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Dresdner Journal : 03.06.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-06-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189706034
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18970603
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18970603
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1897
-
Monat
1897-06
- Tag 1897-06-03
-
Monat
1897-06
-
Jahr
1897
- Titel
- Dresdner Journal : 03.06.1897
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ve-ug-pretS: Für Dresden vretteljährlich: 'S Mark 50 Ps., bei den Kaiser lich deutschen Postanstalten vierteljährlich S Mark; außer halb des Deutschen Reiche- Post- und Stempelzuschlag. Einzelne Nummern: 10 Ps Erscheinen: Täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage abend» Ferner -Anschluß: Nr 1LV5 Drrs-ner Journal. Nukündigung-nedützre«: Für den Raum einer gespal tenen Zeile kleiner Schrift »0 P? Unter „Eingesandt" die Zeile Sv Pf. Bei Tabellen- und Ziffernsatz entsprechender Aufschlag. Hera>-»e»er: Königliche Expedition de« Dresdner Journal- Dresden, Znnngerstr. Sv. Fernspr.-Anschluß: Nr 1SSL M 12«. 1897. Donnerstag, den 3. Juni, abends. Amtlicher Teil. Tre-deu, 31. Mai. Sc Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Direktor beim Land gerichte Leipzig Oberjustizrath Philipp Albrecht Vollert bei seinem Uebertritte in den Ruhestand da- Offiziers kreuz vom Albrechtsorden zu verleihen. Srueuuuugen, versetzun-eu re. im öffentlichen Dienste. Im vteschäftsbereichr des Mtniftcriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts Zu besetzen, die neu- gegründete 6. ständige Lchrerstelle zu Mügeln b Pirna. Kollator: das König!. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts Die Stelle gewährt als Anfangsgehalt ein jähr liche- Einkommen von 1300 M inkl. von 20v M Wohnungs geld und steigt durch Zulagen bis aus 2850 M Gesuche sind an den Kollator zu richten und mit den erforderlichen Beilagen bi- »um lS. Juni an den König!. Bezirksschulmspeltor Schul rat Lehmann zu Pirna einzureichen NiLiamtÜcher Teil. Tie Einführung einer Londergewerbestener für Filialen nnd Großbetriebe beschäftigt bekanntlich in unserem Lande schon seit längerer Zeit und insbesondere seit der Anregung, die in dieser Frage die Zweite Kammer der Stände versammlung während ihrer letztverflossenen Tagung gegeben hat, in hervorragendem Maße die öffentliche Meinung. Insbesondere wird auch eine nicht unerheb liche Anzahl von Gemeindebehörden sich in naher Zeit über die Einführung einer solchen Steuer schlüssig zu machen haben Nachdem nun daS König!. Ministerium des Innern bei Gelegenheit der Entscheidung mehrerer ihm unter breiteter Beschwerden Veranlassung genommen hat, über seine Auffassung der Frage und über die Grundsätze sich eingehend zu äußern, von denen die Gemeinden bei der etwaigen Einführung der gedachten Sonder- gewcrbesteuer sich leiten zu lassen htben würden, er scheint es angezeigt, auf diese Auslassung der obersten zuständigen Regierungsbehörde alle Beteiligten aus drücklich hinzuweisen und die Entscheidung, soweit er- erforderlich, bekannt zu geben. Es heißt in der betreffenden Mlnisterialeutscheidung: Borauszuschicken ist auch dermalen, wie solches bereits in den Beiordnungen des Ministeiiums vom 12 Mai und 26. November v. Js bez. im Einklang mit den Ausführ ungen und Beschlüssen der Beschwerde- und Petitionsbeputalion der II. Kammer des verfloßenen Landtages sowie ter letzteren selbst ausgesprochen wurde, einmal, daß den Gemeinden nach dem dermaligen Stande der Gesetzgebung die Füglichkeit ge boten ist, auf eine Besteuerung der fraglichen Art zuzukommen, sobald und insoweit ein örtliches Bedürfnis dazu sich herausstellt, sodann daß die nähere Regelung nnd Bemessung dieser Steuer nach Maßgabe und unter Berücksichtigung der örtlichen Brr- hältnisse zu erfolgen hat. Ein örtliches Bedürfnis wird nun im allgemeinen dann angenommen werden können, wenn der Großbetrieb in einer Gemeinde des Kleinhandels sich derart bemächtigt hat, daß da durch in augenfälliger Weise das Fortbestehen eines, auch im allgemeinen und namentlich im Interesse jeder Gemeinde zu erhaltenden Mittelstandes im Kleinhandel und Kleingewerbe er heblich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. In dem durch die Sondcrgewerbesteuer beabsichtigten und zu schaffenden Ausgleiche zwischen den dem Großbetriebe ohne weiteres sowie oft in unverhältnismäßiger und erdrückender Weise zur Seite stehenden wesentlichen Vorteilen und dcr durch sein Bestehen den Kleinhandel- und Kleingewerbetreibenden verursachten Schädigung hat die Sondergewerbefieuer ihre Berechtigung zu gleich aber auch ihre Grenze zu finden. Erfolgt dann die «eitere Regelung der Steuer innerhalb dieier Grenzen und nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse, so wird auch dem nach den Vorschriften der Gemeindeordnungen sowie an sich für jede Besteuerung auszustellenden Erfordernis der Verhältnis- Mäßigkeit Rechnung getragen sein Wenn bisher zumeist, namentlich auch bei den bezüglichen Verhandlungen und Beschlüssen der vorerwähnten Deputation, sowie der II Kammer selbst, nicht minder in den angezogenen Verordnungen des Ministeriums — abgesehen von den Filialen — nur die großkapitalistischen Bereinigungen als zu besteuernde Subjekte ins Auge gefaßt und erwähnt wurden, so erscheint solcher ohne weitere» erklärlich und berechtigt, da einmal hier auf der äußerlich als erster Anlaß zu diesem Vorgehen er scheinende Antrag Rüder und Genossen sich beschränkt, sodann aber insbesondere die großkapitalistischen Vereinigungen es vor allem sind, in welchen sich der Großbetrieb der gegenwärtig in Betracht kommenden Art verkörpert und in die Erscheinung tritt Indessen würde da» Ministerium es nur als kons qurnt und dem erstrebten Zwecke dienend ansehen können, wenn unter Umständen — immer namentlich ein örtliches Bedürfnis vorausgesetzt — die Sonderbrsteuerung nicht auf einzelne Formen und Gestaltungen des Großbetriebes beschränkt, sondern auf den letzteren überhaupt erstreckt würde, ohne Rücksicht daraus, ob derselbe in der Hand eines Ein zelnen, einer Aktiengesellschaft, einer Genossenschaft oder der gleichen liegt. Diesfalls wäre nach Ansicht des Ministeriums, da für den Begriff des Großbetriebes im allgemeinen die Größe und sonstige Bedeutung des GefcbäftsbetrübeS als aus schlaggebendes Moment anzusehen, hierbei aber im Hinblick auf die Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse nicht überall ein gleicher Maßstab anzuwenden sein wird, für jede Gemeinde besonders zu erwägen und regulativmäßig fcstzusetzen, welcher Geichäftsumfang — noch dem Umsatz oder sonstigen Merkmalen bemessen — für die Annahme eines Großbetriebes voran-zu- setzen ist, wobei eventuell noch angczeigt erscheinen kann, be ireffs der Filialen, welche übrigens wohl zumeist als Teile eines Großbetriebes sich darstellen und deren Besteuerung allgemein in erster Linie angestrebt zu werden scheint, besondere Be stimmungen zu treffen Hierdurch würden auch gewisse Bedenken und Einweno ungen, welche gegen die in vorgedachler Richtung beschränkende Fassung der bisher ausgestellten Regulative erhoben worden sind, von selbst hinsällig werden Was sonst gegen die Zulässigkeit der sraglichsn Sonder besteuerung eingewendet worden ist, erscheint dem Ministerium nicht beachtlich, bedarf zum Teil gar keiner besonderen Wider legung Letzteres gilt namentlich vo^n der Behauptung der Beschwerdeführer, die Besteuerung verstoße gegen 8 7 der Ber- saffungsurkunde sowie gegen das Reichsgesetz vom I.Mai 1889 bez die Novelle vom >2. August 18 ?6; wenn insbesondere diese reichsgesetziichen Vorschriften einer Besteuerung überhaupt nicht gedenken, so kann doch nicht mit Ersolg behauptet werden, daß durch dieselben die in 8 Ziffer 6 der Gewerbeordnung dem Staat und der Gemeinde Vorbehalten«! Befugnis aufgehoben worden fei. Wenn endlich noch Bedenken deS Inhalts laut ge worden sind, daß nach allgemeinen Grundsätzen die Gemeinden nur wegen vorhandenen Bedarfes, nicht aus anderen Gründen, z. B. solchen Wirtschaft«- und sozialpolitischer Art Steuern er heben dürfen, und daher die Zulässigkeit der in Frage befind lichen Steuer um ihres Zweckes willen bezweifelt wird, jo ist zu entgegnen, daß, wenn man selbst die Richtigkeit vorstehender Annahme in dieser Allgemeinheit zugeben wollte, doch rn allen Fällen, bei welchen ein örtliches Bedürfnis in»dem oben an gedeuteten Sinne vorliegt, stets auch ein finanzielles Interesse der Gemeinden an dem erstrebten Ausgleiche und an der Er haltung eines leistungsfähigen Mittelstandes ohne Zweifel vor handen iein wird. Anlangend hiernächst Art und Umfang der ui einer Ge meinde einzusührendcn Sondersteuer, so hält das Ministerium auch gegenwärtig grundsätzlich daran fest, daß die nähere Regel ung Ler Gemeindcautonomie Vorbehalten bleiben muß und den bezüglichen Bestimmungen der örtlichen Regulative seiten der Aussichtsbehörden nur im Falle von Gesetzwidrigkeiten und er heblichen Härten entgegenzutrelen sein wird. Bei Erwägung der hier in Betracht kommenden Gesichtspunkte ist in der letzten Zeit besonders die scgenannte Umsatzsteuer Gegenstand von Be schwerden sowie öffentlicher Befprechung in Versammlungen und in der Presse geworden Auch die Verordnung deS Ministeriums deS Innern vom 26. November v Js. hatte derselben gedacht und will man, da die dortigen Ausführungen teilweise eine mißverständliche Auffassung erfahren haben, hier nur noch folgendes bemerken: Mit Rücksicht daraus, daß der Antrag Rüder und Gen die Umsatzsteuer als ausschließliches Mittel in Vorschlag ge bracht hatte, um der dem Kleinhandel und Kleiugcwerbebetriebe von gewissen Großbetrieben bereits verursachten und weiter drohenden Schädigung zu begegnen, glaubte das Ministerium jedenfalls vor einer unterschiedslosen und zu weit gehenden Anwendung der ersteren im Hinblick aus die Neuheit dieser Be- steuerungSart warnen, vielmehr zu vorsichtigem Gebrauche Anlaß geben zu sollen, während daS weitere der Entschließung der Gemeinden zu überlassen war Gegenüber den in dem Be richte der mebrerwähnten Deputation geltend gemachten Be denken, daß es einmal vielfach schwer sollen dürfte, den statt gesnnrenen Umsatz sestzustellen, sodann aber aus den, Umsätze allein ein sicherer Schluß auf die GcschSstrergkbnisie nicht gezogen werden könne, somit aber eine solche Umsatz steuer ost unbillig und ungerecht wirken würde, mag zunächst bemerkt werden, daß die Schwierigkeit der Fest stellung des Umsatzes, welche einlretendcnsalls ans Grund der wohl bei Großbetrieben in der Regel gcsührten Ge schäftsbücher, hie und da auch an der Hand von Geschäfts berichten wird erfolgen können, zumeist überschätzt und im all gemeinen kaum großer sein wird, als es bei der Abschätzung de» Reingewinnes von dergleichen Betrieben behuss Veranlagung derselben zur Einkommensteuer ter Fall ist Ter zweite Ein wand hat zur Voraussetzung, daß für d e Bemessung einer Steuer nur der Reingewinn maßgebend zu sein habe. Dies trifft zn bei der Einkommensteuer, gilt ab.r für andere Sicuer- aiten und speziell für Gewerbesteuern nicht als wesentliches Er fordernis. In dieser Beziehung ist darauf h'nzuweifen, daß, wie z B auch bei der Grundsteuer vorhandene Schulden, welche doch den Reingewinn aus der Wirtschaft erheblich schmälern können, unberücksichtigt bleiben und die Schank- gkwerbesttucr bisher schon in Sachsen nach dem Umfang deS Betriebes — nicht nach dem Reingewinn — bemessen und ab gestuft zu werden pflegt, so das preußische Kommunalabgaben- gejetz vom 14 Juli 18S3 in 8 29 nachläßt, die Gewerbesteuern nicht nur nach dem Ertrage, sondern auch „nach dem Werte des Anlagekapital- oder des Anlage- und Betriebskapitals, nach sonstigen Merkmalen sür den Umsang des Betriebes oder nach einer Verbindung mehrerer dieser Maßstäbe" zu bemessen Auch mag hier nicht unerwähnt bleiben, daß, woraus bereits mehrfach aufmerksam gemacht wurde, nach den gemachten Erfahrungen bei gewissen Assoziationen sowie bei Filialbetrieben eine Verschleierung des Reingewinnes möglich ist, hierdurch aber die beabsichtigte Wirkung der gewerblichen Sonderbesteuerung leicht in Frage gestellt werden könnte Ist das Ministerium nach alledem nicht gemeint gewesen, die so genannte Umsatzsteuer sür unzulässig zu erklären, so will es doch wiederholt empfehlen, im einzelnen Falle sorgfältig zu er wägen, ob nach den örtlichen Verhältnissen die Umsatzsteuer oder an deren Stelle eine andere Besteuerungsalt angezcigt er scheine, bei Anwendung der ersteren aber aus thunlichste Ver meidung von erheblichen Ungleichheiten und Härten bedacht zu sein Wie hinsichtlich der Ari und Form der Besteuerung, so glaubt das Ministerium schließlich auch betreffs der Bestimmung der Warengattungen, welche beim Vertriebe in der Hand von Großbetrieben der Sondergewerbefieuer unterworfen werden sollen, das Weitere der autonomen Entschließung der Gemeinden m ter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse und Verhält nisse im allgemeinen überlassen zu können. Wenn jedoch nicht nur der Antrag Rüder und Gen , sondern auch der aus Vor schlag der Beschwerde- nnd Petitionsdeputation von der Zweiten Kammer gefaßte Beschluß eine Sonderbcsteuerung nur der jenigen Filialen und Großbetriebe für angezeigt erachtet, welche „nn Telailgeschäsie Lebensmittel, Gcnußmittel, Bekleidungs- gegcnsiände und ähnliche für den täglichen Gebrauch dienende Artikel verkaufen", jo wild solches bei Regelung dieser Angelegenheit in den einzelnen Gemeinden und bei Beurteilung des örtlichen Be- düifnisies nicht außer Berücksichtigung zu lassen, vielmehr thun- lichst zum Anhalt zu nehmen sein Weiter würbe Man es nicht als billig und angemessen anzusehen vermögen, wenn auch solche Vereinigungen, welche lediglich die Vermittelung de- Bezugs non ihrer Natur nach ausschließlich sür den Gewerbebetrieb des Abnehmers bestimmten Waren bezwecken — dasern aus die selben überhaupt der Begriff des Großbetriebes anzuwenden wäre -, zu einer Sondergewerbesteuer herangezogen werden sollten, eine Ansicht, welche gleichermaßen mit dem bezüglichen Anträge der vorgenannten Beschwerde- und Petitionsdeputation, wie mit dem betreffenden Beschlusse der II Kammer in Einklang steht. Wird nun zwar offenbar auch seiten derjenigen Gemeinden, welche bisher die Einführung einer Sondergewerbesteuer ins Auge geiaßt haben, eine Heranziehung der letzterwähnten Ber einigungen nicht beabsichtigt, so empfiehlt es sich doch, daß solches in den betreffenden Regulativen behuss Ausschließung jeden Zweifels deutlich ausgesprochen wird. In den sich nunmehr anschließenden, den zur Enk scheidung stehenden Einzelfall betreffenden Auslassungen wird dann noch bemerkt, daß es nur zu billigen sei, wenn die Aufsichtsbehörde in Anbetracht des Mangels an Erfahrungen hinsichtlich der Durchführung und Wirkung einer Besteuerung nach dem Umfaße die Wahl eines Maßstabes verlange, dessen Anwendung jedenfalls den Vorzug geringerer Schwierigkeit sowie der Vermeidung von Belästigungen für die zu be steuernden Geschäftsbetriebe habe nnd für die Höhe der Steuer ein Höchstmaß von 2 Proz. vor schreibe, welches auch nach Ansicht des Ministe riums, so lange nicht die gemachten Erfahrungen ein Anderes rechtfertigen würden, keinesfalls zu überschreiten sein werde Hierbei wird nochmals ausdrücklich hervorgehoben, daß durch diese Sonder stiller ein Ausgleich in dem oben gedachten Sinne geschaffen, nicht aber das Fortbestehen der Luutt und Wissenschaft. K. .Hoftheater. — Neustadt — Am 2 Juni: „Gräfin Fritzi", Lustspiel in drei Akten von Oskar Blumenthal (Zum ersten Male ) Das neue Lustspiel vom Verfasser des „Probepseils" und der „Großen Glocke", das gestern abend an unserem Hoftheater zum ersten Male aufgeführt wurde, ist meines Wissens schon etwas älteren Ursprungs, und da man ein mal darauf verzichtet hatte, es als Neuigkeit zu bringen, so wäre es kein Verlust gewesen, wenn dies matte, durch und durch theatralisch unwahre und dabei nicht einmal theatralisch wirksame Stück gar nicht erst zur Darstellung gekommen wäre Der Erfolg entsprach der Natur des Werkes, das Publikum lachte bei einigen komischen Si tuationen und etlichen schnoddrigen Wortwitzen, die das Feuilletonistenlustspiel üblichcrmaßen verzieren, zeigte sich nur mäßig gespannt auf den Ausgang der Liebeswerbung des Hrn Rechtsanwalt Martin Opitz um die Gräfin Friederike Laray, der die frühere Bühnenlaufbahn in der Marke „Gräfin Fritzi" anhaftet, die als junge Witwe die größte Lust zeigt, zum Theater zurückzukehren, sich aber am Ende dem Berliner Rechtsanwalt verlobt, blieb auch völlig gleichgiltig bei dem originellen Umstande, daß am Schluß eines Lustspiels mit drei jungen Damen die eine, die Operettensängerin Zerline Grundel, völlig unverlobt und unvermählt bleibt. Der ganze Vorgang und das zum Ueberdruß erörterte Problem von der Stellung ehe maliger Künstlerinnen in der Gesellschaft, können in dieser Fassung, mit dieser falsch pathetischen Behandlung alberner Vorurteile und dem noch falscheren Pathos, das jeden indivi duellen Fall breitspurig verallgemeinert, keinen Menschen fesseln Die Kosten der Unterhaltung müssen allo wiederum der verliebte und an der Schneegrenze von ver späteter Sehnsucht nach Rosen erfaßte Kommerzumrar nm seinem obligaten Hausdrachen, der grobe, brave Kapell meister, der vortreffliche Lohnkellner Flieder, die Operetten soubrette Zerline und der Radfahrer und Sporlsmenfch Fran; Helling übernehmen, der alle Keime zu einem künftigen Meinhard in sich hat. Die große Standrede, mit der Hr. Kapellmeister Ambrosius dem Kommerzienrat seine unlauteren Absichten auf junge Bühnenkünstlerinnen zu Gemüte führt, nimmt sich übrigens im Munde des Musikers, der von seinen schönen Schülerinnen ein Mäul chen mitnimmt, wo er kann, ein wenig seltsam aus, doch da in dieser Art von dramatischen Kompositionen der dritte und vierte Austritt nie wissen, was der erste und zweite gethan haben, so kommt nicht eben viel daraus an. Fragt man sich, warum „Gräfin Fritzi" so weit hinter den früheren erfolgreichen Stücken des Verfassers zurück- bleibt, obschon das Rührlustspiel aus dem gleichen Ber liner „Milieu" stammt, dem seiner Zeit „Ein Tropfen Gift" mit so großer Wirkung entfiel, so ist cs nicht bloß der Mangel an frischer Beweglichkeit und das allmähliche Versagen des Feuerwerks von Schlagworten und Kalauern, durch das Blumenthal seiner Zeit gewirkt hat, auch nicht die unerträgliche Wiederholung der typischen Figuren aus einer Viertelswelt, die gern eine ganze Welt vorstellen möchte, nicht einmal die abgestandene Mischung von ge schmackloser Sentimentalität und schlingelhastem Ton, die im Dialog des neuen Stückes wiederum vorgesetzt wird Alles dies Hütte sich schon bei srüheren Werken erkennen und empfinden lassen, selbst das Schnarren der theatra lischen Walze, durch welche die Figuren und Szenen in Gang gebracht werden, war schon längst recht gut vernehm bar Aber wie in einem überfüllten Gesellschafts raum die dumpfige, stickige Luft allmählich jedem fühlbar wird, wie sich dann die gewisse Ungeduld, die alle Fenster aufreißen möchte, der Menschen bemächtigt, so ergeht eS auch rn geistigen künstlerischen Dingen. Die Atmosphäre, in der sich diese Stücke mit Vorliebe bewegen und die sie um sich verbreiten, ist schlechthin unerträglich geworden, man will diesen Schein des Lebens nicht länger sür Leben gelten lassen, und so entsteht eine Stimmung, die sogar an solchen Charakterzügcn, Wendungen und Ausdrucksformen Anstoß nimmt, die sie früher als große Vorzüge bewundert hat „Gräfin Fritzi" wird cs schwerlich über einige Wieder holungen hinausbringen, obschon ihr all die Sorgfalt der Regie und all die Durchbildung des oft charakterisierten Darstellungsstiles, der sich sür Stücke ihrer Art an der Bühne herausgearbeitet hat, im vollsten Maße zu gute kamen Frau Bast«- stattete die Titelrolle mit allem Reiz anmutiger Beweglichkeit und eines feinen Anhauchs wirklichrr Empfindung aus, Frl Tullinger (Zerline Grundel) spielte die Österreicherin in Berlin ganz vor trefflich, Frl Gasny (Hedda Meinhard) verkörperte die selbstbewußte Sicherheit der jungen Erbin mit so viel Zusatz von Liebenswürdigkeit, als im Leben wünschenswert wäre Hr. Paul (Rechtsanwalt Martin Opitz) führte die Figur deS siegreichen Bewerbers zwischen der Scylla deS schnodderigen Schwernotcrtumö und der Charybdis höchst hausbackener Nüchternheit, glücklich hindurch, ohne ihr wärmeren Anteil zu gewinnen Hr Gunz (Franz Helling) gab seinem jungen eleganten Berliner den nötigen Pylades- anstrich, um ihn gegen Orestes-Opitz abzuheben Hr Swoboda und Frau Wolff stellten das kommerzien- rätlich Meinhardsche Ehepaar lebendig überzeugend dar, Hr Müller (Kapellmeister Ambrosius) lieferte einen in Maske, Haltung und Ton gleich charakteristischen Nach fahren des bieder-groben Musikus Miller aus „Kabale uud Liebe", auch Hrn Schuberts Lohnkellner Flieder wirkte ganz hübsch; dem Stück konnten sie alle nicht auf helfen Ad Stern fraglichen Betriebe unmöglich gemacht werden solle, in manchen Fällen daher, sofern die Umsatz steuer für angezeigt erachtet und gewählt werde, schon ein niedrigerer Satz als 2 Proz. wohl als ausreichend und dem Bedürfnis entsprechend werde angesehen werden können. Tagesgeschichte. Dresden, 3. Juni Se. König!. Hoheit der kom mandierende Genera! Prinz Georg begab Sich gestern abend in Begleitung des Ehefs des General stabes Generalmajors v. Broizem und des Adjutanten im General Kommando Majors Gadegast nach Leipzig und nahm dortselbst im Hotel Hauffe Nachtquartier. Heute früh reiste Höchstderselbe nach Grimma weiter, um der Besichtigung der I., 2. und 4. Eskadron des Königin-Husaren-Regiments Nr. 19 auf dem Exerzierplätze bei Großbardau deizuwohnen. Die Rückkehr Sr. König!. Hoheit nach Dresden wird heute nachmittag 4 IIHr 23 Min. erfolgen. Dresden, 3. Juni Se. Excellenz der Hr. StaatS- und Finanzminister v. Watzdorf ist vom Urlaub zmnckgekehrt und hat die Geschäfte wieder übernommen. Deutsches Reich. * Berlin Se Majestät der Kaiser besichtigten im Laufe des Dienstag-Nachmittags die Modelle zu den Standbildern des Markgrafen Otto des Faulen und des Kurfürsten Friedrich II. in den Ateliers der Professoren Brütt und Ealandrelli. Gestern morgen von '28 bis 2,9 Uhr nahmen Se Majestät im Neuen Palais den Vortrag des Chefs des Militärkabinetts, Generals v Hahnke, entgegen, besichtigten um 9 Uhr das Regiment der Gardes du Corps aus dem Platze vor dem Palais und begaben Sich alsdann nach dem Lustgarten in Potsdam, um die Parade über die dortige Garnison abzunehmen — Die „Berl. Pol. Nachr" schreiben: Das Ergebnis der Verhandlungen, welche im Auftrage des Hrn Ministers für Handel und Gewerbe von dem Oberpräsidentcn Staats minister a D. Ur. v. Achenbach mit Vertretern der Ältesten der Kaufmannschaft, der Landwirtschaft und des Produkten handels über die Wiedereinrichtung der Berliner Produktenbörse gepflogen worden sind, wird in RegierungSkreisen bei weitem minder ungünstig beurteilt, als vielfach in der Presse Allerdings schienen anfangs unüberbrückbare Gegensätze vorhanden zu sein Allein im Verlaufe der Verhandlungen traten mehr und mehr ver mittelnde Auffassungen hervor Insbesondere zeigten die Vertreter des Produktenhandels nicht nur Ge neigtheit zu einer Verständigung, sondern traten auch mit positiven Vermittelungsvorfchlägen her vor, welche eine geeignete Grundlage für weitere Verhand lungen darbieten Zwar bestehen noch immer zwischen den Ältesten der Kaufmannschaft einerseits und den Vertretern der Landwirtschaft anderseits erhebliche Meinungsverschieden heiten, deren Ausgleichung vielleicht nicht unbedingt sicher ist Indessen haben sich doch im Lause der Verhandlung so mancherlei Berührungspunkte ergeben, daß die Hoff nung aus Verständigung nicht aufgegeben zu werden braucht Voraussetzung ist dabei freilich guter Wille und eine sachliche Beurteilung auf allen Seiten, dann wird das Interesse, das Handel und Landwirtschaft gleichmäßig an der Wiederherstellung der Produktenbörse haben, sich schon mit seinem vollen Gewichte zu Gunsten der Ver ständigung geltend machen Im Interesse einer alle Teile befriedigenden Lösung der Aufgabe kann es daher nur bedauert werden, wenn jetzt von verschiedenen Seiten in der Presse Äußerungen laut werden, welche die noch bestehenden Meinungsverschiedenheiten zu verschärsen ge eignet sind Verschiedene preußische Minister und Chefs von Reichsämtern werden die Pause in den parlamen tarischen Verhandlungen zu einer Erholungsreise benutzen. Graf Posadowsky ist bereits abgereist, um frische Luft im Harz zu schöpfen Finanzminister vi v Miquel, der bekanntlich seit den letzten Jahren an einer hart näckigen Schlaslosigkeit, verbunden mit neuralgischen Kopf schmerzen, leidet, hat einen dreiwöchigen Urlaub erbeten, um in Wiesbaden eine Kur zu gebrauchen Ebenso hat Staatssekretär v Marschall einen Urlaub angetreten, Erste internationale Kunstansstellnng zu Dresden. IX Dresden. I. In unserem Vorberichte »st schon gesagt worden, daß die einheimische Künstlerschast es an Eifer und Vermögen nicht hat fehlen lassen, um im ersten internationalen Wett bewerb aus Dresdner Boden eine vorteilhafte und selbst ständige Position zu erringen Dies ist ihr auch in dem Maße gelungen, daß sie einer guten Änzahl der fremden Gruppen ebenbürtig erscheint und im dem Ganzen eine ehrenvolle Beachtung findet Ihre Säle enthalten nicht wenige tüchtige Leistungen in der Bildnismalerei, in der Landschaft und im Genre, aus denen man den Eindruck empfängt, daß die junge Dresdner Kunst mit voller An spannung nach Selbständigkeit strebt, ohne diese lediglich in dem Ungewöhnlichen und Ausschweifenden zu suchen, und daß ihr eine Reihe von Talenten angehört, die bei ruhiger, gesunder Weilerentwickelung noch mehr versprechen, als sie jetzt schon geben, wie man ja überhaupt den gegenwärtigen Stand der modernen Kunst in Deutschland dahin kennzeichnen darf, daß die verheißungsvollen An läufe die reifen Vollendungen noch erheblich überwiegen. Nach Lage der Dinge bleiben gleichwie in anderen deut schen Künstlergruppen auf unserer Ausstellung, auch in der Dresdner die ält-ren Künstler oder die Vertreter der älteren Kunstweise gegen die Jungen an Zahl und — das muß offen eingeräumt werden — zum Teil auch an Wert der Arbeiten zurück, obwohl sich in unserer Stadt die Grenze erfreulicherweise nicht so scharf markiert hat und manche in den Kreis der Sezessionisten gegangen sind, die nach ihrer künstlerischen Art eigentlich nicht genau Hineinpassen Ein älterer Dresdner Künstler, welcher sich gegenüber dem Nachwuchs zu behaupten vermag, ist Friedrich Preller Er hat sich durch keinerlei neue Erscheinungen
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