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Wcheritz-Mung Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Ick. .«Äßerttz-Z«»«,-» »scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- denAbenden ausgegeben. Preis vierteljübrlich 1M. 25 Pfg-, zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. - Mle Postan- galten, Postboten, sowie UnsereAusträger nehmen Bestellungen an. Inserat« werden mit H Pfg-, solche aus unsere» Ämtshauptma! mschaft mit 12Pfg.die Spaltzeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pfg. - Tabellarische und komplizierte Inserate mit entsprechendem Auf schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 3V Pfg. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannlchast, das Königliche Amtsgericht «nd den Stadtrat zu Dippoldiswalde. 75. Jahrgang. Donnerstag, den 19. August 1909. Nr. 95. Mit achtfettigem „Illustrierten Anlerhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtfchastlicher Monats-Beilage. Fik die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle nnd an bestimmter« Tagen wird keine Garmitte übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Irhne in Dippoldiswalde. Der Gutsbesitzer und Gemeindeälteste Herr Friedrich Hermann Bobe in Ditters- darf ist als Standesbeamter für den zusammengesetzten Standesamtsbezirt Dittersdorf bestellt und in Pflicht genommen worden. 945 b K. Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 14. August 1909. Der Postagent und Hausbesitzer, Herr William Woldemar Nitzsche in Possendorf, Kat.-Nr. 60 A ist als Standesbeamter sür den zusammengesetzten Standesamtsbezirk Possendors bestellt und in Pflicht genommen worden. 916 c K. König!. Amtshauptmannfchast Dippoldiswalde, am 14. August 1909. Ende 1908 bestanden im Kammerbezirke 170 freie und 93 Zwangsinnungen. Der Rückgang ist die Folge der Abtrennung zweier Amtshauptmannschaften. 3 Innungen wurden neu gegründet, eine löste sich auf. Bon den dem Landesverbands von Handwerker- Genossenschaften im Königreiche Sachsen angeschlossenen 34 Genossenschaften hatten 7 ihren Sitz im Kammerbezirke. der Betriebsleiter) berechtigt sein; der Fortbildungsschul zwang für weibliche Arbeiter ist nur annehmbar, wenn er nicht über das 16. Lebensjahr hinaus ausgedehnt wirb und die gesetzlich zugelassene Arbeitszeit nicht berührt; bei Festsetzung der Stundenpläne sür die Zwangs-Fortbildungs schulen sind die beteiligten Gewerbetreibenden zu hören usw. Die wirtschaftliche Bedeutung der Invaliden-, Alters- nnd Krankenrenten. Die erste Million von Rentnern, die auf Grund des Jnvaliden-Versicherungsgesetzes Renten beziehen, ist erreicht. Nach dem neuesten Ausweise des Reichsversicherungsamtes gab es am 1. Juli d. I. 877 269 laufende Invaliden-, 104931 laufende Alters- und 18819 laufende Kranken renten, zusammen 1001019 laufende Renten auf Grund des Jnvaliden-Versicherungsgesetzes. Die Alters- und Jnvaliditätsversicherung ist am 1. Januar 1891 eingeführt worden. Es hat demgemäß eines Zeitraumes von 18^/2 Jahren bedurft, ehe die erste Million laufender Alters- und Invalidenrenten erreicht war. Wenn man sich er innert, welche Schwierigkeiten selbst Fürst Bismarck zu überwinden hatte, um das Alters- und Jnvaliditätsgesetz im Reichstage durchzubringen, wird man mit umso größerer Genugtuung daraus blicken, daß über eine Million Personen der Segnungen dieses Versicherungszweiges teil haftig sind und sür ihre wirtschaftliche Existenz eine dauernde Unterstützung erfahren, die noch vor zwanzig Jahren für unmöglich gehalten wurde. Es ist von Inter esse, zu beobachten, wie stark die Zahl der Invalidenrenten in den Vordergrund gekommen ist. In den ersten Zelten der Geltung des Alters- und Jnvaliden-Versicherungs- gesetzes überwog die Zahl der Altersrenten bei weitem. Noch am Anfang des Jahres 1897 gab es 203 955 laufende Alters- gegen 161670 laufende Invalidenrenten. Im Jahre 1898 allerdings hatte sich dieses Verhältnis schon geändert. In seinem Anfänge war die Zahl der laufenden Invalidenrenten auf 213859 gewachsen, die der laufenden Altersrenten auf 203 644 gefallen. Da auch in den Folgejahren keine Aenderung in dieser Entwicke lung zu bemerken war, so war es nur natürlich, daß das neue am 1. Januar 1901 zur Geltung gekommene Gesetz den Namen eines Jnvalidenversicherungsgesetzes erhielt, die Altersversicherung in seiner Bezeichnung also gar nicht mehr erwähnt wurde. Von da ab kam die dritte Renten art, die der Krankenrente auf. Die Krankenrentenzahl stieg bis 1907 stetig, um dann zu fallen. Bei den Inva lidenrenten und bei den Altersrenten aber blieb die Ent wickelung sich von Jahr zu Jahr treu; die Zahl der ersteren stieg stetig, die der letzteren siel ebenso. Anfang 1909 belief sich die Zahl der laufenden Invalidenrenten auf 868 086, die der Altersrenten auf 108637. Die neuesten Zahlen von der Mitte des laufenden Jahres zeigen, daß auch neuerdings keine Aenderung in der Zahl entwickelung eingetreten ist. Von der Gesamtsumme der aus Grund des Jnoaliden-Versicherungsgesetzes laufenden Renten nehmen danach gegenwärtig die Invalidenrenten 87,6 Prozent, die Altersrenten 10,3 Prozent und die Krankenrenten 1,9 Prozent ein. Die Invalidenversiche rung ist demnach der wesentliche Teil dieses Versicherungs zweiges. Von unserer Gewervekammer. Aus dem Jahresbericht 1908 (Teil I) der Eewerbe- kammer Dresden, in welcher seit l. Januar 1908 auch Dippoldiswalde wieder vertreten ist, und zwar durch den Schuhmachermeister Hugo Jäckel, bringen wir in Nach- stehendem in gedrängter Form das allgemein Interessie rende zum Abdruck. Am 31. Januar vollendeten sich 30 Jahre, seitdem der Buchdruckereibesitzer Kammerrat Schröer in Dresden den Vorsitz übernahm. Mit Schluß des Jahres 1907 wurden die Amtshaupt- mannschasten Oschatz und Grimma dem Leipziger Kammer- bezirk zugewiesen. Von dem Bezirke der Schmiedeinnung Dippoldiswalde wurde Hausdorf abgetrennt, da es nach Liebstadt gehört. Das Dippoldiswalder Mitglied wählte man bei Be setzung der Ausschüsse in den sür den Jahresbericht. Die Einnahmen betrugen mit dem Bestände von 1907 rund 124 800 M., die Ausgaben 49100 M., der Bestand Ende 1908 75700 M. Die Vorortsgeschäste der sächsischen Gewerbekammer konferenz besorgte im Berichtsjahre die Gewerbekammer Plauen. / Eine Rundfrage bei sämtlichen Innungen des Bezirks ergab, daß 19 Jnnungs-Krankenkassen mit I I003 ver sicherten Personen am I. April 1908 vorhanden waren. (Von 14 Innungen allerdings war trotz aller Mühe eine Antwort nicht zu erhalten.) Der Bericht beklagt, sdaß die gesetzliche Bestimmung, nach welcher diejenigen Handwerker, die einer Innung nicht angehören, ihre Lehrlinge bei der Gewerbekammer zur Lehrlingsrolle anzumelden haben, noch häufig ganz oder teilweise unbeachtet bleibt. Sogar Bestrafungen von Lehrherren mußten aus diesem Grunde erfolgen. Im Berichtsjahre kamen 720 solche Lehrlinge zur Anmeldung. Mehrmals mußte Lehrherren die Reduzierung der Lehr lingszahl aufgegeben werden, da die festgesetzte Höchstzahl überschritten war. In einem Streitfälle gab die Kammer ihre Ansicht dahin kund, daß für den Zeitpunkt der Beendigung der Lehrzeit der schriftliche Lehrvertrag maßgebend, das Be stehen der Gesellenprüfung aber ohne Einfluß sei. Zur Gesellenprüfung meldeten sich 271 Lehrlinge an, von denen 203 an Innungen zur Prüfung überwiesen wurden. Auch im Jahre 1908 wurde mehreren Innungen das Recht zur Abnahme von Gesellenprüfungen verliehen, doch klagt der Bericht auch über Unregelmäßigkeiten, die bei der Ausübung dieses Rechtes wieder zahlreich vorkamen. Die von einer Baumeister-Innung erbetene Genehmi gung dazu, daß ihre Lehrlinge die Gesellenstücke bereits im vorhergehenden Herbste anfertigen könnten, da im Früh jahr oft geeignete Arbeiten fehlten, erteilte die Kammer nicht. Die Zahl der Gesuche um Zulassung zur Meister prüfung betrug 185 (1907 167), von denen 149 die Prüfung bestanden, 6 dagegen nicht; der Rest erledigte sich auf andere Weise. Vom I. Dezember 1905 bis 30. No vember 1908 bestanden 437 Prüflinge die Meisterprüfung, 16 nicht. Davon waren II0 Bäcker, 81 Fleischer, 37 Schmiede, 21 Klempner, 20 Schlosser, 19 Dachdecker, 7 Schuhmacher usw. In der Frage, ob ein Gehilfe, der die Meisterprüfung bestanden hat, zur Führung des Meistertitels berechtigt ist, blieb die Kammer auf ihrem Standpunkte stehen, daß die Selbständigkeit dazu notwendig ist. Verschiedentlich mußte die Kammer Entscheidungen fällen und Gutachten abgeben wegen der Zugehörigkeit zu einer Innung, zur Beseitigung von Zweifeln infolge des sogenannten kleinen Befähigungsnachweises und aus ver- schiedenen anderen Gründen, oft führte sie auch behörd liche Entscheidungen herbei, so die, daß die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen von der unteren Verwaltungs behörde kostenlos zu erteilen ist. Die von Interessenten erstrebte Errichtung eines be sonderen Ausschusses für die Kleinhändler, sowie eines solchen für die Handlungsgehilfen und technischen Ange- stellten bei der Gewerbekammer wurden von dieser abge lehnt, ebenso die beantragte Uebernahme der jetzt von der unteren Verwaltungsbehörde ausgeübten Aufsicht über die Innungen. Zu letzterer Angelegenheit spricht jedoch der Breslauer Gewerbekammertag den dringenden Wunsch aus, die Handwerkskammern möchten in weiterem Maße als bisher von den Behörden hierbei zugezogen werden Die sächsischen Gewerbekammern wollen in Zukunft die Ordensauszeichnung solcher Handwerksmeister beantragen, die sich um Handwerk und Jnnungswesen besondere Ver dienste erworben haben. Der geplanten Errichtung von Arbeiterkammern gegen über verhielt sich die Kammer ablehnend, während die inzwischen Gesetz gewordene Abänderung der Gewerbe ordnung u. a. zur Aeußerung folgender Wünsche Veran- lassung gab: Zur Ausfüllung der Lohnbücher und Arbeits- zettel soll ein beliebiger Angestellter der Fabrik (nicht nur Gelegentlich der Reichsfinanzreform-Beratung sprach sich die Kammer gutachtlich aus gegen Reichs-Brannt- weinmonopol, gegen die Steuer auf Zigarren nach den vorgeschlagenen Sätzen, da die billigen Sorten zu schwer getroffen würden, sowie gegen die Elektrizitäts- und Gas- steuer. Gutachtlich äußerte sich die Kammer gegen eine weitere Ausdehnung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe im Interesse der kleineren Städte. Fleischermeister (wie auch andere Handwerker), die in ihrer Werkstatt einen Motor aufgestellt haben, dürfen ihre noch nicht 16 Jahre alten Lehrlinge seit 1. Januar 1901 an Sonntagen nicht beschäftigen, auch nicht mit dem Aus tragen von Fleisch. Die Kammer wandte sich wegen dieser Beschränkung an das Ministerium, aber vergebens. Seit I. Januar 1909 dürfen auch eigene Kinder unter IO Jahren in Werkstätten nicht mehr beschäftigt werden. In einem ausführlichen Gutachten trat die Kammer für Einschränkung des Gewerbebetriebs im Umherziehen und des Flaschenbierhandels ein, während die Gewerbe kammer-Konferenz in Plauen eine Umsatzsteuer (Waren haussteuer) warm empfahl. Die Erste Kammer unseres Landtages machte jedoch einen Strich durch diese Ange legenheit. Der Breslauer Kammeltag beschäftigte sich eingehend mit der wichtigen Frage der Bekämpfung des Borg unwesens im Handwerk und beschloß einstimmig, daß möglichst auf Einführung der Barzahlung hinzuwirken, unter allen Uniständen aber sofortige Rechnungsstellung nötig sei, stellte auch sonst über die Geschäfts- und Buch führung Leitsätze auf und beauftragte schließlich einen Aus schuß, zu prüfen, ob hier die Gesetzgebung helfen könne. Die Kammer verwarf die Errichtung einer dauern den Ausstellung von Maschinen für das Handwerk in Waldheim, hält vielmehr für sächsische Verhältnisse von Zeit zu Zeit im Bezirke abzuhaltende Ausstellungen (wie die im Vorjahre vom Gewerbeverein in Dippoldiswalde veranstaltete) für zweckmäßiger. Vom Ministerium wurden der Kammer zur Förderung des Kleingewerbes und Kleinhandels wiederum 3000 M. überwiesen. Stach den im Bericht abgedruckten Bedingungen für die Gewährung von Darlehen aus dem gewerblichen Ee° nossenschaftsfonds können hierbei nur solche Gesuchsteller berücksichtigt werden, die in ihrem Betriebe eine geordnete Buchführung haben oder sich zur Einführung derselben verpflichten. Der Ausschuß des Deutschen Handwerks- und Eewerbe- kammertages ersuchte den Bundesrat, bei den übrigen Kulturstaaten und kirchlichen Gemeinschaften auf Ein schränkung der Beweglichkeit des Osterfestes hinzuwirken. Zum Teil bedeutende Unterstützungen gewährte das Ministerium des Innern den Meisterkursen, so erhielt z. B. der Stadtgemeinderat zu Liebstadt zu diesem Zwecke 500 Mark, ebenso wurden bedürftige Handwerksmeister beim Besuche solcher Kurse unterstützt. Zu Kaisermakronen darf nicht statt der Mandeln Kokos nuß verwendet werden, so entschieden verschiedene Gerichte. (Als die Kammer vorher behufs Abgabe eines Gutachten» Erkundigungen einzog, erklärte die Konditoren-Kreis- Jnnung Dresden die zum Marktverkauf zwar übliche Ver wendung von Kokosnuß statt der Mandeln zu Kaiser makronen sür nicht unbedenklich; der Vorstand der Bäcker innung Dresden aber sagte, daß Kaisermakronen nur aus Kokosnuß hergestellt würden.) Auch die Frage wegen Errichtung einer Sterbe- und Altersoersicherungskasse sür die Angehörigen der Kammer wurde eingehend ventiliert. Das Resultat dieser Unter suchung war, daß in unserem Kammerbezirk ein Bedürf nis hierfür in großem Maße nicht vorliege. Aus diesem