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Schönburger Tageblatt Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, SchlagwiZ, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Anzeigen bis Vorm. S Ahr am Ausgabetag ervewg. Ausgabe nachmittags '/,3 Ahr in der TeschäftssteH» in Waldenburg Sa., Obergaffe 38. Erfüllung»-. ort Waldenburg. Filialen in Altstadt Waldenburg bei Lerrn Otto Förster' in Callenberg bei Lerrn Friedr. Lermann Richter; in Langenchursdorf bei! Lerrn Lermann Esche; in Wolkenburg bei Lerrn j Linus Friedemann; in Penig bei Firma Wilhelm Dahler; in Ziegelheim bei Lerrn Eduard Kirsten.^ Im Falle höherer Gemalt, Krieg, Streik, Aussperrung, Maschinen»' brnch, Störungen im Betrieb der Druckerei oder unserer Lieferer, bat der Bezieher keinen Anspruch auf Erhalt der Zeitung oder. Nitlkzabtnna des Bezugspreises. Für Richtigkeit der durch Fern sprecher aujgegedeueu Anzeigen übernehmen wir keine Gewähr UN- Waldenburger Anzeiger Dieses Blatt enthält vie amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des StadtratS zu Waldenburg. Ferner veröffentlichen zahlreiche andere staatliche, städtische u. Gemetnde-Behörden ihre Bekanntmachungen im Schönburger Tageblatt. Verantwortlich für Redaktion, Druck und Verlag E. Kästner in Waldenburg Sachsen. Mitglied de« Sächsischen und de» Deutschen ZeitungLoerleger-Bereinä <E. V.) — Verlagsort Waldenburg Sachsen. der Standesamtsbezirke Altstadt Waldenburg, Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba« Erscheint werktägl. Nachm. Bezugspreis monat lich im voraus 150R.-Pfg. freibl auSschl. Trägerl. Einzelne Nr. WNeichspf., Sonntags-Nr.ZO N-Pf. Anzeigenpreise: 6gesp Petitzeile 0,15 R.-Mark, d, außerhalb de- Bezirke« 0,20 R.-Mark, 3gesp. 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Das Grundstück, Flurstück Nr. 4656, ist nach dem Flurbuch« 14,5 Ar groß nach dem Verlchrrwert aus 76 '0 RM. geschätzt und trägt die Brandkataster Nr. 20?. Die Brandversicherungssumme be trägt aus Grund der am 16. 10 1888 erfolgten Schätzung 9720 RM.; sie entspricht dem Felcdenrbauprei» oom Jahre 1914 (8 1 de« G«s. v. 18. S. 1921, GBBl. S. 72) — Das Grundstück besteht au, einem freistehenden unterkellerten, mit Schieferdach bedeckren einstöckigen Wohn- hau«, einem Hintergebäude, Schuppin mit Heuboden, Hosraum, ja» wir einem umzäunten Obst- und Gemüsegarten. Da» Waschhaus Ist in Keller des Wohnhauses eingebaut. Ein Brunnen versorgt da« Grundstück mit Wasser. Elektrisches Licht ist vorhanden. Die Frieden,- miete de« Grundstücks beträgt SOO RM. Die Einsicht der Mitteilungen des Brundbuchamts und der üb- rigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 4). .... Rechte aus Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 20. Juni 1927 verlautbarten Versteige- rungsvermerkeS aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im «ersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge boten anzumclden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu Machen. Die Rechte siud sonst bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Bersteigerungs- erlöseS dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nach- zusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags d e Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeisühren, widrigenfalls für das Recht der Bersteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Sächsisches Amtsgericht Waldenburg, den 8. Juli 1927. Montag, den 11. Juli 1927, Vorm. 10 Uhr soll ln Ziegelheim 1 Grasmäher meistbietend gegen sofortige Bar zahlung versteigert werben. Sammelort der Bieter: Oehmigen» Gasthof in Ziegelheim. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgerichts Waldenburg, den 9. Juli 1927. Die Frage des Nationalfeiertags ist vom Rechtsaus- schuk des Reichstags bis zum Herbst vertagt worden. Die vom Arbeitsausschuß deutscher Verbände einbe rufene Reichstagung in Goslar hat sich gegen die Kricgs- schuldliige und für Rheinlandräumung ausgesprochen. Der Reichstag nahm die Zollvorlagcn in zweiter Lesung an. lieber dem Harz ist ein neues Unwetter niedergegange«. Neber die Wahlrechtsreform-Vorlage kam es in der französischen Kammer zu scharfen Zusammenstößen. In London rechnet man mit einem Mißerfolg der Sceabrüstnngskonfercnz. Die Wahlen in Rumänien brachten der Partei Bratianu einen großen Erfolg. Tientsin wird als unmittelbar bedroht angesehen. Japan erklärt sich für deutsche Militärattaches. »Waldenburg, 9 Juli 1927. Der Beschluß des Aeltcstenrats des Reichstags, die Sommerferien schon am heutigen Sonnabend be ginnen zu lassen, bedeutet, daß cinc^Reihe wichtiger Fragen vertagt werden müssen. Die Tatsache, daß die Regierung gegen den Beschluß keinen Einspruch er hoben hat, läßt wohl darauf schließen, daß man jetzt auch in Negierungskreisen jede Hoffnung aufgegcbcn hat, bis zum 15. Juli noch eine Einigung mit Frankreich in der Frage des Handelsvertrags- Provisoriums zustande zu bringen. Es ist be kanntlich nur gelungen, für das Saargebiet eine vor läufige Regelung bis zum 1. August zustandezubrin- gcn, wobei man annehmen darf, daß die vereinbarten Zollsätze auch über den 1. August hinaus in Kraft bleiben werden. Im übrigen aber werden wir aller Voraussicht nach mindestens bis Ende September mit Frankreich in dertragslosem Zustand leben, denn erst für diesen Zeitpunkt ist der Wiederzusammentritt des Reichs tags in Aussicht genommen. Dabei fragt es sich noch, ob vis dahin in den Pariser Verhandlungen eine 1 Einigung erzielt sein wird. Ein neues Provisorium müßte überdies auch noch von der französischen Kam- I mer angenommen werden, die auch demnächst in die Ferien gehen wird. In der Septembertagung soll vor allem die erste Lesung des Reichsschulgesetzes durchgeführt wer den. Da diese Vorlage frühestens im Laufe der näch sten Woche dem Reichsrat zugehen wird, kann sie dem Reichstag nicht mehr vor seiner Vertagung zugeleitet werden. Außerdem müßte der Reichstag im Sep tember auch noch die Besoldungsreform ver abschieden, wenn die Beamten rechtzeitig in den Ge nuß der höheren Bezüge gelangen sollen. Im Anschluß und im Zusammenhang mit der Septembertagung wer den auch verschiedene Ausschüsse zusammentreten, deren Aufgabe es sein wird, für die Wintertagung vorzuar beiten. So wird vor allem der Strafrechtsausschuß im September mit der zeitraubenden Durcharbeitung der Strafrechtsnovelle beginnen. Ferner würde auch der Schulausschuß die Beratung des Reichsschul- gcsetzentwurfs aufnehmen können. Zu den Fragen, die infolge der Neichstagsferien zunächst unerledigt bleiben werden, dürfte aller Vor aussicht nach auch die Feiertagsfrage gehören. Der Reichsrat hat am Donnerstag in dieser Frage einen Vorstoß unternommen, indem er mit 42 gegen 25 Stimmen einen Antrag Preußens annahm, den 11. August zum Nationalfeiertag zu erklären. Es ist so ziemlich das erstemal, daß der Neichsrat von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, Initiativanträge an den Reichstag gelangen zu lassen. Nach der Verfassung ist die Reichsregierung verpflichtet, solche Anträge an den Reichstag weiterzuleiten, wobei sie aber ihren abweichenden Standpunkt zum Ausdruck bringen kann. Der Antrag des Reichsrats ist rein sachlich insofern bedeutungslos, als der Reichstag schon von sich aus in der Sache vorgegangen ist. Die Vorlage des Reichsrats deckt sich mit dem demokratisch-sozialdemo kratischen Antrag, über den der Rechtsausschutz in den letzten Tagen beraten hat; sie würde sich also erledi gen, falls der Reichstag diesem Anträge zustimmen würde. Es ist indessen wenig wahrscheinlich, datz man in der letzten Sitzung noch eine so umstrittene Frage zur Debatte stellen wird. Die Reichsregierung scheint sich nach der Erklärung des Innenministers v. Keudell in dieser Frage dem Standpunkt des Zentrums ange schlossen zu haben, wonach der Verfassungstag stets an einem Sonntag gefeiert und zugleich auch eine reichsgesetzliche Regelung der kirchlichen Feiertage vor genommen werden soll. In Anbetracht dieser ungeklärten Sachlage dürfte es für dieses Jahr bei der bisherigen Regelung blei ben, wonach der Verfassungstag nur in den Ländern als Feiertag gilt, wo er durch die Landesgesetzgebung als solcher festgelegt ist. , — — Goslarer Entschließungen. Gegen Sriegsschuldluge — für Rheinlandräumung. Die Goslarer Reichstagung des Arbeitsausschus ses Deutscher Verbände neigt ihrem Ende zu. Als Ergebnis der bisherigen Verhandlungen nahm sie zwei Entschließungen an, von denen sich die erste auf die Kriegsschuldlüge, die zweite auf die Rhein landfrage bezieht. Zur Kriegsschuldfrage wird erklärt: Durch die gesamte historische Forschung, die sich vor allem aus die Aktenpublikation des deutschen Aus wärtigen Amtes und die Veröffentlichungen aus den russischen Archiven gründet, ist der Vorwurf von der Schuld Deutschlands am Weltkriege als Lüge einwand frei nachgewiesen. Deshalb fordert die vom Arbeits ausschuß Deutscher Verbände einberufene Reichstagung in Goslar von der deutschen Reichsregierung, in wirk samer Weise dem In- und Auslande gegenüber zum Ausdruck zu bringen, daß sie einen Widerruf des Ar tikels 231 des Versailler Vertrages für unerläßlich hält und entsprechend den hohen Gesetzen der christ lichen Moral die Anerkennung dieses Standpunktes seitens der Signatarmächte nunmehr erwarten muß, nachdem sie selbst in zahlreichen amtlichen Erklärun gen', in Sonderheit in der des Reichskanzlers Dr. Marx vom 29. August 1924 und in der Note vom 26. September 1925, über ihre Ansicht keinen Zwei fel gelassen hat. Die Entschließung zur Rheinlandsrage, die ebenso wie die Entschließung über die Kriegsschuld lüge einstimmig angenommen wurde, hat folgenden Wortlaut: Die vom Arbeitsausschuß Deutscher Verbände einberufene Reichstagung wendet sich mit aller Ent schiedenheit gegen das französische Bestreben, die Be setzung der zweiten und dritten Rheinlandzone fort dauern zu lassen. Sie lehnt es ab, das deutsche Recht auf sofortige Befreiung mit neuen Gegenleistungen zu erkaufen. Nach deutscher Auffassung ist die Fort setzung der Rheinlandbesetzung ein Vertrauens- und Vertragsbruch. Die Reichstagung des Arbeitsaus schusses Deutscher Verbände erwartet, daß sich die Weltmeinung für das deutsche Recht einsetzt, das von den Urhebern des Versailler Vertrages selbst und aus schließlich von ihnen festgesetzt worden ist. * „Die Probleme der deutschen BölkerbundSPolitik" hieß das Thema, über das am Donnerstag nachmittag Privatdozent Dr. Mommsen aus Göttingen sprach. Er führte darin u. a. aus: . ' Ueberall muß Ziel unserer Politik sein, die Kriegspsychose, deren Ausdruck der Versailler Ver trag ist, zu überwinden. Das ist bei der Lage der Dinge zunächst wichtiger als alle Einzelheiten bestimm ter Vertragsartikel und Verträge/ Vor allem müssen wir den Mut zur Gradlinigkeit und Entschlossenheit haben, der unserer Vorkricgspolitik bisher gefehlt hat. Ob eine Politik absolut richtig ist, kann man nie sagen. Ueber die Güte einer Politik entscheidet ihre Folgerichtigkeit. Erstes Ziel deutscher Außenpolitik mutz die Räumung des Rheinlandes bleiben, wobei sich über die Wege natürlich streiten läßt. Auch da zu kann, wenn auch nicht unmittelbar, Deutschlands Mitarbeit im Völkerbund wichtig sein, die überhaupt ein nützliches, wenn auch nur ein Mittel unserer Politik sein kann. Auch für die Kriegsschuldfrage ist eine sachliche Mitwirkung Deutschlands an den Aufgaben des Völkerbundes nützlich. Während not wendig die Art und Weise der Außenpolitik und der Völkerbundpolitik Politisch umstritten sein müssen, sind sich im Kampf gegen die Kriegsschuldlüge alle Deut schen mit verschwindenden Ausnahmen einig. Es ist die Bedeutung der Kricasschuldfrage, daß sie über alle sonstigen Gegensätze hinweg alle Politischen Rich tungen einnimmt und hier die Volksgemeinschaft wirklich zur Tat werden kann. - Ser Reichsrat für den 11. August. Der Standpunkt der Reichsregierung. Der Reichsrat «ahm am Donnerstag «ach lä«ge- cer Beratung mit 42 gegen 23 Stimmen einen An irag Preußens an. wonach der 11. August zum Natio nalfeiertag erklärt werden soll. < Für den Nationalfeiertag stimmten mit der preu ßischen Staatsregierung die Provinzen Stadt Berlin, Posen-Westpreußen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Han nover, Westfalen, Hessen-Nassau, Rheinland und die Staaten Sachsen, Baden, Hessen, Hamburg, Mecklen burg-Schwerin, Anhalt, Bremen, Lippe-Detmold, Lü beck und Waldeck. Der Vertreter der Provinz Ober schlesien blieb wiederum der Abstimmung fern. Mit derselben Mehrheit wurde in namentlicher Abstimmung die von Bayern beantragte Erklärung des Gesetzes zum verfassungsändernden Gesetz abge lehnt. Ein von Bayern gestellter Vertagungsantrag, der damit begründet wurde, daß ein solcher Reichsrats beschluß lediglich als politische Kundgebung gewertet werden könnte, war vorher mit 41 gegen 26 Stim men abgelehnt worden. Rcichsinnenminister b. Keudell gab im Laufe der Aussprache im Namen der Reichs regierung eine Erklärung ab, in der es heitzt: Die gegenwärtige Beichsregierung hat sich dem. Vorgehen