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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.09.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-09-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188709295
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18870929
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18870929
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1887
-
Monat
1887-09
- Tag 1887-09-29
-
Monat
1887-09
-
Jahr
1887
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.09.1887
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Ersch^«t täglich früh S»/, Uhr. Kttsrtisn und Lrprdiiion Iohanartgaff» 8. LPrrchliun-en drr lirdartiou: vormittag« 10—18 Uhr. Nachmittag« b—8 Uhr. Uiitr G« >ra,»d, «,a» ach »>« »t»d,«ie. N!»i »crttntUch. »>,«»«« »er »Sr die nS»s»sol,r,»r »Ul«»rr »eftimuileu Suserutr a« »,chr«»«,r, »i« S Uhr «achmitta,«. au Saun- uns Frfttagen früh «»'/.»Uhr. 3n -e« Filiairn skr Jus.-Ännahme: Ott« Kkr»». UuivrrsttäGstraß« 1. Lonk« Lösche. Katharsurnstr. 83 pari. u. KSnigsplatz 7, «ur bi« '/,t Uhr. 'timigtrTagtlilait Ameiger. Auflage I»,7SQ. Alioiinrmrntsprris Viertels. 4'/, Md >nel. Bringerlohn k> Mk.. durch dir Post bezogt» 6 Mt. Jede einzeine Nummer 80 Pf Bclegerempiar 10 Pf. Gebühren kür Extrabeilagen lin Taaeblalt-Format gesalzt) ahne Postbewrdening M Mk. m«k Postbesörderung 70 Mk. Inlrratr Kdespaltene Petitzeile SO Pf. Größere Schriften laut uni. Preisverzeichnitz. Tabellarischer u. Zifferniatz uach höherm Tarif. Nrclamrn untrr dem Redaclion«strich die Sgrspalt. keil« bOPs., vor den Familien Nachrichten die 6gespallene Zeile «0 Pf. Inserate sind sie,« an die Grprh'ti«« zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praoviiliieraiitia oder durch Post nachnahme. 272. Donnerstag dm 29. September 1887. 81. Jahrgang. Zur gefälligen Veachtung. Um bei Ausgabe der Legitimationskarten zum Abholen des Tageblattes beim Quartalwechsel den Andrang möglichst zu beschränken, haben wir sie Einrichtung getroffen, daß Karte und Rechnung bereits von heute an in Empfang genommen werden können. Lxpeältlon lies L-elpLlser ^LKvdlLttes. R»m, Cognac. Obst- und sonstig« versetzte Amtlicher Theil. Vtkanntmlnhung, die Srhebimg etner Nachsteuer von Branntwein detvrffrn». Aus Acund von 8> 46 de« Gesetze«, die Besteuerung de« Brannt- wein« betreffend, vom 24. Juni 1887 (Reicd«.Geietzblatt 2. 2Ü3) unterliegt aller om 1. October diese« Jahre« innerhalb de« Gebiete« der Beanatweinsteuerqenieinschast im freien Verkehr befindliche Bcannlwein der Verbrauchsabgabe in Form einer Nachsteuer von 0.30 für da» Liter reinen Alkohol« nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. 8- 1. Der Rachversteuernng unterlieg« mit den unten näbrr angegebenen Ausnahmen aller im freien Verkehr befindliche Brannlwein, gleich viel, ob derselbe in, Gebiete der deuischen Brapnlweinftruergeniein- schalt erzengt ist, oder au« anderen dieser Gemeinschaft bi«her nicht ongehürigea deuischen Staaten oder au« dem Zollvereiu«-A»«la»dr herftammi. Der Nachsteuer unterliegen auch Arrak, brannlwein, Brannlweinessenzen, Liqueure Bcanniweine. 8- 2. Bon der Nachsteuer bleibt befreit: a. Branntwein, welcher zu gewerblichen Zwecken, einschließlich der Eisigbereitung, zu Heil«, zu wisseaichaitlichen oder zu Putz-, Heizung«-, Koch- oder Beleuchtung-zweck,-,, verwende: oird. d. Branntwein im Besitze von Gewcrvtreibenden, welche die Er- laui'iiiß zum Au«Ick>änken von Branntwein od.r zu». Klein- Handel »nt Brannlwein haben, in Mengen vo» nicht mehr al« SO Liier, im Besitz von anderen Hau«baltu»g«vorstä»den re. nicht mehr al« lO Liier reinen Alkohol«. Diese Mengen bleiben auch dann nachsteuersrel, wenn größere Vorrälhe vorhanden sind. e. Branntwein, welcher nachweislich gegen Erlegung de« Zoll- betrage« von 122 bezw. 180 für 100 Kilogr. vom AuS- lande emgcsiihet worden ist. ck. Beaniilwein, welcher zur Ausfuhr au« dem Gebiete der dculschkii Brannlwciiisteuergenieiiischast gelangt. «. Bereits amtlich dcnaiuriricc Brannlwein. 8 6. Der am 1. Ociober 1887 im freien Verkehr befindliche Brannt- wein, welcher zu gewerblichen re. Zwecke» verwendet oder auSgeslihrt werden soll, ist behui« Erlangung der Nachsleucrbesreiung narr, stall- gehabier amtlicher Feststellung dis zur amilichen Tenalurirung oder Ausfuhr niederzulege» bezw. unter Slener-Eoutrolc ni stellen. Hierbei fiiiden die Vorschriften de« Branntwein-Niederlage-Regulativ« ealsprechende Anwendung. Ter Branntwein muß jedoch abgemeldet und gegen Entrichtung der Nochsteuer in den jreien Verkehr gebracht werden, fall« er nicht diiiinn riner Frist vo» 3 Monaten zur amtlichen Tenalurirung oder zur Ausfuhr au« dem Gebiete der Brani'tiveiusteucrgenieiiischasl ge langt ist. Mit derselbe» Maßgabe kann derjenige Branntwein, welcher am 1. October d. I in Braniitwein-Reiiiigungs-Aiistaltc» vorhanden ist. unler Steuer.Lontrole gestellt und iooann nach den Bestimmungen des „Regulativs für GcwerbSanstaltcn, in denen unler steuerlicher Controle stehender Brannlwein gereinigt werden dars". bchanvelt warben. Soll die Befreiung von der Nachsteuer ans Grund der Vorschrift unler 8 2o erfolgen, so muß von den Be> theiligtcu durch Vorlage und Uebergab« der bezüglichen Zoll, qniltniigen und »ach Erfordern durch Boriaqe der Handcl«bücher, Handelscorrespondcnze» oder in sonst glaubwürdiger Weise der Nach« wei« geliefert werden, daß der fragliche Branntwein seiner Zeit der Eiligangsverzolluiig zum Satze vo» I2ö bezw. 180 für 100 Kilogr. unlcrlegen bat. Die Eniicheidung hierüber steht drm Hauptamte de« betreffenden Bezirk« zn und ist mit de» vorgedachlen Beweismitteln (Zoll quiiiuiigen, beglaubigte» Auszügen aus den HondelSbüchern, den Handelscorrrsuondenzen oder begiaubigirn Auszügen au« denselben w.) zu belegen. 8-4. Die Anmeldung des am 1. Ociober 1887 im freien Verkehr be- kindliche» »achsteuerpflicbiigen Branntwein«, relp. die Entrichtung der Nach icae: liegt dem Eigtiilhümer de« Braniitwein« ob. Ei» sider. welcher am I. October 188? im freien verkebr be fiadlichen »ndenaturirten Branntwein, z. B. Spiriiu«, Liqueure, Punscheffenze», Obstbrannlwein, parsümirten Spiriiu«, ferner sogen. Bianniweiiiesieiizen, Arrak, Run, und Eognac, eigenthilmlich besitzt, lat dielen Borraih — gleichviel, ob er ihn in leinen eigenen oder in fremden Räumen aiislkwahrt — spätesten« bi- zum 3. Ociober 1887 bei der Licuerbebestelle seine« Bezirk« schriftlich nach Menge, wihrer Alsolwlslärke und Anfbewahrunq«ort mittelst einer kür die Sleuererhebung verbindlichen Declaration in doppelter An«feriigung a»z»mrlden »nd sich hierzu eine« von der Bezirkshebestelle zu liefernde» Formular- zu bedienen, wobei gleichzeitig in Spalt« S die eiwaigen besonderen Anträge zu stellen find Bei den mit Zucker verletzten fertigen Trinkbranntweinen braucht die Siärke nicht declarirt zu werde«; pielmedr ist der Alkoholgehalt derselben durchgängig aus 3(1 Proeent anzunehmen. Einer Anmeldung bedarf e» nicht, fasern der gesummte Borraih bei Gcwcrbtreibenden. welch« die Erlaubniß zum Ausfchänk-n von Braiiliiw in oder zum Kleinhandel mit Branntwein haben, 40 8 «er reinen Alkohol«, bei anderen Hau«haltung«vorstS»den lO Liter keinen Alkohol« nicht übersteigt In allen anderen Fällen ist der ge sammle Lorralh eiaichließlich der steuerfrei bleibenden Mengen a» zumeiden. Parfümerie» in kleinen Umichließungen bi« znm Gewicht von 1 Kilogr. find von der Verpflichtung zur Anmeldnng frei. Sollt» sich an Meldung« Pflichtiger Branntwein wäbrend der ersten Tage de» Monat« October 1887 auf dem Transvorte befinden ohne daß derselbe bereils der Nachsteuer unterlegen hat oder ander wkit »„gemeldet worden ist. so liegt die Anmeldung und bezw Entrichtung der Nachsteuer dem Waarenempiänqer ob, welcher die Anmeldung sofort nach ersolgtec Ankunst de« Branntwein« zu be- wirken verbunden ist. 8- ». Nicki Eintragung der Declarationen, weich« seiten« d-r Hebe stelle unverzüglich den mit der Nachsteuerrevision deirouien Lewr»! beamten zn überliefern sind, ist von letzteren die Revision der ange- »eltzatr» vorrtih« vor,„nehmen. Dir Inhaber von Nachsteuer- resp. anmeldunatpslichiigem Brannlwein find verpstichtrt, den Evntrol- beamten bei diesen Revisionen diejenigen H>ls«d>easte zu leisten oder leisten zu lasten, welche näthig sind, »m die amtlichen Feststellungen in den ersordeeiichen Grenzen zu vollziehen. Die bi« zum Zeitpunkte der Revision erfolgten Veränderungen de« Lagerbestande« durch Ab- und Zugang sind den Revision«- beamten durch Vorlegung der Handelsbücher oder anderwritigek Beläge nachznweisen. 8 6. Der von der Hebestelle zu berechnende Betrug drr Rachstevrr ist den Beldeiligten unverwei» schriftlich bekannt zu gebe», welche, »fern Nicht Stundung eintritt, den sestgestellten Steuerbetrog inner- daib 8 Tagen nach drr Bekanntgabe bei der Steoerhebeftelle gegen Quittung einzuzadlen haben. Pseanigbeiräge, welch« dnrch b nicht thrilbar sind, bleiben bei Feststellung der Nachsteuerschuld jede« Pflichtigen außer Ansatz. 8- 7. Aus Antrag der Zahlungrpslichtigen könne» Rachstenerbeträge von bO ^l und darüber: ». soll« nicht Gründe vorliegrn, welch« da» Emgantz gefährdet erscheine» lassen, ohne Elcherheitsbestellung für ein« Frist bi« zu drei Monate», d. gegen Sicherhettsbeftrllnng für «inen Zeitrau« HG >» sechs Monate» gestünde« werden. L« finden hieranf die für di« Stundung der verdranchgahgad« erlosieneu Bestimmungen entsprechend« Anwendung. 8- «. Hinieeziehunge» der Nachsteuer und sonstige Verletzungen der wegen Erhebung derselben gegebenen Vorschriften werden nach Maß gabe der hinsichtlich der Berbrauchsabgabe getroffenen Vtralbrstim- mungra geahndet. Eine Hinterziehung der Nachsteuer lieg« auch dann vor, weaa di« Menge de« Branntwein« oder der Ligneurr »c., oder der Stärkegrad de- Branntwein» absichtlich zu gering ange geben wird. Liegt eine solche Absicht nicht vor, so kännen Differenzen dt« zu 10 Procent außer Betracht bleiben. Dresden, den 28. September 1887. ksnigiiche Zoll» «nd Steuer-Dtrertta». von Wach-maun. vorstehend« Bekanntmachung der Königlichen Zoll» und Steuer- Direktion, brtr. die Erhebung einer Nachsteuer „a Branntwein, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Leipzig, am 28. September 1887. Königliche« Haupt-ZaI»A«t. Nathuiiu«. Vrkaulltmachuus. - ^ Die Localitäten der Rechnung«» u»o Eaffenverwaltunh der Gasanstalten (Ritterstraße 6, I.) bleiben wegen vor zunehmender Reinigung Montag, de« S. Oktober d. I». geschloffen. Leipzig, am 26. September 1887. DeS RathS der Stadt Leipzig Deputation zu den tyaSaustalte«. Bekanntmachung. Am Spätabende des vergangene» Sonntags sind einem Fuhr iverk-bcsitzer in der Fregestraße auS einem Stalle 2 Pscrde, ei» FiichSwnllach, etwa lö Jahre alt, ziemlich groß (am linken Hüttknochen befindet sich eine offene Wunde) und eine 8—s jährige schwarzdraune Stute, klein (aus dem linken Auge blind), gestoble» worden. Sollte Jemand über den Verblieb der Pferde eine Auskunft zu geben im Siande sein, so wird derselbe ersucht» sich ungesäumt in unserem Cominissariaie zu melden. Leipzig, am 27. September 1887. Las Polizei»»« der Stadt Leipzig. Rr. 2368 I». Bretschneider. k. In Verwahrung deS Unterzeichneten Polizei-Anite- befindet sich eine Eoinmode und eine Schachtel mit verschiedenen KleidUtigS- »itd Wäschestücken» iow e sonstigen Effekten, drm Dienstmädchen Anna Rosa Kittel au» Nicdcrwürschiiitz gehörig. Tieselbe wird, da ihr Ausenlhal» unbekannt, hierdurch ausgesvrdert, ihr Eigenlhum rechtzeitig zu reclamiren, da andernfalls darüber weitere Verfügung getroffen werden wird. Leipzig, am 24. September 1887. Las Polizeiamt der Stadt Leipzig. I». 2356. Bretschneider. Michael. Fondsbörse zu Leipzig, die Nadle» sür den Schäyn»gs-A»ssch»h detr. Unter Hinweis ans den bezügliche» Bürsenanichlag werden die Mitglieder der Fondsbörse — mit Ausschluß alio der lediglich de» Waarengeschäst« im engeren Sinne wegen die Bärse besuchenden Firmen — hiermit z» einer Loniicrütag. den 2l». September, Nachmittag» 1 Uhr im Anschluß an die gewöhnliche Börienveriaminlung im kleinen BVrsensaale stattsindendcn Wahlversammlung eingeladen, um in dieser di« ihnen zuftehende Wahl von 8 Mitgliedern in den nach 8 ? d" Börsenordnung behuiS Umlegung der IahreS bciirage zu bestellenden SchätzungS-AnSschuiz vorzunehmen. Zur Gütigkeit dieser Wahlen ist absolut« Stimmen mehrheit ersorderlich. Nur Inhaber von Halbjahrs-Karten sniidt auch solche von Tageskarten) sind zur Theiinnhme au dieser Versammlung berechtigt. Leipzig, den 21. Sepiember 1887. Tie Lelrgtrtri, der l. Abthrilung de» Vörsenvorftande» Wilhelm Schmidt. Fritz Mayer. A. Winkelmaiin. Bleyl, Völieniecretär. Die Dacharbeiten bei», Neubau deS Raihhause« PiUltltjtUj» sollen an den Mindestsordernben unter Aus wahl unter den Siibmillenden vergeben werben und sind Anschläge im hiesigen Gemeindeamt« zu entnehmen. Offerte» sind verschlossen unter der Ausschrist: . Dacharhesten, Nathha»»hau Entrttzsch" hiS znm 8. Oktober »lese« Fahr»», Nachmittag» S Uhr, in unserem Gemeindeomie adzugebea. Eutritzsch, am 27. Sepiember 1887. Oer Ae«r«ndr-Nath. ThomaS. Nichtamtlicher Theil. ver Fall Laufman». Der unliebsame Vorfall, bei weichem ei» Franzose gelobtet, ein anderer schwer verwundet worden ist, kann als erledigt angesehen werden, nachdem sich die deutsche Reich-regierung bereit erklärt bat, der französische» für vaS büchst bedanernS werthe Bersede» veulschrr gorstbeamten jede niöaliche Genug tbuung zu gewähren. E« kann jetzt nur noch in Frage stehen weiche Genugtbuung geleistet werden soll. Die franzSsische ikegierung verlangt dem Vernehmen nach Bestrafung deS Schul digen und Entschädigung sür die Familie» beider Opfer. Die Strafe fllr den Oberjägcr Kaufmann wird danach zu bemefic» ein, ob er sich bei Abgabe der verbängnißvollen Schuffe innerhalb seiner Dienstanweisung befand oder nicht. Im letzteren Falle wilrkc er wegen fahrlässiger Tkttuna und Körperver- letiung zu bestrafen sein. Da er dem 8. Iägerbalaillon an- gebvri, so steht er unter der Militairgerichldbarkeit. Bei der Lnlschädigunq ist zu unterscheide» zwischen dein Fall Brignon und dem Fall Wangen. Der erstere ist leicht zu regeln, die Familie ist nach Maßgabe de« bisherigen und deS wahrichcin- ichen zukünsligen Einkommen- deS Gelöbteten zu enlschäkigen, elbstverständlich wird dabei in der liberalste» Weise verfahren werden. Schwieriger liegt der Fall Wangen. Muß daS ver- wandele Bein ampntirt werden und wird der Bcrwnndele dadurch zum Krüppel oder stirbt, dann ist die Höbe der Enl- chstdigung wesentlich dem Gutdünken der Angehörigen über- lasten, obwohl auch hier gewisse Grenzen nicht überscbrille» werden können. Im Inkereste aller Betheiliglen ist zu wünschen und zu hoffen, daß die vollständige Heilung der Wunde ohne bleibende Nachtbeile sür den Verwundeten gelingt. Bei Beurlheilung des Falle- ist von Anfang an der Hehler gemacht worden, ihn als »alionale Streitsache zwischen Deutschen und Franzosen zu behandeln. Der Oberjäger Kauf mann ist kein Grenzbeamter, sonder» ein Forstbeamter. welcher den Forstsckutz gegen Wilddiebe zu handhabe» beauftragt war. CS steht fest, daß in dortiger Gegend zahlreiche Wild- diebe ihr verwegene- Handwerk treibe» und daß die Jagd aus Hochwild dort sehr ergiebig ist. Um so nölhiger war cS, den Forstschutz Leuten anzuvertrauen, welche hinreichende Kühnheit und Entschlossenheit besitzen, um dem verwegenen Treiben der Wilddiebe Schranken zu setzen. Daß die Forst beamten der Gegend bei Bexincourt kein schlecheS Gewissen »aben. beweist die Thatsache, daß der deutsche Commistar sich »ersvnlich mil mehreren Forsibeamten nach Nancy zum Staats )rocurator Sadoul begeben hat. um ihm alle wünschenS- werthen Ausklärungen über de» Fall mitzulheile». Kaufmann behauptet, genau »ach seinen Instructionen gehandelt zu »ade»; er hat erst nach dreimaligem Anrufe» von der Schuß waffe Gebrauch gemacht; die französischen Jäger sind also vo« Schuld an dem höchst bedauern-werlhen Vorfall »ichl reizusprechen. Warum wurde nicht die sehr naheliegende Vorsicht beobachtet, drm Oberförster in Schirmeck Nachricht vo» der Absicht, an drr Grenze eiue Treibjagd abzubalte», grg.br» , Ied.usallS nur aus hochmiitbiger Vernachlässigung der durch die Klugheit gebotene» Rücksicht sür den deuischen Nachbar. Die französischen Blätter, darunter der „TempS", betonen die Nolhweiivigkeit, an der Grenze nur fähige und »nisichiige Beamte zu verwenden. Bei Ertkeilung dieses RalheS wird außer Acht gelassen, daß Grenzschutz und Forstschutz zwei verschiedene Dinge sind. Der Forstschutz wird gegen Wi!d- und Holzdiebe geübt ohne Rücksicht aus ihre Nationalität. Ein französischer Wilddieb, welcher ans deutschem Gebiet un- besugt jagl, ist de» Kugel» der Forstbcamten ebenso auSgesetzi nie der deutsche Wilddieb, und die französische Regierung würde niemals in der Lage sein, wegen Tvdlung cmeS fran zösischen Wilddiebe« bei der deutschen Regierung Klage zu erheben. Zum Ueberfluß sind nun aber die französischen Jäger, welche an Ver deulscken Grenze zaglen, nach dem Er- gebniß der Untersuchung aus deutschem Gebiete angerusc» und verwundet, nicht aber, wie die französischen Blätter eS darstellen, von einem in, Hinterhalt liegenden Deulschen ohne Fug und Recht anqeschossen morden. Dem Oberjäger Kaufmann war die Nationalität der beiden Jäger, welche er anries und. alS sie nicht anlworleten, anschoß, un bekannt. eS konnten ebensogut deutsche Jäger oder Wild diebe sein. Die Wahrscheinlichkeit, daß er eS mit Wilddieben zu thun habe, schien durch ihr Schweigen bestätigt zn werden, und in demselben Irrthum haben sich auch andere Fvrslschny- beamte in seiner Nähe befunden. Unter solchen Umständen entspricht c- der Sachlage nicht, wenn Blatter wie „Antorilü" und »XIX. SiLcie" vo» deutschen Hera»«sorveru»ge» spreche» und de» ganz ander- liegenden Fall Schnäbel«: damit aus gleiche Stufe stellen. Beini Fall Scknäbele kam allerdings die nattonale Seite ausschließlich i» Betracht; die denisch« Regierung sabndete aus einen Spion, welcher seine Eigcn- schast aiS Grenzbcaniler dazu mißbrauchte, militainsche Geheimnisse DeittscklantS zu ersorsche» und deutsche Soldaten zum Treubruch zu verleiten. Wenn die deutsche Negierung diesem Mann gegenüber daS E»llast»ngS»ioi»citt zuiieß, daß er in Ausübung seine- Beruf- die deutsche Grenze überschritten habe und deshalb da- Stecht der Unverletzlichkeit für sich geltend »lachen konnte, so geschah dies meinem so weit gebend versöhnlichen Sinne, daß die dabei bewiesene Mäßigung die böck'sie Aner kennung verdient. Die Herbeiziehung de« Falles Kaufmann als eine- gleichartigen ist eine gewaltsame, denn dafür fehlt e« an jedem AnhaltSpuncte. Die zufällig ans deutsch.eS Gebiet übcrgetretenrn Jäger französischer Nationalität würben nicht die geringste Belästigung, noch viel weniger eine» Angriff erfahren haben, wenn >ore Nativnalilät und ihre Absicht den deutschen Forstschlitzdeanttrn de« NachbarqebielS bekannt gewesen wäre, denn von Berletzunfl deutscher Interessen kann bei Ausübung der Jagd nicht die Rede sein, ebenso wenig wie beulsche Forstschutzbeamte dazu berufen sind, deutsche Interessen zu wahren. Ihr Berus und ihre Pflicht war und ist die Handhabung deS Forstschutze«, und dieser Schutz ist im Innern deS Lande- ebenso geboten wie an der Grenze. Es ist ja richtig, daß der Re,,, aus dem Gebiete deS Nachbarstaates Wilddieberei zu treiben, für derartige» Gelichter größer ist. weil die Leidenschaft der Jagd und die damit verbundene Habsucht in dem nationalen Gegensatz-inen moralischen MilderungSgrund sür die Beschreitung verbotener Wege findet, aber den nalionalen Gegensatz i» dem vorliegenden Falle al- leitenden Beweggrund der Handlungsweise des Oberiäger» Kaufmann auszusteNen. dazu gehört die ganze Verblendung französischer Nachepolitiker. Der nationale Gegensatz zwischen Deutschen und Franzosen ist dir Quelle vieler Streitigkeiten, welche in neuester Zeit an der druisch.sranzösischen Grenze aufgetaucht sind; die'Ichniv daran, daß kiese Streitigkeiten eine» bvSartige» Charakter aiinehnicn, U zt aber unzweifelhaft ans sranzösiicher Seite. Hal man ieml« gehört, daß Franzosen ihrer Nationalität wegen in Deulschlanv belästiat worden sind? Sind keulsche Spione in Frankreich betroffen »nd unter Anklage gestellt worden? Dagegen stnd in Frankreich gegen deutsche Staats angehörige nicht nur fortgesetzt Beleidigungen geübt worden, sondern die deutsch- Nation ist in Frankreich förmlich pro- scribirt. Deutsche Spione, welche inilitatrische Geheimnisse Frankreich- auSkundsckasten wollen, giebt eS nicht, sehr natür lich. weil die Franzosen wobl von drr deuischen Kriegskunst wichtige, die Deuischen aber von der französischen gewiß nur wenia Beiebrung empfangen können. In Frankreich wird die Denlschenbetze seil langer Zeit so scharf betrieben, daß össeitt- liche Warnungen vor Ueberschreitung der französische» Grenze durch Deutsche zur dauernden Ausgabe der deuischen Presse geworden sink. Ma» hal dagegen noch niemals gehört, daß Franzosen sich zu gleichen Vorsichtsmaßregeln Deulschlanv gegenüber veranlaßt gesüblt hätten. Deshalb möge man auch de» Fall Kaufmann als Da« nehmen. waS er ist: als ein bcklagenSwertheS Mißverslänbiiiß, da» durch sranzösiiche» Hvch- »iulh und französische Sorglosigkeit verschuldet worden ist. * * » » Wir geben an dieser Stelle die weiter vorliegenden Mel dungen über diesen Zwischenfall: * Schirmeck, 26. Scpiembkr. („Kölnische Zeitung".) Die Jäger vom Bataillon Zobern, die zur AiiSdilsc beim Forst- und Jagd- schütze »ach Schirmeck commaiidirt waren, wurden am Sonnabend benachrichiigt, daß aus Hochrein (llaut-kiii») in deutschem Ge biete gejagt werde. Zwei Mann, Kausmann und Liiihos, gehen, um die Wilderer zu verireiben, an die Grenze aus Hochrein. Kaus« mann niniml eine gedeckte Stellung mit Ueberblick über deutsche« Gebiet, Linbos geht aus Hinwegen »gch der Grenze vor. um gegebenen Falls den Wilderern den Rückweg abzuschneiden. Etwa 12 Bewaffnete überjchreilen jagend im Anichlage die Grenze und »übern sich Ka»snionn aus löO Meier: die Grenze überschreitend, werde» sie von Kauiman» dreimal niil Halt angernsen, dringen indeß jagend aus deutschem Gebiete weiter vor. Kausmann giebt 3 Schüsse au- seinem Magazingewehr ab und verwiind-t aus deutschem Gebiete, ungesäiir 40 Meter von der Grenze, den Tagelöhner Brignon schwer, de» Oisicicr de Wangen mit 2 Kugeln leicht. Sümmtliche Jagende lüchteten ans französisches Gebiet. Brignon starb einige Stunden water i» Raon-Ies-Eaux (Frankreich). Der Jäger Linhos, der zur Umgehung im deutschen Walde auf eine Waldblöße getreten, war selige des Vorfalls; er fab die Jagenden aus daS deulsche Gebiet im Anschläge Vordringen und nach de» Schaffen seitwärts über dir Grenze zurncklaiisen. Er euihiel« sich de- Schießen«, weil die Fran zosen nunmehr nach Frankreich zurückkehrten, bemerkte jedoch keine Verwundung. Am Orie der Thal überzeugte er sich, daß der Jäger Kausmann ungefähr 120 Meter von der Grenze entfernt nur aus deutschem Gebiete postirt sein konnte, daß keine Kugeln nur dent- ches Gebiet bestreichen konnten und die Verwundungen nur aas ieutschem Gebiete vorgesallen sein kSnne». Die erste Blutspar ludet sich 4 Meter über der Grenze aus französischem Gebiete, w» Brignon nach erhaltenem Schüsse sich «iedergelrgt und iedrnsalls nach dem Sch»» im Unterleib untersucht hat. Die sranzdstsche Com mission, drr Ilnteevräsect und der Generolproeurator, war «« 2ö. d. am Thatorte. Naä> Aeußerungen der Eommilsion, dir in Gegen wart de« deuischen Forstpersonais getban wurden, konnte der Stand de» Jägers Kausmann nur ans deutschem Gebiete gewesen sei». Mich Aiiichaiiung der henie anwesenden deutschen Tommissto», be» Oberstaatsanwalt« von Zobern, de« Amtsrichter«, Krrtsdirector«» Oberförsters und Oderzollinsveclor«, ist e« ganz gewiß, daß Kauf mann, aus deuischen, Gebiete Stellung nehmenv. um de» Grenz- überlrüt der Fremden zu erwarten, nur deutiche« Gebiet übersah und aus deiil'cheni Gebiete die zwei jagenden Franzosen verwundet hat, und daß die Bluispuren aus französisch««» Gebiete durch de» nachträglichen Ucbertrilt der verwundeten Franzosen und deren Lagerung dortselbs« verursacht worden find. In Anbetracht de« von dem Soldaten Kansman», einem gelernten Förster, bei Abgabe der Schüsse eiiineiioiinnenen Siandpuncies konnten Schliffe auf da« sianzvsischc Gebiet wegen des in der Mitte liegende» Jungholzes »ich, abgegeben werde». Da« Iägercommando in der Obersörsterei Lchirineck ist seit mehreren Jahren notkwendig wegen der ständigen Wildsrcvel. die von Franzose» aus de» gut gepflegten Iagdgründe» begangen werden. Tbe inilitairgerichtliche Untersuchung ist eingcletiet. Nach den bisherigen Erhebungen scheint Kansmann in berechtigter AiiSsühriliig de« ihm gewordenen Auftrags gehandelt zu baden; rr mußte nach Lage der dortigen Verhältnisse den Einbruch vo» Wilderer» n»s deutsches Gebiet nnnehmen. * Pari«, 27. September. („Boisische Zeitung".) Der Beritt über den Grenzunsa ll, den Staatsanwalt Sadoul aus Nancy, derselbe, der auch die Uitteriuchung im Schnäbele-Fall geführt, ab« gefaßt dal, Irisst beule irüh hier ein »nd wird der Beralhung de« MinisterralhS zur Unterlage dienen. Letzterer wird heute die dem Geichäilsiräaer Raindrc >» Berlin zu leiegiciphirende Unterweisung estsiellcn Van einer verfrühten Rückkehr Herbctte'S aus seinen Posten ist keine Rede. In der aestrigen Unterredung zwischen Fiourens und Grai Munster, die dreiviericl Stunden dauerte, tonnt« Letzterer nur erklären, daß er »och keinerlei lhalsächliche Milldeilungen und Instructionen ans Berlin emvsaiiqen habe, also einfiweilea nur die Miliheilunge» der sranzöstsche» Regierung entgegen- iielnne» könne, doch ioll er leine Ucberzeugung von einer raschen Erledigung de- Zwlscheniasts nach Maßgabe des Völkerrecht« aiisgcdrüclt baden. Die Polizei verhaftete einige Zeitungsverkäuser, weiche den „Intransigeaul" iwt den« Ruie: ..Menchelmord zweier Franzoien durch Deutsche!" ansicheien. — Der Voqejenprnfect Gentil, der beurlaubt war, wurde augcwicseu, sosvrt aus seine» Posten zurückzukrhrtn. Die ersten Nachrichten über Freiherr von Wannen'« Ver wundung erwiesen sich glücklicherweise ai« arg übertrieben; er hat blo« «ine Fleischwunde am rechten Oberschenkel, enien soiennniiien .Haarseitschuß" erbosten, und von einer Abnahme des Beine« ist keine Rede mehr. Er liegt i» Luvigny »nd wird von sriner ci»« Molsheim herbeigeristen Mutier gepflegt. Der getüvlete Biigno» wurde gestern beeidigt; er dinterlaßl eine Frau und vier kleine Kinder im Elend, und der Anblick der Himer dem Leicheiiw.igen einhergehenden Wstiwe »nd Waisen wirkie auf die Bevölkerung sehr erbilternd. 1>r. Wendling, der die Leicheneröffuuiig vor- genoinmcn, will an der Beschaffenheit drr Unterleib-wunde erkannt haben, daß der Schuß au« etwa 260 Meter Ent- sernung abgeseuert wurde. Etu« solche Feststellung ist iiiiniögiich; man kann »»r erkennen, ob «in Schuß au« allernächster Näbe ab- geseuert wurde, ober ob die Kugel matt war; di« zwischen diesen Extremen liegenden Entfernungen entziehen sich genauerer Siztlicder Schätzung. Wendling'« Angabe würde beweisen wollen, da» die Angkscboffenen außerhalb Ruiweite de« deullchen Soldaten waren. Hier wird allgemein angenommen, daß Deuifchland die Hiiiter- bliebenrii des Gklödleien entschädigen werde. Durch alle Blätter, mit AuSiiahmc de« wüst hetzenden ..Iniransiqeant", geh» die ve- lrgchtunq, daß die deutsche Regierung kür de« Unglückslall zwar a cht geradezu veraniworilich gemacht werden könne, daß ober dir häufige Wiederholung ärgerlicher Reibungen an der Grenze entweder iür da- Bestehe» allzu strenger Vorschriften, oder für die Verwen- düng ungeeigneter Personen spreche, und daß da Wandel geschafft werden müsse, wenn der deuischen Regierung an drr Frieden»« erdaltung l ege. Man könne den Weltiriedrn unmSglich auf dir Dauer dem Uriheil beschränkler und taktloser Grrazriskrrr übrr» cmiworlen. * Pari-, 27. Sepiember („Ralionalzerfung".) Alle Bericht» der Journale au» Roon bestätigen, daß der sranzSstiche Draqonrr- lieuli nanl von W innen »nd der P>q»e«e Brignon da» sranzöiifche Gebiet nicht verlassen baden, während der Jäger Kansmann br- dauvtet. da« Geaentdeil geglaubt zu haben. Die gestern dem deutichr« Botiihakter Graten Münster vom kronzSsischen Minister de« Au«- ,wäriige„ Flooreii» gemachten Misth-ilunge» waren nur di« trlr- i gravhilchen Berichte de« die Untersuchung leitenden Gcneralpeocurn- I kvr« in Nancy, dessen oificiellee Bericht beute »intrifst. OsstciiG I wird jetzt hervorgedoben. daß die diplomaliiche Actio» über die A»- » gklegenheil noch nicht beginnen konnte. Dir daraus bezügliche gestrig«
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