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Bekanntmachung, die unentgeltliche Impfung betreffend. Nach den Bestimmungen des § 1 des Reichsgesetzes vom 8. April 1874 soll der Impfung mit Schutzpocken unterzogen werden: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Ka lenderjahres (also in diesem Jahre alle im Jahre 1902 geborenen Kin der), sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis (8 10) die natürlichen Blattern überstanden hat. 2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule innerhalb des Jahres, in welchem er das 12. Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft wor den ist. Ferner sind 3. alle diejenigen Kinder, welche im vorigen Jahre ihrer Jmpfpflicht noch nicht oder noch nicht gehörig genügt haben, der Impfung zu unter ziehen. Für die hiesige Stadt ist als Jmpflokal der Ratskellersaal gewählt und als Jmpfttermine für die Erstimpflinge sind folgende Tage festgesetzt worden: 1. für diejenigen impspflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit den Buchstaben -4, 8, 0, v, 8, k', O beginnt: Montag, den 4. Mai d. I., 2, für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit den Buch staben ü, I, X, 8 beginnt: Dienstag, den 5. Mai d. I, 3. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, derenGeschlechtsname mit den Buch staben 21, X, 0, k, H beginnt: Mittwoch, den V Mai d I., 4. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit den Buch staben k, 8, 1 beginnt: Donnerstag, den 7. Mai d. I. und 5. für diejenigen impfpflichtigen Kinder, deren Geschlechtsname mit den Buch staben 0, V, IV, 2 beginnt: Freitag, den 8. Mai d. I. Die Impfung wird an sämtlichen Tagen nachmittags von 3—4 Uhr stattfinden. Gemäß Z 11 Absatz 4 der Verordnung vom 14. Dezember 1899, die anderweite Ausführung des Reichsimpfgesetzes betreffend, werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der nach 8 1 unter 1 des Reichsgesetzes impf pflichtigen Kinder (Erstimpflinge) hierdurch aufgefordert, mit ihren Kindern in dem vorstehend für diese festgesetzten Impftermine behufs der Impfung zu erscheinen oder die Befreiung von derselben durch ärztliche Zeugnisse nachzu weisen. An demselben Tage der darauffolgenden Woche sind die geimpften Kinder zur Kontrolle und Erlangung des Impfscheines wieder in dem bezeich neten Lokale vorzustellen. Die erwähnten Befreiungszengniffe find im Impftermine vorzn- weisen Eine mündliche Bestellung zum Erscheinen im Impftermine er folgt nicht Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung zur Revision entzogen geblieben sind, werden nach 8 14 des Reichsgesetzes mit Geldstrafe bis zu 50 M. oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Ferner werden die Angehörigen der Impflinge auf die 88 1—3 der von dem Königlichen Ministerium des Innern angeordneten Verhaltungsvorschriften aufmerksam gemacht. 8 1. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Ent zündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impf linge zum allgemeinen Impftermine nicht gebracht werden. 8 2. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Impf, arzte vor der Ausführung der Impfung über frühere und noch be stehende Krankheiten des Kindes Mitteilung zu machen. 8 3. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Lichtenstein, am 29. April 1903. Der Ltadtrat. Steckner, Bürgermeister. Vgl. II. Städtische Sparkaffe Lichtenstein. Spareinlagen werden an allen Wochentagen angenommen und zu rückgezahlt. Expeditionsstunden: vormittag 8—12 Uhr, nachmittag 2—4 Uhr. Alle am 1., 2. und 3. eines jeden Monats bewirkten Einlagen werden auf den vollen Monat der Einzahlung verzinst. Diejenigen Gläubiger des verstorbenen Herrn Hermann Emil Gerber in Lichtenstein, welche bisher ihre Forderungen weder bei Herrn Ernst Gerber, noch bei Herrn Lokalrichter Hauptmann, noch bei dem Nachlaßgerichte hier angemeldet haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen sofort bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden. Königliches Amtsgericht Lichtenstein, den 29. April 1903. Holz-Auktion auf Forderglauchauer Revier. Montag, den 4 Mai, von vormittags 9 Uhr an, sollen im Rümpfwalde, und zwar am Straßenberg, Grubenberg, Vogelheerd, Streitwiese pp. 2 Rmtr. Laubholz-Scheite, 50 „ Nadelholz- „ und 90 Wellhdrt. „ Reißig unter den gebräuchlichen Bedingungen gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Zusammenkunft aus der alten Lichtensteiner Straße an der Rümpfgut grenze. Gräflich Schönburgische Forstverwaltung und Rentamt Glauchau, am 28. April 1903. Fleck. Hennig. WMMlckM WM Wochen- und Nachnchtsblatt zugleich KeMsk-Anzeiger sm Kohn-ms, Mitz, Zernsdorf, Knsdors, St. Wien, Keinrichsorl, Marienau u. Msen Amtsblatt für den Stadtritt zn Achtenstein. — — —— — »».Jahrgang. Nr. 100. Sonnabend, den 2. Mai 1903 ZiiMWM ns im MsiW. ab. Berlin, 30. April. (Nachdruck verboten.) Um das Krankenkassengesetz, das nunmehr fast einstimmig angenommen ist, zu erledigen, bedurfte es auch heute wieder einer Doppelsitzung. Zuerst mußte die 2. Lesung zu Ende geführt werden. Sie nahm nur etwas über 1^ Gründen in Anspruch, da im Interesse der Verabschiedung der Vorlage ein Kompromiß zu Stande gekommen war. Bei der Beratung, die eine sehr ruhige war, verpflichteten sich die einzelnen Parteien aus das Kompromiß, in dem sie. von allen Weiterungen, wie namentliche Abstimmungen und dergl. Abstand nehmen zu wollen erklärten. Soverlief denndie erste Sitzung ohne jeden Zwischenfall, aber auch ohne jedes interessante Moment. Ganz anders gestaltete sich die zweite Sitzung des heutigen Tages. Nicht nur Feiertagsstimmung, sondern sogar feierliche Stimmung beherrschte das Haus. Ein versöhnlicher, friedlicher Ton zog sich an fangs durch die Verhandlungen, man wollte den Abgeordneten, die heute zum letzten Mal in den Hallen des Reichstages weilten, offenbar die Ab schiedsstunde nicht durch Parteistreitigkeiten vergällen — und in schönster Harmonie schien der Reichstag auseinander gehen zu wollen. Aber man hatte die Rechnung ohne die Lebendigkeit und Kampfesfreudig- keit des Herrn Dr. Arendt (Rp.) gemacht, der sich in seinem politischen Gewissen verpflichtet fühlte, noch in letzter Stunde mit den Sozialdemokraten Abrechnung zu halten und ihnen mit den Konsequenzen zu drohen, dieeraus derauchheutewiederoorhandenenBe- schlußunfähigkeit des Hauses ziehen könnte. Er machte nun zwar seine Drohung nicht wahr, hatte aber durch seine Rede, die durch zahlreiche Zurufe der Sozialdemokraten unterbrochen wurde, einen argen Mißton in das auf Moll gestimmte Finale gebracht. Schließlich aber beruhigten sich die etwas in Erregung geratenen Gemüter wieder und das Gesetz wurde nach zwar nicht kurzer, dafür aber um so unwesentlicherer Debatte definitiv angenommen. Damit war der sachliche Teil erledigt und es folgte der feierliche Schlußakt. Der Präsident gab einen Bericht über die Arbeiten des Reichstages und erteilte dann dem Abgeordneten von Normann das Wort zur Geschäftsordnung, der dem Präsidenten den Dank des Hauses für seine umsichtige Leitung der Geschäfte aussprach. Das Hans gab seine Zu stimmung durch wiederholtes lebhaftes Bravo zu erkennen. In längerer Rede erwiderte Graf Balle- strem. Man merkte es ihm wohl an, daß der lau nige Ton, den er anfchlug, nur als Deckmantel für die tiefe innere Bewegung sein sollte, die ihn be herrschte. Als er dann dem Reichskanzler das Wort zur Vorlesung der kaij erlichen Botschaft erteilte, durch die der Schluß der Reichstagssitzungen ange ordnet wurde, verließen die Sozialdemokraten, wie gewöhnlich, den Saal. Die andern Parteien nahmen die Botschaft stehend entgegen und stimmten lebhaft in das dreifache Hoch ein, das der Präsident auf den Kaiser ausbrachte. Ein findiger Photograph hielt die feierliche Szene im Bilde fest. Danach allgemeines Händeschütteln und nach wenigen Mi nuten lag der imposante Saal verlassen da und wird bis zum Herbst verwaist bleiben. Politische Rundschau Deutsches Reich. * Von den Journalisten muß Fürst Bismarck eine ganz besonders hohe Meinung gehabt haben. Geh. Rat v. Poschinger gibt in seinen Tischgesprächen die beiden folgenden Aussprüche des ersten deutschen Reichskanzlers kund: 1. „Ich kann aus einem tüchtigen Redakteur leichter einen Staats sekretär des Aeußern oder des Innern machen, als aus einem Dutzend Geheimräten einen gewandten leitenden Redakteur." 2. „Ich gebe Ihnen gleich einen Leiterwagen voll von diversen Geheimräten, Juristen, Theologen vier auch Philologen mit lauter ersten Noten in die Lehre, und Sie können aus ihnen nicht viel mehr als einen Schneider machen, der mit der Schere irgend ein geistloses Blatt zusammenstellt. Das Zeug zum Redakteur, der selber denkt, schafft und schreibt mit Schwung und Kraft, muß man mitbringen." Frankreich. * Grenoble. Leutnant Forcier vom 93. Infanterie-Regiment, welcher ebenfalls zur Austrei- hung der Mönche befohlen war, hat sich geweigert, dem Befehl nachzukommen. Ebenso wird bekannt.