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AmUer V IchMteli KMKtt für DnlWin, KMtbljM, Achmftin, AeuA, Asrrdoch LG, WmMßm, IMM «»Wider,, «»>,«, »ihn, WiM, AeiWiter,, WPM, Penßei, SeiferUM, öt«Mtz, Tjkm, B-lfHnii, ZmaW M «„epid. Wit öev KonnLcrgs-K^ctLis-Meitctge „Deutsches Iurnittenbtutt". Dieses Blatt erscheint in Naunhof jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit dem Datum des nachfolgenden Tages und kostet monatlich 35 Pf., vierteljährlich 1 Mark. Für Inserate wird die gewöhnliche einspaltige Zeile oder deren Raum mit 8 Pfennigen berechnet, bei Wiederholungen tritt Preisermäßigung ein. Ar. 30 Sonntag, den 11. März 1894 4. Iahrg. Montag, den 12. Miirz 1894 Abends 8 Uhr findet Vergebung von Gemeindefuhren im Rathskeller statt. Straßen - Reinigung. Die Reinigung der Straßen und Fußwege nach jeder gröberen Verun reinigung, mindestens aber jeden Sonnabend, insbesondere Entfernung des Schmutzes von der Straße und aus den Tagerinnen wird den Besitzern von Grundstücken innerhalb der Stadt hierdurch in Erinnerung gebracht. Säumige haben Strafe zu gewärtigen. Naunhof, am 10. März 1894. Der Bürgermeister Benkert. Tchnlprüftmgen i« Naunhof. Montag, den 12. März früh 8 bis ^10 Uhr II. Knabenklasse. „ 10 bis „ 11 bis nachm. 2 bis „ 3 bis 11 12 3 4 VI. Klasse. V III. I I. Fortbildungsklasse. Dienstag, 13. „ früh 8 bis r/,10 I. Knabenklasse. „ 10 bis l1 IV. Klasse. // f» „ 11 bis 12 II. Fortbildungsklaffe. nachm. 2 bis ff,4 II. Mädchenklasse. Mittwoch, ' ,, 14. früh 8 bis ff,10 /, I. Freunde des Schulwesens sind herzlich willkommen! — Im Oberzimmer werden die weiblichen Handarbeiten der Mädchen ausgestellt. k. 8vünlLv, Ortsschulinspektor. werden, fällt in diesem Jahre auf einen Sonntag Wechsels Kießling-Hallbauer und wegen mehrerer lande find die städtischen Behörden bemüht, ihren Lehrern ein auskömmliches Gehalt zu gewähren. Was aber besonders erfreulich und lobenswerth ist, das ist der Umstand, daß der Maximalsatz nirgends blos auf dem Papiere steht, sondern auch wirklich erreicht werden kann. Meist wird das Endgehalt mit dem 30. Dienstjahre, in vielen Orten auch bereits früher erlangt. In jüngster Zeit wetteifern ganz besonders die Kleinstädte in der Aufbesserung ihrer Lehrergehalte. So richtete die Stadt Frohburg eine Staffel von 1300 bis 2400 Mk. ein, und Burgstädt gewährt seinen Lehrern ein Gehalt von 1350 bis 2400 Mk., erreichbar in 27 Dienstjahren. Das kleine Städtchen Lommatzsch aber zahlt sogar 1300 bis 2650 Mk. innerhalb 27 Dienstjahren. Solche Fürsorge verdient die vollste Anerkennung. 1870 nur die unbeschränkte Spedition des Gepäckes der Reisenden und außerhalb der Zeit des Gottes dienstes die Zu- und Abfuhr des sogenannten Eilgutes gestattet, Transporte anderer Art aber verbietet. Es ist nun im Publikum die Meinung verbreitet, daß man unter diesen Umständen berechtigt sei, erst am 2. April äuszuziehen; ja nicht selten begegnet man der Ansicht, daß der Miether erst am dritten Tage nach Beendigung des Vertrages auszuziehen brauche. Dies ist aber eine ganz irrige Meinung, einen sogen. Herauswerfetag giebt es nicht, und es kann der Miether unter gewöhnlichen Verhältnissen eine beson dere Auszugsfrist nicht verlangen. Nach Zß 82—87 des bürgerlichen Gesetzbuchs hat die Rückgabe der! Wohnung mit Beendigung der Miethe zu erfolgen, es ist also die Wohnung mit Ablauf des letzten Tages z der Miethzeit zu räumen, — also, da der auf Kün- Oertliche und sächsische Nachrichten. Naunhof. Der erste April, an welchem Tage gewöhnlich eine große Anzahl Wohnungen geräumt An Sonu- und Festtaaen darf aber die Wohnung "»Z Preußen und den thüringischen Staaten, oft gerade rath das „Verlangen" der Stadtverordneten abgelehnt nicht geräumt werden d7das^ 10 Sept ! ^entheilige Berichte einlaufen. Ueberall im Sachsen- hatte, Herrn Secretär Hallbauer wegen des Wort- NIM geraum, weroen, oa oas vvm .V. Wepl. ! . .. Die geehrten Leser werden darauf aufmerk sam gemacht, daß der Gesammtauflage der heutigen Nummer ein Prospekt des Llorrsn- von einer Beschwerdecommission der Stadtverordneten angeblich festgestellten „Ungehörigkeiten" Hallbauer's entweder mit Disciplinarstrafe zu belegen oder ihm seine Stelle zu kündigen, hat die königl. Kreishaupt mannschaft durch Verordnung vom 15. Februar 1894 abgewiesen. In der Ablehnung heißt es u. A.: Diese Beschwerde beruht auf einer vollständigen Ver kennung der Stellung und Zuständigkeit der Stadt verordneten. — Kaum ist der Bau des hiesigen Wasserwerks beendet und die Kämpfe für und wider beigelegt, da entbrennt schon wieder der heiße Kampf über die Höhe des zu erwartenden Wasserzinses. Unruhig werden die Köpfe und erhitzt platzen die Geister aufeinander, dem stillen Beobachter in der Kneipe heimliche Freude bereitend. Teuchern. In einer am 4. März stattgefundenen sozialdemokratischen Versammlung wurde nach einem Referate des „Weisenfelser KreisblatteK" über dieselbe der „Leipziger Stadt und Dorfanzeiger" arg mitgenommen und die Art desselben, Abonnenten zu gewinnen, als Schwindel bezeichnet. Die Hinter bliebenen eines in Schortan am Schlagfluß ge- storbenen Arbeiters sollen die 500 Mk. Prämie nicht erhalten haben. * Zur Preis-Regulierung. Zwei der größten Eier-Großhändler Oesterreichs-Ungarns wollen noch größer werden, sie trafen mit den Zwischenhändlern der ungarischen Donauebene ein Abkommen, nach mit Mitternacht der hiernach ablaufendeu Miethzeit. Im gewöhnlichen Leben wird allerdings diese Strenge wohl kaum jemals gehandhabt, vielmehr hat darnach die Räumung der ermietheten Räume an dem aus die angegebenen Tage nächstfolgenden Werktage zu geschehen. Da für den durch Verzögerung des Auszugs entstandenen Schaden der Miether haftbar gemacht werden kann, dürfte es wohl angebracht sein, sich rechtzeitig wegen der für den Auszug gestellten Frist beim Hauswirth zu erkundigen. — Der Bund Deutscher Gastwirthe hat mit Bezug auf den Flaschenbierhandel auf Antrag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes eine Petition an den Reichstag abgefaßt, die zur Begut achtung den Landesverbandsvorsitzenden vorliegt. Die Petition verlangt, daß der Flaschenbierhandel entweder nach Maßgabe der über die Concessionirung bestehen den Bestimmungen auch der Concessionirung unterstellt wird und insbesondere die Ortsbehörden zur Regel ung nach der Bedürfnißsrage angehalten werden, oder aber, daß das Bier nur als concessionirtes Getränk! anerkannt wird, das nur der concessionirte Wirth verkaufen darf. derselben vorausgesetzt, bei einem jährlichen Miethzins- verhültniß durch Rückgabe des erhaltenen Dinggeldes betrage von 150 Mk. oder mehr am 31. März oder wieder rückgängig gemacht werden könne. Dies ist 30. September, bei einem jährlichen Miethzinsbetrage ! eine irrige Auffassung. Bindend ist einzig und allein von weniger als 150 Mk. bezw. am 31. März, 30. das zwischen Herrschaft und Dienstboten getroffene Juni, 30. September, 31. Dezember endigt, so endigt Uebereinkommcn, selbst wenn solches nur ein münd- in jeder Nummer über wesentliche Gehaltsver- ! Wurzen. Die Beschwerde, welche unser Stadt- besserung der sächsischen Volksschullehrer zu berichten. ! verordneten-Collegium unter dem 1. Dezember 1893 > Es berührt dies um so wohlthuender, als aus anderen ! gegen fünf Stimmen wider den Stadtrath bei der Gegenden unseres deutschen Vaterlandes, besonders Kreishauptmannschaft Leipzig geführt, weil der Stadt- Gebrauch ohne rechtskräftige Wirkung, seine Rück- gäbe entbindet also keineswegs von dem eingegangenen — Unter den Dienstboten herrscht die Ansicht, digung stehenden Vertrag, die gehörige Bewirkung ! daß ein mit einer Herrschaft eingegangenes Dienst- ! welchem sich die letzteren verpflichteten, alle Eiervor- räthe nur den beiden Großhändlern zu einem be stimmten Preise zur Verfügung zu stellen. Sie haben sich somit ein Einkaufsmonopol und damit die Feststellung der Ein- wie Verkaufspreise gesichert und l eine Reihe selbständiger Existenzen vernichtet. Schließ lich werden sich die Beiden gegenseitig bekämpfen und der Sieger als Alleinherrscher auf dem Ekermarkte verbleiben. * In Großbritannien und Irland bestanden im April v. I. 17 555 Aktiengesellschaften mit 1013 Millionen Lstrl. eingezahltem Aktienkapitale. Seit April l 884 ist die Zahl der Gesellschaften um 8863 und das eingezahlte Kapital um 537*/, Mill. s Lstrl. gestiegen. Dienstverhältnis — Die Mansfeldsche Kupferschieferbau treibende Gewerkschaft arbeitet seit Jahr und Tag mit Verlust. Die bekannte Wasferkatastrophe dürfte ihr überhaupt das Lebenslicht ausblasen und damit 17 000 bis 18000 Arbeiter nebst Familien des Lebensunterhaltes berauben, nachdem diese schon I bisher hinsichtlich der Ablöhnung sich mit weniger gegen früher begnügen mußten. Natürlich ist die ganze Gegend in Mitleidenschaft gezogen; Hande! und Wandel liegen darnieder, da die Kaufkraft der Bergleute bereits erlahmt und der Kredit infolge ! der schlimmen Aussichten für die Zukunft erschöpft ist. — Wie viel Zwanzigpfennigstücke in Nickel sind nothwendig, um einem Silberthaler das Gleichgewicht ! zu halten? „Sechs", räth der Eine, „acht" der ! Zweite, „zehn" der Dritte. Alles fehlgeschossen! — Drei! Von Silbernthalern gehen nämlich 27 auf ein ! Pfund, von Nickelzwanzigern 80. Ein Thaler wiegt j aber 18,518 Gramm, ein Zwanziger 6,25 Gramm, streng genommen, mit Eintritt der Mitternacht jenes ! liches ist. Das Dinggeld ist ein aus früheren ! letzten Tages das Miethverhältniß, bei Ausbedingung ! Jahren stammender und noch jetzt vielfach üblicher monatlicher oder wöchentlicher Kündigung ebenfalls Gebrauch ohne rechtskräftige Wirkung, seine Rück- ! und drei Zwanziger sind mithin noch etwas schwerer j — Die „Sächsische Schnlzeitung" weiß jetzt fast als ein Thaler. — Wer's nicht glaubt, wäge nach. ! V0N Hermann HsIfvxvrGtv beigelegt ist