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Wetzt" >mm«- tnländ. u. 215 Bezirk kn der kg be- -10,50 u 5,00 mor» :ad T. , S mm. tunken Schönburger Tageblatt Erscheint werklägl. Nachm- Bezugspreis monat- Nch im voraus 150 G.-Pjg. freidl., ausschUTrägeri. Einzelne Nr. 10 Goldpf., Sonntags-Slr. 20 Goldpf. Anzeigenpreise: Saesp. Petitzeile 0,15 Goldmark, ^außerhalb des Bezirkes 0,20 Goldmark, 3gesp. Neklamezsile 0,45 Goldmark, Linweise auf Anzei gen und Eingesandts 0,10 Goldmark, Nachweise- und Offertengebühr 0,20 Goldmark, Rabatt nach ^arif. Schwieriger Satz (Tabellen) mit Aufschlag. »«gründet 1878. Fernsprecher Nr. 9. Postschließfach Nr. 8 voftjcheckkonto Amt Leipzig Nr. 4436. Bankkonto: BereinSbank Golditz Filiale Waldenburg Stadtgirokonto Waldenburg 16. ^batte gelten nur bet pünktlicher Zahlung, bei zrvanaSwetser bMtretbung der Rechnungsbeträge wirb jeder Nachlaß hinfällig.. und Oat-enburger Anzeiger Dieses Bian enthüll die amtliche« Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrats zu Waldenburg. Ferner veröffentlichen zahlreiche andere staatliche, städtische u. Gemeinde-Behörden ihre Bekanntmachungen im Schönburger Tageblatt. Verantwortlich für Redaktion, Druck und Verlag E. Kästner in Waldenburg Sachsen. Mitglied de« Süchstsch-N und de« Deutschen ZeitnngLverleger-Beietn« (L. B.) — BerlagSvn Waldenburg Sachsen. Anzeigen bis vorm. 9 Uhr am Ausgabetag erdete« Ausgabe nachmittags Uhr in der Geschäftsstelle in Waldenburg Sa., Obergaffe 38. Erfüllungs ort Waldenburg. Filialen in Altstadt Waidenburg vei Lerru Otto Förster; in Callenberg bei Lerra Friedr. Lermann Richter; in Langenchursdorf bei Äerru Lermann Esche; in Wolkenburg bei Lerrn Linus Friedemann; in Penig bei Firma Wilhelm Dahler; in Ziegelheim bei Lerrn Eduard Kirsten. Im Fall« höherer Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, Maschinen- bruch, Stillungen im Betrieb der Druckerei oder unser Liesel« hat der Bezieher keinen Anspruch auf Erhalt der Zeitung oder Rückzahlung de« Bezugspreise«. Für Richtigkeit der durch Fern sprecher ausgegebenen Anzeigen übernehmen wir keine «ewühe Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der Standesamtsbezirke Altstadt Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Niederham, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Nr. 274 Sonntag, »cn 23. Rovembn 1S24 47. Jahrgang. >nr csn us. er- mtz ag- s-n hr- in- d. er in- »r kS- Kr r n- m- »er n rg ko- er- »» Wahlabkommen unter den Farben Schwarz-weiß-rot. Dr. Stresemann erlitt einen »ntonnfall. Im RathufiuSprozetz hat der «erteidiger deS Generals «edifisn eingelegt. Der AofsichtSrat der deutschen Reutenbank fordert die osortige Errichtung liuer lankwirtschaftliche« Kreditanstalt. In Preutzen wird dir Gewerbesteuer ermShigt. Das Siller Kriegsgericht soll noch 4V Fälle gegen -k«t- ssche Offiziere dnrchfkhrrn. Der englische Oberbefehlshaber in Aegypten ist seinen Verletzungen erlegen. Lie Lage in Aegypten ist ernst. Nach Pariser Meldungen haben die Matrosen in krou- ki«dt grmentert nnd Trotzki gefangen genommen. .Waldenburg, 22. November 1924. Das Attentat, welches am Nil auf den englischen Ober befehlshaber der ägyptischen Truppen verübt worüen ist, verursacht in London schwere Besorgnis. Bian kann sagen, daß es an die Bombenwürfe von Serajewo Ende Juni 4 914 erinnert, denen einen Monat später der Ausbruch des Weltkrieges folgte. Heute handelt es sich nicht um den Gegensatz zwischen zwei Staaten, aber um die wahrlich nicht geringe Gefahr der Er hebung der Eingeborenen in Nordafrika, in Vorderasien und in Indien gegen ihre weißen Oberherren. Schon lange ist die Parole ausgegeben: „Afrika, den Afrika nern, Asien den Asiate»;!" — und zahlreiche Aufleh nungen und Demonstrationen haben stattgefunden. Jetzt ist in Kairo der erste Schuß gefallen, der den Uebergang vom Reden zu blutigen Taten beweist, und der zeigt, daß die Völker die Freiheit, welche ihnen England ge bracht hat, nicht als die rechte anschen. . 1882 waren die Engländer in Aegypten, bvs für ft? uach der Vollendung des Suczkanals, der den kürzesten Lecweg nach Indien vermittelt, an Wich tigkeit bedeutend gewonnen hatte. Sie benützten eine nationale Erhebung des ägyptischen Obersten Arabi Pascha zu einer Militärischen Intervention, bombar dierten und besetzten die .Hafenstadt Alexandrien und schlugen die ägyptischen Truppen bei Tsl-el-Kebir Wo rauf die Einnahme der Hanptstadt Kairo ohne Wider stand erfolgte. Seitdem regierte ein britischer Mini sterpräsident das Nilland, wenn auch der Khedive als Landesherr und seine Regierung dem Namen nach bestehen blieb. Durch Eroberung des Sudans schütz ten die Engländer das Land vor Angriffen von außer halb und brachten auch das Wirtschaftsleben zur Blüte. Allerdings alles auf Kosten Aegyptens. Als der Welt krieg ausbrach, zogen cs die Engländer mit in denselben hinein, der Khedive Abbas, der zum Sultan hielt, mußte das Land verlassen, und es kam am Suezkanal zu Känchfen mit den türkischen Truppen. Zum Khedive wurde der Prinz Hussein und nach dessen Tode sein Bruder Fuad erhoben, der 1922 zum Sultan von Aegypten von den Engländern ausgerufen wurde, die das Land damit für unabhängig erklärten. Aber die Bewohner merkten bald, daß die Bri ten doch die wahren Herren des Landes geblieben wa- ren, und eme nationale Partei begann mächtig gegen die englische Bevormundung zu arbeiten. Die Aeghp- ter wollten sich selbst regieren, darin waren die An gehörigen aller Glaubensbekenntnisse am Nil einig Die Regierung des Sultans Fuad mußte dieser Stimmung in der Nationalversammlung und im Volke Rechnung tragen, und der Ministerpräsident reiste selbst nach London, um dort Zugeständnisse zu erlangen, aber 'eine Reise war vergeblich. Die Erbitterung stieg dar auf im Lande und hat sich nun in einem Mord Luft gemacht. Außer den Engländern haben die Franzosen «Panier und Italiener mit den Eingeborenen Schwie rigkeiten, es ist die Auflehnung der Farbigen gegen die Weißen, die von farbigen Teilnehmern am Welt kriege noch genährt wird. Der erste Schuß siel. Was wird nun werden? Das Schandurteil in Lille. 1 Fahr Gefängnis für General Nathusins. In später Abendstunde fällte das französische Kriegsgericht in Lille das Urteil gegen den General von Näthusius, der wegen Diebstahls von Hausgegen ständen angeklagt war. Das Urteil lautete: - DaS französische Militärgericht hat General Na- thusius des Diebstahls von Küchengeräten und eines Tafelservices im Werte von SV0 Franken mit sechs gegen eine Stimme schuldig gesprochen. Unter Ver weigerung mildernder Umstände wnrde der General z» einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr verurteilt. Tie Rcvisionsfrist läuft drei Tage. Tic beiden anderen dem Gerichtshof gestellten Fragen über den Diebstahl von Pelzen, Kleidungsstücken, Teppichen und Seivcn- waren wnrde» mit vier gegen drei Stimmen verneint. Bei Beginn der Verhandlung gab der Anklage vertreter bekannt, daß General von Nathusins am 12. Mai 1921 in Abwesenheit vom Kriegsgericht in Lille zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden wäre. Sämtliche Vorschriften über die Veröffentlichung des Urteils wären beobachtet worden. Der Anklage vertreter beantragte, sofort in die Verhandlung ein- zntretest. Nach Ausruf der Zeugen wurde die Anklageschrift verlesen. Aus dieser ergab sich, daß die Anklage auf Behauptungen der Dienstmädchen des Fabrikanten Motte aus Roubaix fußt, in dessen Haus Näthusius ernquartiert war. Der Hausbesitzer war nach Ende des Krieges in seine Wohnung zurückgekehrt und stellte ein Verzeichnis der fehlenden Gegenstände aus. Nach den Angaben der Dienstmädchen waren die fehlen den Gegenstände nachts fsrtgcschafft worden, der Ge^ ucral selbst wäre auch nachts abgcrcist. Ter Ange klagte betonte, daß er unschuldig wäre und daß er die meisten fehlenden Gegenstände überhaupt nicht gesehen hätte. Das Tafelservice des Hauses Motte wäre von der Kommandantur requiriert worden. Der Requi sitionsschein wäre von der Kommandantur ausgestellt worden. Dem Packen des Gepäcks seiner Truppen hatte er nicht beigewohnt. . Ms erster Belastungszeuge trat Fabrikant Motte auf. Er sagte aus, daß er nach dem Waffenstillstand zuruckgekehrt wäre uud den Verlust festgestellt hätte. Durch einen Verwandten bei der Besatzungsarmee hätte Äahre 1919 eine Haussuchung in der Koblen zer Wohnung des Generals von Nathusins beantragt, dre in Anwesenheit eines seiner Vertrauensleute vor genommen worden sei, aber nichts Belastendes ergeben hatte. Vielleicht habe der General die Sachen in Ber lin in Sicherheit (!) gebracht. Der Verteidiger des Generals, Rechtsanwalt Ni colai, nahm den Zeugen in ...... ein Kreuzverhör. Motte gab zu, seine Anschuldigungen auf Grnnd von Gerüchten erhoben» zuhaben. Als der Vorsitzenoe sich sichtlich ungeduldig zeigte, stellte dies der Verteidi ger öffentlich fest. Da der Vorsitzende diesen Vorwurf in Abrede stellte, kam es zwischen ihm uud dem Ver teidiger zu einem Zusammenstoß. Der Verteidiger erklärte, die Wahrheit feststellen zu müssen. Der nächste Zeuge ist der Chauffeur des Fa brikanten, der der Haussuchung bei dem General beigewohnt hat. Der Zeuge erklärte, daß General v. Nathusins unschuldig wäre und kein stichhaltiger Verdacht gegen ihn erhoben werden könnte. Bei der Haussuchung in Koblenz war von einem französischen Major ein Protokoll ausge nommen worden. Tiefes Protokoll ist verschwunden. Die Verteidigung betonte wiederholt, daß diese Tat sache sehr merkwürdig wäre. Ein weiterer Zeuge, ein Gärtner, kannte den An geklagten nicht. Er wußte von der Angelegenheit nur, ivas seine Frau erzählte. Es folgte die Vernehmung der Frau des Gärtners, die die Behausung des Industriellen Motte während des Krieges verwaltet hatte. Sie er klärte, daß sie, als General v. Nathusins das Haus ihrer Herrschaft bezogen hätte, hätte ausziehen müs sen. Die in Frage kommenden Gegenstände waren nach der Abreise des Generals nicht mehr da gewesen. Tatsachen über den Inhalt des Gebäcks des Generals, sas nach Koblenz transportiert wurde, konnte die Zeu gin nicht anführen. Sie beruft sich auf Aussagen eines Verwandten, der gestorben ist. Auch diese Zeugin konnte nichts darüber aussagen, ob der General die fehlenden Gegenstände mitgenommen hat. Zwei weitere Belastungszeugen konnten ebenfalls nichts gegen den General aussagen. Nachdem nun sämtliche Belastungszeugen gehört waren, stellte der Verteidiger fest, daß die Aussagen darin übereinstimmten, daß nach der Abreise des Ge nerals das Fehlen der Gegenstände bemerkt wurde. Wenn vom Diebstahl im Juli gesprochen wurde, so gehörte das gar nicht in den Rahmen der Anklage. Für diese habe nicht vor leiseste Verdacht erbracht werden können. Sie solle einfach in sich zusammen. Es bleibe nichts and ..-L ü'riq, als sie znrückzuziehen. Der Vertreter der " i widersprach dem lebhaft. Die Entlastungszeugen stellten dem Angeklagten das beste Zeugnis aus. Damit war die Beweisauf nahme beendet. Der Anklagevertreter ergriff das Wort zum Plädoyer. Er hebt hervor, daß General v. Näthusius mit wenigem Gepäck in Roubaix eingetroffen wäre, bei seinem Abzug jedoch mehrere Lastwagen mit Kisten fvrtschaffen ließ. Der Verteidiger hob hervor, daß kein Zeuge etwas Bestimmtes ausgesagt hätte, sondern daß es sich ledig lich um Vermutungen handelte. Das Protokoll, das die Unschuld des Generals ergab, ist abhanden gekommen. Er wies ferner darauf hin, daß infolge der kurzen Zeit keine Zeugen aus Deutschland geladen und somit die Verteidigung nicht genügend vorbereitet werden konnte. Dann zog sich das Gericht zur Beratung zurück und verkündete das „Urteil". So ist nun Unglaubliches wahr geworden. Das französische Militärgericht hat ein neues Schandurteil gefällt, das sich würdig an die früheren anreiht, hat zu der bestehenden Schmach eine neue gefügt. Erhöhung der Seamlengehütter. Im Durchschnitt um etwa 1« Prozent. Tie Verhandlungen des Reichsfinanzministers mit den Spitzenorganisationen sind zum Abschluß gekommen und haben, wie amtlich mitgeteilt wird, folgendes Er gebnis gehabt: Gemäß der Zusage der Rrichsregierimg, eine maßvoll» Erhöhung der Beamtenbezüge zu weiterer Angleichung a« die Fricdcnsgchältcr eintretcn zu lassen, wurden folgende Erhöhungen als das Aeußerste bezeichnet, das unter den heutigen Verhältnissen vertrete» werde» -an»: Kr- tzöhnng der Grundgehälter in den Besoldungsgrup» he» 1—k um 12-/- Prozent, in den Besoldungsgruppen 7 und höher um 1« Prozent. Ta der W o h n » n gs g e l d » zuschutz nicht erhöht wird, bleibt die Erhöhung der Ge- samtbezügc hinter 12-4 bczw. 1« Prozent zurück. Tie Kinder- und Frauenzuschläge werde» je um zwei Mark monatlich, die Bezüge der Angestellten, Wartestands- und Rnhestandsbcamten, der Kriegsbeschädigten und -Hin terbliebenen werden in de», gleichen Maße erhöht wie die der aktiven Beamten. Demgegenüber hatten die Vertreter der Beamten ursprünglich folgende Forderungen aufgestellt: Für die Besoldungsgruppen 1—6 40 Proz., für 7—8 25 Prozent, für 10—12 15 Proz. und Gruppe 13 10 Proz. Erhöhung, mit rückwirkender Kraft vom 1, November. Der Reichsbund der höheren Beamten sprach sich demgegenüber für eine prozentuale gleich mäßige Erhöhung aller Grundbezüge aus. Von der Regierung wurde die Erfüllung dieser Forderungen als unmöglich bezeichnet, wobei als ausschlaggebender Grund in erster Linie die Finanzlage der Reichsbahn angeführt wurde. Die Reichsbahnbcamten seien ge haltlich in gleicher Weise wie die Beamten der Reichs- Verwaltung zu behandeln. Wenn nun aber schon di« allgemeine Lage der Reichsbahngesellschaft bedacht wer-