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Ur. 165. Lipri^ Dich«,»« »»»er L»»»«-4^ -«li». Prri» »««rklilhrltch 7» »W. g<»» ««rl»« N»»o»ei Deutsche Mgemiuc Zeitung. .«ahr-tit «echt, Frecheit «d «est»!» Telegraphische Depeschen. "OerUa, 16. Juli. Sr. Maj. Aviso Pomme- rania, Commandaut Kapitänlieutenant Zunge, ist am 1S. Äuli in Plymouth eingetroffe». "Lunchen, 16. Juli. Der Abgeordneten kammer ist heute ein Gesetzentwurf betreffend die Umwandlung der 4'/,proc. Eisenbqhnanleihr in eine 4prot. Anleihe zugegangen. * Wim, 16. Juli abends. In einem von der Politischen Correspoudeuz veröffentlichten Communique werden die Angaben verschiedener Zeuungcn über das Ergebniß der Verhandlungen in Betreff der Anschlüffe der serbischen Eisenbahnen theil» für Erfindun gen, theilS für tendenziöse Interpretationen der That- sachm erklärt. Sodann wird bestätigt, daß die Ver handlungen mit dem serbischen Minister der öffentlichen Arbeiten, Alimpitsch, zu einer durchaus befriedigenden Verständigung über alle schwebenden Punkte geführt haben und eS mindestens sehr wahrscheinlich sei, daß die. serbische Regierung das erzielte formelle Arrange ment in allen wesentlichen Punkten acceptiren werde. "Budapest, 16. Juli. Der Ministerpräsident TiSza ist mit der provisorischen Uebernahme des durch den Tod des Ministers v. Wenckheim erledigten Porte feuille betraut worden. " Versailles, 16. Juli. Die Deputirtenkammer hat heute das Budget des KriegSministeriumS genehmigt. "London, 16. Juli. Der russische Botschafter Graf Schuwalow ist nach Petersburg abgereist. — In Gla-gow wurde an Stelle des bisherigen mit Tode abgegangenen confervative» Vertreters der zur liberalen Partei gehörige Tanant zum Deputirtcn gewählt. ' - "Brüssel, 16. Juli. An Stelle des verstorbenen Bürgermeister» Anspach ist der Schöppe Van der Straeten zum Bürgermeister von Brüssel ernannt wvrden. * vukarek, 16. Juli. Das von der Kammer ein gesetzte Cömitt hat den Antrag der Regierung, daS Princip, daß ^Religio« uHt mehr einHruderM für die Erlangung der bürgerlichen und politischen Rechte sein soll, in hie Verfassung aufzunehmen, abge-, lehnt. Ebenso hat daS Comite den von Rosetti vor- gelegten die Juden in Kategorien eintheilenden Ent wurf, welchem' die Regierung ihre Zustimmung ertheilt hatte,. abgelehnt. DaS Count; beharrt darauf, die Art. 8 und 9 deS bürgerlichen Codex, wonach in Rumänien geborene christliche Ausländer mit dem 21, Lebensjahre für Rumänien optiren und so die bürgerlichen und politischen Rechte erlangen konnten, aufzuheben, und hat lediglich zugestanden, daß der in dividuelle Antrag auf Ertheilung des JndigenatS mit einfacher, anstatt mit Zweidrittel-Majorität, votirt wer den soll. Das Comiti, welches heute die Paragraphen betreffend die Erwerbung von Ruralbesitz beräth, dürfte seinen Bericht erst in zwei oder drei Tagen vorlegen. "Bukarest, 16. Juli. Da» Ministerium hat seine Diwisflon gegeben; die Kammer tritt sofort zu einer geheimen Sitzung zusammen, um über die Lage zu berathen. "Wie«, 16. Juli abend». Meldungen der Politi schen Correspondenz. Aus Konstantinopel: „Aarifi- Pascha, Mutiif-Pascha und Nedjib-Pascha sind zu Delegirt«« für di« Verhandlungen mit Griechen land ernannt worden." — Aus Athen: „Der griechi sche Gesandte in Konstantinopel, KondurjotiS, ist be auftragt worden, bei der Pforte von neuem auf die Eröffnung der Verhandlungen über di« Grenzreguli» rung zu dringen. In den Kreisen der griechischen Regierung glaubt man, daß mit Ausnahme Englands alle Großmächte den Ausspruch Griechenlands auf Janina unterstützen dürften." * Washington, 15. Juli. Nach dem von dem Landwirthschaftlicheu Bureau erstatteten Bericht wurde der Stand der Baumwollernte am 1. Juli auf 93 Proc. geschätzt; der Stand des Getreide» ist ziemlich gut, theilweise sogar vorzüglich. "WaMngton, 16. Juli. Die gestern gemeldete, vom Schatzsecretär Sherman für den laufenden Mo nat angeordnete Einlösung von 10/40er BondS betrifft nur diejenigen 10/40er Bonds, deren Einlösung für den Monat Juli bereit» früher bekannt gemacht worden war. " lsteuortean«, 16. Juli. Die hier und in andern Städten der Südstaateu den au» Memphis kommen de» Personen gegenüber angeordnete Quarantäne ist wieder aufgehoben worden. Der Vorschlag einer Berfaffungsünderung. ---Leipzig, 17. Juli, lieber den dem BundeS- rathe vom Reichskanzler vorgelegten Entwurf einer Aenderung der Art. 13, 24, 69 und 72 liegen nun aus führlichere Mittheilungrn vor. Danach lautet der An trag Mit Hinweglaflung der Eingangs- und Schluß formeln: - „dk,. die Stelle d« Alt. 1L, L4, 69 und 72 der ReichSverfassung treten die folgenden Bestimmungen: Art. 13« Die Berufung des Buudesrathe« und des Reichstages findet mindestens alle zwei Jahre statt,, und kann der BundeSrath zur Vorbereitung der Ar beiten ohne den Reichstag, letzterer aber nicht ohne den BundeSrath berufe» werden. Art. 24. Die Legis laturperiode de» Reichstage» dauert vier Jahre. Zur Auflösung de» Reichstage» während derselben ist ein Beschluß de» BundeSrath«» unter Zustimmung de» Kaisers erforderlich. Art. 69. Alle Einnahmen und Ausgaben des Reiche» müssen für jedes Jahr veran schlagt und auf den Reichshaushaltsetat gebracht wer? den. Der letztere wird für einen Zettraum von zwei Jahren, jedoch für jede» Jahr besonder», vor Beginn der Etatsperiode nach folgenden Grundsätzen durch ein Gesetz festgestellt. Art. 72. lieber die Verwendung aller Einnahmen de» Reiche» ist durch de» Reichs-- kanzler dem BundeSrath« und dem Reichstag« zur Entlastung für jedes Jahr Rechnung zu legen." Die Motiven heben hervor, wie auf di« Erledigung der Geschäfte des Reichstage» seither fast in jrdnn Jahre der Umstand einen nachtheiligen Einfluß geübt, daß seine Sessionen mit den Sitzungsperioden der Landtage zusammentrafen. Da» Verlangen, in dieser Hinsicht der Thätigkeit de» Reichstage» eine gesicherte Stellung gegeben zu sehen, ist wiederholt in Reichs- , tagSbeschlüffen zum Ausdruck gelaugt und als berech tigt anerkannt worden. Der von allen Seiten gecheckte Wunsch, diesem Verlangen zu entsprechen, ist ein we sentliches Motiv für die Verlegung deS ReichSetatS- jahreS auf den 1. April bis 31. März gewesen, aber diese Maßnahme ist von dem erwarteten Erfolg nicht begleitet gewesen, und zwar zum Theil deshalb nicht, weil einige Bundesstaaten, dem Vorgang« de» Reich«» folgend, gleichfalls den Beginn ihre» EtatSjahreS auf den 1. April festgesetzt haben. Eine befriedigende Ord- nung der Verhältnisse kann nur durch eine Aenderung der ReichSverfassung hergestellt werden. Der haupt sächlichste Grund der erwähnten MiSstände liegt darin, daß gegenwärtig die Zeit, in welcher die Bundesstaaten ihre HauShaltsetatS feststellen, vielfach mit der Zeit, deren der Reichstag zur Verhandlung über den Reich»- , hauShaltSetat bedarf, sich zu nahe berühren. In meh- rern Bundesstaaten, wie namentlich in Preußen, ist die Etatsperiode ebenfalls wie im Reiche eine einjährige. Um in der Veranschlagung der einzelnen Etatsansätze den gegebenen Verhältnissen möglichst nahe zu kommen, macht sich in diesen Staaten das Bestreben geltend, die Verhandlungen über den Etat nicht zn frühzeitig vor dem Beginn der neuen EtatSperiode zum Abschluß zu bringen. Denjenigen Staaten gegenüber, welche, ihren Etat jetzt jährlich feststellen, wird mithin auf die Vermeidung de» Zusammentreffens von ReichStagS- und LandtagSfession nur dann mit Sicherheit zu rech nen sei», wenn überall zweijährige Perioden eingeführt werden, aber so, daß diese für dqS Reich und die Bundesstaaten nicht in demselben J»hxe ihren Anfang nehmen. Dann würden in dem Jahre, in welchen» der ReichShauShaltSetat festgrstellt wird, keine parla mentarische Verhandlung über LandeShau-haltSetgt» stattfinden und umgekehrt. Um die» zu erreichen, beharf eS einer Aenderung der gedachten BerfaffungSartikel. Was den Art. 13 betrifft, so fällt, fall» der Etat nicht mehr jährlich festgestellt wird, auch die Noth- wendigkeit fort, den BundeSrath und den Reichstag in jedem Jahre zu berufen, denn die übrigen gesetzgebe rischen Arbeiten sind nicht der Art, daß die alljährlich« Berufung beider Versammlungen al» ausnahmslos« Reges festzuhalten wäre. Wenn die Etatsfeststellung für je zwei Jahre erfolgt, so empfiehlt eS sich nicht, eine Legislaturperiode de» Reichstage» von dreijähriger Dauer beizubehalten, da sonst der Reichstag abwechselnd in der einen Periode zweimal, in der andern aber nur Die Hebung des Großen Kurfürsten. Nach den officiösen berliner Mittheilungrn hat die Inangriffnahme der eigentlichen Hebungsarbeiten der bei Folkestone gesunkenen Panzerfregatte Großer Kur fürst noch nicht stattgesunden. Dieser Angabe gegen über erhalten mehrere Blätter aus Dover eine Zu schrift, in welcher Nachstehende» auSgeführt wird: Die Aufstellung, daß seit dem vergangenen Herbst nichts weiter geborgen worden sei als drei Anker und eine 8-Centimeter» Stahlkanone, ist insofern richtig, al» di« Lage deS Schiffe», kielaufwärts, jeden Versuch, werthlose Gegenstände zur Oberfläche zu fördern, über flüssig erscheinen lasten würde. Zur Beantwortung der Behauptung hinsichtlich der eigentlichen HebungS- arbeiten werden folgende thatsächliche Mittheilungen dienen. Trotz der seit neun Monaten herrschenden ungünstigen Witterung wurde jede Gelegenheit benutzt, durch die geübtesten englischen und deutschen Taucher über die Lage der Fregatte, über hie Bruchstelle im Rumpf de» Schiffes und über alle Punkte zur An heftung von Pontons die ausführlichste und gewissen hafteste Auskunft zu erlangen. Nachdem die Größe und innere Gestaltung der Bruchstelle festgestellt war, wurden verschiedene Modelle zur Schließung derselben angefertigt; erst nachdem es gelungen war, den nach innen lockenförmig sich drehenden Bruchrand genau zu niesten, wurde die Anfertigung eines halbzölligen Stahl- schildeS unternommen. Die Höhe desselben ist 10 Fuß, die Breite 7 Fuß, es ist oval und convex, von Stahl- ncgeln und Querbalken gestützt, mit einem äußern StahlraNde umgeben, unter welchen« starke Guttapercha- wafferröhrrn angebracht sind, welche durch Anpreisung deS Schildes an die äußere Wandung des Schiffe» mit Hülfe kräftiger Stahlschrauben die geringste Oeff- nung verschließen. Zur Ausführung der äußerst schwierigen Operation der Verschließung der Bruchstelle dient ein eisenbeschlagenes Schwebegerüst, das von den Tauchern an den Schiffskörper befestigt wird. Alle diese Vorbereitungsarbeiten und Apparate sind ziemlich beendet und es handelt sich nur noch um die Gunst der Witterung. Die bewährtesten englischen Ingenieure und Tauchermeister haben die Ausführung der Arbeit übernommen. Der von dein Berichterstatter geschilderte kleine Raddampfer Shcrbow von 118 Tonnen wurde von der englischen Regierung als ein Schiff von 380 Ton nen gebaut und ist mit den stärksten HebungSappara- ten versehen. Seine Centrifugalpumpe wirft in der Minute 6000 Gallonen Wasser aus, während die Luft pumpen, von einem neuconstruirten Dampfkessel ge stützt, im Stande sind, den Wassergehalt des Kielrau- meS der mächtigen Panzerfregatte in Einem Tage zu verdrängen und derselben die Fähigkeit zum Selbst schwimmen zu verleihen. Ein neu und für diesen Zweck besonders construirter Apparat ist bereit, die Masten und das Takelwerk, welche durch die beim Sinken erfolgte Umdrehung des Schiffes in den Kreide boden deS Meeres gedrungen, mit größter Schnellig keit zir durchschneiden und zu entfernen, sodaß beim Steigen des Schiffes keine Hindernisse obwalten kön nen. Außerdem verfügt Hr. Leutner nicht über 5, sondern über 200 Pontons von je 10—18 Tonnen Hebekraft, welche, nachdem daS Schiff durch die Wir ¬ kung der mächtigen Luftpumpen vom Boden gehoben und von Bugsirdampfern in eine niedere Wafferschicht geführt worden ist, wesentlich dazu dienen werden, die' unter dem Einflüsse der andrängenden Flut vorzuueh- mende Umwendung des riesigen Schiffes zu unter stützen. Außerdem werden in den Tagen deS eigent lichen Hebungswerkes 12 Taucher in verschiedenen auf daS vollständigste ausgerüsteten Booten bereit sein, die vielfach verschlungenen Drahtseile, welche mit den ge lösten Masten, Raaen und sonstigen SchiffSgegenstäu- den zusammenhängen, in kürzester Zeit zu lösen. Seit 14 Tagen werden die Fluten deS Kanals vom Sturme gepeitscht; sobald die See sich beruhigt hat und die- Taucher in die Tiefe steigen können, hofft Hr. Leutner zu beweisen, daß er viele Tausende von Pfunden nicht für zwecklose Versuche in die See gesenkt hat. Drei Wochen ruhiger Arbeit werden — so hofft man — genügen, den Kurfürsten in Sicherheit zu bringen, ob gleich die Flut nicht längere Arbeitszeit als 35 Mi nuten bis anderthalb Stunde den Tauchern gewährt. Karl Sonntag erzählt in seinen Bühnenerlebuiffen folgendes Geschichtchen aus Hannover. DaS Ministerium wechselte damals (1862) im Lande sehr oft — wie die« ja auch in andern Ländern vorkommt — und eines Tage« kam Minister Windthorst zu Tisch an die Table-d'hSte im British Hotel und erzählte die folgende eben erlebte Be gebenheit. Sie — die Exc. Windthorst nämlich — hatte eine Wohnung gemiethet und al« sie mit der Vermietherin einig war, ihren Namen genannt. „Dann bitte ich um Entschuldigung", war die rasche Antwort der Hannovera nerin, „wenn Sie ein Herr Minister sind, kann ich Ihne» die Wohnung nicht vermiethen; ich kann nicht alle Jahre in meinem Hause mit den Parteien wechseln!"