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veror»s,,«S«Iatt »er areir»a^>b»«m>sch«ft »«tze« «I» «»»fiftorialb-HSr,« »er v»«rl«fitzl Am 1 - slati der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde Herrnhut und Bernstadt, des Hauptzollamts Bautzen, ingleichcn der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Orga» der Handel»- «ud Gewerdekammer r» 8itta». verantwortlicher Redakteur: Arno Zschuppe (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr). — Verlag, Redaktion». Expedition: Innere Lauenstraße 4. Telegramm-Adreffe: Amtsblatt Bautzen. — Fernsprechanschluß Nr. 51. Di« Baatzeon Nachrichten ericheloeo, mit «uraahwe de, Sonn- oud Fcftiagc, täglich ab-od«. Preis deS VieiieljShrlicheu «boauemeotS 3 Jllfe»ttoo»g«bah» sü» de» Ram» eton Petil-SpaUzcii« gewöhnlichen SatzeS IS 4, io geeigneten Füll» oute, KewLH,o»g von Rabatt; Zissno., Tabelleo- aod uode,n schwierige, »atz entsprechend temie,. NachweiSgebühr sü» jede Aozeig« aod Jajerttoa SV Pfg., fü» briefliche «askaastserteilaag IO Pfg. (m.d P»rt»>. Kür tzte Aufuatzme vo» Auzeise« ««d Rettame« a» Seftimmter Stelle wird kei«e Gara«tie üdervomwe«. IM' Nur dir früh 10 Uhr ei»gehe«de J»serate fi»de« noch i« de« abends erscheineude« Blatte A«f»ah«e. -MU Inserate aehmea di« GeschSsiSslell« de» Blatte» aod die »aooaceobllreao« ao, deSgletcheo die Herren Wald, io Löbau, Claaß Io Weißenberg, Lippitfch io Schirgiswalde, Gastav Sröling io Berostadt, Bah» io LSaigShai» bei Ostritz, Reußner io Obn-Toaoerjdors aod voo Liadeaar: io PalSoitz. «r 42 ^'-«»oi»»»»«»» Sonnabend, den 20. Februar abends. L28. Aahrgaug Zur Beseitigung von Beunruhigungen, die in den beteiligten Kreisen entstanden sind, wird bekannt- gegeben, daß bei Werterverlcihung persönlicher Apoihclcnlonzrjsioncn. die von früher her nrit sogenannien Mealwerten behaftet sind, dem Nachfolger die Erstattung dieser Werte nach Maßgabe des folgenden Absatzes auserlegt werden wird. Als Jdcalwert gilt derjenige Teil des früheren Kaufpreises, der den damaligen Wert bes Grundstücks, der Geschäftseinrichtung und der Warenvorräte überstieg. Entspricht dieser Idealwelt nicht mehr dem jetzigen Ertrage der Apotheke so ist er entsprechend zu kürzen. Eine Erhöhung des Jdcalwerts ist ausgeschlossen. Sind bei dem früheren Kaufe befondere Festsetzungen über den Kauspreis von der Regierung getroffen worden, so verbleibt cs dabei. Das Grundstück, in dem die Apotheke betrieben wird, ist aus Ver langen zu demjenigen Werte zu übernehmen, den es zur Zeit der Uebcrnahme bat Das Gleiche gilt von der Geschäftseinrichtung und den Warenvorräten. Die Art und Weise der Zahlung des Gesamtkausprcifcs bleibt der Regelung im einzelnen Falle Vorbehalten. Dresdenden 12. Februar 1909 Ministerium des Innern. Nach Z 4 und 8 5 des Statuts der Friedrich Wilhelm Stiftung für den Kurort Maiicubad ist das Finanzministerium berechtigt, alljährlich bis Ende März drei Personen, welche die Marienbader Heilquellen und Bäder brauchen wollen und die Kosten hiersür nicht aus eigenen Mitteln tragen können, dem Stiftungs- Vorstände zur Gewährung von Beihilfen vorzuschlagen, die entweder in freier Wohnung oder in Geldunter stützung oder in beiden zugleich bestehen. Die zum Geschäftsbereich des Finanzministeriums gehörigen Beamten, die in diesem Jahre eine solche Beihilfe zur Kur in Marienbad zu erhalten wünschen, werden ausgcsordert, ihre Gesuche längstens bis zum IS. März dieses Jahres anher einzurcichen, und zwar, soweit das Finanzministerium nicht selbst die Dienst behörde ist, durch Vermittlung ihrer vorgesetzten Dienstbehörde. Dresden, den 1S. Februar 1909. Fist anzministerium. Das Ersatzgeschäft im Aushe-nngsvezirte Löbau wird wie folgt stattfinden: Montag, den 1. März 1000, von früh 8,45» Uhr an in, Gasthof zur blauen .Kugel in 41 u »» » v »I «I « für die Orte Beiersdorf, Cunewalde, Oberennewalde, Schüubera. WcigSdorf mit Köblitz; Dienstag, den 2. März 1008, von früh 7 Uhr an im Hotel zum Ratskeller in für die Stadt Neusalza und die Orte Oppach, Sprcmberg und Taubenheim; Mittwoch, den 3. März 1908, von früh 8,30 Uhr an im Hotel Stadt Zittau iu Ii für den Ort EberSbach und zwar für die 1888 und 188? und in früheren Jahren geborenen Militärpflichtigen, sowie für alle Militärpflichtigen aus dem Orte Schönbach; Donnerstag, den 4. März 1808, von früh 8,30 Uhr an ebendaselbst für den Ort Ebersbach und zwar für die 1888 geborenen Militärpflichtigen und für alle Militärpflichtigen aus den Orten Dürrhennersdorf, Kvttmarsdorf, Reuschönberg, Nieder friedersdorf und Oberfrtedersdorf; Freitag, den 5». März 1808, von früh 8 Uhr an im Gasthof zur Wachtschcnke in i8 «U8«r»«lvrlk Mr den Ort Ncug-rdbmf und zwar für die 1888 und 1887 sowie in den früheren Jahren geborenen Militärpflichtigen; Sonnabend, den 0. März 1808, von früh 8 Uhr an ebendaselbst für dm Ort'Neugers dorf und zwar für die 1888 geborenen Militärpflichtigen und für alle Militär pflichtigen aus den Orten Neueibau und Walddorf; Montag, den 8. März 1808, von früh 8,15» Uhr an in Zwahr'S Gasthofe iu »»»»«rvckvrvtlL für dle Orte Eibau und Oberoderwitz; Dirnötag, den 8. März 1808, von früh 8,45 Uhr an im Gasthof zu Ninive in «»I»vr^npl»«»r»«1«»r1 ftir die Orte Bcrtbcisvori, Gwßu.nne sborf, Hc-ruhm, Neundorf, Ober- und Niederrennersdorf, Ober- rind Ntederruppersdorf, Ober- und 'Nieder- strahwalde; Donnerstag, den 11. März 1808, von früh 8,»0 Uhr an im Gasthofe zum Hirsch in für Mc Stadt Berns,obt und die Orte Altbernsdvrf, Berzdorf, Dittersbach, Kemnitz, Kiesdorf, Kunnersdorf und Schönau; Freitag, den 12. März 1808, von früh 8 Uhr on im Hotel zum Lamm in L. 81»» a Mr die Stadt Weißenberg und die Orte Brettendorf, Carlsbrunn, Groß- und Kleindehsa, Hochkirch, Kittlitz, Kohlwesa, Kotitz, Krappe, Kuppritz, Laucha, Lauste, Lautitz, Lehn, Maltitz, Niethen, Nostitz mit Grube und Trauschwitz, Plötzen, Rodcwttz, Särka, Spittel, Unwürde, Wohla und Zschorna; Sonnabend, den 1». März 1808, von früh 8 Uhr an ebendaselbst Mr die Orte Bellwitz, Bischdorf, Dolgowitz, Ebersdorf, Georgewttz, Glossen, Herwigsdorf, Klein- radmeritz, Ober-, Mittel- und Niedersohland a. R., Oehlisch, Oppeln, Rosenhain, Wendisch cunnersdorf, Wendischpaulsdorf und Zöblitz; Montag, den 1S Minz 1808, von früh 8 Uhr an ebendaselbst Mr die Orte Altlöoau, Eiserode mit Peschen, Lawalde, Rechen, Ober- und Niedercunnersdorf, Oelsa und Ottcnhatn; DienStag, den 10. März 1808, von früh 8 Uhr an ebendaselbst für die Stadt Löbau und zwar nur Mr die 1888 geborenen Militärpflichtigen; Mittwoch, den 17. März 1808, von früh 8 Uhr an ebendaselbst Mr die Stadt Löbau und zwar Mr die 1888 und 1887 sowie in früheren Jahren geborenen Militärpflichtigen und für alle Militärpflichtigen aus den Orten Groß- und Klein schweidnitz und Lauba. Ferner findet Donnerstag, den 18. März 1808, im Hotel zum Lamm in 1-01»»,, von vormittags 8 Uhr an die Mr alle diejenigen Militärpflichtigen statt, welche noch nicht gelost haben. Die Lofungsberechttgten können hierzu persönlich erscheinen, für Ntchterschienene wird durch ein Mitglied der verstärkten Ersatzkom Mission gelost. Sofort nach Rückempfang der Stammrollen haben die OrtSbehörden die Gestellungspflich tigen zu den betreffenden Terminen schriftlich zu beordern. Infolge dicferBeorderung müssen sich alle Militärpflichtigen des Aushebungsbezirkes, welche noch keine endgültige Entscheidung durch die Ersatzbehörden erhalten haben, mithin auch die beim vorjährigen Ober-Ersatzgeschäste zum Nachersatz ausgehobenen oder Mr eine Waffengattung designierten, aber nicht zur Einstellung gelangten Mannschaften zur Musterung stellen, selbst wenn sie eine be- sondere Vorladung nicht erhallen haben sollten. Militärpflichtige, welche ihre Anmeldung zur Stammrolle unterlassen und dadurch die Vor- ladung unmöglich gemacht haben, find von der Gestellungspflicht nicht entbunden. Außerdem können den nicht Erschienenen die Vorteile der Losung entzogen werden. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger behandelt. Er kann austertermialtch gemustert und sofort zum Dienste eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Mnstcrungstcrmtne verhindert ist, hat ein ärztliches Attest einzurcichen. Dieses ist durch die Ortsbehörde zu beglaubigen, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Die Gestellungspflichtigen haben in den MustcrungStermiuen in nüchternem Zustande, reinlich am Körper und reinlich in der Kleidung pünktlich zu erscheinen. Zuwiderhand lungen hiergegen oder gegen sonstige, während der Musterung ergehende Anordnungen der behörd lichen und polizeilichen Organe werden, ebenso wie ungebührliches Betragen in oder vor dem MustcrnngSiokale, soferii nicht andere gesetzliche Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis z» >5,0 Mark oder entsprechender Hast strafe geahndet werden. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, müssen das amteten ArzteS betbringen, oder auf eigene Kosten zum Termine drei glaube bringen, welche bekunden könne», daß und in welcher Weise sic selbst die epileptisc Militürpflicbtigen wahrgcnommen haben. Die O'tSbehördrn haben die an dieser Krankheit leidenden Gestellungspflichtigen auf diese Vorschrift noch besonders hinzuweisen. Die Seminaristen haben spätestens tm Musterungötermine, soweit dies nicht schon geschehen ist, durch Einreichung entsprechender Gesuche ihre Zurückstellung auf Grund von §32,21 der deutschen Wehrordnurg vom 22. November 1888 «Seite 646 des Gesetz- und Verordnungsblattes) zu beantragen. Ein Mitglied deS Stadtratö, der Gcmcindevorstand, oder sonst die mit der Führung der RekrutierungS-Stammrollen betrauten Personen haben zum Musterungsgeschäft sich einzufindcn, auch die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen und vor Beginn des Ermtzgeschäftes abzugeben, übrigens aber für Ordnung unter ihren Leuten und für deren pünktliches Erscheinen im MusterungS- lokal zu soiaen. Die OrtSbehörden werden besonders darauf aufmerkfam gemacht, daß die feit der Einreichung der Slammrollen bis zu den Musterungsterminen erfolgten, oder noch erfolgenden An- und Ab meldungen sofort und nicht erst am MustcrungStage hier angezeigt werden müssen. Die OrtSbehörden sollen diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Orteö, deren Familien-Ver- hültuissc ihre Zurückstellung nötig erscheinen lassen, an das erinnern, was sie der deshalb eiuzuweudendcu Reklamation halber zu beobachten und zu tun haben. Rcklamationöanträge auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste, zu denen das vorgeschriebene Formular (welches hier unentgeltlich entnommen werden kann) zu verwenden ist, sind, vei scheu mit dem auf die etnschlagenden gesetzlichen Bestimmungen zu stützenden Gutachten der Ortsbehörde sobald als möglich hier ctnzureichen, damit noch vor der im Musterungstermine aus diese Anträge zu fassenden Entschließung die tn Frage kommenden Verhältnisse eingehend erörteri werden können. Reklamationen können nur daun berücksichtigt werden wenn sie von den Beteiligte» vor den, Musterungögefchäft oder im Mustcrungötermine selbst angebracht sind Spatere Reklamationen dürfen nur dann beachtet werden, wenn die Veranlassung dazu erst nach Beendigung de« MusterungSgrschäftS entstanden ist. Wenn cS sich darum handelt, festzustellen, ob und inwieweit dte Personen (Eltern, Großeltern, Geschwister) zu dercu Guusteu reklamiert wordcu ist, noch arbcitS- oder aufsichtöfähig sind oder nicht, so entscheiden hierüber die Ersatzbehörden nach Anhören des Gutachtens des ihnen beige- gebenen Arztes, weühalb tn derartigen Fällen die bezeichneten Personen sich den Ersatzbehörden persönlich vorstcllcn müssen. Andernsalls haben die betreffenden Personen ärztlich« Zeugnisse, welche von einem beamteten Arzte ausgestellt sein müssen, den Reklamationsanträgev betzufügen. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im I., 2. oder 3. Mtlttärpflichtjahre befindet, darf sich im Mnsterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein besondere« Recht ans die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst. Mit dieser freiwilligen Meldung verachten die Militärpflichtigen aus die Vorteile der Los nummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung. Gelegentlich des Mustemngsgeschästes entscheidet die verstärkte Ersatzkommtssion auch über Ge suche vov Mannschafle« der Reserve, Landwehr, Ersatzreserve uad von ansgebtldetev Laudsturmpflichtigen ans Zurückstellung sür oen Fall der Einberufung zu den Fahnen. Hierauf bezügliche Gesuche find bet der Ortsbehörde des Aufenthaltsortes anzubringen, welche sie zu prüfen und darüber eine tn doppelten Exemplaren nebst den Milttärpapieren hier etrzu- reichende Nachweisung (wozu Schemas in der Buchdruckerei von Hohlfeld u. Witte in Löbau zu haben sind) aufzustellen, dabet aber die Bestimmungen in § 121 und 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888 (Seite 752 des Gesetz- und Verordnungsblattes) zu beachten hat. Die Einreichung dieser Nachweisungen hat sobald als möglich und jedenfalls noch vor Beginn der Musterung zu erfolgen. Die betreffenden Gesuchsteller haben sich an dem Tage, an welchem die Losung stattfindet und zwar bis spätestens mittags 12 Uhr vor der Ersatz-Kommission einzufindcn, sich bet ihr anzumeldm und der Entscheidung auf ihr Gesuch entgcgenzusehen. Hierzu wird bemerkt, daß dergleichen Gesuche von Landwehrmänncru, welche daS SV. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur dann Berücksichtigung finden können, wenn entwever ». die Gesuchstellcr die einzigen Ernährer arbeitSnnfähiger Eltern oder Groß eltern sind, oder I». deren Zurückstellung im Interesse der allgemeinen Landeskultur und der Volks wirtschaft für unabweiSlich notwendig erachtet wird. Löbau, am 13. Februar 1909. Der Zivilvorsitzcnde der Kgl. Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Löbau i. S. Herr Bezirkstierarzt Bucher in Löbau ist vom 23. Februar bis 6. März 1909 beurlaubt und mit seiner Stellvertretung Herr Bezirkstierarzt Vetr.-Rat Wilhelm in Zittau beausiragt worden. Dresden, am 17. Februar 1909. Kgl. Kommission sür das Vetennärwesen. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckers Karl Richard Nießner in Oberoderwitz ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin aus Ve« 1t. März tWV, vormittags tv Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte anberaumt worden. Herrnhut, den 19. Februar 1909. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. m XimmMiW UI Ulkten. 54. 8vhulzadr. LIIu Küdivr kür lilorok nnä I'bostsr. Volle Kurse uns Kinrs1k»vbsr. Klutrltt zsäsrrvlt. Ilaupleintritt 1. ^pril auck I. 8optsmbsr. ttrosgokt äureb äs» Direktorium. Zeugnis eines be» laste Zeugen mtt- heu Zufälle an dem