Volltext Seite (XML)
Jntelligenznnd Wochenblatt Frankmbcrg HM und Umgegend. .Mit KSmgl. Sachs. AllergüSPigster Courrssisn. Sonnabends, den 23. August. urde stm Mäst kann ihre» Hand» ^sport k«H«, wege. heute r an* Da die sämmtlichen Folien des Grund- und Hypothekenbuches des Dorfes . , Re « - Sv f ch e n in Gemäsheit der diesfavsigen gesetzlichen Bestimmungen vorbereitet, auch von Len Grundhefitzrrn an erkannt sind, und der Entwurf dieses Grund- und Hypothekenbuches für Alle, die daraN ei^Jnteresse haben,.'an Amtsstelle zu Sachsenburg zur Einsicht bereit liegt- so werden hiermit Diejenigen, welche, gegen den Inhalt dts gedachten Grund- und Hypothekenbuches, wegen der ihnen an Grundstücken des Ortes zustehenden dinglichen Rechte etwas einzuwenden haben sollten, aufgefordert, diese Einwendun gen binnen^einer Frist von sechs Monaten, längstens aber bis zum H ' 31. December 1845 bei dem hiesigen Justiz -Amte anzuzeigen, widrigenfalls sie dieser - Einwendungen dergestalt'verlustig gehen, daß denselben gegen dritte Besitzer und' andere Realberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypothekenbuch eingetragen werden, keinerlei Wirkung heizulegen ist. Sachsenburg, drn IL Juni 184». Königliches Justiz-Amt Frankenberg mit Sachsenburg. M ' M'. Geufel. 'M'..'", "'M 22- . ' . Erler. Jeden Sonnabend erscheint eine-1 Bogen starke, Nummer dieses BlqlteS. Preis; jährlich I Thlr., vierteljährlich^ Ngr. L Pf-, wöchentlich 8 Pf., wofür es auch durch sämmttiche Lönigl. Sächs. Püst-Lrpeditkonen zu erhalten- ist. rcnzekgen aller Art werden in demselben gegen die Gebühr vsy S Pf. m, die gespaltene Corpuszeile oder deren Nau», aufscnommen und Beilagen möglichst billig berechnet. . 47 Freiwillige Subhasta DaS zq dem Nachlasse weil. Johann Gottfried Sachers zu Hausdorf gehörige Gut, welches nach dem Flurbuches unter Einrechnung der Gebäude und des Hosraums, einen Flächeninhalt von 68 Ackern 131 lü Rüthen befaßt, soll her Erbtheilung halber, kommenden ' 2 . . , 7 M Dreißigsten August 1845^ an den Meistbietenden, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, verkauft werden. Wie nun das Justizamt hinsichtlich der Beschaffenheit des, mit Berücksichtigung der Abgaben und Oblasten zu 6083 2S M-4 — - gewürdertrn Grundstücks,auf die, hier und im Sacherschen Gute zu Hausdorf aushängenden Anschläge Bezug stimmt,'wo auch "die Verkaufsbedingungen einzusehen find; so fordert man alle Ersteh« ngslustigrn auf, am gedachten Tage, Pormlttags 10 Ühr, an Amts- stelle zu Sachsenburg zu erscheinen und mit Nachweis ihrer Zahlungsfähigkeit etwanige Gebote zn Sachsenburg