteilt. Anfang April 1905 beantragte Dachdeckermeister Reichelt mit dem Bemerken, daß er freiwilliges Mitglied der Gesellen- und Lehrlings krankenkasse der Dachdeckerinnung sei, beim Gewerbeamt dessen Ent scheidung dahin, daß er die Berechtigung habe, der Kaff« auch ferner als freiwilliges Mitglied anzugehören. Nachdem der Obermeister der Innung erklärt hatte, daß R. in die neue Jnnungskrankenkasse deshalb nicht habe überführt werden können, weil er nicht Mitglied der freien Innung geworden sei, wurde der Anttag von der Auf sichtsbehörde al- unbegründet verworfen, die hiergegen erhobene Klage von der Kreishauptmannschaft als BerwaltungSgericht abgewiesen. In seiner Berufung behauptet R., bei der Umwandlung der Kasse handle eS sich lediglich um eine Namensänderung; denn die Personen, welche die Neuerrichtung der Kasse bewerkstelligt hätten, seien sämtlich Mitglieder der Zwangsinnung und deren Kaffe gewesen, wie sie denn auch wieder Mit glieder der jetzigen Innung und Kaff» geworden seien. Als Kassen oder Innung-Mitglied habe er keinen Bescheid über die beabsichtigten Änderungen erhalten; hiervon habe er erst erfahren, als die weitere Annahme seiner Beiträge von der Kaffe verweigert worden fei. Das Oberverwaltungsgericht hat die Berusung ebenfalls verworfen. Es ist, wie die Borinstanz, der Ansicht, daß eine Jnnung-krankaffe, die mit einer zu schließenden Innung verbunden war, nach der Gewerbe ordnung regelmäßig nur dann erhalten bleibe, wenn die Schließung wegen Errichtung einer ZwangSinnnng erfolgte. Solchenfalls gehe die Kaffe auf die neue Innung über. Da eS sich aber im Streit fälle bet Schließung der bisherigen Zwangsinnung um die Neu- bildung einer freien Innung handelte, hätte die vorhandene Kranken kaffe, wie geschehen, ebenfalls geschloffen werden müssen. Damit habe die Kaffe aufgehört zu bestehen und eS sei auch die Mitglied- s schäft R'S bei ihr erloschen. Die neu errichtete Kaffe pelle sich im Er- kennungs- nummer Name, Stand und Wohnort des Besitzers Art des Fahrzeuges (ob Wagen oder Fahrrad) mit Benz.-Motor IV. 513 Quaas, Walter, Ingenieur, Meerane, Kraftwagen. IV. 514 Reinhold, Hermann Willy, Fahrradhändler, Jahnsdorf, Probefahrräder. IV. 515 Ehrler, Kamillo Erwin, Privatmann, Chemnitz, Kraftwagen. IV. 516 Zickner, Adolf, Kaufmann, Zschopau, Kraftfahrrad. IV. 517 Feig, Bernhard Kurt, Kauf mann, Thum, Burkhardt, Adolf, Fabrik besitzer, Cranzahl, s IV. 518 s IV. 519 Swoboda, Rich. August, Kaufmann, Annaberg, s IV. 520 Käßner, Alfred, Kaufmann, Oberfrohna, Kraftwagen. IV. 521 Nendel, Richard Arthur, Kaufmann, Annaberg, Kraftfahrrad. IV. 522 Thümer, Emil Oskar, Zimmer mann, Glösa, Hasse, Karl Bernhard, Fahr radhändler, Frankenberg, IV. 523 Probefahrrad. IV. 524 Dieckmann, Albert, Fabrikant, Hohenstein-Ernstthal, Kraftwagen. IV. 350 IV. 40 IV. 344 IV. 305 IV. 373 IV. 29 IV. 165 IV. 116 IV. 387 IV. 371 IV. 237 IV. 261 IV. 31 IV. 32 IV. 307 IV. 29 IV. 272 IV. 106 IV. 256 IV. 341 IV. 111 IV. 171 IV. 10 IV. 65 IV. 49