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verorduuugSblatt der Kreisyanptmannschaft Bantzcn als Kottfisrortalvehörde der Oberlausitz. A mtsölat 1 der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, des HauptzollomtS Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeiuderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur: Arno Zschuvpe (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr). — Verlag, Redaktion und Expedition - innere Lauenstrake 4. Telegramm-Adrefse: Amtsblatt Bautzen. — Fernsprechanschluß Nr. 51. " Die Bautzener Nachrichttn erscheinen, mit Au«n°hmr der Conn, und Festtage, iSgltch abend«. Preis des vierteljährlichen Abonnement« 3 X Jnseri,°n«gebühr sür den Raum einer Petit-SpalUea, «ewShnltchen Satze« IS t- geetgneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. Rachwrisgebihr für jede Anzeige und Insertion 20 Ps^, -Sr briefliche «uslunf.sertnlnn, 10Pf,, (nnd Por«.), ^ür die Aufnahme von Anzeilftn und Reklamen an bestimmter Stelle wird keine Garantie übernommen. VW" Nur bis früh 1t) Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blatte Aufnahme. "WM guserat. nehmen dl« G-jchästtstelle de« Blatte» und die «nnoncenbureaus an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Clauß in Weißenberg, Lippilsch in Schirgiswalde, Gustav Krüling in Bemsladl Bud. t» Königshain bei Ostritz, Reußner in Ober-Cunnersdors und von Lindenau in Pulsnitz. 12«. Jahrgang Mittwoch, de« 5. Juni 1SV7, abends «r. 128 Für den Monat Mai sind behufs Vergütung des von den Gemeinden resp. Quartierwirten innerhalb der betreffenden Lieferungsverbände iin Monat Juni an Militär- Pferde zur Verabreichung gelangenden Pferdefutters in den Hauptmarktorten der Lieferungs- Verbände des Regierungsbezirks Bautzen folgende Durchschnitte der höchsten Preise für Pferdefutter mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert festgesetzt worden: Hafer 100 Zittau: 19 Mk. 90 Pfg. Bautzen: 19 - 95 - Kamenz: 20 - 18 - Löbau: 19 - 45 - Heu 100 kx 4 Mk. 72 Pfg. 5 - 41 - 5 - 06 - 5 - 17 - Stroh 100 kg 4 Mk. 04 Pfg. 4 - 41 - 4 - 72 - 4 - 30 - Solches wird in Gemäßheit Punkt I zu § 9 unter 3 der mittels Allerhöchsten Er lasses vom 13. Juli 1898 (Reichsgesetzbiait Seite 921) bekannt gegebenen Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898 zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Bautzen, am 1. Juni 1907. Königliche Kreishauptmannschaft. Der von Baschütz nach der Wcißciibergcr Straße führende Kommunikalionsweg wird wegen Beschüttung In Flur Baschütz vom 7. bis mit 12. d. M. gesperrt. Der Fährverkehr wird über Zieschütz—Jenkwitz gewiesen. Bautzen, am 4. Juni 1907. Königliche Amtshauptmannschaft. Der von Neschwitz nach Lomske sührende Kommunikalionsweg ivird wegen Beschüttung in Ritterguts flur Neschwitz vom 10. bis mit 18. d. M. gesperrt. Der Fährverkehr >viri> aus den Lomske—Zeschaer Weg verwtcsen. Bautzen, am 4 Juni 1907. Königliche Amtshauptmannschaft. Eisenvahvbau Königswartha — Landesgrenze. Die Unterlagen sür die Enteignung zum Bau einer vollspurigen Nebenbahn Königswartha—Landes grenze werden während dreier Wochen in der Kanzlei der Königlichen Amtshauptmannschaft Bautzen (Btsmarcl- straße 21, I,) zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Während derselben Zeit liegen die gleichen Unterlagen auch bei dem Königlichen Eisenbahnbaubureau in Bautzen aus und ivird daselbst jedem Beteiligten aus Verlangen Erläuterung und Auskunft über die Gestaltung der Bahnanlage usw. gegeben. Widersprüche gegen die bevorstehende Enteignung oder gegen den vorläufigen Plan sind bei sonst ein- tretendem Verluste entweder vor oder spätestens in dem unten anberaumtcn Fcststellungsterminc bei der Königlichen AmtShauptmannschajt anzubringen. Hierbei wird an die Nebenberechtigten, denen ein dingliches Recht am Gegenstände der Enteignung oder ein darauf bezügliches persönliches Gebrauchs- oder Nutzungs recht zusteht, die Aufforderung gerichtet, solche Rechte und die hieraus abzulcitenden Entschäsigungssorderungen spätestens im Feststellungslermine anzumelden, widrigenfalls sie die in diesem Termine getroffenen Festsetzungen gegen sich gelten zu lassen haben und bezüglich des Rechtes aus besondere Entschädigung im Enteignungsver- sahren der Gefahr des Verlustes ausgesetzt sein werden. Es wird weiter daraus hingewicsen, daß nach endgültiger Feststellung des Planes die Königliche Eisenbahnbauvcrwaltung dem Entschädigungsberechtigtcn die gewöhnliche Feldbestellung oder sonstige Be wirtschaftung der zu enteignenden Grundstücke untersagen kann. Diese Bestimmung gilt auch gegen Dritte, wenn der Entschädigungsberechtigte nach der Planauslegung Dritten Rechte am Grundstücke oder persönliche Nutzungs- oder Gebrauchsrechte eingeräumt hat, durch deren Berücksichtigung sich der Betrag der vom Staatssiskus zu leistenden Gesamtentschädigung erhöhen würde. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Beteiligten solche nur ihnen belannte umstände, aus denen Ansprüche aus außergewöhnlich hohe Ent schädigungen hergeleitct werden könnten, im Feststellungstermine anzuzeigcn haben. Wiorigensalls diese Um stände bei der Entschädigungsscststcllung im Enleignunasvcrsahren nicht berücksichtigt werden. Die Absteckung der zu enteignenden Flächen in der Natur ist erfolgt. Der Plauscststellungstermin ivird aus Dienstag, den S. Juli 1997, vormittags 8 Uhr anberaumt und als Berhandlungsort der Gasthof „Zum Sächsischen Hause" in Königswartha bestimmt. Bautzen, am 4. Juni 1907. Königliche Amtshauptmannschaft. Oeffentliche Zustellung. Die nachgenannten Ehegatten I. Louise Marie Hoffmann geb. Pfau, Schneiderin in Zittau, 2. Selma Hedwig Walter geb. Krüger, Wirtschasterin in Leipzig, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Klemm in Bautzen als Prozeßbevollmächtigten, klagen gegen ihre Ehemänner, deren jetziger Aufenthalt unbekannt ist, zu 1 den Kaufmann Hermann Moritz Hoffmann zuletzt in Zittau, zu 2 den Töpfer Ernst Heinrich Robert Walter, früher in Königsbrück, auf Grund 8 1567" BGBs. mit dem Anträge aus Scheidung der Ehe. Sie laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts Bautzen zn dein aus den 14. Oktober 1907, vormittags Uhr anberaumten Termine mit der Aufforderung, je einen bei dem Prozeßgericht zugelasjcncn Rechtsanwalt zu ' Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung ivird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Bautzen, am 4. Juni 1907. Auf Blatt SOS des Handelsregisters, die Firma Oberlausitzer BraunkohlcwNkticngcstllschaft in Klcin- saubernitz betreffend, ist heute eingetragen worden, daß der Fabrikdirektor Adolf Wagner in Kleinsaubernitz aus dem Vorstände ausgeschieden ist. Bautzen, am 4. Juni 1907. Königliches Amtsgericht. Wegen Umlegung des GaLhauPtrohrcS wird die Hcringstraße zwischen Hohengassc und Burglehn, das Burglchn und der Burgplatz nach dem Schlöffe Ortenburg zu vom 6. Juni 1907 ab auf die Dauer dieser Arbeiten für den Durchgangssahrverkehr Bautzen, am S. Juni 1907. Der Stadtrat, Abteilung sür Polizeisachen. Die diesjährigen Kirschcnnutzungen der nachstehend aufgesührten Straßenstrecken sollen bedingungsweise verpachtet werden: Sonnabend, den 8. Juni, vormittags >/,10 Uhr in der Restauration „Zum Bürgergartcn" in Bautzen: Bautzen-Muskauer Straße, bin 3,OM—S,OM hinter Burk, „ -Weißenbergcr „ „ 0,340—2,OM „ Nadelwip, „ 2,000—4,400 vor Nenpurschwitz, „ 4,400—0,800 hinter „ und „ 12,000-13,280 bei Kotitz; Montag, den 10. Juni, vormittags »,,11 Uhr im Gasthof „Zur Sonne" in Bifchosswerda: Bischofswerda-Zittauer Straße, km 11,750—12,250 iu Oberueukirch, „ -Neustädter „ „ 2,775—4,400 bei Ottendorf, Steinigtwolmsdorf- „ „ „ 0,050—2,13 bei Steinigtwolmsdorf und „ 8,100—9,500 bei Langbürkersdorf; Donnerstag, den 13. Juni, vormittags »/JO Uhr im Gasthof „Zur Stadt Dresden" in Kamenz: Bautzen-Kamenzer Straße, Km 10,130—10,890 bei Miltitz und „ 10,125—19,715 bei Prietitz und Wiesa Bischofswerda-Großröhrsdorfer „ „ 1,7M—3,990 bei Rammenau und Hauswalde; Sonnabend, den 15. Juni, vormittags 10 Uhr im Gasthof „Zum Schwarzen Adler" in Königsbrück: Kamenz-Königsbrücker Straße, Km 8,000—10,500 bei Neukirch und Koitzsch, „ 13,200—13,650 bei Königsbrück. Königliche Straßen- und Waffer-Bauinspektion Bautzen, am 28. Mal 1907. Etwas von der Flcischtcnerung. Aus dem am letzten Freitage in Breslau abgehaltcucn Vcrbandstagc des Verbandes ländlicher Genossenschaften Raiffeisenscher Organisation für die 'Provinz Schlesien hat der Generalsekretär Burkhardt von der Zentralstelle der preußischen Laudwirtschaftskammern einen recht be achtenswerten Vortrag über die Notwendigkeit einer ge nossenschaftlichen Organisation der Vteh- verwertung gehalten. Zunächst ging er eingehend auf die viel erörterte Frage der Fleisch teuerung ein. Wir heben aus diesem Teile der Ausführungen hervor, daß der Redner durch einen kürzlich vorgeuommencn Vergleich der Viehprcise in acht preußischen Städten aus dem ersten Vierteljahr 1900 mit den entsprechenden Preisen im ersten Vierteljahr 1907 festgcstellt hat, daß die Spannung zwischen Vieh- und Fleischpreisen während dieses Jahres um 13 für das Kilo zugenvmmen hat. In Preußen differieren die Preise derselben Fleischsvrten um 00 bis 75 in ver schiedenen Landesteilen, innerhalb derselben Provinz manchmal um 52 auf ein Kilo. In Berlin und seinen Vororten differieren die Preise sür das Pfund um 30, 40, ja sogar um 60 Die Ursachen, die zu solchen Mißständen aus dem Fleischmarkte geführt haben, erblickt der Redner hauptsäch lich in zwei Punkten, nämlich der Besteuerung der Fleisch nahrung durch einzelne Städte und dem Umstande, daß die Zahl der Fleischer zu groß geworden ist. Was den ersten Punkt betrifft, so sind die Fleischer gewissermaßen die Steuererheber der Städte beim Publikum geworden, und als Gegenleistung dafür ist ihnen in den großen Städten gewissermaßen ein Monopol der Flcischversorgung der städtischen Bevölkerung verliehen durch Schlachthaus bestimmungen, die jede Einfuhr frischen Fleisches vvm Lande in die Stadt aufs äußerste erschweren, ja nahezu unmöglich machen. Auch in anderer Weise hat die Schlachthausgesetz- gcbung ungünstig gewirkt, denn im Anschlusse au die öffent lichen Schlachthäuser haben sich in den Städten Zentralvieh- mürktc entwickelt, durch die eine direkte Verbindung zwischen Landwirt und Fleischer immer mehr verloren ge gangen ist. Die vom Fleischer beanspruchte Kreditgewäh rung machte die Vermittelung von Kommissionären nötig, die das Delkredere übernehmen. So sind immer mehr Zwischenglieder im Viehhaudel eingeschaltet, deren Existenz natürlich eine erhebliche Verteuerung des Fleisches be dingt. Weiter haben auch die öffentlichen Schlachthäuser da zu beigctragen, daß die Zahl der Fleischer sich über Bedarf vermehrt hat. Früher, als jeder Fleischer noch sein eigenes Schlachthaus haben mußte, konnten sich nur Leute mit größe rem Kapital selbständig machen, heute gibt es massenhaft Fleischer, die eigentlich nichts weiter mehr sind als Fleisch- Händler. Ihre Zunahme hat den Kundenkreis der einzelnen stetig verkleinert, und die Verminderung des Umsatzes drängt naturgemäß, um den Verlust auszuglcichen, zu Preisaufschlägen. Zur Abhilfe gegen die bestehenden Mißstände, deren Beseitigung eben so sehr im Interesse der Landwirte wie der Konsumenten liegt, schlug der Redner eine Wiederher stellung des direkten Verkehrs zwischen Land wirten und Fleischern vor. Man könne cs den Fleischern nicht mehr zumuten, aufs Land zu kommen, um sich Vieh zu holen, sondern müsse es ihnen zuführen, wie es die Viehhändler tun. Eine direkte Versorgung der Be völkerung mit Fleisch seitens der Landwirte verwarf der Redner. Er meinte — gewiß nicht ohne Berechtigung —, ohne genaue Fachkenntnissc sei das nicht möglich, und ein tüchtiger Fleischer würde nicht Beamter einer Genoffenschaft werden wollen, weil er selbständig mehr verdiene. Er empfahl für die Landwirte den Zusammenschluß in Vieh verwertungsgenossenschaften, wie sie schon in Westpreußen, Pommern und Hannover bestehen und gedeihen, und meinte, auch die Fleischer, die immer mehr cinsähen, daß sie eine Einkaufsorgcmisativn brauchten, wenn sie nicht in dauernde Abhängigkeit vvm Großkapital geraten wollten, könnten in den Innungen zur Organisation in Bezugsgcnosscn- schaftcn veranlaßt werden. Sv lange das letztere nicht geschehen sei, müßten die Viehvcrwertungsgcnosscnschaftcn, die namentlich für die kleineren Landwirte ein wirksamer Schutz gegen unreelle Prcisdrückerci seien, an den großen Schlachtviehmärkten eine möglichst günstige Verwertung ihres angesammelten Viehbestandes suchen. Ein Vorgehen auf dem hier empfohlenen Wege würde jedenfalls am besten einen befriedigenden Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Landwirten, Fleischern und Konsumenten zu schaffen vermögen. Ohne eine Initiative der Regierung auf diesem Gebiete dürfte aber kaum etwas zu erreichen sein. vr. Paul Rohrbach über Südwcstafrika. Der Neichskvmmissar vr. Paul Rohrbach hat vor eini gen Tagen in Heilbronn in einem Vorträge seine Ansichten über die Ursachen der kriegerischen Verwickelung in Süd wcstafrika und die nach seiner Meinung unbedingt notwen digen kolonialen Reformen entwickelt. Die Schutztruppe bestand anfänglich aus 18 Mann, zwei Unteroffizieren und einem Leutnant. Als in den Wer Jahren die Witbois die Herero mit Krieg überzogen, riefe« .. -