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Wochenblatt für Reilhenbmnd, Siegmar, Neustadt und Radenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. ^2 43. Sonnabend, den 31. Oktober 1903. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Pelzmühlenstraße 47 v>, sowie von den Herren Barbier Bast in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommcn und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rahatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung. Die nächste Reinigung der Schornsteine findet vom 2S. Oktober bis 4. November 1SVS in hiesiger Gemeinde statt. Reichenbrand, am 29. Oktober 1903. Der Gemeindevorstand. Woget. Kontroll-Versammlung betr. Nachstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur Kenntnis der Beteiligten gebracht. Reichenbrand, am 20. Oktober 1903. Der Gemeindevorstand. Woget. Alle im Gemeindebezirke Reichenbrand aufhältlichen, nicht vom Waffen dienst zurückgestellten Reservisten, Dispositions-Urlauber und zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen erhalten hierdurch Befehl, zu der am Montag den 2. November 1903 vormittags 1v Uhr im Restaurant „Bellevue", Chemnitz, Göthe-Platz statlfindendeu Kontroll-Versammlung pünktlich zu erscheinen uno zwar: Iahreskkaflen 1902 vis mit 1896. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme und Stöcke sind abzulegen. Im Uebrigen wird auf III und V der Paßbestimmungen verwiesen. König!. Bezirks-Kommando Chemnitz. Bekanntmachung, die Einkommen- und Ergänzungssteuerdeklaration betr. Aus Aulaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfiudenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer werden zur Zeit Aufforder ungen znr Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bez. Vermögens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, Deklarationen über ihr Einkommen bez. ihr ergänzungssteuer pflichtiges Vermögen bis zum 7. November 1SOS bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktiengesell schaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggewerkschaften u. s. w.), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Personenvereinen und Ver mögensmassen aufgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen haben bez. in Ansehung der Ergänzungssteuer der Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande auch danu einzureichen, wenn ihnen des halb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Reichellbrand, am 17. Oktober 1903. Der Gemeindevorstand. Wogek. Bekanntmachung, die Einkommen- und Ergänzungssteuerdeklaralion betr. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer werden zur Zeit Aufforder ungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bez. Vermögens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, Deklarationen über ihr Einkommen bez. ihr ergänzungs steuerpflichtiges Vermögen bis zum 7. November 1S0S bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stift ungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktien gesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggewerkschaften u. s. w.), sowie die Vertreter vvn sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs aus gestatteten Personenvereinen und Vermögens massen aufgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen haben bez. in Ansehung der Ergänzungssteuer der Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Rabenstein, am 23. Oktober 1903. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rabenstein, am 23. Oktober 1903. Der Gemeindevorstand. Wiksdorf. Alle in der Gemeinde Rabenstein mit den beiden Rittergütern auf hältlichen, nicht vom Waffendienst zurückgestellten Reservisten, Dispositions-Urlauber und zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen erhalten hierdurch Befehl, zu der am Dienstag den 3. November 1903 vormittags 8 Uhr im Restaurant „Bellevue", Chemnitz, Göthe-Platz stattfindenden Kontroll-Versammlung pünktlich zu erscheinen und zwar: Iahreskkassen 1902 vis mit 1896. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme und Stöcke sind abzulegen. Im Uebrigen wird auf III und V der Paßbestimmungen verwiesen. Königl. Bezirks-Kommando Chemnitz. Auktion. Montag den 2. November 1SVS nachmittags pünktlich 3 Uhr sollen in Rabenstein im Hose des Rathauses verschiedene Gegenstände, als: 1 Taschenuhr und 1 goldener Ring meistbietend gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Rabenstein, am 29. Oktober 1903. Der Gemeindevorstand. Wiksdorf. Bekanntmachung. Alle in Neustadt aufhältlichen, nicht vom Waffendienst zurückgestellten Reservisten, Dispositions-Urlauber und zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen aus deu Jahresklassen 1SV2 bis mit L8S6 werden hiermit noch besonders auf die am Montag den 2. November 1903 vormittags 8 Uhr im Restaurant „Bellevue", Chemnitz, Göthe-Platz stattfindende Kontroll-Versammlung aufmerksam gemacht. Neustadt, den 26. Oktober 1903. Der Gemeindevorstand. H. Wünsch. Sitzung des Gemeinderates zn Reichenbrand vom 23. Oktober 1903. 1. H Es wird Kenntnis genommen von einem Dankschreiben des Kassierers Aurich und des Schutz mannes Häußler für die ihnen gewährte Gehalts zulage. b) von einem Beschluß der Königl. Amts hauptmannschaft, den Hochwafferdienst betr.; die vom Vorsitzenden erlassenen örtlichen Bestimmungen werden gutgeheißen, c) von einer Verfügung derselben Be hörde, die Aufstellung eines baurechtlichen Ortsge setzes betr.; es wird beschlossen, von Aufstellung eines solchen Ortsgesetzes vorläufig abzusehen. 2. Ein Gesuch um Gewährung einer Witwenpension wird abschläglich beschieden. 3. Das Gesuch der Anwohner der Kaiser-Wilhelm- straße um Beleuchtung der letzteren, wird auf Vorschlag des Bauausschusses abgelehnt, indem diese Straße keine öffentliche, sondern eine Privatstraße ist. 4. Der Bauausschuß hat den Bedarf von Straßen-