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Amtsblatt für den Gtadtrat zu Adorf Tageblatt für Adorf und das obere Vogtland Anzeigen von hier und aus dem Amtsgerichts- bezirß Ndors werden mit 1OPsg., von auswärts mit 15 Pfg. dis 5 mal gespaltene Grundzeils oder deren Daum berechnet und bis Mittags 11 Ahr für den nächstfolgenden Tag erbeten DeLIamen die Seils 30 Pfg: Der Grsnzbots erscheint täglich mit Aus nahme des den Sonn- undFeiertagen folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl bar, 1 M. 35 Pfg. Destellungen werden in der Geschäftsstelle, von den Austrägern dos Blattes, sowie von allen Kaiserlichen Post anstalten und Postboten angenommen Adorfer Grsnzbots (früher: Der Grenzbote) Fernsprecher Nr. 14 Hierzu Sonntags dle illustrierte Gratisbeilage --Der Seitspiegel" Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer in Adorf Tel.-Adr.: Grenzbotc 178. Mittwoch, den 4. August 1913. Anzeige der Erdruschergebnifse. Aul Grund von § 47 ff. der Verordnung des Bundesrats über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahre 1915 vom 28 Juni 1915 wird Folgendes bestimmt: Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe — auch die Selbstversorger — sind verpflichtet, der Mehloertei- lungsstelle des Bezirksverbandes am Schlüsse einer jeden Woche, in der sie Brotgetreide (Roggen, Weizen) aus dem Erntejahre 1915 ausgedroschen haben, mittels Postkarte Anzeige über die erdroschene Körnermenge nach Art und Ge wicht zu erstatten. Es wird ausdrücklich hiermit bestimmt, daß es unzulässig ist, das Gewicht der erdroschenen Menge lediglich auf Grund einer Schätzung anzugeben. Das Gewicht ist vielmehr aus das Genaueste unter Benu tzung einer Wage zu ermitteln. Die Anzeigen müssen spätestens bis Dienstag der auf das Aus dreschen folgenden Woche in den Händen der Mehloeiteilungsstelle sein. Die erste Anzeige über die bisherigen Erdruschergebnisse ist bis spätestens 10. August 1915 einzu reichen. Zu den Anzeigen sind vorgeschriebene Posikartenvordrucke zu verwenden, die in der erforderlichen Menge bei den Gemeindebehörden zu entnehmen sind. Wer den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt, insbesondere wer falsche Angaben über seinen Erdrusch macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Es wird durch Sachverständigenkommissionen an Ort und Stelle nachgeprüft werden, ob die gemachten An gaben der Wahrheit entsprechen. OeIsnitzi. V., den 2. August 1915. Der Bezirksausschuß der Königlichen Amtshauptmannschast. Gertltches und Sächsisches. Adorf, 3. August 19>5. —> König Friedrich August trat gestern die Rück reise vom westlichen Kriegsschauplätze nach Dresden an, wo die Ankunft für heute vormittag vorgesehen ist. — Wir machen die Einwohnerschaft aus die im Haus flur des hiesigen Rathauses aushängende Bekanntmach ung des Stellvertr. Generalkommandos zu Leipzig, betr. Bestandserhebung von Bastfaserrohstcffen und Erzeug nissen aus Bastfasern (Jute, Flachs, Ramie, europäischer Hanf und überseeischer Hanf) aufmerksam. — Aehrenlesen. Die gesamte Getreideernte ist bekanntlich beschlagnahmt, daher ist jedes unerlaubte Aehren lesen verboten. Nur mit Genehmigung des betr. Be sitzers kann es auf völlig abgeernteten und reingercchlen Getreidefeldern gestattet werden. Es ist also dringend zu roten, sich in jedem Falle die Genehmigung beim Besitzer einzuholen, da die Zuwiderhandlungen wegen des Kriegs zustandes empsindlich bestraft werden. — Der begeisterte Vaterlandssänger Ernst von Wilden bruch hat das schöne Wort geprägt: Wenn das Vater land auf dem Spiele steht, gibt es für „niemanden Rechte, dann hat ein jeder nur Pflichten." In diesem Worte weht der Geist Friedrich des Trotzen, des Vorahners deut scher Grütze, der bekanntlich nichts sein wollte, als der erste Diener seines Staates. Und als Diener seines Staates, als einer, dessen Hauptberuf es sein mutz, seine Pflichten gegen das Vaterland und gegen die die' für uns vor dem Feinde ihr Blut und ihr Leben wagen zu erfüllen, sollte jetzt ein jeder daheim Gebliebenen sich fühlen. Dazu ge hört in erster Linie die Fürsorge dafür, daß die die im Felde ihre Gesundheit geopfert, und die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen in Zukunft nickt auf Armcnun- terstützung angewiesen sind. Unsere Krieger, die sür uns kämpfen, müssen wissen, dah, wenn sie im Felde ihr Le ben lassen, die Heimat für ihre Witwen und Waisen sorgt, und datz, wenn sie als Invaliden heimkehren, in der Hei mat Fürsorge dafür getroffen ist, daß sie bald ihre Wirt- schastliche Selbständigkeit wieder erlangen und dadurch das Bewußtsein behalten, nützliche und vollberechtigte Glieder unseres Volkes zu sein. Dieses Ziel zu erreichen, ist der Zweck der auf Anregung des Ministerium des Innern zu Dresden aus den verschiedensten Volkskreiscn und Berufs ständen herausbegründeten Stiftung „Heimotdank" und der im Dienste des Stiftungszwccks allerorten noch zu gründenden gleichnamigen Vereine. Es ist also einerseits eine Organisation, die im ganzen Lande die amtliches Und die freiwilligen Kräfte einheitlich und planmäßig zu- sammenfatzt, anderseits sind die örtlichen Beratungs- und Fürsorgestellen mit freier Entschließung und eigner Ver antwortlichkeit ausgestattet. Für die nächste Zeit ist es hie Sache der in der Heimat Gebliebenen, hierfür die Mit tel aufzubringen. Hoffentlich zeitigen die Aufrufe und Sammlungen, die zu diesem Zwecke allerorten veranstaltet werden, den erwünschten Erfolg eine recht reiche Ernte. Nach Kräften dazu beizutrogen, ist im Sinne des Wilden- bruchschen Wortes die Pflicht jedes Vaterlandfreundes. - Die Königl. Gencraldirektion der sächsischen Staatseisenbahnen sprach der gesamten Beamten-- und Arbeiterschaft am Ende des ersten KriegsjahrcS ihre An erkennung aus. — Backwaren aus inländischem Mehr nur gegenBrot- marken und zu festgesetztem Preis! Von amtlicher Steile wird geschrieben: Wie man hört, hat sich in den letzten Wochen ein Handel mit Mehl aus der inländischen Ernte 1914 eingeführt, der als beschlagnahmefreies Mehl bezeichnet und zu sehr hohen Preisen verkauft wurde, Tic Bäcker glaubten ans diesem Mehl Gebäck ohne Ein schränkung Herstellen und dies ohne Eintausch von Brot marken verkaufen zu können. Eine Verordnung des Bundesrats vom 27. Juli 1915 bestimmt nun, daß seit dem 29. Juli alles Mehl mir nach Maßgabe der Bestimmungen über die Verbrauchsregelung abgegeben werden darf. Tas bedeutet, daß die Bäcker, die solches Mehl nach dem 29. Juli erwerben, dieses Mehl nur innerhalb ihres Verbrauchssatzcs verbacken dürfen, daß die hieraus hergestelltcn Waren dem Markenzwange unterliegen und daß daher nur die vom Nat festgesetz ten Brot- und Semmelpreise gefordert werden dürfen. Zur Herstellung von Kuchen darf dieses Mehl auch nicht verwendet werden. — Staatsbürgerliche Erziehung der Jugend. Das Bayerische Kultusministerium nimmt Anlaß, in einem Rundschreiben an die Lehranstalten darauf hinzuwirkcn, daß der Unsitte, „unsere Gegner zu beschimpfen", ent gegengearbeitet wird. „Tie deutsche Jugend", so heißt cs in dein Schriftsatz, „soll, ohne zn Haß lind Feind schäft angereizt zu werden, nch erheben und erbauen an den. ehrenvollen Taten des deutschen Volkes. Tiefe Verfügung deckt sich durchaus mit dem allgemeinen ethi schen Empfinden jedes gebildeten Menschen. Wenn die Jugend unserer Tage im rechten vaterländischen Geiste erzogen wird und als Vermächtnis ans dieser Zeit Liebe und Ehrfurcht vor allem, Ivas deutsch ist, mit ins Leben nimmt, wird sie von selbst offenen Blick bekommen für das, was jenseits der Landcsgrenzen gut und böse ist. — Bericht über den Schlachtviehmhrkt zu Plauen am 2. August. Preise für 50 Kilo Schlachtgewicht. Ochsen (8) 95—112 Mk., Bullen (4) 80—90 Mk., Kalben (28) 115 -118 Mk., Kühe (42) 70-106 Mk., Kälber (7N 88—>00 Mk., Schafe Z02) 140 Mk., Schweine (1-17) 140- 168 Mk. — Tic Verlustliste Nn 178 der Köuigl- 'Sachs. Armee hat folgenden JnhaU: Sonder Verlustliste des Teulschen 80. Iahrg. Heeres (Uncrmittclte) Nr. 6 und 8. Infanterie-Regi menter Nr. 134, 178, 181, 182, 183. Reservc-Jnfan- terie-Rcgimenter Nr. 102, 243. Landwehr-Jnfanteric- Regimenter Nr. 104, 107. Ersatz-Bataillone Infanterie- Regiment Nr. 329; Landwehr-Regiment Nr. 100; Er- satz-Jnfanterie-Regimcnt Leimbach-Zerener, Reserve-Re giment Mr. 104. Reserve-Jäger-Bataillon Nr. 25. Feld- Maschincn-Gewchr-Zügc Nr. 72, 101. Fcldartillerie- Regimcntcr Nr. 48, 78; Reserve-Regimenter Nr. 32, 53, Ersatz-Abteilung, Regiment Nr. 32. Fußartillerie- Rcgiment Nr. 12; Ersatz-Bataillon, Regiment Nr. 12. Pionier-Kompagnie Nr. 245; Reserve-Kompagnie Nr. 54. Preußische Verlustlisten Nr. 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287. Bayerische Verlustlisten Nr. 205, 206, 207. Württembcrgische Verlustlisten Nr. 228—233. Kai serliche Marine, Verlustlisten Dir. 40, 41. — Tic außer Kurs gesetzten goldenen Fünfmarkstücke wird die Reichsbank, solange der Krieg dauert, zum vollen Nennwert cinlösen, um auch dadurch den Gold bestand zn mehren. — Keine Drachen steigen lassen! Die Zeit, wo sonst die Jugend die Papierdrachen steigen und sic hoch in den Lüsten wiegen zu lassen pflegte, ist wieder ge kommen. Aber aus dieser sonst harmlosen Jugendver gnügung kann in Idiescm Jahre nichts werden. Wie seinerzeit gemeldet, ist durch eine im vorigen Herbste erlassene Verfügung der Generalkommandos verboten worden, Papicrdrachen steigen zu lassen. Tiefes Verbot ist bisher nicht ausgehoben worden. Planen, 2. August. Für das Rote Kreuz wurden hier bis 31. Juli 112 830 Mark 84 Psg. gesammelt, während für die Kriegsnothilfe beim freiwilligen Wohl fahrtsausschuß hier 371 455 Mark 66 Pfg. Gaben cin- gegangen find. Falkenstein. Tie erste Stiftung für den hie sigen „tzeimatdank" zur Unterstützung der bedürftigen Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen der Gefallenen in Falkenstein ist von .Herrn Landtagsabgeordneten Stadtrat Bleyer in Höhe von 3000 Mark errichtet wor den. — Leerstehende Wohnungen. Nach einer am 23. Juli vorgeuommenen Zählung wurden in hiesiger Stadt 397 leerstehende Wohnungen mit einem jährlichen Mietausfall von 115 565 Mark fcstgestellt. Am 1. Februar d. I. wurden 302 leerstehende Wohnungen gezählt, weiche einen Mietanssall von 87 690 Mark verursachten. Falken st ein. Stadtrat Frantz Berndt stiftete 1000 Mark mit der Bestimmung, daß die Zinsen dem hie sigen Verein „Hcimntdank" zufließcn sollen. Leipzig. 14 Journalisten aus neutralen Staaten, darunter Vertreter schwedischer, norwegischer, holländischer, amerikanischer, spanischer und griechischer Zeitungen, die sich auf einer Reise durch Deutschland über das wictschastliche Lcben Deutschlands während des Krieges unterrichten wollen, trafen am Sonntag hier ein und besichtigten den Hauptbohnhof, die Deutsche Bücherei, das Buchgcwcrbe- und Schristmuseum, das Völkerichlachtdenkmal und den Südsriedhof. Heute wurden Lazarette und Krankenhäuser, die Verlagsanstalt von Philipp Reclam und städische An stalten und Einrichtungen besucht. Nm Abend fahren die Gäste nach Dresden. — Aus den Mitteln der Kriegs- notspende sind im ersten Kriegsjahre fast 1 200 000 Mk. Unterstützungen gewährt worden. Stacht Wehlen. In dem nahe der Stadt ge legenen Schwarzberggrunde stürzte am Sonntag ein 12;ühriger Pfadfinder von einem etwa 10 Meter hohen Felsen herab, der den Tod zur Folge hatte. Tie Leiche wurde nach der Leichenhalle des Friedhofes gebracht. Ter so jäh aus dem Leben Gerissene stammte aus Dres den und war der einzige Sohn seiner Eltern. Zittau. In der Nacht zum Montag sind aus dem hiesigen Gefangenenlager fünf russische Gefangene, ein Feldwebel, zwei Unteroffiziere und zwei Mann, ent wichen. Sic tragen russische Uniform. Altenburg. Ein schwerer Unglücksfall ereignete sich in einer hiesigen Fleischerei. Ein Lehrling, der erst ein Jahr im Fleischerhandwerk beschäftigt war, hatte